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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: grundsätzliche fragen  (Gelesen 1494 mal)
slippy
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« am: 5. September 2007, 21:37:12 »

hallo....ich bin neu hier und hab ein paar mehr oder weniger kleine fragen zu meinen chancen mich um den Wehr bzw. dem zivildienst zu "drücken".

als erstes zu meiner situation. ich bin am 22.07.86 geboren und gesundheitlich in einem guten zustand(zwar nicht der sportlichste aber außer wetterabhängiger migräne und leichter grippeanfälligkeit keine gebrechen etc.)...es liegen also damit schonmal so wie ich die sache sehe keine hinderungsgründe vor.

grundsätzlich hätte ich auch kein problem mit dem wehr- bzw. zivildienst gehabt. ich hab im juli letzten jahres ausgelernt und war in der folge dann bis mitte november arbeitslos. inzwischen befinde ich mich in einem unbefristeten arbeitsverhältnis in dem auch die probezeit schon abgelaufen ist. in diesem arbeitsverhältnis leite ich eine eigene abteilung/sekretariat. in dem unternehmen habe ich auch die zusage zu einer umfangreichen weiterbildung die derzeit durch mehrere seminare vorbereitet wird.

jetz habe ich meine einladung zur musterung und euf bekommen. termin ist der 02.10.

grundsätzlich hätte ich ja gar kein problem mit der bundeswehr gehabt. während meiner arbeitslosigkeit hätte ich eine musterung und damit einer evtl folgenden einberufung nur begrüßt. inzwischen habe ich aber durch meinen derzeitigen job einen ganz anderen lebensstandard. zum beispiel bin ich gezwungen ein auto zu haben und finanziere daher derzeit eines weil mein vorheriges schrottplatzreif war. auf jedenfall wäre eine einberufung derzeit für mich finanziell nicht zu bewerkstelligen.

nun meine fragen:
-welche optionen habe ich
-welche taktik wäre wohl angebracht

ich habe so noch gar nichts gemacht.über eine rückantwort würde ich mich sehr freuen. besten dank im voraus
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svennie
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« Antworten #1 am: 5. September 2007, 22:53:18 »

nun meine fragen:
-welche optionen habe ich

Einige.

Abhängig von den finanziellen Möglichkeiten könnte man einen auf Wehrrecht spezialisierten Anwalt beauftragen.

-> http://www.zentralstelle-kdv.de/anwalt.htm

Migräne- und Grippeanfälligkeit sind recht weitgefasste Begriffe. Kann man da Ursachen für finden? Was sagt der Hausarzt dazu?

Ansonsten muss man natürlich ganz klar sagen, dass - ewnn du tauglich sein solltest - einer Einberufung weder deine Autofinanzierung noch deine Berufstätigkeit entgegenstehen.

-welche taktik wäre wohl angebracht

Nicht vorschnell irgendwelche Anträge stellen (KDV-Antrag etc.).

Sollte der Musterungsbescheid auf "wehrdienstfähig" lauten, innerhalb der Frist Widerspruch einlegen und Akteneinsicht beantragen.

Dann nachsehen, wie der Musterungsarzt deine Beschwerden eingeordnet hat und ggf. dagegen konkret angehen, konkret erneut schildern, dass du (z. B.) immer zum Winteranfang starke Kopfschmerzen hast, die mit Übelkeit einhergehen. Durchaus ins Detail gehen und versuchen das ganze mit den definierten Tätigkeitsmerkmalen (sei es auch nur die Teilnahme an der Truppenverpflegung) in Zusammenhang zu bringen:

http://www.musterungsforum.de/verwaltungsvorschriften/taetigkeitsmerkmale/taetigkeitsmerkmale-219-46.html

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slippy
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Beiträge: 7


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« Antworten #2 am: 6. September 2007, 12:10:56 »

danke erstmal für die zügige antwort. naja dass denen meine finanzielle und berufliche situation nicht interessieren wird war mir irgendwie schon klar.

hmm wie sieht dass denn aus wenn ich bereits jetzt schon auf zeit spiele und aus krankheits- oder berufsgründen bereits die musterung n bissl rausziehe? wobei ich ja doch n recht langen zeitraum zu überbrücken hätte da man mich ja dann im "ernstfall"  wohl bis zum 01.07.09 einberufen könnte (?)

ansonsten glaub ich weniger dass meine eher leichte migräne und grippeanfälligkeit zur ausmusterung reichen wird zumal ich dass derzeit nicht mal durch einen arzt bestätigen lassen könnte. außer dass man wenn man meine krankenakte ansieht merkt, dass ich regelmäßig zum winter hin krank werde.

vlt. habe ich ja die möglichkeit, so blöd wies klingen mag, ein psychischen knacks bzw. ein trauma darzustellen da mein bruder vor einiger zeit bei einem autounfall ums leben gekommen ist....wobei ich ja glaube dass die des auch net wirklich interessieren wird.

naja ich hoffe mal des beste bezüglich einer "T5"
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svennie
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« Antworten #3 am: 6. September 2007, 14:17:26 »

...
hmm wie sieht dass denn aus wenn ich bereits jetzt schon auf zeit spiele und aus krankheits- oder berufsgründen bereits die musterung n bissl rausziehe? wobei ich ja doch n recht langen zeitraum zu überbrücken hätte da man mich ja dann im "ernstfall"  wohl bis zum 01.07.09 einberufen könnte (?)

Richtig, es ist tatsächlich ein Zeitraum von knapp 2 Jahren zu überbrücken, das wird so einfach nicht gehem.

...vlt. habe ich ja die möglichkeit, so blöd wies klingen mag, ein psychischen knacks bzw. ein trauma darzustellen da mein bruder vor einiger zeit bei einem autounfall ums leben gekommen ist....wobei ich ja glaube dass die des auch net wirklich interessieren wird.

Doch, das kann shon eher etwas werden. Muss natürlich entsprechend glaubhaft dargestellt werden. Jeder trauert anders und geht mit derartigen Verlusten anders um. Und wenn du damit nicht umgehen kannst, dann kann man auch nicht verlangen, dass du in der Grundausbildung Krieg spielst.

naja ich hoffe mal des beste bezüglich einer "T5"

"T5" bezeichnet nur den Vorschlag des Musterungsarztes. Was du haben möchtest ist ein Tauglichkeitsgrad und der heißt "nicht wehrdienstfähig".
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slippy
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« Antworten #4 am: 6. September 2007, 18:26:37 »

danke nochmal für die hilfe......vlt. kann ich ja noch nach dem ein oder anderem tip zur "ausmusterung" fragen.

wenn ich jetz aber doch mit tauglich gemustert werde, habe ich dann noch irgendwelche möglichkeiten mein anliegen noch zu erreichen?

wie stehen die chancen wenn ich im zweifelsfall einen auf kdv mach da dann aber irgendwie nen befreiungsantrag stell weil ich eben auf grund meines erlebtem nicht in der lage bin irgendeine medizinische bzw. menschenpflegende arbeit zu machen?
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svennie
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« Antworten #5 am: 6. September 2007, 21:01:34 »

wenn ich jetz aber doch mit tauglich gemustert werde, habe ich dann noch irgendwelche möglichkeiten mein anliegen noch zu erreichen?

Dir bleibt der Weg durch die Instanzen:

Widerspruch, Klage.

wie stehen die chancen wenn ich im zweifelsfall einen auf kdv mach da dann aber irgendwie nen befreiungsantrag stell weil ich eben auf grund meines erlebtem nicht in der lage bin irgendeine medizinische bzw. menschenpflegende arbeit zu machen?

Nein, die Tauglichkeitskriterien für Wehr- und Zivildienst sind identisch. Dass gäbe dann allenfalls Verwendungsausschlüsse (im Zivildienst) und du fährst dann ggf. Essen aus oder arbeitest im Kindergarten als Hausmeister
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