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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: KDV zurückziehen, neu mustern lassen und evt. untauglich?  (Gelesen 3577 mal)
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #30 am: 15. Dezember 2010, 21:56:41 »

Ich habe! eine Einberufung zum 01.02! zum Zivildienst erhalten.
(am 06.02 werde ich 25!).

Eine wirkliche Einberufung mit Nennung der Dienststelle?

Wenn ich nun kurz vor Ende Januar auf die KDV verzichte, dann würde ich ja nicht mehr unter das Bundesamt für den Zivildienst fallen, sondern wieder "zurück" unter das Kreiswehrsamt.

Kreiswehrersatzamt heißt die Behörde. Und dann solltest du schon Anfang Januar etwas unternehmen, damit das BAZ auch wirklich ausreichend Zeit hat um die Sache zu bearbeiten ("zur Kenntnis zu nehmen", mehr ist es ja letztlich nicht).

Das Kreiswehrsamt "braucht" mich ja eigentlich nicht mehr, da keine neuen Rekruten mehr eingezogen werden....

Doch, es werden neue Rekruten einberufen. Aber halt nur welche, die auch wirklich wollen.

Also stelle ich mir weiterhin vor, dass die Zivildienststelle meinen Verzicht der KDV "nicht annimmt",

Das brauchst du dir nicht vorzustellen, weil das Bundesamt für den Zivildienst (nicht deine Dienststelle) da keinerlei Entscheidungsmöglichkeiten hat.

da ich ja theoretisch für das Land beim Zivildienst mehr nützlich sein würde, als beim "nicht mehr einziehendem" Bund...

Eine solche Frage stelle sich doch überhaupt nicht.

Das Kreiswehrsamt kann mit mir ja in dem Sinne "nichts mehr anfangen"...

ja, und?

Das Gesetz sagt aber, dass nur anerkannte Kriegsdienstverweigerer Zivildienst leisten und das selbst ein während des Dienstes erklärter Verzicht zwigend zur Entlassung aus dem Zivildienst führt.
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ChristianP
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« Antworten #31 am: 15. Dezember 2010, 22:06:42 »

Ja, Einberufung. Ich weiß theoretisch wann, um wie viel Uhr und wo ich am 01.02 zu erscheinen hab. Wo ich Krankenversichert sein werde und was passiert, wenn ich Krank werde (wer dann für mich zuständig sein wird).

Könntest Du mir bitte den Paragraphen nennen wo das steht? Dann könnte ich hoffentlich besser schlafen :-)
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #32 am: 15. Dezember 2010, 22:29:34 »

... Wo ich Krankenversichert sein werde ...

ja, überhaupt nicht, du hast nur einen Anspruch auf kostenfreie Heilbehandlung bei Vertragsärzten des BAZ und auf bestimmte Sachleistungen. Versicehrung sieht anders aus.

Aber das ist ein anderes Thema.

Könntest Du mir bitte den Paragraphen nennen wo das steht? Dann könnte ich hoffentlich besser schlafen :-)

§ 43 (1) Nr. 10 Zivildienstgesetz, Art. 12a (2) Satz 1 Grundgesetz
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ChristianP
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« Antworten #33 am: 6. Januar 2011, 22:21:34 »

Guten Abend zusammen,
frohes neues Jahr (noch) :-)

Ich habe soeben angefangen den Brief zu verfassen....

Klingt das so gut?

"Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesamtes für den Zivildienst,

hiermit möchte ich mein Recht nach § 43 (1) Nr. 10 Zivildienstgesetz, Art. 12a (2) Satz 1 Grundgesetz in Anspruch nehmen und auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten.

Ich möchte dem Bundesamt für den Zivildienst und dem Kreiswehrsamt offiziell mitteilen, dass ich den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen nicht mehr verweigere.

Daher möchte ich Sie bitten, mich mit sofortiger Wirkung aus dem Zivildienst zu entlassen.
"

Grüße! Christian
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #34 am: 7. Januar 2011, 00:18:38 »

Klingt das so gut?

naja ...

"Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesamtes für den Zivildienst,

Wie wäre es ganz schlicht mit "Sehr geehrte Damen und Herren,"?

hiermit möchte ich mein Recht nach § 43 (1) Nr. 10 Zivildienstgesetz, Art. 12a (2) Satz 1 Grundgesetz in Anspruch nehmen und auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten.

Ich möchte einfach mal bezweifeln, dass sich das Recht aus § 43 Zivildienstgesetz ergibt. Dort werden lediglich die Folgen der Erklärung genannt.

Das Recht ergibt sich durch Auslegung des Art. 12a GG. Das weiß das BAZ aber ganz genau, bedarf also keiner weiteren Erläuterung.

Ich möchte dem Bundesamt für den Zivildienst und dem Kreiswehrsamt

Es gibt kein Kreiswehrsamt. Abgesehen davon hat das Kreiswehrersatzamt damit überhaupt nichts zu tun.

offiziell

hm... offiziell??

mitteilen, dass ich den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen nicht mehr verweigere.

Da haben wir den Zaubersatz, der zum Erfolg führt.

Zu ergänzen vielleicht noch durch den zweiten Zaubersatz: "Die Gewissensgründe, die zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer geführt haben, bestehen nicht mehr."

Daher möchte ich Sie bitten, mich mit sofortiger Wirkung aus dem Zivildienst zu entlassen.

Naja, ob ich da wirklich als Bittsteller auftreten würde!?

Gemäß § 43 (1) Nr. 10 Zivildienstgesetz bin ich aus dem Zivildienst zu entlassen. Ich bitte dies, ohne unnötige Verzögerungen in die Wege zu leiten.
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ChristianP
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« Antworten #35 am: 7. Januar 2011, 10:11:39 »

klingt nun in der Tat besser...

Vielen Dank!
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