User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.584 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.392 Mitglieder
Neuestes Mitglied: inplinjayn

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Informationen zum Zivil- und Katastrophenschutz  (Gelesen 1978 mal)
DeeS211
Newbie
*
Beiträge: 3


Profil anzeigen
« am: 29. September 2010, 17:16:05 »

Hallo Community,

vor kurzem erhielt ich die Ankündigung der Heranziehung
zum 01.01.2011.

Aus beruflicher Sicht ist es besser für mich einen Ersatzdienst
im Zivil- und Katastrophenschutz abzuleisten, für den ich auch
schon nach Angeboten in der Umgebung suche.

Jedoch ist die lange Verpflichtungszeit ein Problem, wo ich auch
schon zu meiner ersten Frage komme:

1. Beträgt die Verpflichtungszeit nach wie vor 6 Jahre oder ist sie
auf 4 Jahre verkürzt worden, wie in manchen Internetartikeln zu lesen ist?

Wegen meiner Arbeit bwz. meines im Herbst nächsten Jahres beginnenden Studiums ist es jedoch auch schwierig immer am Wochenende verfügbar zu sein.

2. Muss man im ZuKS eine festgelegte Stundenzahl ableisten oder bestimmt das die Organisation der man beitritt.

3. Stimmen die Geschichten dass einem hoche Geldstrafen auferlegt werden
können wenn man die Stundenzahl nicht erreicht?

Wenn ich mein Studium im Herbst 2011 beginne kann es sein dass ich aus der Organisation bei der ich den ZuKS ableiste austreten muss.

4. Falls die Wehrpflicht zum 01.07.2010 ausgesetzt wird und ich aus der Organisation austrete, muss ich dann die restichen Monate im ZuKS weiterhin ableisten weil ich mich noch vor dem Stichtag 01.07.2010 verpflichtet habe oder falle ich Aufgrund der gesetzlichen Lage nach dem 01.07.2010 aus der Verpflichtung heraus?

Soll heißen, kann mich das Amt noch in irgendeiner Form einziehen, selbst wenn die Wehrpflicht ausgesetzt ist?

Danke schonmal für euere Antworten ;-)
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 29. September 2010, 20:09:10 »

Aus beruflicher Sicht ist es besser für mich einen Ersatzdienst
im Zivil- und Katastrophenschutz abzuleisten, für den ich auch
schon nach Angeboten in der Umgebung suche.

Diese Verpflichtung bereut man in der Regel sehr schnell wieder.

Aus beruflicher Sicht ist es für dich besser, weder Wehrdiest, Zivildienst, geschweige denn auch noch einen (freiwilligen (!)) Dienst im Zivil- oder Katastrophenschutz zu leisten.

Ersatzdienst im Sinne des Gesetzes ist der Zivildienst, nicht der Dienst im Zivil- bzw. Katastrophenschutz.

Jedoch ist die lange Verpflichtungszeit ein Problem, wo ich auch
schon zu meiner ersten Frage komme:

1. Beträgt die Verpflichtungszeit nach wie vor 6 Jahre oder ist sie
auf 4 Jahre verkürzt worden, wie in manchen Internetartikeln zu lesen ist?

Er beträgt derzeit 6 Jahre und wird ab Dezember 4 Jahre lang sein. Es genügt dann später, die 4 Jahre nachzuweisen um keinen Grundwehrdienst bzw. Zivildienst in Friedenszeiten mehr leisten zu müssen.

Wegen meiner Arbeit bwz. meines im Herbst nächsten Jahres beginnenden Studiums ist es jedoch auch schwierig immer am Wochenende verfügbar zu sein.

2. Muss man im ZuKS eine festgelegte Stundenzahl ableisten oder bestimmt das die Organisation der man beitritt.

Im Wesentlichen regelt das die entsprechende Organisation, allerdings im Rahmen des Katastrophenschutzgesetzes des jeweiligen Bundeslandes.

3. Stimmen die Geschichten dass einem hoche Geldstrafen auferlegt werden
können wenn man die Stundenzahl nicht erreicht?

Geldstrafen sicherlich nicht, Geldbußen und andere Disziplinarmaßnahmen durch die zuständige Katastrophenschutzbehörde sind möglich.

Wenn ich mein Studium im Herbst 2011 beginne kann es sein dass ich aus der Organisation bei der ich den ZuKS ableiste austreten muss.

Hm ...

4. Falls die Wehrpflicht zum 01.07.2010 ausgesetzt wird und ich aus der Organisation austrete, muss ich dann die restichen Monate im ZuKS weiterhin ableisten weil ich mich noch vor dem Stichtag 01.07.2010 verpflichtet habe oder falle ich Aufgrund der gesetzlichen Lage nach dem 01.07.2010 aus der Verpflichtung heraus?

Niemand weiß, welche Übergangsvorschriften das Gesetz für diesen Fall vorsieht. Auf jeden Fall kann man sich bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (auch schon jetzt) entpflichten lassen. Berufliche Gründe (bzw. ein Studium an einem anderen Ort) zählen dazu.

Soll heißen, kann mich das Amt noch in irgendeiner Form einziehen, selbst wenn die Wehrpflicht ausgesetzt ist?

