...wenn die bundeswehr person a jetzt danach einberufen möchte und person a aber dann schon in der schule wäre ist es dann möglich person a wieder zurück stellen zu lassen weil die bundeswehr ja dann eine zu einem abschluss führende schule unterbrechen würde oder gilt das wenn man schon zivildienst geleistet hat nicht mehr ?
Das gilt schon, könnte wenn man ganz böse ist ein Verstoß gegen Treu und Glauben sein, ist aber letztlich auch egal. Du leistest Zivildienst vom 1.3. bis Ende Juli, das sind 5 Monate. Zum 1.10. bekommt die Bundeswehr eine Einberufung eh kaum gebacken (Zurückstellungsantrag und ggf. auch einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung solltest du in dem Fall natürlich stellen), zum darauffolgenden Dienstantrittstermin wird aber die Grundwehrdienstzeit auf 6 Monate verkürzt und für den verbleibenden Monat würde man dich ohnehin nicht einberufen.