ja das man wegen übergewicht/untergewicht nicht gleich ausgemustert wird, ist doch klar oder?
Dir ist aber schon klar, dass gerade das in der entsprechenden Dienstvorschrift genau so vorgesehen ist.
Da heißt es (wörtlich):
Gradation VI: Körpergewicht von 47kg und weniger
Und an anderer Stelle:
"Wehrdienstunfähig:
Voraussetzung ist die Feststellung einer oder mehrerer Gesundheitsveränderung(en) der Gradation VI...
Signierziffer 5"
die warten ab, stellen dich für evtl. 12 monate zurück und mustern dich dann nochmal ob sich was geändert hat an deinem zustand.. so könnte es doch laufen oder?
Klar, wenn sich der Musterungsarzt über alles, was ihm heilig ist (die zentrale Dienstvorschrift 46/1) hinwegsetzt schon. Aber spätestens wenn der Fragesteller Widerspruch einlegt ist der Spuk ganz schnell vorbei.