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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: Im 3. Semster und Einberufung zum 01.04.07  (Gelesen 1508 mal)
cef
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« am: 9. Februar 2007, 20:55:15 »

Hallo zusammen!
Studiere momentan im 3.Semester und stehe Kurz vor den KLausuren und habe heute (09.02) meine Einberufung zum Wehrdienst bekommen, was mich jetzt natürlich total nervt.
Ich wurde mitte 05 T2 gemustert und habe damals gesagt, dass ich noch nicht weiss, ob ich Zivi oder Bund machen möchte und habe dann mit dem Studieren angefangen.
Ich möchte nicht zum Bund und auch kein Zivi machen.
Meine Frage:
Wie soll ich nun Vorgehen?Eine Kriegsdienstverweigerung oder eine Antrag auf zurückstellung?
Ich habe gelesen, das man mit dem 3. Semester nicht mehr einzogen werden kann.-  werde ich dann nur zurückgestellt  und nach dem Studium eingezogen?
Gibt es dann ne Möglichkeit auch kein Zivi zu machen?
Würde mich freuen wenn mir jemand weiter helfen könnte!
Grus Cef
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svennie
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« Antworten #1 am: 9. Februar 2007, 23:33:57 »

Wie soll ich nun Vorgehen?Eine Kriegsdienstverweigerung oder eine Antrag auf zurückstellung?

Widerspruch einlegen, auf das Vorliegen eines Zurückstellungsgrundes verweisen (und diesen nachweisen) und Zurückstellung beantragen.

werde ich dann nur zurückgestellt  und nach dem Studium eingezogen?

Du wirst zurückgestellt. Ob du nach dem Studium einberufen wirst ist nicht vorhersehbar.

Gibt es dann ne Möglichkeit auch kein Zivi zu machen?

Ha, dazu sollte man dann allerdings tunlichst keinen KDV-Antrag stellen.

Wie alt bist du jetzt? Wir alt bist du am Ende des Studiums?
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cef
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« Antworten #2 am: 11. Februar 2007, 01:34:00 »

Hey, svenni danke dir erstmal für deine Antworten!!

Also ich bin Jetzt 21 geworden und werde dann nächstes Jahr mit dem Bachelor fertig sein(wenn nichts schief läuft) bin ich dann 22. aber wenns schief läuft hänge ich noch ein semester dran und bin dann 23!

Noch eine Frage:wenn ich vielleicht noch den master dranhängen möchte, ist das dann auch ein Rückstellungsgrund?

Danke dir im Vorraus!
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sunknown
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« Antworten #3 am: 11. Februar 2007, 10:55:51 »

Hey, svenni danke dir erstmal für deine Antworten!!

Also ich bin Jetzt 21 geworden und werde dann nächstes Jahr mit dem Bachelor fertig sein(wenn nichts schief läuft) bin ich dann 22. aber wenns schief läuft hänge ich noch ein semester dran und bin dann 23!

Noch eine Frage:wenn ich vielleicht noch den master dranhängen möchte, ist das dann auch ein Rückstellungsgrund?

Danke dir im Vorraus!
deine zurückstellung so wie sie heute genehmigt ist endet also vor deinem 23igsten ?! wann genau? und wann genau ist deni geburtstag ?
idealerweise wäre nur noch ein möglicher einberufungstermin vor deinem 23igsten vorhanden und mit etwas glück kommt zu diesem termin kein einberufungsbescheid.
falls doch könnte man bei vorliegenden gewissensgründen gg den dienst an der waffe einen klug getimeten kdv antrag stellen (das timing wäre dann in der konkreten situation noch auszuarbeiten, da gibts ein paar sache die beachtet werden sollten).

auf jeden fall sollte man vermeiden die einberufbarkeit auf 25 jahre zu verlängern.

lt aktueller gesetzeslage ist der master erst wieder ab dem drittem semester ein zurückstellungsgrund
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cef
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« Antworten #4 am: 11. Februar 2007, 19:06:52 »

Ich habe die Genehmigung von der Rückstellug noch nicht erhalten, weil der Antrag auf Rückstellung wahrscheinlich erst heute dort angekommen ist.. aber sie dürfte dann am 31.09. 08 enden. Ich wäre dann noch 22 aber würde dann am 23.01.09 23 Jahre alt..
Würde ich dann die Einberufung mit dem alter umgehen und wenn ich es um ein semester verlägere, wäre ich dann am 31.03. 09 fertig! würde das gehen?

Wie mache ich es, dass das Rückstellungsalter nicht auf 25 hochgesetzt wird?
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svennie
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« Antworten #5 am: 11. Februar 2007, 21:22:21 »

würde das gehen?

nein, würde jedenfalls überhaupt keinen Sinn machen.

