Was ist also die beste Möglichkeit dem ganzen Spuk zu entkommen?
Das fällt dir reichlich spät ein
Ich habe gelesen, dass man zu diesem Zeitpunkt einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung stellen kann.
Anträge stellen kann man viel. Ein Anspruch auf eine Überprüfungsuntersuchung gibt es aber nur dann, wenn eben gerade
keine Einberufung vorliegt.
Was ist das genau und wie viel Zeit bringt das?
Eine ärztliche Untersuchung durch die zuständige Behörde mit dem iel, den Tauglichkeitsgrad neu festzustellen. Wie viel Zeit man damit überbrücken kann, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere auch davon, ob die Behörde den Braten riecht.
Ist das so eine Art Nachmusterung?
Das Wort Nachmusterung gibt es nicht.
Ich dachte, das geht nach der Einberufung nicht mehr...
Du denkst richtig.
Kann A denn zum jetzigen Zeitpunkt noch ausgemustert werden?
Im Grunde genommen ja.
Ansonsten sollte A vielleicht darauf setzen den ganzen Prozess möglichst lange herauszuziehen und auf die Aussetzung der Wehrpflicht bzw. sein 3. Semester zu spekulieren?
Das wäre eine Variante, nur was nutzt dir das 3. Semester, wenn du ohne Genehmigung der Behörde ins Ausland ziehst. Die entsprechende Zurückstellung wird es nämlich im Zweifel nicht geben.
Was ist in dieser Situation dann am besten zu tun? A hat 2 Wochen Zeit um Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid einzulegen. Sollte er diesen auch einlegen?
Das kann man durchaus machen.
Was wäre denn ein Widerspruchsgrund?
DIe Rechtswidrigkeit des Einberufungsbescheids, beispielsweise durch mittlerweile eingetretene Wehrdienstunfähigkeit.
Oder ist es besser einen KDV-Antrag zu stellen, bis zum letzten Ultimatum des BAZ zu warten und dann wieder vom KDV-Recht zurückzutreten?
Hier spielt noch das Problem des nichtgenehmigten Auslandsaufenthaltes mit, die Frage, wie also vorgegangen werden sollte, ist nicht so einfach zu beantworten.
Wie lange dauert es denn vom Zeitpunkt des Rücktritts vom KDV-Recht bis zur erneuten Einberufung bei der Bundeswehr?
Niemand kann heute vorhersehen, ob es nach dem Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wieder zu einer Einberufung kommt bzw. wann diese kommt.
Wenn er das tun sollte, wann sollte er denn den KDV-Antrag stellen? 2 Monate vor dem 3.1.2011? oder lieber später? oder noch während der 2-wöchigen Widerspruchsfrist?
Auch das ist jetzt wieder der zweite Schritt vor dem ersten.
Bringt es denn irgendeinen Vorteil, dass A ins Ausland geht um zu studieren?
Der jetzige Einberufungsbescheid ist wirksam zugestellt, jedenfalls gehe ich erstmal davon aus.
Kann ihn die Bundeswehr evtl von dort nicht holen?
Abholen kann dich dort niemand, Feldjäger der Bundeswehr werden jedenfalls keine fahnenflüchtigen Wehrpflichtigen aus Österreich abholen.
Aber das meinst du sicherlich nicht. Nein, man wird dir keinen Einberufungsbescheid nach Österreich schicken.
Oder ist das kein Problem innerhalb der EU? Aber selbst wenn A in Wien nicht von der Bundeswehr geholt werden könnte, dürfte er in der Zeit als "Fahnenflüchtiger" nicht mehr nach Deutschland zurück nehme ich an...
Fahnenflüchtig ist man nur als Soldat, wenn also der Einberufungsbescheid in der Welt ist, wirksam zugestellt wurde und man dem Dienst unerlaubt fernbleibt.
Würde "Fahnenflucht" evtl eine Möglichkeit sein, wenn mit dem KDV und dem Rücktritt von dessen Rechten nicht genug Zeit gewonnen werden kann?
Fahnenflucht ist eine gute Idee, wenn man sich mal ein Gefängnis von innen ansehen will. Auf jeden Fall wird man seinen zustöndigen Strafrichter kennenlernen.
Oder wird A auch nachdem Die Wehrpflicht abgeschafft ist noch weiterhin in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden?
Natürlich.
So als Idee: Du solltest auf eine Tauglichkeitsüberprüfung hinarbeiten, ob durch das Kreiswehrersatzamt oder das Bundesamt für den Zivildienst, müsste man noch entscheiden. Aber dein Auslandsaufenthalt macht die Sache eher brisanter als einfacher. Damit nichts schiefgeht, solltest du dich dabei entweder durch einen erfahrenen Anwalt beraten und im weiteren Verfahren begleiten lassen oder zumindest einen Ausmusterungsberater beauftragen, damit dann bei der Ausmusterung auch nichts schiefgeht.
Dir ist nicht geholfen, nach dem 1. Semester Zivildienst leisten zu müssen.