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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: Heranziehungsgrenze nach zurückstellung  (Gelesen 3920 mal)
Sömmelmeister
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« am: 7. August 2010, 16:52:51 »

Hallo!

Also 2006 (zu dem Zeitpunkt bon ich 20) wurde ich gemustert. Habe dann verweigert und wurde dem Zivildienst gemeldet.

Die schrieben mir dann eine Ankündigung zum Zivildienst, darauf habe ich mich ein Jahr zurückstellen lassen. nach dem Jahr schrieben Sie mich wieder an. Aber wegen der beruflichen Situation konnte ich keinen Zivildienst leisten und habe mich beim THW angemeldet. Das war im März 2008!

Ich konnte am Dienst, der jeden Mittwoch  statt findet durch wechselschich nur alle 2 Wochen teilnehmen. Dazu kommt, das ich zu der Zeit oft Rückenschmerzen hatte. Hin und her bekam ich eine Verlängerung der Probezeit und eine Mahnung und dann schließlich die Kündigung vom THW.
Ich nahm sofort kontakt mit der Geschäftsstelle auf und habe gesagt, das es in der nähe noch einen anderen OV gibt und die Samstags Dienst haben, was sich mit meiner Arbeit gut vereinbaren ließ. Zu der Zeit war aber kein Platz dort frei und die Geschäftsstelle wollt sich darum kümmern, das ich einen platz dort bekomme.


So verstrich die Zeit und 14.07.2010 bekam ich Post das ich dem Zivildienst gemeldet wurde. Kurze Zeit später kam dann Post vom Zivildienst mit der Heranziehung zum 01.11.2010. Darauf hin schrieb ich wieder den Zivildienst an das ich keinen Dienst leisten kann aus verschiedenen Gründen. Ich bin zu einem Lehrgang vorgesehen im Frühjahr nächsten jahres und momentan in der Vorbereitung dazu. Dazu kommt das ich mit meiner Freundin zusammenlebe. Ich muss also da sie Schülerin ist Miete usw bezahlen, Autofinanzierung und andere Kredite. Das schrieb ich so. Dazu schrieb ich auch das für Nächstes Frühjahtr meine Hochzeit vorgesehen ist.
In dem Antwort schreiben vom Zivildienst stand dann aber nur, das ich vorlegen soll, dass ich momentan übe und nächstes Jahr den Lehrgang mache, dann wird darüber entschieden.
Ich bin im Juni 24 geworden. M
Meine Frage nun, wenn ich nochmal zurückgestellt werde bis nächstes Jahr, dann bin ich 25. kann ich dann noch gezogen werden? Bzw. muss ich dann noch Zivildienst leisten?
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svennie
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« Antworten #1 am: 7. August 2010, 22:11:00 »

Meine Frage nun, wenn ich nochmal zurückgestellt werde bis nächstes Jahr, dann bin ich 25. kann ich dann noch gezogen werden? Bzw. muss ich dann noch Zivildienst leisten?

Das hängt einzig und allein davon ab, wie alt du warst, als du aus dem Katastrophenschutz entpflichtet wurdest.
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Sömmelmeister
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« Antworten #2 am: 8. August 2010, 11:42:12 »

Also das letzte schreiben vom THW ist jetzt vom 14.07.10! Darin steht, dass ich dem Zivildienst gemeldet wurde wegen dem Wegfall der Voraussetzungen am 17.09.2008. Ich war zu der Zeit also 22.
Erst jetzt habe die sich wieder gemeldet!

Und Ich hoffe noch mal das ich  eine Zurückstellung wegen des oben geschriebenen Lehrgang bekomme.
Das zahlt alles die Firma und die Chance will ich mir natürlich nicht verbauen.
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svennie
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« Antworten #3 am: 8. August 2010, 15:13:26 »

Also das letzte schreiben vom THW ist jetzt vom 14.07.10! Darin steht, dass ich dem Zivildienst gemeldet wurde wegen dem Wegfall der Voraussetzungen am 17.09.2008. Ich war zu der Zeit also 22.

Wie viele Tage waren es von dann noch bis zum 23. Geburtstag?
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Sömmelmeister
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« Antworten #4 am: 8. August 2010, 15:45:11 »

Hallo,

du meinst von dem Datum des Brifes bis hin zum 23. Geburtstag?
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Sömmelmeister
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« Antworten #5 am: 8. August 2010, 15:54:40 »

Halt,

also in dem letzten Schreiben vom THW vom 14.07.2010 steht,
bla bla bla der Wegfall der Voraussetzungen am 17.09.2008.

Und das Bundesamt für den Zivildienst hat sich von dort an noch nicht gemeldet, sondern erst jetzt, wo die THW Geschäftsstelle mich an den Zivildienst gemeldet hat.
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Sömmelmeister
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« Antworten #6 am: 8. August 2010, 15:59:32 »

Ach soooo, von dort bis zu meinem 23. Geburtstag waren es knapp 9 Monate!!

