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Autor Thema: Einberufungsbescheid für den 03.01.2010  (Gelesen 583 mal)
Wiener
Newbie
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Beiträge: 1


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« am: 10. Dezember 2010, 19:36:27 »

Hallo zusammen,

habe heute Post vom liebenswerten KWEA bekommen - Einberufung zum 03.01.2010 -.-

Mein Ziel ist es jetzt natürlich diese Einberufung zu umgehen und hoffe hier einige nützliche Tipps zu erhalten (mein Anwalt wird sich die nächsten Tage hoffentlich auch melden)

möchte kurz meine bisherigen Lebenslauf / Leidensweg mit dem KWEA auflisten:

Alter: 20 Jahre

2006-2008 Fachoberschule Nürnberg mit erfolgreichen Abschluss(während dieser Zeit Musterung gehabt)
2009-April 2010 Ausbildung bei einer der weltweit größten Firmen in Erlangen (während dieser Zeit zurückgestellt worden)
April 2010-September 2010 Praktikum in Österreich Wien (als Teil meiner Ausbildung die zum 30.09.2010 erfolgreich abgeschlossen hab)
seit 01.10.2010 unbefristete Festanstellung in Österreich Wien


Soo nun kommt noch folgendes hinzu:

Das KWEA vertritt den Standpunkt, dass ich mich momentan ohne Genehmigung im Ausland aufhalte und somit auch keinerlei Kosten (u.a. Miete in Höhe von ca. 700€) für die 6 Monate übernommen werden.

Fakt ist jedoch, dass ich meinen Praktikumsvertrag dem KWEA vorgelegt habe.
Fakt ist ich kann mich nicht entsinnen eine (mündliche) Aufforderung bekommen zu haben einen solchen Antrag zu stellen
Fakt ist, dass danach keinerlei schriftliche Aufforderung bekommen habe einen solchen Antrag zu stellen.

Auch eine Rückstellung / Befreiung vom Wehrdienst wurde abgelehnt, da mein Fall für das KWEA dort keine besondere Härte darstellt (hatte den netten Leuten geschrieben, dass ich für den Job meine Familie & Freunde hinter mir gelassen hab und viel Geld in den Umzug gepumpt habe).

Ums einfach zu sagen, ne beschissenen Situation.


Möchte nun erstmal den KDV Antrag stellen und bin mir auch sicher, dass dieser angenommen wird (hab wirklich in paar unglaublich gute Argumente).
Damit hätte ich dann aber das Problem, dass die Leute da mich noch mehr aufn Kicker haben und der Einzug zum Zivildienst dann wohl sehr wahrscheinlich ist.
Aber wenn es eine Sache gibt, die ich noch weniger machen will wie den Wehrdienst ableisten, dass ist es den Zivildienst ableisten!!

Und ohne jetzt zu dramatisch zu werden, mir ist schon der Gedanke gekommen meine deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben, denn wenn ich sehe wie wenig sich mein Staat um meine Situation/Ängste/Zukunft kümmert, dann ist schon sehr bedenklich.

Hat irgendwer ne Meinung dazu? Mein Anwalt meint nach erster Aussage ich müsste auf jeden Fall erstmal KDV Antrag stellen, sonst wird der Einberufungstermin nicht verschoben und hab auch keine Lust, dass irgendwann die Militärpolizei vor der Tür steht.
Gespeichert
franzl
Jr. Member
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Beiträge: 91


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« Antworten #1 am: 10. Dezember 2010, 21:37:33 »

Ich würde den KDV-Antrag auf jeden Fall stellen. Es ist recht unwahrscheinlich, dass eine Einberufung zum Zivildienst noch kommen würde. (Nach derzeitigem Wissen beruft auch jetzt das BAZ niemanden mehr gegen seinen Willen ein.)

Schade, dass du nicht den KDV-Antrag vor ein paar Tagen gestellt hast...dann könntest du das Ganze extrem in die Länge ziehen. (Möglich, dass auch jetzt die Einberufung aufgehoben werden könnte, aber sie könnten theoretisch bei der Post rausfinden, wann die Einberufung zugestellt wurde).
Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #2 am: 10. Dezember 2010, 23:22:30 »

Das KWEA vertritt den Standpunkt, dass ich mich momentan ohne Genehmigung im Ausland aufhalte

Die Meinung ist vertretbar ...

und somit auch keinerlei Kosten (u.a. Miete in Höhe von ca. 700€) für die 6 Monate übernommen werden.

Das Kreiswehrersatzamt hat mit deinen Mietkosten überhaupt nichts zu tun.

Fakt ist jedoch, dass ich meinen Praktikumsvertrag dem KWEA vorgelegt habe.

Gut, dann hatte das Amt deinen Praktikumsvertrag. Was sollen die damit? Abheften?

Fakt ist ich kann mich nicht entsinnen eine (mündliche) Aufforderung bekommen zu haben einen solchen Antrag zu stellen

Das KWEA hätte dich hierzu nicht auffordern müssen. Du unterliegst der Wehrüberwachung und du bist (gesetzlich) verpflichtet, dir eine Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland genehmigen zu lassen.

Fakt ist, dass danach keinerlei schriftliche Aufforderung bekommen habe einen solchen Antrag zu stellen.

Wozu?

Auch eine Rückstellung / Befreiung vom Wehrdienst wurde abgelehnt, da mein Fall für das KWEA dort keine besondere Härte darstellt (hatte den netten Leuten geschrieben, dass ich für den Job meine Familie & Freunde hinter mir gelassen hab und viel Geld in den Umzug gepumpt habe).

Auch das ist keine besondere Härte im Rechtssinne.

Möchte nun erstmal den KDV Antrag stellen und bin mir auch sicher, dass dieser angenommen wird (hab wirklich in paar unglaublich gute Argumente).

Dann hoffe ich mal, dass die Argumente auch im Bezug auf Kriegsdienstverweigerung etwas taugen.

Damit hätte ich dann aber das Problem, dass die Leute da mich noch mehr aufn Kicker haben und der Einzug zum Zivildienst dann wohl sehr wahrscheinlich ist.

Im Moment eher nicht.

Und ohne jetzt zu dramatisch zu werden, mir ist schon der Gedanke gekommen meine deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben,

Lass mich raten ... du weißt auch nicht, dass dazu die Zustimmung dass das ohne abgeleisteten Wehrdienst schwierig bis unmöglich ist ...

Hat irgendwer ne Meinung dazu?

Offenbar hat dein Anwalt eine Meinung dazu. Zweifelst du an der Richtigkeit seiner Aussagen?

hab auch keine Lust, dass irgendwann die Militärpolizei vor der Tür steht.

In Österreich?
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