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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: Nachmusterung - Studium  (Gelesen 1753 mal)
mrx
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« am: 28. September 2010, 22:45:37 »

Hallo,

ich habe folgendes Problem - wie viele andere auch Smiley

Ich wurde letztes Jahr gemustert und habe auch sofort am Anfang erwähnt, dass ich Zivildienst leisten möchte. Was natürlich ein dummer Fehler war, da ich aufgrunddessen nciht wirklich untersucht wurde. Nach dem Motto "er macht ja sowieso Zivildienst". Ich hatte all meien Beschwerden erwähnt, damals Atemprobleme aufgrund krummer Nase (wurde nun gerichtet), Milbenallergie und Probleme mit meinem Oberarm, bei dem ich manchmal starke Schmerzen hatte. Das alles wurde höchstwahrscheinlich nicht beachtet und ich habe T2 bekommen.

Nun habe ich meinen Arm untersuchen lassen (MRT usw) und es kam raus, dass ich Chromat... habe (keine Ahnung wie es richtig heißt). D.h. es sind da Knochenabsplitterungen, die Schmerzen verursachen, wenn sie irgendwo eingeklemmt werden. Der Zustand wird manchmal so schlimm, dass ich nciht in der Lage bin, meinen Arm zu bewegen.

Ich habe aber jetzt von der Zivildienststelle ein Schreiben mit einem Einberufungstermin zum Februar 2011 bekommen. Jedoch möchte ich lieber studieren anstatt meine Zeit damit zu verschwenden. Ich habe mich auch schon zum WS 2010/11 bei der Uni eingeschrieben, die in einer Woche beginnt.

Wie soll ich nun vorgehen um ausgemustert zu werden?
Nach meiner Recherchet gibt es folgende Möglichkeiten:
-Attest holen und Nachmusterung beantragen (bei Zivistell oder KWE??)
-KDV Antrag zurückziehen > man wird nochmal gemustert, inwieweit stimmt es? Hätte ich dann eine Chance auf Ausmusterung? Was würde passieren, wenn ich den Antrag zurückziehe und dann wieder T2 bekomme, müsste ich dann zum Bund ?

Welche Möglichkeiten gibt es noch? Wie sollte ich am besten vorgehen? Vielen Dank für eure Hilfe.
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svennie
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« Antworten #1 am: 28. September 2010, 23:39:47 »

Wie soll ich nun vorgehen um ausgemustert zu werden?

tja, etwas pauschal deine Frage ...

Nach meiner Recherchet gibt es folgende Möglichkeiten:
-Attest holen und Nachmusterung beantragen (bei Zivistell oder KWE??)

Eine "Nachmusterung" gibt es nicht, es kann eine "ärztliche Untersuchung" beim Bundesamt für den Zivildienst beantragt werden. Voraussetzung wäre, dass sich der Gesundheitszustand geändert hat. Das ist vorliegend eher nicht der Fall.

-KDV Antrag zurückziehen

Nein, es kann auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtet werden.

> man wird nochmal gemustert, inwieweit stimmt es?

Es stimmt überhaupt nicht.

Hätte ich dann eine Chance auf Ausmusterung?

Was sagt denn dein Arzt dazu? Welche Bewegungen sollten vermieden werden?

Was würde passieren, wenn ich den Antrag zurückziehe und dann wieder T2 bekomme, müsste ich dann zum Bund ?

Niemand bekommt "T2". Tauglichkeitsgrade haben Namen, keine Nummern.

Nehmen wir an, im Rahmen einer Überprüfungsuntersuchung durch das KWEA wird wieder Wehrdienstfähigkeit festgestellt. Dann entscheidet irgendwann ein anderer Sachbearbeiter on du evtl. einberufen wirst.

Welche Möglichkeiten gibt es noch? Wie sollte ich am besten vorgehen? Vielen Dank für eure Hilfe.

Du solltest dich von dem Gedfanken lösen, dass du mit irgendwelchen orthopädischen Sachen oder Milbenallergien ganz einfach ausgemustert wird. Das hat letztes Jahr nicht geklappt, das wird wieder nicht klappen.

Jetzt musst du dir die Frage stellen, was befähigt dich aus gesundheitlicher Sicht zum Soldaten. Doch eigentlich nicht viel, oder!?

