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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: Musterung nach Rausschmiss aus Feuerwehr  (Gelesen 5382 mal)
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« Antworten #30 am: 28. Juni 2009, 14:54:34 »

Hey svennie,

Ich habe eine Begründung zu meinem Widerspruch geschrieben. Wäre nett wenn du ein Auge darauf werden könntest um mir evtl. Ratschläge zu geben.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 26.06.2009 möchte ich ihnen hier nun meine Begründung zum Widerspruch vom 28.05.2009 mitteilen.
Bei der Musterung am 22.04.2009 habe ich mehrere Atteste eingereicht welche meines Erachtens nur ungenügend mit in die Bewertung des Tauglichkeit Grades einbezogen wurden.
Ich leide bereits mehrere Jahre an folgenden Erkrankungen:
1.   einem essentiellen Tremor welcher Verschlechterungen in Stresssituationen aufzeigt
2.   an einer Kolitis
3.   an wiederholt einwachsende Zehennägeln welche bisher nicht sanierbar sind
4.   am BWS-Syndrom
Atteste für die Aufgeführten Erkrankungen sollten in Ihrem Haus vorliegen.


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svennie
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« Antworten #31 am: 28. Juni 2009, 17:27:10 »

Hey svennie,

Ich habe eine Begründung zu meinem Widerspruch geschrieben. Wäre nett wenn du ein Auge darauf werden könntest um mir evtl. Ratschläge zu geben.

Und das ist genau das Problem. Du begründet den Widerspruch mit Tatsachen, die das KWEA bereits kennt, da man dir nicht wirklich Akteneinsicht gewähren möchte.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 26.06.2009 möchte ich ihnen hier nun meine Begründung zum Widerspruch vom 28.05.2009 mitteilen.

Besser: Ich begründe meinen Widerspruch vom xx.xx.xx wie folgt:

Bei der Musterung am 22.04.2009 habe ich mehrere Atteste eingereicht welche meines Erachtens nur ungenügend mit in die Bewertung des Tauglichkeit Grades einbezogen wurden.

Da wurde nichts "bewertet", der Musterungsarzt hat einen Vorschlag zum Tauglichkeitsgrad unterbreitet, dem der Musterungsbeamte ohne weitere Nachprüfung gefolgt ist (folgen musste).

Ich leide bereits mehrere Jahre an folgenden Erkrankungen:
1.   einem essentiellen Tremor welcher Verschlechterungen in Stresssituationen aufzeigt

Hier solltest du konkret darlegen, zu welchen Einschränkungen in der Grundausbildung dies konkret führen würde.

2.   an einer Kolitis

dto.

3.   an wiederholt einwachsende Zehennägeln welche bisher nicht sanierbar sind

ebenfalls, die Begründung dürfte aber schwer fallen.

4.   am BWS-Syndrom

hier müsstest du ebenfalls etwas zur Belastbarkeit ausführen.

Deine Wehrdienstfähigkeit ergibt sich nicht aus der Summe irgendwelcher Diagnosen.

Atteste für die Aufgeführten Erkrankungen sollten in Ihrem Haus vorliegen.

Besser: Angaben zu diesen die Belastung einschränkenden hatte bei der Musterung bereits gemacht, warum diese bei der Tauglichkeitsbeurteilung nicht berücksichtigt wurden, ist von hieraus nicht nachvollziehbar. Die entsprechenden Unterlagen aus der Gesundheitsakte wollten Sie mir bislang mit fadenscheinigen Begründungen nicht übersenden.

Zusätzlich solltest du noch auf die Tatsache eingehen, dass du seit Mitte/Ende März aus anderen Gründen als der Verpflichtung im Katastrophenschutz nicht zum Wehrdienst herangezogen werden konnetst, nämlich weil seitens des KWEA keine Ladung zur Musterung erfolgt ist.

...
Heist das, dass man mich nur noch bis zum 23. Lebensjahr zum Grundwehrdienst heranziehen kann?
Da ich am 01.10. diesen Jahres 23 werde müsste sich das ganze doch schon erledigt haben oder bis wann können die mich denn nun einziehen?

Nach meiner Auffassung bist du nur bis zum vollendeten 23. Lebensjahr einberufbar, da die Verpflichtung im Katastrophenschutz weit vorher (jedenfalls mehrere Monate vorher) endete.
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« Antworten #32 am: 28. Juni 2009, 21:54:37 »

Hey svennie,

Vielen lieben Dank für deine Antwort.

Hier nun einmal die korregierte Version. Würde mich freuen wenn du mir hierbei nocheinmal Hilfestellung geben könntest.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 26.06.2009 begründe ich meinen Widerspruch vom 28.05.2009 wie folgt:
Bei der Musterung am 22.04.2009 habe ich mehrere Atteste eingereicht,  welche meines Erachtens nur ungenügend mit einbezogen wurden.
Ich leide bereits mehrere Jahre an einem essentiellen Tremor,  welcher in Stresssituationen Verschlechterungen aufzeigt. Dies könnte in der Grundausbildung zu Schwierigkeiten bei Aufgaben, welche bei  Zeitdruck, Druck und unter Hochleistung ausgeführt werden müssen, führen. Wie bereits genannt verschlechtert sich der Tremor in Stresssituationen. Bei einigen Fällen im Katastrophen-schutz führte dies bereits zu einer Handlungsunfähigkeit.
Durch das BWS-Syndrom wird bei Belastung des Rückens, das Risiko auf einen Bandscheibenvorfall erhöht.
Die Kolitis führt zu häufigen und unregelmäßigen Stuhlgängen.
Des Weiteren leide ich an wiederholt einwachsenden Zehennägeln, welche bisher nicht sanierbar sind, dies erschwert das Finden eines geeigneten Schuhwerkes, welches keine zu hohe Belastung auf die Zehen ausübt.

