User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.584 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.392 Mitglieder
Neuestes Mitglied: inplinjayn

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Nach dualem Studium Heranziehung vermeiden :(  (Gelesen 522 mal)
Studi2
Newbie
*
Beiträge: 3


Profil anzeigen
« am: 16. Oktober 2010, 17:15:33 »

Hallo zusammen,

ich lese jetzt schon seit einigen Tagen hier mit und habe mir auch schon einige ältere Beiträge zu Gemüte geführt. Wie immer scheint es bei jedem eine doch etwas andere Situation zu sein.

Ich stelle mal kurz die fiktive Person Z vor, um die es hier gehen soll:
- Geboren: 06/1987, daher jetzt 23
- Anfang 2007 gemustert worden und für tauglich befunden (T2), dabei wurden Allergien und Astma erwähnt allerdings nicht mit Atesten belegt.
- Mitte 2007 Abi
- KDV Antrag gestellt, welcher angenommen wurde
- Zivi-Stelle wurde von Person Z organisiert und sollte zum 1.9.07 angetreten werden.
- Aug.07, kurzfristiges Angebot einer Stelle bzw. Ausbildung (duales Studium)
- Aufgrund der perfekten allerdings für Person Z ungeplanten Stelle, wurde eine erfolgreiche Zurückstellung bis 03.2011 beantragt

Tja hier ist Person Z nun, hat das duale Studium nun fast erfolgreich hinter sich und einen super Job in Aussicht, wäre da nicht der Gedanke, dass sich das Ende der Zurückstellung nähert und sicher bald Post kommt.
Person Z musste seit der Zurückstellung jährlich nachweisen, dass das Ausbildungsverhältnis nachwievor besteht. Heute weiß man ja dass ein duales Studium so wie es Person Z macht keine Ausbildung ist... und das BAZ schon früher hätte kommen können.

Person Z geht es jetzt darum, den Zivi und Wehrdienst aufgrund der beruflichen Situation zu vermeiden. Auch wäre es mehr als unschön die derzeitige Vergütung derart zurückschrauben zu müssen.

Die Situation ist natürlich nicht die beste, zumal schon der KDV Antrag gestellt wurde etc. und damit nicht mehr allzuviele Möglichkeiten bleiben.
Person Z sieht im Moment nur einen Lösungsweg:
Möglichst kurz vor 03/2011 auf das KDV-Recht verzichten damit die ganze Sache wieder beim KWEA landet. Dort eine Untersuchung beantragen aufgrund geändertem gesundheitlichem Zustand und wenn möglich für wehrdienstuntauglich erklärt werden.

Der gesundheitliche Zustand bei Musterung von Person Z ist natürlich in der Akte dokumentiert, also muss was neues her oder etwas schwerwiegenderes.
Zum einen haben sich die Allergien verschlimmert und das Astma ist nun allergiebedingt, was bedeutet dass im Sommer manchmal garnichts geht draußen. So können es auch Ärzte von Person Z bestätigen.
Eine weitere Erkrankung wurde erst vor kurzem von Person Z selbst festgestellt. Dabei handelt es sich um eine Art "Angstschwindel", welche nach häufigen langen Reisen Mitte 2009 auftrat. Es ist eine Erkrankung dei zuerst durch eine kleine Verletzung im Innenohr hervorgerufen wird (aufgrund des plötzlichen Druckunterschiedes im Flugzeug), später jedoch in einer psychischen Erkrankung resultiert, welche sich durch ein Schwindelgefühl in Stresssituationen zeigt.
Mitte 09 wurde aufgrund dieser Schwindelattaken ein Arzt konsultiert, welcher jedoch nur hohen Blutdruck und Herzrasen feststellte. Überweisung an einen Kardiologen ergab, dass Person Z zudem ein Rechtsschenkelblock hat, was sich allerdings als harmlos erwies. Keine weiteren Diagnosen außer Krankschreibung für 2 Wochen. Nach den 2 Wochen war Person Z auch wieder insoweit fit, dass sie wusste wie sie mit den Sympthomen umzugehen hatte und lernte damit zu leben. In Extremsituationen sind sie aber dennoch da.
Die selbst erstellte Diagnose resultierte aus einem gelesenen Bericht über eine seltene Erkrankung, welche genau den Ablauf und die Sympthome von Person Z beschrieben. Leider wurde Person Z dies erst mitte 2010 bekannt und hat noch ekine weiteren ärztlichen Untersuchungen durchführen lassen, da sie das Problem ohne Einschränkungen im täglichen Leben bis jetzt ganz gut in den Griff bekommen hat.