Im nächsten Schritt musst du der Behörde die Denkarbeit abnehmen, nämlich wissenschaftlich begründet darlegen (lassen), warum deine Belastbarkeit für den Wehrdienst nicht ausreichend ist. Ein Facharzt kann dir also beispielsweise bestätigen, dass bestimmte Tätigkeiten in der Grundausbildung für dich eine besondere Gefahr darstellen. Damit kommst du weiter.

Und du solltest mal grundsätzlich überdenken, ob dein bisheriges Handeln nicht zwingend genau in deine jetzige Situation geführt hat. KDV-Antrag hast du gestellt und du weißt, es war ein Fehler. Aber warum hast du damals nicht Widerspruch gegen das Musterungsergebnis eingelegt wenn schon keine vernünftige Untersuchung stattgefunden hat?
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mrx
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« Antworten #2 am: 29. September 2010, 20:52:54 »

Also ich finde, dass sich mein Gesundheitszustand schon verändert hat. Damals hatte ich ja keine "beweise" dass ich dort schmerzen hatte, weil ich nicht deswegen zum arzt gegangen bin.
Nun könnte ich ja einen Attest holen und denen vorlegen und die würden das denke ich mal nochmal entscheiden, ob ich tauglich FÜR DEN WEHRDIENST (was ja bei der musterung nicht richtig untersucht wurde) bin oder nicht.

Ja mein KDV Antrag war auch mein größter Fehler. Warum ich damals keinen Widerspruch eingelegt habe? Weiß ich selber nicht.

Wie ich das jetzt verstanden haben, meinst Du also, ich soll meinen KDV Antrag NICHT zurücknehmen. Ich soll bei der Zivildienststelle also anrufen und eine erneute Überprüfung beantragen, richtig?
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svennie
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« Antworten #3 am: 29. September 2010, 21:55:14 »

Also ich finde, dass sich mein Gesundheitszustand schon verändert hat. Damals hatte ich ja keine "beweise" dass ich dort schmerzen hatte, weil ich nicht deswegen zum arzt gegangen bin.

Aber die Schmerzen hattest du?

Und jetzt frag ich nochmal: Hat sich dein Gesundheitszustand verändert?

Nun könnte ich ja einen Attest holen

nein, ein Attest  Zwinkernd

und denen vorlegen und die würden das denke ich mal nochmal entscheiden, ob ich tauglich FÜR DEN WEHRDIENST (was ja bei der musterung nicht richtig untersucht wurde) bin oder nicht.

So, denkst du. Wollen wir Wetten abschließen?

Wie ich das jetzt verstanden haben, meinst Du also, ich soll meinen KDV Antrag NICHT zurücknehmen.

Zurücknehmen kannst du ihn eh nicht, über deinen Antrag ist entschieden, und zwar rechtskräftig.

Du könntest auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten. Ob du verzichten solltest, hängt von mehreren Faktoren ab, nämlich davon, ob

a) Chancen bestehen, dass das BAZ überhaupt eine ärztliche Untersuchung durchführt
b) Chancen bestehen, dass das Ergebnis in deinem Sinne ist.
 
Ich soll bei der Zivildienststelle also anrufen und eine erneute Überprüfung beantragen, richtig?

Von anrufen war nie die Rede. Ich würde das jedenfalls schriftlich machen, aber erst wenn ich etwas in der Hand habe, was mich weiterbringt.
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mrx
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« Antworten #4 am: 30. September 2010, 22:19:26 »

Ja, die Schmerzen habe /hatte ich auch schon damals, jedoch waren die nicht soo extrem wie jetzt. außerdem habe ich ja auch nun die genaue bezeichnung für diese "schmerzen".
Also ich werde dann mal die Tage zum Arzt gehen und mir ein Attest geben lassen Smiley
danach werde ich bei der zivildienststelle anrufen bzw. denen schriftlich mitteilen, dass ich eine erneute überprüfung haben möchte.
Und wenn die mich immer noch nicht ausmustern wollen, dann werde ich auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten. Dann würde ich ja automatisch wieder von KWE gemustert werden, stimmts?
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svennie
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« Antworten #5 am: 30. September 2010, 23:42:54 »

Ja, die Schmerzen habe /hatte ich auch schon damals, jedoch waren die nicht soo extrem wie jetzt. außerdem habe ich ja auch nun die genaue bezeichnung für diese "schmerzen".

Gut, in der Verstärkung der Schmerzen liegt die Änderung des Gesundheitszustandes. Diese Verstärkung wäre aber nachzuweisen.

