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Autor Thema: Musterung-> Zurückstellung(aufgr.v. Schule)-> Zurückstellung(aufgr.v. Ausbild.)  (Gelesen 574 mal)
Ephraim
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Beiträge: 2


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« am: 1. Oktober 2010, 21:29:34 »

Hallo

Heute( 1.10.2010) habe ich meinen Musterungstermin per Post bekommen, in jenem Brief wurde laut, dass ich doch am 20.10.2010 zur Musterung kommen solle. Mein Problem ist aber, so kommt es mir vor ziemlich verzwickt und schicksalhaft, denn ich habe in der selben Woche einige Bewerbungen für eine Ausbildung verschickt, denn ich möchte nach meinem Abitur, welches Mitte Juni sein Ende finden wird zuerst einmal eine Ausbildung absolvieren.
Es ist auch klar, dass ich eine Bescheinigung, wenn ich denn genommen werde für die Zurückstellung ausgehändigt bekomme. Leider ist es unmöglich, dass ich bis zum 20.10 eine Zusage bekomme, folglich auch keine Bescheinigung für die Ausbildung. Jetzt zu meinen Fragen: Kann ich in der Zeit nach meiner Musterung und vor meinem Schulabschluss, bzw. in dem Zeitraum meiner Schulzeit die Ausbildungsbescheinigung nachreichen, sodass ich zurückgestellt werde?
Also sozusagen Zurückgestellt werden aufgrund der Schule und wenn ich dann meine Bescheinigung habe zurückgestellt werden aufgrund der Ausbildung?
Was ist wenn ich verweigere? denn ich möchte auf jeden Fall nicht zum Bund, kann ich dann auch zurückgestellt werden vom Zivildienst?
Und sind meine Befürchtung vielleicht nicht berechtigt aufgrund der aktuellen Debatte über Aussetzung des Wehrdienstes?

Also ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, denn ich könnte es nicht ertragen nach einer etwaigen Zusage wieder abzusagen:-)
Mfg
Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 1. Oktober 2010, 23:47:59 »

Jetzt zu meinen Fragen: Kann ich in der Zeit nach meiner Musterung und vor meinem Schulabschluss, bzw. in dem Zeitraum meiner Schulzeit die Ausbildungsbescheinigung nachreichen, sodass ich zurückgestellt werde?

Ja, über einen Zurückstellungsantrag kann frühestens bei der Musterung entschieden werden. Tritt der Grund erst später ein, dann kannst du die Zurückstellung natürlich später beantragen.

Also sozusagen Zurückgestellt werden aufgrund der Schule und wenn ich dann meine Bescheinigung habe zurückgestellt werden aufgrund der Ausbildung?

Natürlich.

Was ist wenn ich verweigere?

Das wirst du doch wohl hoffentlich bei der Musterung nicht tun. Was soll das bringen (außer noch mehr Ärger)?

denn ich möchte auf jeden Fall nicht zum Bund, kann ich dann auch zurückgestellt werden vom Zivildienst?

Natürlich könntest du.

Und sind meine Befürchtung vielleicht nicht berechtigt aufgrund der aktuellen Debatte über Aussetzung des Wehrdienstes?

Ich kenne deine Befürchtungen nicht.

Also ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, denn ich könnte es nicht ertragen nach einer etwaigen Zusage wieder abzusagen:-)

Warum solltest du etwas absagen? Eine Berufsausbildugn ist ein Zurückstellungsgrund. Diese kannst du bei Vorliegen der Voraussetzungen beantragen und gut ist.
Gespeichert
Ephraim
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 2. Oktober 2010, 17:07:09 »

Okay vielen Dank erstmal für deine Antwort.
Die Frage über den Zivildienst hat sich jetzt ein wenig verändert und zwar, wenn ich jetzt nach meiner Musterung eine Verweigerung schreibe, was ich muss, wenn ich nicht eingezogen werden will, kann ich immer noch zurückgestellt werden, auch wenn das ganze Verfahren über die Zivildienststelle abgewickelt wird? Oder muss ich einfach garnichts machen....was ist wenn der Typ fragt, ob ich denn verweigern werde oder nicht(wurde anscheinend einer meiner Freunde gefragt)?

Zu meinen Befürchtungen:
Die würden sich bilden aus den negativen Antworten meiner Frage:-), aber es geht mir mehr um das Ergebnis der Debatte über Aussetzung als um meine Befürchtungen Zwinkernd
Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 4. Oktober 2010, 16:13:14 »

Die Frage über den Zivildienst hat sich jetzt ein wenig verändert und zwar, wenn ich jetzt nach meiner Musterung eine Verweigerung schreibe, was ich muss, wenn ich nicht eingezogen werden will,

Diese Logik erklär mir mal.

Angenommen du stellst einen KDV-Antrag, das einzige was sich erstmal ändert, ist die Wahrscheinlichkeit einer Einberufung: Sie verdoppelt sich in etwa.

kann ich immer noch zurückgestellt werden, auch wenn das ganze Verfahren über die Zivildienststelle abgewickelt wird?

§ 11 Zivildienstgesetz nennt die gleichen Gründe für eine Zurückstellung wie § 12 Wehrpflichtgesetz.

Oder muss ich einfach garnichts machen....

Richtig.

was ist wenn der Typ fragt, ob ich denn verweigern werde oder nicht(wurde anscheinend einer meiner Freunde gefragt)?

Dann sagst du nein und die Wahrscheinlichkeit einer Einebrufung verdoppelt sich nicht.
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