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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: Einberufungsplanung und Vorbenachrichtigung, Student, Möglichkeit Zurückstellen?  (Gelesen 2220 mal)
Adöns
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« am: 8. Oktober 2010, 16:17:58 »

Heute habe ich von der Bundeswehr folgenden Brief bekommen:

Sehr geehrter Herr -------,

erfahrungsgemäß können wir nicht alle einberufenen Wehrpflichtigen ihren Grundwehrdienst antreten und müssenkurzfristig duch andere Wehrpflichtige ersetzt werden. Es ist daher möglich, dass ich Sie kurzfristig zum 01.01.2011 (Dienstantritt am: 03.01.2011) einberufen muss.

Wenn sie jedoch bis zum 27.12.2010 keinen Einberufungsbescheid erhalten haben, wird ihre Einberufung um vorgenannten Termin nicht erfolgen.

Soweit sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, unterrrichtn Sie bitte Ihren Arbeitgeber von Ihrer Einberufungsplanung.


Zu meiner Situation. Ich habe diesen Sommer mein Abi gemacht und mich, wie vom Bund ja empfohlen wird, für Unis beworben. Als es dann um meine Immatrikulation ging, habe ich mich telefonisch über meinen Status informiert und es wurde mir mitgeteilt, dass ich nicht eingeplant wäre. Man sagte mir, ich solle die Studienbescheinigung schicken und förmlich um eine Zurückstellung während der Studienzeit bitten. Daraufhin habe ich mir eine Wohnung gesucht, Maklergebührern, Miete und Studiengebühren überwiesen, um mich in meiner neuen Wahlheimat Zwinkernd zu immatrikulieren. Da ich alles schon in trockenen Tüchern sah, habe ich die Studienbescheinigung (noch) nicht gleich weggeschickt, da ich mich vor allem auf den Umzug konzentrierte.

Aus dem Schreiben entnehme ich, dass ich a) weder für dieses noch für nächstes Quartal fest eingeplant bin. b) Das ich trotzdem noch eingezogen werden könnte.

Hierbei tun sich mir eine Vielzahl von Fragen auf:

-Wie warscheinlich ist mein Einzug? bzw. wie groß seht ihr die Chancen zurückgestellt zu werden?
-Dient dieses Schreiben vorrangig dazu Kriegsdienstverweigerer zu produzieren?
-Durch meinen Umzug ist ein neues Kreiswehrersatzamt zuständig, sollte ich dort vielleicht auch um Zurückstellung bitten?
-Gäbe es eine reelle Chance mich bis ins Dritte Semester zu retten?

Folgenden Text (E-Mail) habe ich bereits aufgestetzt, allerdings noch nicht abgeschickt:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,


wie von Ihnen generell empfohlen wird, habe ich mich für ein Studium meiner Wahl in Konstanz beworben.
Telefonisch habe ich mich bereits bei Ihnen darüber informiert, ob ich kommendes Quartal eingezogen würde. Man erteilte mir die Auskunft, dass ich nicht eingeplant wäre. Außerdem wurde mir der Tipp gegeben, ihnen meine Immatrikulationsbescheinigung zuzusenden und um eine Zurückstellung bis zum Abschluss des Studiums zu bitten. Daher bitte ich sie hiermit förmlich mich während meiner Studienzeit (vermutliche Regelstudienzeit 6-7 Semester) zurückzustellen. Im Anhang befindet sich meine Studienbescheinigung eingescannt in Form eines PDF-Dokuments. Gerne bin ich auch dazu bereit, ihnen auf dem Postweg eine Kopie, oder ein Orginal zuzusenden.

Ich hoffe sehr, dass eine Rückstellung möglich ist, da ich schon einen Mietvertrag unterschrieben habe und auch schon die Studiengebühren überwiesen sind.
Für eine schnelle Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ich habe vor ein Anschreiben dieser Art noch heute zum Kreiswehrersatzamt zu schicken. Außerdem möchte ich mich am Montag telefonisch mit denen in Verbindung setzen.

