Hey svennie,
Ich habe eine Begründung zu meinem Widerspruch geschrieben. Wäre nett wenn du ein Auge darauf werden könntest um mir evtl. Ratschläge zu geben.
Und das ist genau das Problem. Du begründet den Widerspruch mit Tatsachen, die das KWEA bereits kennt, da man dir nicht wirklich Akteneinsicht gewähren möchte.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 26.06.2009 möchte ich ihnen hier nun meine Begründung zum Widerspruch vom 28.05.2009 mitteilen.
Besser: Ich begründe meinen Widerspruch vom xx.xx.xx wie folgt:
Bei der Musterung am 22.04.2009 habe ich mehrere Atteste eingereicht welche meines Erachtens nur ungenügend mit in die Bewertung des Tauglichkeit Grades einbezogen wurden.
Da wurde nichts "bewertet", der Musterungsarzt hat einen Vorschlag zum Tauglichkeitsgrad unterbreitet, dem der Musterungsbeamte ohne weitere Nachprüfung gefolgt ist (folgen musste).
Ich leide bereits mehrere Jahre an folgenden Erkrankungen:
1. einem essentiellen Tremor welcher Verschlechterungen in Stresssituationen aufzeigt
Hier solltest du konkret darlegen, zu welchen Einschränkungen in der Grundausbildung dies konkret führen würde.
2. an einer Kolitis
dto.
3. an wiederholt einwachsende Zehennägeln welche bisher nicht sanierbar sind
ebenfalls, die Begründung dürfte aber schwer fallen.
4. am BWS-Syndrom
hier müsstest du ebenfalls etwas zur Belastbarkeit ausführen.
Deine Wehrdienstfähigkeit ergibt sich nicht aus der Summe irgendwelcher Diagnosen.
Atteste für die Aufgeführten Erkrankungen sollten in Ihrem Haus vorliegen.
Besser: Angaben zu diesen die Belastung einschränkenden hatte bei der Musterung bereits gemacht, warum diese bei der Tauglichkeitsbeurteilung nicht berücksichtigt wurden, ist von hieraus nicht nachvollziehbar. Die entsprechenden Unterlagen aus der Gesundheitsakte wollten Sie mir bislang mit fadenscheinigen Begründungen nicht übersenden.
Zusätzlich solltest du noch auf die Tatsache eingehen, dass du seit Mitte/Ende März aus anderen Gründen als der Verpflichtung im Katastrophenschutz nicht zum Wehrdienst herangezogen werden konnetst, nämlich weil seitens des KWEA keine Ladung zur Musterung erfolgt ist.
...
Heist das, dass man mich nur noch bis zum 23. Lebensjahr zum Grundwehrdienst heranziehen kann?
Da ich am 01.10. diesen Jahres 23 werde müsste sich das ganze doch schon erledigt haben oder bis wann können die mich denn nun einziehen?
Nach meiner Auffassung bist du nur bis zum vollendeten 23. Lebensjahr einberufbar, da die Verpflichtung im Katastrophenschutz weit vorher (jedenfalls mehrere Monate vorher) endete.