Also ich werde dann mal die Tage zum Arzt gehen und mir ein Attest geben lassen Smiley

Na hoffentlich steht dann da nicht genau das, was sich auch aus der Akte herauslesen lässt.

danach werde ich bei der zivildienststelle anrufen bzw. denen schriftlich mitteilen, dass ich eine erneute überprüfung haben möchte.

Was du so möchtest, interessiert dort niemanden. Du solltest die ärztliche Untersuchung schriftlich beantragen.

Und wenn die mich immer noch nicht ausmustern wollen, dann werde ich auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten. Dann würde ich ja automatisch wieder von KWE gemustert werden, stimmts?

Die Abkürzung für diese Behörde lautet KWEA und nein, du bist gemustert, also gibt es keienrlei Rechtsgrundlage dafür, dies noch einmal zu wiederholen. So läuft das eben nicht.

Du müsstest im Zweifel dann wieder beweisen, dass sich der Gesundheitszustand erneut verändert hat.
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« Antworten #6 am: 1. Oktober 2010, 19:47:38 »

hmm...gut dann werde ich mal berichten, wenn ich beim arzt war und den attest in der hand habe Lächelnd

vielen dank für deine bisherige hilfe Smiley
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mrx
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« Antworten #7 am: 8. Oktober 2010, 17:15:12 »

Hallo nochmals,

ich war heute beim arzt, der mir ein attest geschrieben hat.

"Herr X befindet sich wegen Chondromatose li.Schultergelenk in meiner fachorthopädischen Behandlung. Es besteht eine verminderte Belastbarkeit für schwere Körperliche Tätigkeiten und für Überkopfarbeiten."

Und dann ahbe ich noch Berichte vom Krankenhaus bekommen, indem steht, dass ich operiert werden muss / kann.
Mein Arzt meinte, dass die mich zurückstellen könnten, bis ich operiert werde. Da ich keine OP möchte,war er der Meinung, dass die mich dann ausmustern sollten, da sie für spätere Schäden keine Rente zahlen wollen würden. Auch die Zivildienststelle sollte mich ausmustern, da man dort auch köfperliche Fitness bräuchte.

Was meint ihr, wird mir dieses Attest helfen?
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« Antworten #8 am: 8. Oktober 2010, 17:17:31 »

Hallo nochmals,

ich war heute beim arzt, der mir ein attest geschrieben hat.

"Herr X befindet sich wegen Chondromatose li.Schultergelenk in meiner fachorthopädischen Behandlung. Es besteht eine verminderte Belastbarkeit für schwere Körperliche Tätigkeiten und für Überkopfarbeiten."

Und dann ahbe ich noch Berichte vom Krankenhaus bekommen, indem steht, dass ich operiert werden muss / kann.
Mein Arzt meinte, dass die mich zurückstellen könnten, bis ich operiert werde. Da ich keine OP möchte,war er der Meinung, dass die mich dann ausmustern sollten, da sie für spätere Schäden keine Rente zahlen wollen würden. Auch die Zivildienststelle sollte mich ausmustern, da man dort auch köfperliche Fitness bräuchte.

Was meint ihr, wird mir dieses Attest helfen?
Ich werde Montag beim Bund anrufen und danach eine Nachmusterung beantragen. Meinte auch mein Arzt, dass ich es tun soll.
Mal gucken was daraus wird.
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« Antworten #9 am: 8. Oktober 2010, 17:25:38 »

Was meint ihr, wird mir dieses Attest helfen?

Mit Glück ja, nur ist dieses Attest absolut nichtssagend.

Was sind schwere körperliche Tätigkeiten?
Kommen Überkopfarbeiten in der Grundausbildung vor? Ich denke nicht.
Was ist eine "verminderte Belastbarkeit"? Woran ist sie bemessen?

Dein Arzt sollte konkret werden oder du solltest zu einem anderen gehen.

Ich werde Montag beim Bund anrufen und danach eine Nachmusterung beantragen.

Eine Nachmusterung gibt es nicht. Eine Überprüfungsuntersuchung solltest du schriftlich beantragen.
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« Antworten #10 am: 10. Oktober 2010, 00:38:05 »

Zitat
Was sind schwere körperliche Tätigkeiten?
Kommen Überkopfarbeiten in der Grundausbildung vor? Ich denke nicht

Vielleich nicht direkt Überkopf aber z.b. wenn ich liegestütze mache, dann merke ich, dass schmerzen kommen. Und ich denk mal, dass man in der Grundausbildung schon liegestütze macht oder?