Angaben zu diesen Belastungen hatte ich bei der Musterung bereits gemacht, warum diese bei der Tauglichkeitsbeurteilung nicht berücksichtigt wurden, ist von hieraus nicht nachvollziehbar. Die entsprechenden Unterlagen aus der Gesundheitsakte wollten Sie mir bislang mit fadenscheinigen Begründungen nicht übersenden.

Da seitens des Kreiswehrersatzamtes keine Ladung zur Musterung erfolgt ist, konnte ich seit Mitte / Ende März aus anderen Gründen als der Verpflichtung im Katastrophenschutz nicht zum Wehrdienst herangezogen werden.


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svennie
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« Antworten #33 am: 29. Juni 2009, 00:12:30 »

Hey svennie,

Vielen lieben Dank für deine Antwort.

Hier nun einmal die korregierte Version. Würde mich freuen wenn du mir hierbei nocheinmal Hilfestellung geben könntest.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 26.06.2009 begründe ich meinen Widerspruch vom 28.05.2009 wie folgt:
Bei der Musterung am 22.04.2009 habe ich mehrere Atteste eingereicht,  welche meines Erachtens nur ungenügend mit einbezogen wurden.

Besser: Wurden Angaben zu Einschränkungen der Belastbarkeit gemacht und nachgewiesen.

Ich leide bereits mehrere Jahre an einem essentiellen Tremor,  welcher in Stresssituationen Verschlechterungen aufzeigt. Dies könnte in der Grundausbildung zu Schwierigkeiten bei Aufgaben, welche bei  Zeitdruck, Druck und unter Hochleistung ausgeführt werden müssen, führen. Wie bereits genannt verschlechtert sich der Tremor in Stresssituationen. Bei einigen Fällen im Katastrophen-schutz führte dies bereits zu einer Handlungsunfähigkeit.

gut.

Vielleicht noch ergänzen:

Ist man hier der Meinung, dass dies zur Annahme einer Wehrdienstunfähigkeit nicht ausreichen sollte, so hätte sich eine weitergehende fachärztliche Aufklärung aufgedrängt.

Durch das BWS-Syndrom wird bei Belastung des Rückens, das Risiko auf einen Bandscheibenvorfall erhöht.

Einfügen: ... insbesondere durch das Tragen von Gepäck und Ausrüstung ...

Die Kolitis führt zu häufigen und unregelmäßigen Stuhlgängen.

Einfügen: Dies geht einher mit einer nicht unerheblichen psychischen Belastung, da dies auch außenstehenden auffällt.

Angaben zu diesen Belastungen hatte ich bei der Musterung bereits gemacht,

Besser: Diese Angaben wurden im Rahmen der musterungsärztlichen Utnersuchung bereits gemacht

warum diese bei der Tauglichkeitsbeurteilung nicht berücksichtigt wurden, ist von hieraus nicht nachvollziehbar. Die entsprechenden Unterlagen aus der Gesundheitsakte wollten Sie mir bislang mit fadenscheinigen Begründungen nicht übersenden.

Da seitens des Kreiswehrersatzamtes keine Ladung zur Musterung erfolgt ist,

Besser: Da die Ladung zur Musterung erst mit Verzögerung nach der Entpflichtung aus dem Katastrophenschutz erfolgt ist ...

konnte ich seit Mitte / Ende März aus anderen Gründen als der Verpflichtung im Katastrophenschutz nicht zum Wehrdienst herangezogen werden.

ergänzen:  ..., das einzig vorliegende Einberufungshindernus war die nicht durchgeführte Musterung. Diese hätte aber auch während der Verpflichtungszeit im Katastrophenschutz oder zumindest zeitnaher nach der Entpflichtung erfolgen können. Sollten sie dennoch der Auffassung sein, dass hier eine Erhöhung der Heranziehungsgrenze eintritt, so wird um einen entsprechenden nachvollziehbaren Hinweis gebeten.


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« Antworten #34 am: 31. Juli 2009, 20:22:50 »

Suuuuuuuper

Hey svennie,

Hat alles geklappt! Die Tips von dir waren echt spitze und haben mich zur Ausmusterung gebracht!
Sag mal gehört dir eigentlich das Forum? Würde gerne etwas Spenden!

Gruß,
Jochen
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xmaniac
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« Antworten #35 am: 12. August 2010, 09:31:15 »

Hallo!

Warum tritt in deisem Fall eigentlich nicht die Erhöhung der Heranziehungsgrenze ein? (bis 30 Jahre), weil er hatte sich ja ursprünglich für die 6 Jahre Katastrophenschutz verpflichtet.
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svennie
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« Antworten #36 am: 12. August 2010, 09:54:10 »

Warum tritt in deisem Fall eigentlich nicht die Erhöhung der Heranziehungsgrenze ein?

Warum sollte sich da etwas erhöhen?

Die Vorschrift lautet:

Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Dienstes als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz (§ 13a) oder wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Entwicklungsdienstes (§ 13b) nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen worden sind.[/quote]

Hier liegt der Fall anders. Er war 22, als er aus dem Katastrophenschutz entlassen wurde und war zu diesem Zeitpunkt noch nicht gemustert. Das Musterungsverfahren zog sich dann Ewigkeiten hin, im Widerspruchsverfahren hat man dann wohl festgestellt, dass er nicht wehrdienstfähig bist.

Bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens war er nicht einebrufbar.

weil er hatte sich ja ursprünglich für die 6 Jahre Katastrophenschutz verpflichtet.

Aber er wurde nach 4 Jahren entpflichtet. Oder nicht?
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