-Habt ihr besondere Tipps hierfür?
-Gibt es Verbesserungsvorschläge für das Anschreiben?
-Sollte ich die Vorbenachrichtigung erwähnen?

Mir ist bewusst dass viele ähnliche Beiträge bereits im Forum gepostet wurden. Ich habe die letzten 4 Stunden mit dem lesen solcher Einträge zugebracht. Allerdings scheint kein Fall komplett auf meinen übertragbar zu sein. Ich bedanke mich bereits im Voraus für sämtliche Antworten. Die Angelegenheit ist mir auch deshalb so wichtig, weil bereits am Montag die Vorkurse und in einer Woche die Vorlesungen beginnen. Also bitte schnell Antworten, danke!
« Letzte Änderung: 8. Oktober 2010, 16:43:48 von Adöns » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 8. Oktober 2010, 17:22:14 »

-Wie warscheinlich ist mein Einzug? bzw. wie groß seht ihr die Chancen zurückgestellt zu werden?

Das lässt sich nicht sagen, niemand weiß, wie weit oben du "auf der Liste" stehst.

Es ist allerdings so, dass die Anzahl der Einberufungen im Moment deutlich geringer ist, als in der Vergangenheit.

-Dient dieses Schreiben vorrangig dazu Kriegsdienstverweigerer zu produzieren?

Nein.

-Durch meinen Umzug ist ein neues Kreiswehrersatzamt zuständig, sollte ich dort vielleicht auch um Zurückstellung bitten?

ja.

-Gäbe es eine reelle Chance mich bis ins Dritte Semester zu retten?

Wann war die Musterung?


Folgenden Text (E-Mail) habe ich bereits aufgestetzt, allerdings noch nicht abgeschickt:

Im Zweifel wird sich niemand an die gegebene Zusage erinnern können, ich würd die Email aber trotzdem verschicken und auf den "Grundsatz von Treu und Glauben" verweisen. Dir wurde etwas einigermaßen verbindlich zugesagt und man hat sich nicht daran gehalten. So etwas tut man nicht.

Ich habe vor ein Anschreiben dieser Art noch heute zum Kreiswehrersatzamt zu schicken. Außerdem möchte ich mich am Montag telefonisch mit denen in Verbindung setzen.

-Habt ihr besondere Tipps hierfür?

Ja, anrufen bringt nichts. Man wird dir das Wort im Mund verdrehen und dich behandeln, als ob du ein bißchen blöd wärst.

-Gibt es Verbesserungsvorschläge für das Anschreiben?
-Sollte ich die Vorbenachrichtigung erwähnen?

Du solltest für die Zurückstellung noch darlegen, warum für dich im Vergleich zu anderen Wehrpflichtigen in ähnlicher Situation eine besondere Härte vorliegt.

Gibt es bestimmte Verbidnlichkeiten, die du eingegangen bist?
Erhebliche Kosten, die du in den Wind schießen kannst, wenn das Studium unterbrochen werden musss?

Allerdings scheint kein Fall komplett auf meinen übertragbar zu sein.

Das Problem dabei ist, dass ohnehin die ganze Wehrpflichtsituation im Umbruch ist. Es sind derzeit Sachen möglich, an die man vor einigen Monaten nicht mal im Traum gedacht hat.
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Adöns
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« Antworten #2 am: 11. Oktober 2010, 18:40:46 »

Zitat
Gibt es bestimmte Verbindlichkeiten, die du eingegangen bist?
Erhebliche Kosten, die du in den Wind schießen kannst, wenn das Studium unterbrochen werden muss?

