Szenario:
A:
- ist 22 Jahre alt
- wurde 2005 T2 gemustert
- zurückgestellt bzgl. Schule und Ausbildung bis 01/2010
- leistet seit 1. Jahr Ersatzdienst
- studiert im 2ten Semester
Gut, unterstellen wir mal, A wurde
wehrdienstfähig und dabei verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten gemustert und er leistet keinen "Ersatzdienst" sondern Diest im Zivil- bzw. Katastrophenschutz.
Wenn A den Ersatzdienst "kündigt", dann wird ja das KWE informiert und A muss Wehr- / Zivildienst leisten.
Das KWE
A wärde dann informiert werden. Grundwehrdienst braucht nicht mehr geleistet zu werden, da niemand mehr gegen seinen Willen herangezogen wird. Zivildienst (das ist im Übrigen der
Ersatzdienst von dem im Grundgesetz die Rede ist), leisten verfügbare - anerkannte - Kriegsdienstverweigerer (derzeit aber auch nur noch freiwillig).
Was ist aber wenn A nun ins 3te Semester kommt und "kündigt". Dann kann A sich wieder zurückstellen lassen, oder?
Könnte er machen. Wäre aber schade um das Porto.
A hat ja dann nach den 6 Semestern sein 23tes Lebensjahr mittlerweile vollendet und dürfte nicht mehr eingezogen werden, oder erhöht sich die Grenze auf 25?
Die Grenze würde sich theoretisch erhöhen, allerdings gibt es ab Juli keine allgemeine Wehrpflicht mehr in Friedenszeiten und sowohl die Regelung über die Zurückstellung als auch die Regelung über die Erhöhung er Heranziehungsgrenze werden zum 1. Juli ausgesetzt.