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Autor Thema: kdv-verzicht und anschließend zurückstellung  (Gelesen 796 mal)
--Offspring--
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« am: 28. Februar 2010, 21:48:43 »

hallo ich bin neu hier und habe eine frage
person a fangt ab 1.3.10 seinen zivildienst an un möchte gerne ab august 2010 mit der fachoberschule anfangen nur der zivildienst würde sich mit der fachoberschule überschneiden un ich habe gelesen das man auf seine annerkennung als kriegsdienstverweigerer verzichten kann, und man so mit aus dem dienst entlassen werden müsste. wenn die bundeswehr person a jetzt danach einberufen möchte und person a aber dann schon in der schule wäre ist es dann möglich person a wieder zurück stellen zu lassen weil die bundeswehr ja dann eine zu einem abschluss führende schule unterbrechen würde oder gilt das wenn man schon zivildienst geleistet hat nicht mehr ?
würde mich über eine antwort freuen
lg michi
« Letzte Änderung: 28. Februar 2010, 22:02:28 von --Offspring-- » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 3. März 2010, 17:10:18 »

...wenn die bundeswehr person a jetzt danach einberufen möchte und person a aber dann schon in der schule wäre ist es dann möglich person a wieder zurück stellen zu lassen weil die bundeswehr ja dann eine zu einem abschluss führende schule unterbrechen würde oder gilt das wenn man schon zivildienst geleistet hat nicht mehr ?

Das gilt schon, könnte wenn man ganz böse ist ein Verstoß gegen Treu und Glauben sein, ist aber letztlich auch egal. Du leistest Zivildienst vom 1.3. bis Ende Juli, das sind 5 Monate. Zum 1.10. bekommt die Bundeswehr eine Einberufung eh kaum gebacken (Zurückstellungsantrag und ggf. auch einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung solltest du in dem Fall natürlich stellen), zum darauffolgenden Dienstantrittstermin wird aber die Grundwehrdienstzeit auf 6 Monate verkürzt und für den verbleibenden Monat würde man dich ohnehin nicht einberufen.
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--Offspring--
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« Antworten #2 am: 4. März 2010, 16:49:22 »

naja ich hatte eventuell eh vor gehabt danach bei der bundeswehr zu studieren und mich da verpflichten zu lassen also meine meinung hat sie so gesehen ja schon geändert^^
aber auf jeden fall vielen dank für deine antwort  Grinsend
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--Offspring--
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« Antworten #3 am: 4. März 2010, 17:23:05 »

eine frage hab ich noch was kann den passieren wenn das baz sagt das man gegen treu und glauben verstoßen hat ? können die den verzicht dann einfach ablehnen un droht dann eine hohe strafe ?
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svennie
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« Antworten #4 am: 5. März 2010, 00:03:13 »

eine frage hab ich noch was kann den passieren wenn das baz sagt das man gegen treu und glauben verstoßen hat ? können die den verzicht dann einfach ablehnen un droht dann eine hohe strafe ?

Strafen gibt es dafür nicht, hohe ohnehin nicht. Und das BAZ kann auch nichts ablehnen, nur das KWEA könnte dann mit der Zurückstellung Schwierigkeiten machen.
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--Offspring--
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« Antworten #5 am: 5. März 2010, 13:30:41 »

also mit anderen worten das kwea könnte die zurückstellung ablehnen ?
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svennie
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« Antworten #6 am: 5. März 2010, 14:57:22 »

also mit anderen worten das kwea könnte die zurückstellung ablehnen ?

Das KWEA könnte - theoretisch - argumentieren, dass keine besondere Härte vorliegt und dann die Zurückstellung ablehnen. Dass das pasiert ist aber eher unwahrscheinlich.
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--Offspring--
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« Antworten #7 am: 5. März 2010, 17:41:02 »

ok dann hoff ich das das nicht passiert
vielen dank für die antworten  Zwinkernd
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