Die gibt es. Ich habe bereits etwa 500€ für Maklergebühren, 750€ für Möbel, für die ich bei meinen Eltern keinen Platz hätte und die Studiengebühr in Höhe von fast 600€ bezahlt, die nur anteilig zurückerstattet wird. Sollte ich nun 2 Monate studieren sind 1/3 = 200€ in den Wind geschossen. Außerdem ist mein Mietvertrag mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist versehen ~ 1000€. Untervermieten ist mir vertraglich untersagt!

Sollte ich also zum spätmöglichsten Termin noch eingezogen werden, würde ich etwa 1700€ (Maklergebühren, Miete, Studiengebühren) verlieren. Hinzu kämen noch die Mehrkosten für eine neue Wohnungssuche, ggf. wieder Maklergebühren. Ich hatte zwar etwas Geld für das Studium zusammengespart,  aber ich müsste mir wirklich überlegen wie ich ein Studium ohne diesen Finanzpuffer finanzieren kann.


Wie genau läuft es ab, wenn ich auf besondere Härte plädiere? Schreibe ich dies dem Bund, oder muss ich dann vor Gericht ziehen? Oder wäre zweigleisig fahren hier angebracht?


Die eine E-Mail ist zwar schon abgeschickt, hier aber mal als Beispiel für Leute, denen es ähnlich geht wie mir. Die zum anderen Kreiswehrersatzamt ist noch offen. Werde sie schreiben, sobald ich meinen neuen Wohnsitz angemeldet hab.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,


wie von Ihnen generell empfohlen wird, habe ich mich für ein Studium in Konstanz beworben.

Da Sie mir keinen Einzugsbescheid geschickt hatten,  habe ich mich telefonisch bei Ihnen darüber informiert,
ob ich kommendes Quartal eingezogen würde. Man erteilte mir die Auskunft, dass ich nicht eingeplant wäre.
Außerdem wurde mir der Tipp gegeben, ihnen meine Immatrikulationsbescheinigung zuzusenden
und um eine Zurückstellung bis zum Abschluss des Studiums zu bitten.

Aufgrund dieser Auskunft und der Aussage der Bundesregierung, dass sie die Wehrpflicht aussetzen will,
war ich der Überzeugung, dass ich das Studium Mathematische Finanzökonomie im Wintersemester 2010/2011 aufnehmen kann.

Da ich schon einen Mietvertrag unterschrieben, mein Zimmer eingerichtet und auch schon die Studiengebühren
überwiesen habe, bitte ich sie hiermit förmlich mich während meiner Studienzeit (vermutliche Regelstudienzeit 6-7 Semester)
zurückzustellen.

Im Anhang befindet sich meine Studienbescheinigung eingescannt in Form eines PDF-Dokuments und eines JPEG. Gerne bin ich auch dazu bereit,
ihnen auf dem Postweg eine Kopie, oder ein Orginal zuzusenden.

Ich hoffe sehr, dass eine Rückstellung bis nach dem Studium möglich ist, da ich sonst mein bereits begonnenes Studium abbrechen müsste
und ein Ausstieg aus dem Mietvertrag mit erheblichen Kosten für mich verbunden wäre.

Da mein Studium bereits am Montag beginnt wäre ich für eine schnelle Antwort dankbar.


Mit freundlichen Grüßen


« Letzte Änderung: 11. Oktober 2010, 18:53:45 von Adöns » Gespeichert
svennie
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« Antworten #3 am: 11. Oktober 2010, 23:29:36 »

Die gibt es. Ich habe bereits etwa 500€ für Maklergebühren, 750€ für Möbel, für die ich bei meinen Eltern keinen Platz hätte und die Studiengebühr in Höhe von fast 600€ bezahlt, die nur anteilig zurückerstattet wird.

Das ist zwar tragisch, hat aber nichts mit der Wehrpflicht zu tun.

Sollte ich nun 2 Monate studieren sind 1/3 = 200€ in den Wind geschossen. Außerdem ist mein Mietvertrag mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist versehen ~ 1000€. Untervermieten ist mir vertraglich untersagt!

Aber die Unterhaltssicherungsbehörde würde dir zumindest einen großen Teil der Miete erstatten, dies aber nur für die Zeit des Wehrdienstes. Im Falle von Zivildienst sähe das noch etwas besser aus.

Wie genau läuft es ab, wenn ich auf besondere Härte plädiere? Schreibe ich dies dem Bund, oder muss ich dann vor Gericht ziehen? Oder wäre zweigleisig fahren hier angebracht?

Du stellst einen Antrag auf Zurückstellung, diesen stellst du beim Kreiswehrersatzamt und legst gleichzeitig dar, dass du im vorgesehenen DIenstantrittstermin noch nicht die vorlesungsfreie Zeit im Semester erreicht hast.

wie von Ihnen generell empfohlen wird, habe ich mich für ein Studium in Konstanz beworben.

Gibt es eine solche "generelle" Empfehlung?

Da Sie mir keinen Einzugsbescheid geschickt hatten,  habe ich mich telefonisch bei Ihnen darüber informiert,

Was ist ein Einzugsbescheid?

ob ich kommendes Quartal eingezogen würde. Man erteilte mir die Auskunft, dass ich nicht eingeplant wäre.

Eine verbindliche Auskunft hast du wahrscheinlich nicht erhalten.

Außerdem wurde mir der Tipp gegeben, ihnen meine Immatrikulationsbescheinigung zuzusenden
und um eine Zurückstellung bis zum Abschluss des Studiums zu bitten.

jaja, Tipps und Tricks ... Und dann noch vom "Gegner".

Aufgrund dieser Auskunft und der Aussage der Bundesregierung, dass sie die Wehrpflicht aussetzen will,
war ich der Überzeugung, dass ich das Studium Mathematische Finanzökonomie im Wintersemester 2010/2011 aufnehmen kann.

hm ...

Die Bundesregierung will zwar, sie will aber zunächst innerparteilich die Basis befragen.

Da ich schon einen Mietvertrag unterschrieben, mein Zimmer eingerichtet und auch schon die Studiengebühren
überwiesen habe, bitte ich sie hiermit förmlich mich während meiner Studienzeit (vermutliche Regelstudienzeit 6-7 Semester)
zurückzustellen.

Du solltest nicht bitten, sondern beantragen.
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« Antworten #4 am: 6. November 2010, 16:09:10 »

Hallo zusammen,
Ich wollte jetzt keinen extra Thread eröffnen.
Nun ich habe heute genau das gleiche Schreiben bekommen.
Bin 22 Jahre alt. Im März 2010 T2 gemustert.
Habe bis jetzt keine Verweigerungen gemacht oder Anträge gestellt.

Im Moment studiere ich im 3 Semester.

Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Abwarten was kommt?
Oder lieber direkt Brief schreiben, dass ich zum 01.01.11 nicht antreten kann, da ich im Moment im 3 Semester meines Studiums befinde.

Bachelor Studium, Normal 6 Semester.

Während der Musterung war es geplant mich zum 01.10.10 zu ziehn(Da ist auch schon das 3 Semester begonnen).
Habe aber darauf bestanden mir etwas später zu ziehn.
Der Typ hat dann mit jmd. telefoniert und wurde mir dann gesagt, dass es klar geht und ich nicht zum 01.10.10 einberufen werde.
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svennie
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« Antworten #5 am: 6. November 2010, 17:23:00 »

Bin 22 Jahre alt.

Wie lange noch bis zum 23. Geburtstag?

Habe bis jetzt keine Verweigerungen gemacht oder Anträge gestellt.

Jetzt solltest du aber darüber nachdenken, einen Antrag zu stellen, nämlich einen Zurückstellungsantrag.

Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Abwarten was kommt?

Was wird wohl kommen?

Oder lieber direkt Brief schreiben, dass ich zum 01.01.11 nicht antreten kann, da ich im Moment im 3 Semester meines Studiums befinde.

Wieso kannst du nicht antreten?
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« Antworten #6 am: 6. November 2010, 19:08:20 »



Zitat
Wie lange noch bis zum 23. Geburtstag?
Ende April. Warum fragst du?


Zitat
Jetzt solltest du aber darüber nachdenken, einen Antrag zu stellen, nämlich einen Zurückstellungsantrag.
Gibt es bestimmte Formen? Oder kann ich einfach einen Brief verfassen?


Zitat
Was wird wohl kommen?
Einberufung oder nichts.
Also Antrag stellen  wenn Einberufung kommt oder vorher?


Zitat
Wieso kannst du nicht antreten?
Ich kann nicht antreten, weil es nicht gerade in meine Lebensplanung passt.
Würde ich zum 01.01.11 antreten. Dann habe ich 2 Semester "verloren".
Da wo meine Komillitonen kurz vor dem Abschluss stehen werden, werde ich nicht mal mit meinem Grundstudium fertig sein.
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« Antworten #7 am: 6. November 2010, 19:32:38 »

Warum fragst du?

Weil die Zurückstellung zur Erhöhung der Heranziehungsgrenze führen würde

Gibt es bestimmte Formen? Oder kann ich einfach einen Brief verfassen?

Du kannst entweder einen Brief verfassen oder den Antrag mündlich zu Protokoll erklären.

Also Antrag stellen  wenn Einberufung kommt oder vorher?

Vorher würde stressfreier sein. Wurdest du als Ersatz für Ausfälle vorbenachrichtigt?

Zitat
Wieso kannst du nicht antreten?
Ich kann nicht antreten, weil es nicht gerade in meine Lebensplanung passt.

Meinst du nicht, mit der Begründung würde jeder kommen!? Vielleicht stimmt deine Definition von können nicht mit der des Kreiswehrersatzamtes überein.  Zwinkernd

Würde ich zum 01.01.11 antreten. Dann habe ich 2 Semester "verloren".
Da wo meine Komillitonen kurz vor dem Abschluss stehen werden, werde ich nicht mal mit meinem Grundstudium fertig sein.

Das wäre kein Grund, allein das Erreichen des 3. Semesters wäre ein Zurückstellungsgrund.
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« Antworten #8 am: 6. November 2010, 19:59:40 »



Zitat
Weil die Zurückstellung zur Erhöhung der Heranziehungsgrenze führen würde
Das heisst also, meine Heranziehungsgrenze würde dann sich um meine gesamte Reststudienzeit verlängern?

Zitat
Du kannst entweder einen Brief verfassen oder den Antrag mündlich zu Protokoll erklären.
ok


Zitat
Vorher würde stressfreier sein. Wurdest du als Ersatz für Ausfälle vorbenachrichtigt?
Hmmm, ich habe nur das Schreiben bekommen wie der Autor dieses Threads.




Zitat
Das wäre kein Grund, allein das Erreichen des 3. Semesters wäre ein Zurückstellungsgrund.
Also grob gesagt" Zurückstellung vom Wehrdienst aufgrund Erreichen des 3 Semesters.
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« Antworten #9 am: 6. November 2010, 21:03:36 »

Das heisst also, meine Heranziehungsgrenze würde dann sich um meine gesamte Reststudienzeit verlängern?

Nein, bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.

Hmmm, ich habe nur das Schreiben bekommen wie der Autor dieses Threads.

Das ist schön, und wenn du uns verrätst, ob in diesem Schreiben etwas von "Ersaz für Ausfälle" steht, dann haben wir Gewissheit.

Also grob gesagt" Zurückstellung vom Wehrdienst aufgrund Erreichen des 3 Semesters.

ja.
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« Antworten #10 am: 6. November 2010, 22:16:13 »

Dort steht "Dick und Fett" :

"Einberufungsplan und Vorbenachrichtigung"

Sehr geehrter Herr -------,

erfahrungsgemäß können wir nicht alle einberufenen Wehrpflichtigen ihren Grundwehrdienst antreten und müssenkurzfristig durch andere Wehrpflichtige ersetzt werden. Es ist daher möglich, dass ich Sie kurzfristig zum 01.01.2011 (Dienstantritt am: 03.01.2011) einberufen muss.

