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Autor Thema: Herauszögerung der Einberufung (Zwecks Studium)  (Gelesen 306 mal)
jonathan
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Beiträge: 5


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« am: 13. Oktober 2010, 21:33:39 »

Hallo zusammen!

Ich wurde heute gemustert und würde euch gern meine aktuelle Lage erklären:

Gemustert wurde ich heute 13.10.2010 T2 mit 21 Jahre (warum ich jetzt erst gemustert wurde – keine Ahnung?). Aktuell studiere ich berufsbegleitend an der VWA in Leipzig. Da ich froh bin, dass ich den Studienplatz bekommen habe würde ich das Studium ungern abbrechen. Mein aktueller Plan ist der folgende:

Auf Grund der Rechtslage kann ich die Verschiebung der Wehrpflicht erst nach Beginn in das 3. Semester beantragen (dies würde nach §12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3b des Wehrpflichtgesetzes auch Anwendung finden). Das Problem ist, dass ich erst am 10.10.2011 in das 3. Semester an der VWA komme und das dauert nun mal noch fast ein Jahr. Ich rechne mit einer Einberufung zum 01.04.2011 (ist das realistisch oder eher früher bzw. später)? Wenn ich den Bescheid bekommen, habe ich mit der Firma gesprochen, würde ich eine Unabkömmlichkeitserklärung verfassen und diese innerhalt der 2 Wochen Frist beim KWEA abgeben. Die Firma würde im Antrag darum bitte, die Einberufung um mindestens 1 Jahr zu verschieben.

Jetzt der Optimale Fall: Das KWEA genehmigt den Antrag und ich kann ein Jahr warten, bis ich wieder eine Bescheinigung bekomme. Jetzt ist ein Jahr vergangen und wir haben (ca.) den 01.01.2012 und ich bin im 3. Semester angelangt. D.h. wiederrum, dass ich zurückgestellt werden muss (nach §12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3b des Wehrpflichtgesetzes).

Nicht so optimaler Fall wäre: Das KWEA genehmigt den Antrag nicht und ich würde nachträglich eine KDV-Antrag stellen und in den Sauren Apfel beißen und meinen Zivi machen und nebenbei das Studium (wenn das dann so einfach möglich ist).

Habe ich etwas nicht bedacht? Sind meine Vorstellungen Realistisch oder eher nicht. Fakt ist, ich müsste „nur“ 6 Monate Leisten. Das hat mir das KWEA gesagt. Die haben auch selber gesagt, dass ich den Antrag einreichen kann (Unabkömmlichkeitserklärung) und dann die Einberufung (erst mal) „schwebend unwirksam“ ist. Oder habe ich das falsch verstanden?


Vorab schon mal Dankeschön an alle, die mir bei meinem aktuellen Problem weiterhelfen!!!

LG Jonathan
« Letzte Änderung: 14. Oktober 2010, 17:54:47 von jonathan » Gespeichert
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