Wenn ich zu einem anderen arzt gehe und er mir ein anderes attest geben würde, wüsste ich ja nciht, welche aussagekräftiger ist. Geht das dann, wenn ich beide vorlegen würde?

Zitat
Eine Nachmusterung gibt es nicht. Eine Überprüfungsuntersuchung solltest du schriftlich beantragen.
Beim Bund oder Zivildienststelle?
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« Antworten #11 am: 10. Oktober 2010, 13:36:50 »

Vielleich nicht direkt Überkopf aber z.b. wenn ich liegestütze mache, dann merke ich, dass schmerzen kommen. Und ich denk mal, dass man in der Grundausbildung schon liegestütze macht oder?

Wenn ich zu einem anderen arzt gehe und er mir ein anderes attest geben würde, wüsste ich ja nciht, welche aussagekräftiger ist. Geht das dann, wenn ich beide vorlegen würde?
...
Beim Bund oder Zivildienststelle?

Das Attest sollte konkret auf bestimmte Tätigkeiten in der Grundausbildung eingehen, da gibt es einen Tätigkeitskatalog.

Ferner sollte ganz konkret auf entstehende Gefahren eigegangen werden.

Du kannst natürlich ein Attest einreichen, dass sämtliche Wertungen offen lässt und nur auf irgendwelche Diagnosen eingeht. Dann denkt sich der beuaftragte Arzt des BAZ etwas aus, in der Regel eher zu deinem Nachteil.

Als anerkannter Kriegsdienstverweigerer müsste ein Antrag auf "ärztliche Untersuchung" beim Bundesamt gestellt werden.
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« Antworten #12 am: 13. Oktober 2010, 00:28:21 »

Habe heute mit dem KWEA gesprochen. Er meinte ich soll den Antrag dort stellen. Auf meine Frage, ob ich den KDV-Antrag zurücknehmen kann und dann erneut gemustert werden würde, hat er geantwortet, dass man mich dann direkt einberufen würde, da ich schon gemustert wurde. Außerdem sei die Beurteilung durch den Arzt beim KWEA und Zivistelle identisch. Beide würden auf "Tauglichkeit für den Wehrdienst" überprüfen. Kann ich mir nicht vorstellen aber naja...

Ich werde jetzt morgen den Brief auf erneute Überprüfung abschicken.

Du siehst aber meine Chance nicht so hoch, dass ich ausgemustert werden würde oder?
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« Antworten #13 am: 13. Oktober 2010, 07:30:55 »

Zitat
Habe heute mit dem KWEA gesprochen.
ungeeigneter kontaktpartner für dich. frag lieber erst hier und ansonsten beim BAZ, schließlich hast du ja einen kdv gestellt.

Zitat
Er meinte ich soll den Antrag dort stellen.
kann ich mir nicht vorstellen.

Zitat
Auf meine Frage, ob ich den KDV-Antrag zurücknehmen kann und dann erneut gemustert werden würde, hat er geantwortet, dass man mich dann direkt einberufen würde, da ich schon gemustert wurde.

voraussetzung für eine untersuchung nach weniger als 2 jahren ist sowohl beim BAZ als auch beim KWEA ein geänderter gesundheitszustands.

Zitat
Ich werde jetzt morgen den Brief auf erneute Überprüfung abschicken.
hoffentlich an die richtige adresse.

Zitat
Du siehst aber meine Chance nicht so hoch, dass ich ausgemustert werden würde oder?
dein attest ist wie svenni erwähnte ziemlich nichtssagend, s.o. .
zudem könnte man meiner meinung nach aus dem "für schwere körperliche tätigkeiten" im zweifelsfall irgendeine tätigkeitseinschränkung ableiten, aber nicht grundsätzlich die tauglichkeit in frage stellen. leichte körperliche tätigkeiten gehen ja offenbar.
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mrx
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« Antworten #14 am: 13. Oktober 2010, 22:11:49 »

ich meine mit "dort" die zivistelle.
also der brief liegt noch hier. ich werde allerdings diesen ohne das attest schicken.
wenn die mich dann zur musterung bzw überprüfung einladen, dann werde ich vllt noch ein anderes attest mitnehmen von einem anderen arzt, das dann aussagekräftiger sein wird hoffentlich.
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