Nun was meint ihr erfahrenen User hier zu der Situation von Person Z? Sollte sie gleich auf der psychischen Erkrankung aufbauen und einen Spezialisten aufsuchen oder gibt es ggf. noch Möglichkeiten sich bis zum 25sten Lebenjahr zu "retten"?

Ist die geschilderte Krankheit ein Grund für Untauglichkeit?
Und inwieweit hat eine Untauglichkeit aus einem solchen Grund Auswirkung auf Versicherungen? (man ließt da ja hin und wieder so negative Aussagen, ist da was dran?)

Grüße und vielen Dank! Finds klasse das es so eine Anlaufstelle hier gibt!

EDIT:
Kleiner Kommentar am Rande, Person Z wollte damals noch zum Zivildienst. Also ein Drückeberger ist sie ganz ehrlich nicht!
« Letzte Änderung: 16. Oktober 2010, 17:40:27 von Studi2 » Gespeichert
sunknown
Sr. Member
****
Beiträge: 364


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 17. Oktober 2010, 20:57:30 »

Zitat
Heute weiß man ja dass ein duales Studium so wie es Person Z macht keine Ausbildung ist... und das BAZ schon früher hätte kommen können.
das KWEA/BAZ meint das zu wissen, die gerichte sehen das teilweise anders.

Zitat
Person Z sieht im Moment nur einen Lösungsweg:
Möglichst kurz vor 03/2011 auf das KDV-Recht verzichten damit die ganze Sache wieder beim KWEA landet.
mit dem verzicht kann sogar gewartet werden, bis das BAZ eine (echte) einberufung schickt. da wirin 03/2011 mit der debatte um die wehrpflicht auch schon ein stück weiter sein dürften spielt die zeit zudem ohnehin für dich.

Zitat
Dort eine Untersuchung beantragen aufgrund geändertem gesundheitlichem Zustand und wenn möglich für wehrdienstuntauglich erklärt werden.
worauf die chancen grds. besser stehen als beim BAZ.


Zitat
Zum einen haben sich die Allergien verschlimmert und das Astma ist nun allergiebedingt, was bedeutet dass im Sommer manchmal garnichts geht draußen.
asthma ist in abhängigkeit von der ausprägung relevant (oder nicht), in der vergangenheit wurde als indikator für die ausprägung das spray verwendet, welches der wehrpflichtige benutzt.

 
Zitat
Nun was meint ihr erfahrenen User hier zu der Situation von Person Z? Sollte sie gleich auf der psychischen Erkrankung aufbauen und einen Spezialisten aufsuchen oder gibt es ggf. noch Möglichkeiten sich bis zum 25sten Lebenjahr zu "retten"?
schwer zu sagen wie relevant das ist, du schreibst selbst ja sehr allgemein von einer "psychischen erkrankung die sich durch ein schwindelgefühl zeigt". bei einer möglichen untersuchung müßte man das wahrscheinlich noch detaillierten und spezifischer schildern.

Zitat
Und inwieweit hat eine Untauglichkeit aus einem solchen Grund Auswirkung auf Versicherungen? (man ließt da ja hin und wieder so negative Aussagen, ist da was dran?)
diesbezüglich habe ich mich nie detailliert informiert und kann deswegen nichts qualifiziertes sagen.