Wie mache ich es, dass das Rückstellungsalter nicht auf 25 hochgesetzt wird?

In dem du dich nicht über die Regelheranziehungsgrenze hinaus zurückstellen lässt, sondern abwartest, ob du zum 1.10.08 oder 1.01.09 eine Einberufung zum Grundwehrdienst erhältst und dann möglichst die zum 1.10.08 mit einer Pberprüfungsuntersuchung noch verschieben kannst und die zum 1.1.09 mit einem gut begründeten KDV-Antrag platzen lässt.
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cef
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« Antworten #6 am: 11. Februar 2007, 22:06:20 »

Was würde denn dann noch Sinn machen um es noch ein halbes Jahr rauszuzögern ohne über die frist zu kommen?

Wie würde denn so eine Überprüfungsuntersuchung aussehen?

Wenn ich nun die Einberufung vor meinem 23. bekomme und ich den KVA stelle und dann 23 werde, müsste ich dann immer noch den Zivi machen?
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svennie
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« Antworten #7 am: 11. Februar 2007, 23:00:41 »

Was würde denn dann noch Sinn machen um es noch ein halbes Jahr rauszuzögern ohne über die frist zu kommen?

Wenn ein Einberufungsbescheid kommen sollte, beantragst du die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und der Einberufungsbescheid wird wieder aufgehoben. Und für das BAZ wird es zeitlich zu eng sein um dich noch einzuberufen.

Wie würde denn so eine Überprüfungsuntersuchung aussehen?

Ähnlich wie bei der Musterung.

Wenn ich nun die Einberufung vor meinem 23. bekomme und ich den KVA stelle und dann 23 werde, müsste ich dann immer noch den Zivi machen?

Das kommt auf die genauen Umstände an, wenn man es geschickt anstellt, dann nicht.
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cef
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« Antworten #8 am: 13. Februar 2007, 19:37:04 »

Wie Hoch ist denn die Regelheranziehungsgrenze?

Und noche eine Frage: Ich habe eine Farbenblindheit, (rot - grün schwäche)
könnte ich sowas bei der Überprüfungsuntersuchung mit attest vorlegen um dann vielleicht noch ausgemustert zu werden? Bei der untersuchung wurde das schon kontrolliert aber glaube ich mal nicht wirklich beachtet..
Würde da ein ärtzliches Attest weiterhelfen?
« Letzte Änderung: 13. Februar 2007, 19:43:22 von cef » Gespeichert
svennie
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« Antworten #9 am: 13. Februar 2007, 20:03:43 »

Wie Hoch ist denn die Regelheranziehungsgrenze?

Die regelheranziehungsgrenze ist das vollendete 23. Lebensjahr.

Und noche eine Frage: Ich habe eine Farbenblindheit, (rot - grün schwäche)
könnte ich sowas bei der Überprüfungsuntersuchung mit attest vorlegen um dann vielleicht noch ausgemustert zu werden? Bei der untersuchung wurde das schon kontrolliert aber glaube ich mal nicht wirklich beachtet..

Deshalb immer Akteneinsicht beantragen, sonst stochert man eh nur im Nebel. Reichen dürfte das aber eher nicht.

Würde da ein ärtzliches Attest weiterhelfen?

Nein umd das festzustellen braucht man kein Attest.
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cef
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« Antworten #10 am: 15. Februar 2007, 22:30:44 »

Wie umgehe ich es denn, die Grenze auf 25 zu erhöhen?

Gestern habe ich eine Brief bekommen, dass mein Antrag dort angekommen ist und die nun eine Bescheinigung der Regelstudienzeit benötigen..

Sollte ich jetzt noch irgendetwas beachten?
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svennie
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« Antworten #11 am: 15. Februar 2007, 22:58:48 »

Wie umgehe ich es denn, die Grenze auf 25 zu erhöhen?

Wenn trotz der Zurückstellung noch eine Einberufung vor dem 23. Geburtstag (Dienstantrittstermin) möglich ist, dann erhöht sich die Heranziehungsgrenze nicht. Ist dies nicht der Fall, dann wäre die Zurückstellung ein eher ungeeignetes Mittel das Ziel (keine Einberufung mit 23 oder 24) zu erreichen.

Gestern habe ich eine Brief bekommen, dass mein Antrag dort angekommen ist und die nun eine Bescheinigung der Regelstudienzeit benötigen..

Da frage ich mich allerdings, was das soll...

Sollte ich jetzt noch irgendetwas beachten?

Ich denke nicht.
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