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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: Einberufungsbescheid zum 1.3.11  (Gelesen 1126 mal)
goodmade
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« am: 4. November 2010, 18:54:15 »

Hallo,

heute habe ich Post bekommen vom BAZ mit der Ankündigung der Heranziehung zum 1.3.11.
Ich bin anerkannter Kriegsdienstverweigerer und war bis jetzt zurückgestellt, weil ich in der Ausbildung war und diese vorzeitig abgeschlossen habe. Normal würde die Ausbildung noch bis zum 28.02.11 laufen.
Seit 15.9. bin ich jetzt Student, bin also noch frisch im ersten Semester.
Am 23.12. werde ich 22 Jahre alt.

Gibt es Möglichkeiten in meiner Situation um den Dienst herumzukommen?

Über jeglichen Tip wäre ich sehr froh!
Danke schonmal im Voraus! Smiley

...achso...ich weiß zwar nicht ob ich mir die Tatsache, dass ich zusammen mit 3 weiteren Gesellschaftern eine GbR (Livemusik und Veranstaltungsservice) nebengewerblich laufen habe!?
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svennie
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« Antworten #1 am: 4. November 2010, 20:03:03 »

heute habe ich Post bekommen vom BAZ mit der Ankündigung der Heranziehung zum 1.3.11.

Also keinen Einberufungsbescheid?

Was für eine Frist hat man dir denn gesetzt?

Gibt es Möglichkeiten in meiner Situation um den Dienst herumzukommen?

ja.

...achso...ich weiß zwar nicht ob ich mir die Tatsache, dass ich zusammen mit 3 weiteren Gesellschaftern eine GbR (Livemusik und Veranstaltungsservice) nebengewerblich laufen habe!?

Droht durch die Heranziehung eine Existenzvernichtung?

Aber zur Sache. Du bist anerkannter Kriegsdienstverweigerer. Warum? Weil man dich bei der Musterung dazu gedrängt hat, einen entsprechenden Antrag zu stellen?

Ich persönlich würde im Moment garnichts tun und erstmal abwarten, wie sich die Aussetzung der Wehrpflicht entwickelt.
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ichundso
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« Antworten #2 am: 4. November 2010, 20:15:37 »

Zitat
Ich persönlich würde im Moment garnichts tun und erstmal abwarten, wie sich die Aussetzung der Wehrpflicht entwickelt.

So ist es. Es sieht so aus als würde zur Zeit nur diese Ankündigungen rausgehen. Die Erinnerungen - also das was man bekommt wenn man sich nach zwei Monaten keine Stelle gesucht hat- scheint nicht mehr verschickt zu werden. Ebenso verhält es sich wohl mit Zwangseinberufungen.
Wer sich also auf so eine Ankündigung eine Stelle sucht gilt als "freiwilliger" und wird - sollte es zur Aussetzung am 1.7.11 kommen wohl auch wirklich noch seinen Dienst antreten.

Am besten du wartest den CDU Parteitag am 15/16.11.10 ab um einen Zeitplan zu haben bzw. um eben Sicherheit über die Aussetzung zu bekommen.
 
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goodmade
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« Antworten #3 am: 4. November 2010, 20:17:29 »

nein ist richtig nur eine "Ankündigung der Heranziehung zum 1.3.11"

Frist: 2 Monate

Kriegsdienstverweigerer:
ich habe nach meiner Musterung den KDV-Antrag gestellt und der wurde so anerkannt.

eine Existenzvernichtung wäre sicher nicht zu befürchten. wir leben ja alle nicht davon, sondern machen das mehr als halbprofessionelles Hobby nebengewerblich. Allerdings wäre das dann auch nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Was mir noch einfällt und wichtig wäre:
ich hatte 2008 einen unfall mit meiner linken hand und habe bleibende schäden davongetragen. mein kleiner finger ist jetzt mit 4% und der ringfinger mit 3% invalidität eingestuft. da könnt ich doch ggf. nachmustern lassen?!


ja dann werd ich wohl erstmal warten und nichts tun.
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svennie
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« Antworten #4 am: 4. November 2010, 20:22:55 »

Wer sich also auf so eine Ankündigung eine Stelle sucht gilt als "freiwilliger" und wird - sollte es zur Aussetzung am 1.7.11 kommen wohl auch wirklich noch seinen Dienst antreten.

Bis zur Aussetzung wird er den Dienst auch leisten müssen, als Freiwilliger nach dann neuem Recht wird er nicht gelten, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Er hat sich nicht freiwillig bereit erklärt, Zivildienst zu leisten. Er hat lediglich im Rahmen der allgemeinen Wehrpflicht einen Einberufungsvorschlag unterbreitet. Dieser ist für niemanden rechtlich bindend.
2. Der neue, freiwillige Zivildienst soll länger dauern.

eine Existenzvernichtung wäre sicher nicht zu befürchten. wir leben ja alle nicht davon, sondern machen das mehr als halbprofessionelles Hobby nebengewerblich. Allerdings wäre das dann auch nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Das ist kein Zurückstellungsgrund.

Was mir noch einfällt und wichtig wäre:
ich hatte 2008 einen unfall mit meiner linken hand und habe bleibende schäden davongetragen. mein kleiner finger ist jetzt mit 4% und der ringfinger mit 3% invalidität eingestuft.

Den Begriff "invalidität" kennt das deutsche Recht m.E. nicht.

da könnt ich doch ggf. nachmustern lassen?!

du kannst gern eine ärztliche Untersuchung beantragen. Vielleicht bekommst auch du dann den neuen Textbaustein, dass du die Ankündigung erstmal vergessen kannst.

ja dann werd ich wohl erstmal warten und nichts tun.

Den CDU-Parteitag würde ich in jedem Fall noch abwarten.
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goodmade
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« Antworten #5 am: 4. November 2010, 20:33:25 »

also den parteitag warte ich in jedem fall noch ab, das steht fest. Danke für den Tip Smiley

und danach werde ich evtl. eine ärztliche untersuchung beantragen.


wie stehen die chancen und wie würde das BAZ darauf reagieren!?
« Letzte Änderung: 4. November 2010, 22:13:40 von goodmade » Gespeichert
svennie
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« Antworten #6 am: 5. November 2010, 09:33:02 »

wie stehen die chancen und wie würde das BAZ darauf reagieren!?

Es ist im Moment nicht vorhersehbar, wie das Amt darauf reagiert.

Einige Dienstpflichtige haben lapidar mitgeteilt bekommen, dass sie bis zum endgültigen Entscheidung über die Aussetzung der Wehrpflicht nicht einberufen werden und bis dahin auch keine ärztliche Untersuchung stattfindet.
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