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hmm wie sieht dass denn aus wenn ich bereits jetzt schon auf zeit spiele und aus krankheits- oder berufsgründen bereits die musterung n bissl rausziehe? wobei ich ja doch n recht langen zeitraum zu überbrücken hätte da man mich ja dann im "ernstfall" wohl bis zum 01.07.09 einberufen könnte (?)
Richtig, es ist tatsächlich ein Zeitraum von knapp 2 Jahren zu überbrücken, das wird so einfach nicht gehem.
...vlt. habe ich ja die möglichkeit, so blöd wies klingen mag, ein psychischen knacks bzw. ein trauma darzustellen da mein bruder vor einiger zeit bei einem autounfall ums leben gekommen ist....wobei ich ja glaube dass die des auch net wirklich interessieren wird.
Doch, das kann shon eher etwas werden. Muss natürlich entsprechend glaubhaft dargestellt werden. Jeder trauert anders und geht mit derartigen Verlusten anders um. Und wenn du damit nicht umgehen kannst, dann kann man auch nicht verlangen, dass du in der Grundausbildung Krieg spielst.
naja ich hoffe mal des beste bezüglich einer "T5"
"T5" bezeichnet nur den Vorschlag des Musterungsarztes. Was du haben möchtest ist ein Tauglichkeitsgrad und der heißt "nicht wehrdienstfähig".