Jetzt zu meinen Fragen: Kann ich in der Zeit nach meiner Musterung und vor meinem Schulabschluss, bzw. in dem Zeitraum meiner Schulzeit die Ausbildungsbescheinigung nachreichen, sodass ich zurückgestellt werde?
Ja, über einen Zurückstellungsantrag kann frühestens bei der Musterung entschieden werden. Tritt der Grund erst später ein, dann kannst du die Zurückstellung natürlich später beantragen.
Also sozusagen Zurückgestellt werden aufgrund der Schule und wenn ich dann meine Bescheinigung habe zurückgestellt werden aufgrund der Ausbildung?
Natürlich.
Was ist wenn ich verweigere?
Das wirst du doch wohl hoffentlich bei der Musterung nicht tun. Was soll das bringen (außer noch mehr Ärger)?
denn ich möchte auf jeden Fall nicht zum Bund, kann ich dann auch zurückgestellt werden vom Zivildienst?
Natürlich könntest du.
Und sind meine Befürchtung vielleicht nicht berechtigt aufgrund der aktuellen Debatte über Aussetzung des Wehrdienstes?
Ich kenne deine Befürchtungen nicht.
Also ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, denn ich könnte es nicht ertragen nach einer etwaigen Zusage wieder abzusagen:-)
Warum solltest du etwas absagen? Eine Berufsausbildugn ist ein Zurückstellungsgrund. Diese kannst du bei Vorliegen der Voraussetzungen beantragen und gut ist.