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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: Ersatzdienst / Studium  (Gelesen 1508 mal)
bluecap
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« am: 14. Februar 2011, 12:09:27 »

Szenario:
A:
- ist 22 Jahre alt
- wurde 2005 T2 gemustert
- zurückgestellt bzgl. Schule und Ausbildung bis 01/2010
- leistet seit 1. Jahr Ersatzdienst
- studiert im 2ten Semester

Wenn A den Ersatzdienst "kündigt", dann wird ja das KWE informiert und A muss Wehr- / Zivildienst leisten.
Was ist aber wenn A nun ins 3te Semester kommt und "kündigt". Dann kann A sich wieder zurückstellen lassen, oder?
A hat ja dann nach den 6 Semestern sein 23tes Lebensjahr mittlerweile vollendet und dürfte nicht mehr eingezogen werden, oder erhöht sich die Grenze auf 25?
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svennie
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« Antworten #1 am: 14. Februar 2011, 15:02:43 »

Szenario:
A:
- ist 22 Jahre alt
- wurde 2005 T2 gemustert
- zurückgestellt bzgl. Schule und Ausbildung bis 01/2010
- leistet seit 1. Jahr Ersatzdienst
- studiert im 2ten Semester

Gut, unterstellen wir mal, A wurde wehrdienstfähig und dabei verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten gemustert und er leistet keinen "Ersatzdienst" sondern Diest im Zivil- bzw. Katastrophenschutz.


Wenn A den Ersatzdienst "kündigt", dann wird ja das KWE informiert und A muss Wehr- / Zivildienst leisten.

Das KWEA wärde dann informiert werden. Grundwehrdienst braucht nicht mehr geleistet zu werden, da niemand mehr gegen seinen Willen herangezogen wird. Zivildienst (das ist im Übrigen der Ersatzdienst von dem im Grundgesetz die Rede ist), leisten verfügbare - anerkannte - Kriegsdienstverweigerer (derzeit aber auch nur noch freiwillig).

Was ist aber wenn A nun ins 3te Semester kommt und "kündigt". Dann kann A sich wieder zurückstellen lassen, oder?

Könnte er machen. Wäre aber schade um das Porto.

A hat ja dann nach den 6 Semestern sein 23tes Lebensjahr mittlerweile vollendet und dürfte nicht mehr eingezogen werden, oder erhöht sich die Grenze auf 25?

Die Grenze würde sich theoretisch erhöhen, allerdings gibt es ab Juli keine allgemeine Wehrpflicht mehr in Friedenszeiten und sowohl die Regelung über die Zurückstellung als auch die Regelung über die Erhöhung er Heranziehungsgrenze werden zum 1. Juli ausgesetzt.
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bluecap
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« Antworten #2 am: 14. Februar 2011, 16:14:03 »

also könnte A bereits jetzt den Dienst beim Katastrophenschutz beenden, ohne weiteren Dienst leisten zu müssen?

Es gibt nämlich ein Fall mit B, der seinen Dienst nach 2 Jahren beendet hat und das KWEA ihn daraufhin zum Wehrdienst herangezogen hat.

Der Fall mit B wäre nicht korrekt, da er den Wehrdienst gegen sein willen machen müsse, richtig?
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svennie
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« Antworten #3 am: 14. Februar 2011, 18:07:21 »

Der Fall mit B wäre nicht korrekt, da er den Wehrdienst gegen sein willen machen müsse, richtig?

Es gibt die verbindliche Zusage, dass zu einem Dienstantrittstermin nach dem 3. Januar 2011 niemand mehr gegen seinen Willen einberufen wird.

Es gibt ferner einen Gesetzesentwurf zur Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011

A muss also nicht bedürchten, zum Grundwehrdienst einberufen zu werden.
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franzl
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« Antworten #4 am: 15. Februar 2011, 01:34:13 »

also könnte A bereits jetzt den Dienst beim Katastrophenschutz beenden, ohne weiteren Dienst leisten zu müssen?

Es gibt nämlich ein Fall mit B, der seinen Dienst nach 2 Jahren beendet hat und das KWEA ihn daraufhin zum Wehrdienst herangezogen hat.

Der Fall mit B wäre nicht korrekt, da er den Wehrdienst gegen sein willen machen müsse, richtig?

Hast du in den letzten Monaten nichts von der Aussetzung der Wehrpflicht mitbekommen? Ernsthaft?
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bluecap
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« Antworten #5 am: 15. Februar 2011, 09:08:21 »

Doch das schon...
nur B ist mit seiner Geschichte zum Anwalt und was daraus geworden ist weiß man leider nicht...
deshalb die frage...
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svennie
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« Antworten #6 am: 15. Februar 2011, 12:39:51 »

Wann ist denn B zum Wehrdienst herangezogen worden?
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bluecap
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« Antworten #7 am: 15. Februar 2011, 17:14:09 »

war die erste oder zweite januar-woche
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svennie
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« Antworten #8 am: 15. Februar 2011, 19:06:19 »

war die erste oder zweite januar-woche

Dienstantritt oder Zugang des Einberufungsbescheids?
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bluecap
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« Antworten #9 am: 21. Februar 2011, 08:22:19 »

das weis ich nicht...
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svennie
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« Antworten #10 am: 21. Februar 2011, 13:02:37 »

das weis ich nicht...

Ich auch nicht. Mit derart wenigen Informationen lässt sich schlichtweg nichts anfangen. Jedenfalls war Anfang Januar die Wehrpflicht noch nicht (im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung) ausgesetzt.
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bluecap
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« Antworten #11 am: 23. Februar 2011, 17:29:10 »

und diese gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Wehrpflicht zieht ab dem 1. Juli ?
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svennie
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« Antworten #12 am: 23. Februar 2011, 18:19:36 »

und diese gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Wehrpflicht zieht ab dem 1. Juli ?

Die gesetzliche Regelung soll zum 1.7. inkraft treten.
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franzl
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« Antworten #13 am: 24. Februar 2011, 13:44:25 »

Was wird hier überhaupt gefragt?
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