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Autor Thema: KDV zurückziehen, neu mustern lassen und evt. untauglich?  (Gelesen 3577 mal)
ChristianP
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« am: 19. Juni 2010, 11:03:53 »

Guten Morgen zusammen, ich habe folgendes Problem wo ich nun hoffe, dass Ihr mir mit Eurer Erfahrung helfen könnt...

Ich bin 24 und bin bis zum 03.12.2010 noch wegen einer Technikerschule zurückgestellt. Im Februar 2011 werde ich 25! somit kann mich der Zivildienst/Bundeswehr noch 2 Monatelang einziehen! (Nur 2 Monate....)

Ich habe bei meiner dahmaligen Musterung (ca. 3 Jahre her) T2 erhalten und habe auch direkt KDV Antrag gestellt.

Nun habe ich auch seit ca. 2 Jahren einen festen Job und seit dem 01.10 letzten Jahres eine super Stelle. Wenn ich nun zum Zivi/Bundeswehr müsste, kann ich mir 2 dicke Projekte von der Backe schmieren! Und das bedeutet für mich 6 Monate lang keine Berufserfahrung machen, die weiteren Aufstiegschancen fallen erstmal ganz klar weg! (2 Projekte schonmal und und und)

Nun bin ich natürlich am schauen, was ich machen kann...., da sich der Zividienst mittlerweile gemeldet hat und mich zum 1.12 haben will (was aber schonmal gar nicht geht, da die Schule offiziell bis zum 3.12 noch geht!)

Am liebsten würde ich nun den KDV Antrag zurückziehen, dann mich neu mustern lassen und auf Ärzte hoffen, dass Sie mir Bescheinigen, dass ich untauglich gemustert werden muss
-Hatte vor ca. 1.5Jahren einen Kahnbeinbruch was mir noch immer wehtut...! (Wer/Wie kann man mir sowas Bescheinigen?)
-Habe (kein Witz) jedes Jahr von ca. Januar - Juni Neurodermitis an den beiden Handflächen! Wer kann sowas Bescheinigen?
-Habe Rückenprobleme....(habe vorher viel Körperlich gearbeitet)...auch hier die Frage: Wie wird mir sowas denn Bescheinigt?

Werde ich nach dem KDV überhaupt neu gemustert?
Könnte ich theoretisch danach nochmals irgendwann den KDV Antrag einreichen?

Welche Rechtlichen Rechte/Schritte kann ich machen? Ich bin Privatrechtschutzversichert...hilft mir das irgendwie weiter, wenn ich vors Verwaltungsgericht ziehen würde?

Danke fürs lesen meines Beitrags.

Gruß Chrisitian
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svennie
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« Antworten #1 am: 19. Juni 2010, 13:45:03 »

Werde ich nach dem KDV überhaupt neu gemustert?

nein. Du bist gemustert. Dein Tauglichkeitsgrad heißt "wehrdienstfähig".

Könnte ich theoretisch danach nochmals irgendwann den KDV Antrag einreichen?

Das könntest du tun.

Welche Rechtlichen Rechte/Schritte kann ich machen?

Du solltest - recht spät - auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, das aber wirklich erst nach der ersten Dezemberwoche.

Ich bin Privatrechtschutzversichert...hilft mir das irgendwie weiter, wenn ich vors Verwaltungsgericht ziehen würde?

Das hängt davon ab, welche Risiken mitversichert sind. Davon abgesehen hat eine Klage im Wehrrecht in aller Regel keine aufschiebende Wirkung (außer die gegen den Musterungsbescheid und die gegen die Ablehnung eines ersten KDV-Antrages).
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ChristianP
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« Antworten #2 am: 19. Juni 2010, 14:50:02 »

Kann ich mich auch nicht mustern lassen, wenn ich sage das Aufgrund meines Kahnbeinbruches ich noch immer schmerzen habe?
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svennie
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« Antworten #3 am: 19. Juni 2010, 17:52:09 »

Kann ich mich auch nicht mustern lassen,

nein, man kann sich nicht einfach mal so neu mustern lassen.

Eine erneute Musterung gibt es nur für den Fall, dass zuvor bei der Musterung vorübergehende Wehrdienstunfähigkeit festgestellt wurde.

Zitat von: ChristianP link=topic=3082.msg14272#msg14272 wenn ich date=1276951802
sage das Aufgrund meines Kahnbeinbruches ich noch immer schmerzen habe?

Du kannst jederzeit bei einer Änderung des Gesundheitszustandes eine "Überprüfungsuntersuchung" bzw. als anerkannter Kriegsdienstverweigerer beim Bundesamt für den Zivildienst eine "ärztliche Untersuchung" beantragen.
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ChristianP
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« Antworten #4 am: 19. Juni 2010, 21:17:39 »

Wie läuft das eigentlich genau ab:

Wenn ich zum 3.12 zum Zivi gezogen werden sollte und ich am 1.12 den KDV zurückziehe: Wie ist dann die Prozedur?

Was passiert eigentlich, wenn ich mich nun für den THW anmelde (6 Jahrelang für 1nen Tag dahin, statt Zivi) und am 1.12 den KDV zurückziehe?

Dann sage, dass sich mein Gesundheitszustand verschlechtert hat....wie kann ich "nachweisen", dass ich z.B. schlechter höre? sehe? (Bescheinigung vom jeweiligen Arzt?) damit ich so einen Test neu mache bei der "Musterung"...?

Sollte ich dann trotzdem zum z.b. 01.01 einen Einzugsbefehl bekommen, kann ich dann wieder einen KDV antrag stellen, so dass ich das damit aufschieben kann? (muss ja nur bis Feb. durchhalten...)
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ChristianP
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« Antworten #5 am: 19. Juni 2010, 21:46:40 »

Was passiert eigentlich, wenn ich mich zum THW anmelde (6 Jahre verpflichten), ich aber ab Februar (bin dann 25) den KDV zurück ziehe??

Muss ich dann nicht mehr zum THW für die 6 Jahre? Zum Bund dann ja auch nicht mehr, bin dann ja über 25...?
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svennie
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« Antworten #6 am: 19. Juni 2010, 23:48:21 »

Wenn ich zum 3.12 zum Zivi gezogen werden sollte und ich am 1.12 den KDV zurückziehe: Wie ist dann die Prozedur?

Du trittst den Zivildienst an und würdest in den nächsten Tagen wieder entlassen werden. Ein Dienstantritt zum 3.12. ist aber eher unwahrscheinlich, eher wird es zu einer Einberufung zum 1. Januar 2011 kommen.

Was passiert eigentlich, wenn ich mich nun für den THW anmelde (6 Jahrelang für 1nen Tag dahin, statt Zivi) und am 1.12 den KDV zurückziehe?

Die Verpflichtung zum Dienst im Katastrophenschutz hat mit Kriegsdienstverweigerung nichts zu tun. Auch wärst du zu alt dazu, dass eine solche Verpflichtung etwas am Grundwehrdienst oder Zivildienst ändert.

Dann sage, dass sich mein Gesundheitszustand verschlechtert hat....wie kann ich "nachweisen", dass ich z.B. schlechter höre? sehe? (Bescheinigung vom jeweiligen Arzt?) damit ich so einen Test neu mache bei der "Musterung"...?

Zunächst dürfte es ausreichen, eine Änderung des Gesundheitszustandes erstmal nur zu behaupten. Wenn es die Behörde genauer wissen will, dann wird sie sich dazu schon äußern. Gerade das Bundesamt für den Zivildienst will es manchmal ziemlich genau wissen und lehnt den Antrag hinterher (rechtswidrig) trotzdem ab.

Sollte ich dann trotzdem zum z.b. 01.01 einen Einzugsbefehl bekommen, kann ich dann wieder einen KDV antrag stellen, so dass ich das damit aufschieben kann? (muss ja nur bis Feb. durchhalten...)

Deine Gedanken gehen in eine völlig falsche Richtung. Das KWEA wird dich schlichtweg nicht mehr einberufen können, wenn es ihm zum 1. Januar 2011 nicht gelungen ist.
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ChristianP
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« Antworten #7 am: 20. Juni 2010, 16:25:21 »

Ich wurde wegen der Technikerschule zurückgestellt. Habe ich nun keinen Anspruch mehr, dass ich ein Ersatzdienst antrete (Malteser, DRK etc.)? Obwohl ich offiziell zurückgestellt worden bin?

Könnte das KWEA mich also nur noch zum 01.01 ziehen, nicht aber zum 01.02? (ich werde erst am 6.2. 25!).

Ich glaube, dass ich bei KWEA mehr chancen habe, "es aus zu sitzen" bzw nicht mehr "gewollt" zu werden als beim Zivildienst. Richtig?

Also werde ich am besten gegen Ende Nov. den KDV zurückziehen, anschließend auf meinen Gesundheiszustand aufmerksam machen (= Nachuntersuchung), dann einspruch gegen das Ergebnis der Nachuntersuchung (weil die sicherlich was anderes meinen werden wie ich) und dann müsste hoffentlich schon Februar sein.... ?
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svennie
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« Antworten #8 am: 20. Juni 2010, 17:09:27 »

Habe ich nun keinen Anspruch mehr, dass ich ein Ersatzdienst antrete (Malteser, DRK etc.)?

