Aus beruflicher Sicht ist es besser für mich einen Ersatzdienst
im Zivil- und Katastrophenschutz abzuleisten, für den ich auch
schon nach Angeboten in der Umgebung suche.
Diese Verpflichtung bereut man in der Regel sehr schnell wieder.
Aus beruflicher Sicht ist es für dich besser, weder Wehrdiest, Zivildienst, geschweige denn auch noch einen (freiwilligen (!)) Dienst im Zivil- oder Katastrophenschutz zu leisten.
Ersatzdienst im Sinne des Gesetzes ist der Zivildienst, nicht der Dienst im Zivil- bzw. Katastrophenschutz.
Jedoch ist die lange Verpflichtungszeit ein Problem, wo ich auch
schon zu meiner ersten Frage komme:
1. Beträgt die Verpflichtungszeit nach wie vor 6 Jahre oder ist sie
auf 4 Jahre verkürzt worden, wie in manchen Internetartikeln zu lesen ist?
Er beträgt derzeit 6 Jahre und wird ab Dezember 4 Jahre lang sein. Es genügt dann später, die 4 Jahre nachzuweisen um keinen Grundwehrdienst bzw. Zivildienst in Friedenszeiten mehr leisten zu müssen.
Wegen meiner Arbeit bwz. meines im Herbst nächsten Jahres beginnenden Studiums ist es jedoch auch schwierig immer am Wochenende verfügbar zu sein.
2. Muss man im ZuKS eine festgelegte Stundenzahl ableisten oder bestimmt das die Organisation der man beitritt.
Im Wesentlichen regelt das die entsprechende Organisation, allerdings im Rahmen des Katastrophenschutzgesetzes des jeweiligen Bundeslandes.
3. Stimmen die Geschichten dass einem hoche Geldstrafen auferlegt werden
können wenn man die Stundenzahl nicht erreicht?
Geldstrafen sicherlich nicht, Geldbußen und andere Disziplinarmaßnahmen durch die zuständige Katastrophenschutzbehörde sind möglich.
Wenn ich mein Studium im Herbst 2011 beginne kann es sein dass ich aus der Organisation bei der ich den ZuKS ableiste austreten muss.
Hm ...
4. Falls die Wehrpflicht zum 01.07.2010 ausgesetzt wird und ich aus der Organisation austrete, muss ich dann die restichen Monate im ZuKS weiterhin ableisten weil ich mich noch vor dem Stichtag 01.07.2010 verpflichtet habe oder falle ich Aufgrund der gesetzlichen Lage nach dem 01.07.2010 aus der Verpflichtung heraus?
Niemand weiß, welche Übergangsvorschriften das Gesetz für diesen Fall vorsieht. Auf jeden Fall kann man sich bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (auch schon jetzt) entpflichten lassen. Berufliche Gründe (bzw. ein Studium an einem anderen Ort) zählen dazu.
Soll heißen, kann mich das Amt noch in irgendeiner Form einziehen, selbst wenn die Wehrpflicht ausgesetzt ist?
Niemand weiß bislang, wie man sich die Regelungen im Detail vorstellt.
Logisch wäre, dass dann jeder auf Antrag aus dem Dienst im Katastrophenschutz entlassen wird, dies gilt analog auch jetzt für die Verkürzung der Dienstzeit von 6 auf 4 Jahre. Wer die 4 Jahre jetzt schon hinter sich gebracht hat, kann im Dezember die Entpflichtung beantragen.
Es gibt bislang nicht einmal einen Gesetzentwurf für die Aussetzung der Wehrpflicht.