Klingt das so gut?
naja ...
"Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesamtes für den Zivildienst,
Wie wäre es ganz schlicht mit "Sehr geehrte Damen und Herren,"?
hiermit möchte ich mein Recht nach § 43 (1) Nr. 10 Zivildienstgesetz, Art. 12a (2) Satz 1 Grundgesetz in Anspruch nehmen und auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten.
Ich möchte einfach mal bezweifeln, dass sich das Recht aus § 43 Zivildienstgesetz ergibt. Dort werden lediglich die Folgen der Erklärung genannt.
Das Recht ergibt sich durch Auslegung des Art. 12a GG. Das weiß das BAZ aber ganz genau, bedarf also keiner weiteren Erläuterung.
Ich möchte dem Bundesamt für den Zivildienst und dem Kreiswehrsamt
Es gibt kein Kreiswehrsamt. Abgesehen davon hat das Kreiswehrersatzamt damit überhaupt nichts zu tun.
offiziell
hm... offiziell??
mitteilen, dass ich den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen nicht mehr verweigere.
Da haben wir den Zaubersatz, der zum Erfolg führt.
Zu ergänzen vielleicht noch durch den zweiten Zaubersatz: "Die Gewissensgründe, die zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer geführt haben, bestehen nicht mehr."
Daher möchte ich Sie bitten, mich mit sofortiger Wirkung aus dem Zivildienst zu entlassen.
Naja, ob ich da wirklich als Bittsteller auftreten würde!?
Gemäß § 43 (1) Nr. 10 Zivildienstgesetz bin ich aus dem Zivildienst zu entlassen. Ich bitte dies, ohne unnötige Verzögerungen in die Wege zu leiten.