Zitat
EDIT:
Kleiner Kommentar am Rande, Person Z wollte damals noch zum Zivildienst. Also ein Drückeberger ist sie ganz ehrlich nicht!
wir sind hier nicht in der kaserne, es ist also auch kein bundeswehrjargon mit worten wie "drückeberger" erforderlich.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 18. Oktober 2010, 11:05:39 »

Zitat
Heute weiß man ja dass ein duales Studium so wie es Person Z macht keine Ausbildung ist... und das BAZ schon früher hätte kommen können.
das KWEA/BAZ meint das zu wissen, die gerichte sehen das teilweise anders.

Wohl nicht nur teilweise sondern überwiegend, Beispiele:

VG Karlsruhe 9. Kammer, Urteil v. 10.06.2010, 9 K 503/10
VG Neustadt (Weinstraße) 3. Kammer, Urteil v. 14.06.2010, 3 K 939/09.NW
VG Sigmaringen 5. Kammer, Urteil v. 16.06.2010, 5 K 274/10
VG Augsburg 1. Kammer, Beschluss v. 30.08.2010, Au 1 S 10.1223
Gespeichert
Studi2
Newbie
*
Beiträge: 3


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 18. Oktober 2010, 19:27:51 »

Erstmal vielen Dank für eure raschen Antworten!

Zitat
mit dem verzicht kann sogar gewartet werden, bis das BAZ eine (echte) einberufung schickt. da wirin 03/2011 mit der debatte um die wehrpflicht auch schon ein stück weiter sein dürften spielt die zeit zudem ohnehin für dich
Also kann Pers. Z echt warten bis sie schon einen Einberufungstermin incl. zugewiesene Stelle hat? Irgendwie hätte sie da ein ganz schön schlechtes Gefühl, weil sowas ja ganz schön schnell gehen kann oder? Und der Verzicht braucht ja auch sicher seine 2 Wochen bis er anständig bearbeitet ist...?!

Zitat
asthma ist in abhängigkeit von der ausprägung relevant (oder nicht), in der vergangenheit wurde als indikator für die ausprägung das spray verwendet, welches der wehrpflichtige benutzt.
Das ist schonmal sehr gut zu wissen, dann könnte man da ein wenig nachhelfen wenns soweit kommt. Mit der anderen Erkrankung würde Person Z dann Anfang nächsten Jahres auch nochmal tätig werden. Wie gesagt wäre ein Behandlung theoretisch nicht nötig, aber sollte sie negative Post bekommen ist es ne gute Sache...

Zwecks Studium: Konnte mir schon denken, dass ein Abbruch nicht durch das BAZ möglich wäre, weil ja dann ein einfaches Studium ist mit Praktikum und Stipendium quasi...

Aber nochmal zu Frage 1., wie lange kann Person Z warten?
Wenn alles schief geht, bezahlen die das Auto weiter wenn Person Z nurnoch 20% des Geldes verdient?^^

Grüße und nochmal vielen Dank!
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 18. Oktober 2010, 21:36:21 »

Also kann Pers. Z echt warten bis sie schon einen Einberufungstermin incl. zugewiesene Stelle hat?

Natürlich kann Person Z warten. Mit dem Verzicht kann ja auch eine Entlassung aus einem bereits laufenden Dienst erreicht werden.

Irgendwie hätte sie da ein ganz schön schlechtes Gefühl, weil sowas ja ganz schön schnell gehen kann oder? Und der Verzicht braucht ja auch sicher seine 2 Wochen bis er anständig bearbeitet ist...?!

Zwischen Einberufung und Diensteintritt liegen mindestens 4 Wochen, von daher sehe ich da erstmal kein Problem.

Aber nochmal zu Frage 1., wie lange kann Person Z warten?
Wenn alles schief geht, bezahlen die das Auto weiter wenn Person Z nurnoch 20% des Geldes verdient?^^

Nein, "sie" zahlen aber die Gebühren für die Abmeldung. Ich weiß, schwacher Trost.

Wenn das Auto finanziert ist, dann zahlen "sie" auch den Zinsanteil, der in den Raten steckt.

"Sie" ist nicht das BAZ sondern die Unterhaltssicherungsbehörde, in der Regel ist das das Sozialamt.
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits