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Autor Thema: Ersatzdienstabbruch wegen Technikerschule  (Gelesen 576 mal)
Pepe30x8
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« am: 14. Oktober 2010, 18:54:06 »

Guten Abend.

Ich bin anerkannter Kriegsdienstverweigerer und gehe Momentan zum ASB und leiste meinen Ersatzdienst ab. Das tue ich, weil ich eine Arbeitsstelle mit unbefristetem Vertrag habe.
Ich möchte mich gerne weiter bilden indem ich eine Technikerschule bzw eine Meisterschule besuche. Das ist aber leider nicht möglich, da ich zum Ersatzdienst muss.
Ist es möglich aufgrund dessen dies abzubrechen? Oder sich freistellen zu lassen?
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svennie
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« Antworten #1 am: 14. Oktober 2010, 19:50:04 »

Ich bin anerkannter Kriegsdienstverweigerer und gehe Momentan zum ASB und leiste meinen Ersatzdienst ab.

Was verstehst du denn unter einem Ersatzdienst? Den Dienst im Zivil- und Katastrophenschutz?

Das tue ich, weil ich eine Arbeitsstelle mit unbefristetem Vertrag habe.
Ich möchte mich gerne weiter bilden indem ich eine Technikerschule bzw eine Meisterschule besuche. Das ist aber leider nicht möglich, da ich zum Ersatzdienst muss.

Unter welchen Bedingungen du deine freiwillig eingegangene Verpflichtung zurückziehen kannst, hängt von den konkreten Regelungen des betreffenden Bundeslandes und denen der Katastrophenschutzorganisation ab. Grundsätzlich ist eine Kündigung - unter Einhaltung gewisser Fristen - möglich.

Ist es möglich aufgrund dessen dies abzubrechen? Oder sich freistellen zu lassen?

Du könntest dich alternativ sicherlich auch beurlauben lassen, das kann aber zu einem anderen Problem führen.

Um hier überhaupt sinnvolle Ratschläge zu geben, müsste man wissen, wie alt du bist.
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Pepe30x8
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« Antworten #2 am: 14. Oktober 2010, 21:59:50 »

Ich bin 22 Jahre alt und komme aus NRW. Ich bin jetzt 1,5 Jahre beim Arbeiter Samariter Bund.

Jetzt ist ja auch noch in Sprache, dass die Wehrpflicht nur noch freiwillig ist. Könnte man da dann einfach aus dem Katastrophenschutz raus und dann hat sich das? Vielleicht ist die Frage noch ein bisschen früh, aber vielleicht hat schon jemand ein paar Informationen.
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svennie
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« Antworten #3 am: 14. Oktober 2010, 22:05:14 »

Ich bin 22 Jahre alt und komme aus NRW. Ich bin jetzt 1,5 Jahre beim Arbeiter Samariter Bund.

Jetzt würde mich noch interessieren, warum überhaupt ein KDV-Antrag gestellt wurde. Ohne Not ...

Du hast (gerade noch) Glück, durch den Dienst im Katastrophenschutz hat sich deine Heranziehungsgrenze noch nicht erhöht.

Wie lange dauert die Technikerschule?

Wie lange dauert es noch bis zum 23. Geburtstag?

Jetzt ist ja auch noch in Sprache, dass die Wehrpflicht nur noch freiwillig ist.

Man spricht davon, dass man die Wehrpflicht aussetzen sollte. Geschehen ist dies aber noch nicht.

Könnte man da dann einfach aus dem Katastrophenschutz raus und dann hat sich das?

vermutlich ja.
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Pepe30x8
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« Antworten #4 am: 14. Oktober 2010, 22:12:01 »

Folgendes:

Ich wurde im November 2008 gemustert und habe T2 bekommen. Ich habe aber direkt verweigert weil ich zu der Zeit noch einen Zeitvertrag in meiner Firma hatte und mein Chef meinen Arbeitsplatz nicht freigehalten hätte. Daraufhin musste ich eine KDV schreiben die anerkannt wurde. Nach einer Frist von 2 Monaten (bin mir nicht emhr ganz sicher) sollte ich eine Zivildienststelle vorweisen. Da der Zivildienst auch ein ausschließen von meiner Arbeit zufolge hätte, bin ich zum Katastrophenschutz gegangen.

Die Technikerschule dauert 2 Jahre in der Vollzeitversion und 4 Jahre (das was für mich zur Wahl käme) für die Abendschule

Ich werde im Mai 2011 23 Jahre
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svennie
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« Antworten #5 am: 14. Oktober 2010, 22:31:48 »

Ich wurde im November 2008 gemustert und habe T2 bekommen.

grmpf. Im Musterungsbescheid steht unter Garantie nicht so ein Unsinn wie T2, also hast du auch nicht "T2 bekommen".

Ich habe aber direkt verweigert weil ich zu der Zeit noch einen Zeitvertrag in meiner Firma hatte und mein Chef meinen Arbeitsplatz nicht freigehalten hätte.

Einen Zurückstellungsantrag hast du nicht gestellt? Oder Widerspruch gegen den Musterungsbescheid eingelegt um Zeit zu gewinnen?

Daraufhin musste ich eine KDV schreiben die anerkannt wurde. Nach einer Frist von 2 Monaten (bin mir nicht emhr ganz sicher) sollte ich eine Zivildienststelle vorweisen. Da der Zivildienst auch ein ausschließen von meiner Arbeit zufolge hätte, bin ich zum Katastrophenschutz gegangen.

nun denn.

Hättest du garnichts gemacht, wär vielleicht vom KWEA nie eine Einberufung gekommen. Wenn doch, hättest du immer noch einen KDV-Antrag stellen können.  Ich weiß, hätte hätte ...

Die Technikerschule dauert 2 Jahre in der Vollzeitversion und 4 Jahre (das was für mich zur Wahl käme) für die Abendschule

Dann bewirb dich um einen Platz in der Technikerschule, sprich mit dem ASB wie du deine Entlassung möglichst hinbekommst und dann stellst du einen Antrag auf Zurückstellung wegen der Berufsausbildung. Das klappt, wenn zwischen dem nächstmöglichen Deinstbeginn im Zivildienst und dem Beginn der Abendschule weniger als 6 Monate liegen.

Man würde dich dann über den 25. Geburtstag hinaus zurückstellen und das wars dann.
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Pepe30x8
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« Antworten #6 am: 14. Oktober 2010, 22:37:19 »

Zitat
Einen Zurückstellungsantrag hast du nicht gestellt? Oder Widerspruch gegen den Musterungsbescheid eingelegt um Zeit zu gewinnen?

Nein, das hatte ich nicht gemacht. Ich hatte ehrlich gesagt nicht wirklich eine Ahnugn was möglich ist und hatte mich einschüchtern lassen. Keiner konnte mir zu der Zeit helfen. Leider kannte ich das Forum bis vorhin auch noch nicht -strange-

Aber Danke schonmal für die schnellen preziesen Antworten Smiley
Ich werde Euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten.
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