Wenn sie jedoch bis zum 27.12.2010 keinen Einberufungsbescheid erhalten haben, wird ihre Einberufung um vorgenannten Termin nicht erfolgen.

Soweit sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, unterrrichtn Sie bitte Ihren Arbeitgeber von Ihrer Einberufungsplanung.
« Letzte Änderung: 6. November 2010, 22:18:16 von le_grand » Gespeichert
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« Antworten #11 am: 6. November 2010, 23:36:11 »

Dann solltest du vor dem Hintergrund der geplanten Aussetzung der Wehrpflicht einen Zurückstellungsantrag setllen. Das Risiko der Erhöhung der Heranziehungsgrenze ist in meinen Augen vertretbar.
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« Antworten #12 am: 11. November 2010, 22:05:45 »

Habe einen Antrag gestellt und heute schon Antwort bekommen.
Wurde zurückgestellt. Muss nun Studienbescheinigugen einreichen und es ist möglich, dass ich nach meinem Studium zum Dienst antreten muss.

Danke für die Tipps Zwinkernd
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« Antworten #13 am: 15. November 2010, 15:18:56 »

Hallo zusammen,
ich habe das gleiche Problem, wie meine Vorposter über mir, ich habe erst letzte Woche meine Einberufungsplanung erhalten.
Ich habe dieses Jahr, im Winter Semester, mit meinem Studium begonnen und würde gerne ebenfalls den Antrag auf die Zurückstellung stellen. Dazu habe ich aber noch ein paar fragen: was heißt in diesem Falle konkret Zurückstellung, dass ich meinen Wehrdienst dann am 1.3.2011 beispielsweise antreten muss oder am Ende, falls noch gewollt, meines Studiums. Ich weiß die Sache wurde hier schon in drei Fällen durchgekaut, ich bin auch in vielen Aspekten schlauer geworden, nur das Thema mit dem zurückstellen halt nicht.
Über Antworten eurerseits würde ich mich freuen!
Grüße Christopher
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« Antworten #14 am: 15. November 2010, 16:55:46 »

Ich habe dieses Jahr, im Winter Semester, mit meinem Studium begonnen und würde gerne ebenfalls den Antrag auf die Zurückstellung stellen.

Zurückstellung könnte schwierig werden, da derzeit kein Zurückstellungsgrund vorliegt. Eine Nichtheranziehungszusage ist aber wahrscheinlich.

Dazu habe ich aber noch ein paar fragen: was heißt in diesem Falle konkret Zurückstellung, dass ich meinen Wehrdienst dann am 1.3.2011 beispielsweise antreten muss oder am Ende, falls noch gewollt, meines Studiums.

Die Zurückstellung ist eine Wehrdienstausnahme, sie ist in § 12 Wehrpflichtgesetz geregelt.

Zurückstellung bedeutet, dass man für die Zeit der Zurückstellung nicht zum Wehrdienst herangezogen werden kann. Die Zurückstellung ist fast immer befristet auszusprechen.

Es gibt Zurückstellungen auf Antrag (z.B. bei Schul- bzw. Berufsausbildung) und welche, die automatisch zu berücksichtigen sind, etwa bei vorübergehender Wehrdienstunfähigkeit.

Was dann nach der Zurückstellung passiert, entscheidet sich halt dann, also bespielsweise nach einer Ausbildung.

Das Problem ist hier, dass ein Hochschulstudium i.d.R. erst ab Erreichen des 3. Semesters ein Zurückstellungsgrund ist. In der Regel sagen aber die Wehrbehörden auf Antrag zu, dass man während der Vorlesungszeit nicht einberufen wird.
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