Ich bin jetzt 24 im Juni geworden. Und jetzt habe die sich erst wieder gemeldet
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svennie
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« Antworten #7 am: 8. August 2010, 20:23:26 »

Ach soooo, von dort bis zu meinem 23. Geburtstag waren es knapp 9 Monate!!

Dann behaupte ich jezt mal einfach, dass kein einziger Grund vorliegt, der die Heranziehungsgrenze über das 23. Lebensjahr hinaus erhöht hat.

Die Heranziehungsgrenzen für den Zivildienst in Friedenszeiten sind in § 24 Zivildienstgesetz geregelt. Die hier maßgebliche Regelung (§ 24 (1) Satz 3 Nr. 2 Zivildienstgesetz) ist zwar etwas ungeschickt formuliert, meiner Meinung nach aber eindeutig:

http://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__24.html

Abweichend von den Sätzen 1 und 2 leisten Zivildienst Dienstpflichtige, die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten Zeitpunkt

[...]
2. das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Dienstes als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz (§ 14) oder wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Entwicklungsdienstes (§ 14a) vor Vollendung des 23. Lebensjahres nicht zum Zivildienst herangezogen worden sind.
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Sömmelmeister
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« Antworten #8 am: 8. August 2010, 20:59:59 »

Danke für die Antwort!

Ich habe das jetzt aber noch nicht so richtig verstanden. Kannst du mir das nochmalkurz und knapp wieder geben?

Bin ich jetzt noch verpflichtet den Zivildienst zu leisten?
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svennie
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« Antworten #9 am: 8. August 2010, 21:03:59 »

Bin ich jetzt noch verpflichtet den Zivildienst zu leisten?

Meiner Meinung nach nicht, weil das BAZ dich vor dem 23. Geburtstag (und nach Beendigung der Mitwirkung im Katastrophenschutz) noch hätte einberufen können.
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« Antworten #10 am: 8. August 2010, 21:20:14 »

Und was kann ich deiner Meinung nach machen? Ich habe ja ein Schreiben bekommen mit der Heranziehung zum 1.11 bekommen und darauf hin einen brief geschrieben mit meiner Momentanen Situation. Soll ich da hin schreiben, das ich nicht mehr Einberufbar bin oder mich nicht mehr melden?
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sunknown
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« Antworten #11 am: 8. August 2010, 22:36:12 »

Und was kann ich deiner Meinung nach machen? Ich habe ja ein Schreiben bekommen mit der Heranziehung zum 1.11 bekommen und darauf hin einen brief geschrieben mit meiner Momentanen Situation. Soll ich da hin schreiben, das ich nicht mehr Einberufbar bin oder mich nicht mehr melden?

wenn du mit momentane situation die kredite und den lehrgang, der vielleicht irgendwann in 9 monaten stattfinden wird meinst - das ist bzl. einer möglichen einberufung zum 1.11. ziemlich irrelevant.
svenni hat dir den § gezeigt, mit dem du -wenn die angaben die du hier gemacht hast korrekt sind- ggü. dem BAZ argumentieren kannst, dass du nicht mehr einberufbar bist.
 
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« Antworten #12 am: 8. August 2010, 22:52:35 »

Hallo sunknown!

Also als Antwort von BAZ heisst es, dass ich es nur nachweisen soll das ich zu diesen Lehrgang vorgesehen bin.

Du meinst also auch, wie svennie schon gesagt, bzw. geschrieben hat, dass ich eigentlich nicht mehr Einberufbar bin, bzw. dem BAZ noch einmal eienen Brief mit einer gescheiten Argumentation zusenden soll?
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svennie
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« Antworten #13 am: 9. August 2010, 01:00:41 »

Also als Antwort von BAZ heisst es, dass ich es nur nachweisen soll das ich zu diesen Lehrgang vorgesehen bin.

Nur darum geht es doch im Kern garnicht.

Du bist jetzt nicht einberufbar.

Du meinst also auch, wie svennie schon gesagt, bzw. geschrieben hat, dass ich eigentlich nicht mehr Einberufbar bin, bzw. dem BAZ noch einmal eienen Brief mit einer gescheiten Argumentation zusenden soll?

Richtig, die Argumentation ist, dass du nach der Entpflichtung aus dem Dienst im Katastrophenschutz hättest einberufen werden können, jetzt jedoch - wegen Erreichens der Heranziehungsgrenze - nicht mehr zum Zivildienst herangezogen werden kannst.
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Sömmelmeister
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« Antworten #14 am: 9. August 2010, 09:46:22 »

Da bist du dir auch sicher? Also brauche ich nur einen ich sage mal 3zeiler schreiben. Mit der begründung? Oder wie und was würdest du schreiben? Ich kenn mich und steige bei den ganzen paragrafen nicht so richtig durch
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