Niemand weiß bislang, wie man sich die Regelungen im Detail vorstellt.

Logisch wäre, dass dann jeder auf Antrag aus dem Dienst im Katastrophenschutz entlassen wird, dies gilt analog auch jetzt für die Verkürzung der Dienstzeit von 6 auf 4 Jahre. Wer die 4 Jahre jetzt schon hinter sich gebracht hat, kann im Dezember die Entpflichtung beantragen.

Es gibt bislang nicht einmal einen Gesetzentwurf für die Aussetzung der Wehrpflicht.
Gespeichert
DeeS211
Newbie
*
Beiträge: 3


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 30. September 2010, 18:24:52 »

Danke für die Antworten.

Niemand weiß, welche Übergangsvorschriften das Gesetz für diesen Fall vorsieht. Auf jeden Fall kann man sich bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (auch schon jetzt) entpflichten lassen. Berufliche Gründe (bzw. ein Studium an einem anderen Ort) zählen dazu.

Entpflichten? Ist es einfach aus solchen Organisationen auszutreten oder
sträuben die sich dagegen?

Habe ich das Recht bei einem Studium in einer anderen Stadt auszutreten oder werden zuerst alle Möglichkeiten gesucht mich dochnoch, z.B. bei einer anderen Stelle der Organisation in der Nähe meines Studiumsortes,
weiterzubeschäftigen?
Gespeichert
Robobob
Newbie
*
Beiträge: 13


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 30. September 2010, 18:54:49 »

Lese dir mal das durch:
http://www.forum-wehrpflicht.de/probleme-mit-der-wehrpflicht-zeigen.php?ID=6077
Wenn ich das richtig verstehe, steht hier, dass z.B. eine starke Belastung im Studium als Grund ausreicht.

Meine Erfahrung mit dem KatSchutz: Bin seit 1,5 Jahren beim DRK und muss svennie Recht geben. Der Dienst beim DRK ist sehr anstrengend. Erst musst du eine Grundausbildung machen(Mehrere Lehrgänge, die am Samstag und Sonntag von jeweils 9-17Uhr stattfinden. Einer dauerte 2 Wochenenden: musste währenddessen eine Klausur schreiben, Ergebnis war unerfreulich).
Danach kommst du in eine Bereitschaft und hast 2 mal im Monat Dienstabend und dazu kommen die Einsätze(ständige Anrufe, ob man nicht doch kann etc.). Weil man verpflichtet ist, wird einem dann indirekt doch etwas Druck gemacht.
Fazit: Tue es nicht, außer wenn du richtig viel Spaß an der Sache hast (gibt natürlich auch THW oder Freiwillige Feuerwehr, wenn dir das besser gefällt, Malteser, ASB etc. sind mit dem DRK zu vergleichen). Wäre selbst froh, wenn ich da bald rauskommen könnte.

Zu dem Link: Bin ab morgen im 3.Semester und plane ähnliches, sobald hoffentlich die Aussetzung durch ist.
Gespeichert
sunknown
Sr. Member
****
Beiträge: 364


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 30. September 2010, 21:01:14 »

Zitat
Entpflichten? Ist es einfach aus solchen Organisationen auszutreten oder
sträuben die sich dagegen?

@svenni
wie meinst du denn:
"Auf jeden Fall kann man sich bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (auch schon jetzt) entpflichten lassen. Berufliche Gründe (bzw. ein Studium an einem anderen Ort) zählen dazu."

es handelt sich doch zunächst mal um einen freiwilligen dienst der da geleistet wird. um den zu kündigen ist doch keine angabe von gründen notwendig, oder?

und das thema verfügbarkeit für den wehrdienst nach der entpflichtung hängt doch nicht davon ab, aus welchem motiv heraus (zb umzug) man den dienst quittiert hat?!
 
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 30. September 2010, 23:38:23 »

es handelt sich doch zunächst mal um einen freiwilligen dienst der da geleistet wird. um den zu kündigen ist doch keine angabe von gründen notwendig, oder?

Es kommt auf die Regelung der jeweiligen Katastrophenschutzorganisation an, beim THW kann bespielsweise die Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende erklärt werden. Bis zur Entlassung gelten dann aber erstmal weiter die Rechte und Pflichten, die man als Helfer eben hat.

Würde jetzt gekündigt werden, so würde die Kündigung erst zum 31.12.2010 wirksam werden.

und das thema verfügbarkeit für den wehrdienst nach der entpflichtung hängt doch nicht davon ab, aus welchem motiv heraus (zb umzug) man den dienst quittiert hat?!

Nein, von der Frage ob geleisteter Dienst im KatS - theoretisch - anteilig auf den später zu leistenden Grundwehr- oder Zivildienst anzurechnen ist, hängt davon ab, warum es zur Beendigung der Mitwirkung kam. Liegen die Gründe "in der Person des Dienstpflichtigen", wird nichts angerechnet. Liegen die Gründe dagegen allein bei der Katastrophenschutzorganisation (Auflösung der Einheit, ...), dann ist anzurechnen.

Die Verfügbarkeit für den (ggf. später zu leistenden) Wehr- bzw. Zivildienst ergibt sich allein aus dem Wehrpflichtgesetz bzw. dem Zivildienstgesetz.
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits