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Autor Thema: Katastrophenschutz, Einberufung  (Gelesen 420 mal)
alex3000
Newbie
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Beiträge: 1


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« am: 13. Dezember 2010, 13:17:21 »

Hallo,

A ist 23 Jahre alt berufstätig, beim Katastrophenschutz (um keine Einberufung zum Wehrdienst bzw. Zivildienst zu bekommen)tätig und studiert im ersten Semester dual.

A ist seit März beim Katastrophenschutz und hat dort aufgrund von Krankheiten dieses Jahr nicht regelmäßig teilnehmen können, wobei diese nun behandelt sind und erin der Zukunft wieder dort den Dienst voll aufnehmen kann. Nun hat A den Brief bekommen, dass meine Mitwirkung nicht ausreicht und ich dem Bundesamt für den Zivildienst zurückgemeldet wird.

Was kann A tun, damit er keinen Zivildienst ableisten muss, da er weiterhin ein Engagement beim Katastrophenschutz ausüben möchte und unter Beweis stellen möchte, dass dies nur aufgrund unvorhergesehen Krankheiten dieses Jahr so gewesen ist.

Eine Einberufung wäre für ihn eine schiere Katastrophe, da er sonst in seiner Arbeitsstelle eine Verschlechterung erleiden würde. (Positionsveränderung die nicht mehr so gut ist, rechtlich gesehen gleicher Arbeitsplatz).
Zusätzlich würde er finanziell das Problem haben, die Wohnung etc. zu bezahlen...

Was kann er nun tun um dem ganzen vorzubeugen, da er kein Drückeberger ist und alle Fehltage mit einer Krankmeldung erklären konnte um nicht eingezogen zu werden
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 13. Dezember 2010, 15:16:03 »

A ist 23 Jahre alt berufstätig, beim Katastrophenschutz (um keine Einberufung zum Wehrdienst bzw. Zivildienst zu bekommen)tätig und studiert im ersten Semester dual.

Warum wurde ein KDV-Antrag gestellt? Lag bereits ein Einberufungsbescheid zum Wehrdienst vor?

Was kann A tun, damit er keinen Zivildienst ableisten muss, da er weiterhin ein Engagement beim Katastrophenschutz ausüben möchte und unter Beweis stellen möchte, dass dies nur aufgrund unvorhergesehen Krankheiten dieses Jahr so gewesen ist.

Eine neue Verpflichtung dürfte aus Altersgründen nicht mehr möglich sein.

Eine Einberufung wäre für ihn eine schiere Katastrophe, da er sonst in seiner Arbeitsstelle eine Verschlechterung erleiden würde. (Positionsveränderung die nicht mehr so gut ist, rechtlich gesehen gleicher Arbeitsplatz).

Ich dachte, du studierst "dual"? Darauf solltest du etwas näher eingehen.

Was kann er nun tun um dem ganzen vorzubeugen, da er kein Drückeberger ist und alle Fehltage mit einer Krankmeldung erklären konnte um nicht eingezogen zu werden

Genau diese Krankschreibungen sind aber das Problem. Du hast die Mindeststundenzahl nicht erfüllt und die Gründe lagen bei dir. Klingt hart, ist aber so.
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