Du kannst Dienst im Katatrophenschutz leisten, wie du lustig bist. Nur hindert dieser Dienst nicht die Einberufung, weil du den Dienst nach Vollendung des 23. Lebensjahres beginnst.

Die Vorschrift lautet:

"Wehrpflichtige, die sich vor Vollendung des 23. Lebensjahres mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichtet haben, werden nicht zum Wehrdienst herangezogen ..."

Obwohl ich offiziell zurückgestellt worden bin?

Du warst nicht gehindert, dich im Katastrophenschutz zu verpflichten.

Könnte das KWEA mich also nur noch zum 01.01 ziehen, nicht aber zum 01.02? (ich werde erst am 6.2. 25!).

Aus rein organisatorischen Gründen klappt das bei den KWEÄmtern nur zu bestimmten Terminen, die aber in Folge der Verkürzung des Grundwehrdienstes eventuell neu festgesetzt werden. Derzeit wird nur zum Quartalsanfang einberufen.

Ich glaube, dass ich bei KWEA mehr chancen habe, "es aus zu sitzen" bzw nicht mehr "gewollt" zu werden als beim Zivildienst. Richtig?

Das ist schon richtig, trotzdem solltest du die taktischen Möglichkeiten nutzen, die dir (durch den schon gestellten KDV-Antrag) überhaupt noch geblieben sind.

Also werde ich am besten gegen Ende Nov. den KDV zurückziehen,

Warum so früh?

anschließend auf meinen Gesundheiszustand aufmerksam machen (= Nachuntersuchung),

Das wäre vermutlich nicht mal mehr notwendig, wenn du etwas länger wartest.

dann einspruch gegen das Ergebnis der Nachuntersuchung

Das Rechtsmittel im Wehrrecht heißt Widerspruch

(weil die sicherlich was anderes meinen werden wie ich) und dann müsste hoffentlich schon Februar sein.... ?

Was hältst du davon, wenn du dem BAZ einen Einberufungvorschlag zum 1. Januar oder 1. Feburuar unterbreitest und rechtzeitig vor Dienstantritt auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtest!?
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« Antworten #9 am: 20. Juni 2010, 21:04:01 »

Hi :-)

Also die taktische Überlegung wäre dann:

Ich suche mir nun eine Zivistelle, und schlage dem Bundesamt für den Zivildienst vor, dass ich diese zum 01.02 beginne. Wegen schule und hier und da und blabla....pünktlich zum 01.02 ziehe ich die KDV zurück und habe dann nur noch theoretische 6Tage, wo man mich "fangen kann"....? :-)
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« Antworten #10 am: 20. Juni 2010, 21:25:50 »

Ich suche mir nun eine Zivistelle, und schlage dem Bundesamt für den Zivildienst vor, dass ich diese zum 01.02 beginne. Wegen schule und hier und da und blabla....

Großartig begründen würde ich das nicht. Der Vorschlag muss eh gemeinsam von der Dienststelle und dir kommen. Du suchst dir einen Zivildienstplatz, der eben erst zum 1. Februar frei ist.

pünktlich zum 01.02 ziehe ich die KDV zurück

Du ziehst nichts zurück, du verzichtest auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Und das natürlich rechtzeitig vor dem 1. Februar.

und habe dann nur noch theoretische 6Tage, wo man mich "fangen kann"....? :-)

Dich kann niemand mehr "fangen". Zwischen Einberufung und Dienstantritt müssen mindestens 4 Wochen liegen.
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ChristianP
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« Antworten #11 am: 20. Juni 2010, 21:31:42 »

Ich sehe endlich wieder LICHT am ENDE des Tunnels!!

Ich danke Dir und Euch!!! (erstmal) :-)

:-)
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ChristianP
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« Antworten #12 am: 20. Juni 2010, 22:01:13 »

Ich habe Stellen zum 1.1. / 1.2 und 1.3 gefunden...

1.3 wäre zu dreist, oder? :-D
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« Antworten #13 am: 20. Juni 2010, 22:58:51 »

1.3 wäre zu dreist, oder? :-D

Den Braten wird das BAZ riechen.  Cool
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ChristianP
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« Antworten #14 am: 21. Juni 2010, 15:50:58 »

Der Ersatzdienst fällt für mich wohl flach (bin über 23).

Was passiert eigentlich, wenn ich zb im Januar krank wäre? (krankgeschrieben oder psychiche prlobleme deswegen hätte)? Ich bin ja Bereits heute nur noch am dran denken, hab fast keine anderen Gedanken mehr wegen der sch****.......

Mein Chef hat mir heute gesagt, dass wenn ich die 6 Monate bei der Planung nicht dabei bin, ich mir beide Projekte leider abschminken kann....

Kann man da gar nicht gerichtlich gegen vorgehen? Ich könnt heulen wenn ich an den Jahreswechsel denke....


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