Wer sich also auf so eine Ankündigung eine Stelle sucht gilt als "freiwilliger" und wird - sollte es zur Aussetzung am 1.7.11 kommen wohl auch wirklich noch seinen Dienst antreten.
Bis zur Aussetzung wird er den Dienst auch leisten müssen, als Freiwilliger nach dann neuem Recht wird er nicht gelten, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Er hat sich nicht freiwillig bereit erklärt, Zivildienst zu leisten. Er hat lediglich im Rahmen der allgemeinen Wehrpflicht einen Einberufungsvorschlag unterbreitet. Dieser ist für niemanden rechtlich bindend.
2. Der neue, freiwillige Zivildienst soll länger dauern.
eine Existenzvernichtung wäre sicher nicht zu befürchten. wir leben ja alle nicht davon, sondern machen das mehr als halbprofessionelles Hobby nebengewerblich. Allerdings wäre das dann auch nur noch sehr eingeschränkt möglich.
Das ist kein Zurückstellungsgrund.
Was mir noch einfällt und wichtig wäre:
ich hatte 2008 einen unfall mit meiner linken hand und habe bleibende schäden davongetragen. mein kleiner finger ist jetzt mit 4% und der ringfinger mit 3% invalidität eingestuft.
Den Begriff "invalidität" kennt das deutsche Recht m.E. nicht.
da könnt ich doch ggf. nachmustern lassen?!
du kannst gern eine ärztliche Untersuchung beantragen. Vielleicht bekommst auch du dann den neuen Textbaustein, dass du die Ankündigung erstmal vergessen kannst.
ja dann werd ich wohl erstmal warten und nichts tun.
Den CDU-Parteitag würde ich in jedem Fall noch abwarten.