Heute weiß man ja dass ein duales Studium so wie es Person Z macht keine Ausbildung ist... und das BAZ schon früher hätte kommen können.
das KWEA/BAZ meint das zu wissen, die gerichte sehen das teilweise anders.
Person Z sieht im Moment nur einen Lösungsweg:
Möglichst kurz vor 03/2011 auf das KDV-Recht verzichten damit die ganze Sache wieder beim KWEA landet.
mit dem verzicht kann sogar gewartet werden, bis das BAZ eine (echte) einberufung schickt. da wirin 03/2011 mit der debatte um die wehrpflicht auch schon ein stück weiter sein dürften spielt die zeit zudem ohnehin für dich.
Dort eine Untersuchung beantragen aufgrund geändertem gesundheitlichem Zustand und wenn möglich für wehrdienstuntauglich erklärt werden.
worauf die chancen grds. besser stehen als beim BAZ.
Zum einen haben sich die Allergien verschlimmert und das Astma ist nun allergiebedingt, was bedeutet dass im Sommer manchmal garnichts geht draußen.
asthma ist in abhängigkeit von der ausprägung relevant (oder nicht), in der vergangenheit wurde als indikator für die ausprägung das spray verwendet, welches der wehrpflichtige benutzt.
Nun was meint ihr erfahrenen User hier zu der Situation von Person Z? Sollte sie gleich auf der psychischen Erkrankung aufbauen und einen Spezialisten aufsuchen oder gibt es ggf. noch Möglichkeiten sich bis zum 25sten Lebenjahr zu "retten"?
schwer zu sagen wie relevant das ist, du schreibst selbst ja sehr allgemein von einer "psychischen erkrankung die sich durch ein schwindelgefühl zeigt". bei einer möglichen untersuchung müßte man das wahrscheinlich noch detaillierten und spezifischer schildern.
Und inwieweit hat eine Untauglichkeit aus einem solchen Grund Auswirkung auf Versicherungen? (man ließt da ja hin und wieder so negative Aussagen, ist da was dran?)
diesbezüglich habe ich mich nie detailliert informiert und kann deswegen nichts qualifiziertes sagen.
EDIT:
Kleiner Kommentar am Rande, Person Z wollte damals noch zum Zivildienst. Also ein Drückeberger ist sie ganz ehrlich nicht!
wir sind hier nicht in der kaserne, es ist also auch kein bundeswehrjargon mit worten wie "drückeberger" erforderlich.