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Autor Thema: Einberufung umgehen  (Gelesen 7075 mal)
svennie
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« Antworten #45 am: 4. März 2010, 15:39:36 »

Wie schon in vorherigen Beiträgen erwähnt, meint eine andere Quelle, dass die bei A eingetroffene "Einberufungsplanung" gleichzusetzen gilt mit einer Vorbenachrichtigung (bei A gab es ja nur noch den April als Termin), so dass der Einberufungsbescheid auch sehr zeitnah zum 01.04. kommen könnte. Für A ist dies auch theoretisch verständlich, auch wenn diese Kurzfristigkeit nicht explizit im Brief steht. Was stimmt denn nun?

Du bist nicht "als Ersatz für Ausfälle" vorbenachrichtigt. Ich frag mich, was daran missverständlich sein könnte. Wenn das KWEA dich als Ersatz für Ausfälle vorsieht, dann muss es dir das auch unmissverständlich mitteilen. Deine Anhörung ist allein deshalb erfolgt, weil das Gesetz dies in bestimmten Fällen so vorsieht (2 Jahre seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung).

A würde ja zu gerne glauben, dass jetzt alles vorbei sei, um den ganzen Kram mal zu vergessen und sich auf die akademische Karriere zu konzentrieren!

Dann tu das, alternativ schreibst du dem KWEA, dass es dir bestätigen soll, dass du nicht mehr zum Grundwehrdienst einberufen wirst. Dann bekommst du auch ne passende Antwort.

Danach wäre am heutigen Tage alles beendet, oder nicht?

Meine Rede.

Meine Quelle hält entschieden daran fest, dass A auch kurzfristig den Bescheid bekommen könnte! Aber das Gesetzt ist m.M.n. EINDEUTIG...

Natürlich ist das Gesetz da eindeutig.
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Cama85
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« Antworten #46 am: 4. März 2010, 20:09:48 »

Naja, ist wohl doch noch nicht ganz vorbei...Im Gesetz steht nämlich "vier Wochen vor Diensteintrittstermin" und der ist bei A am 06.04.2010 angegeben.
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #47 am: 4. März 2010, 23:58:01 »

Naja, ist wohl doch noch nicht ganz vorbei...Im Gesetz steht nämlich "vier Wochen vor Diensteintrittstermin" und der ist bei A am 06.04.2010 angegeben.

Dienstantritt und Diensteintrittstermin sind unterschiedliche Termine. A soll zum 1.4. (Diensteintritt) herangezogen werden, muss aber erst am 6.4. antreten.

Diensteintritt zum 1.4. bedeutet, dass man ab 1.4. Soldat ist, Anspruch auf Sold hat usw. Dienstantritt bedeutet, dass man sich erst am 6.4. in der Kaserne einfinden muss.
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Cama85
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Beiträge: 43


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« Antworten #48 am: 5. März 2010, 10:52:25 »

Danke für die Klarstellung...hätte nicht gedacht, dass es beide Begriffe gibt.

Gruß
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