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Autor Thema: Einberufung umgehen  (Gelesen 7075 mal)
svennie
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« Antworten #30 am: 30. November 2009, 14:24:16 »

Ist das ein Grund für die, das der Termin ausfallen darf?

Ja, du solltest aber den Arzt sicherheitshalber bitten, dir fürs KWEA keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sondern die Bestätigung von Reiseunfähigkeit auszustellen.

Wer "nur" arbeitsunfähig ist, kann ja (unter Umständen) trotzdem zur Musterung erscheinen.
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Cama85
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« Antworten #31 am: 8. Dezember 2009, 18:48:17 »

Hallo
Wie ist denn die Sitation, wenn man z.B. einen befristenten Stipendienvertrag für Februar bis Juli 2010 hätte? Wäre das ein erneuter Zurückstellungsgrund für den angehenden Dokoranden A?
Gruß und Danke mal wieder.
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svennie
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« Antworten #32 am: 8. Dezember 2009, 21:36:48 »

Wie ist denn die Sitation, wenn man z.B. einen befristenten Stipendienvertrag für Februar bis Juli 2010 hätte?

Das kommt darauf an, was das für ein Stipendium ist, also wofür gezahlt wird.
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Cama85
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« Antworten #33 am: 9. Dezember 2009, 15:58:21 »

Hi

ich hatte die Nachuntersuchung beim KWEA. Die müssen nun Befunde einholen (weswegen ich die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden musste) und schicken mir dann den Bescheid.
Wie lange dauert das in etwa?
Ein folgender Widerspruch gegen den Bescheid (auf dem wahrscheinlich T2 stehen wird) schützt ja nicht vor einer Einberufung (außer, dass von der Einberufung meist abgesehen wird). Was wäre denn, wenn man den Widerspruch ins Rollen bringt und nebenbei das KDV-Verfahren eröffnet (erstmal nur der formlose Antrag)? Das müsste doch vor einer Einberufung schützen, aber der Antrag kann auf Grund des Widerspruchs nicht bearbeitet werden?
Gruß
Benni
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svennie
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« Antworten #34 am: 10. Dezember 2009, 00:58:44 »

...(weswegen ich die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden musste)

Du musstest nicht, du durftest bzw. konntest aber.

Wie lange dauert das in etwa?

Das kommt darauf an, wann die Ärzte antworten, was sie antworten und welche Schlussfolgerungen der Musterungsarzt aus den Antworten zieht. Rechne mal mit 1-2 Monaten.

Ein folgender Widerspruch gegen den Bescheid (auf dem wahrscheinlich T2 stehen wird) schützt ja nicht vor einer Einberufung (außer, dass von der Einberufung meist abgesehen wird).

richtig.

Was wäre denn, wenn man den Widerspruch ins Rollen bringt und nebenbei das KDV-Verfahren eröffnet (erstmal nur der formlose Antrag)?

Dann stellt sich die Frage, was zuerst da ist: Der Widerspruchsbescheid oder die Ablehnung des KDV-Antrages.

Das müsste doch vor einer Einberufung schützen, aber der Antrag kann auf Grund des Widerspruchs nicht bearbeitet werden?

Warum sollte er nicht bearbeitet werden? Der Antrag wird vom Bundesamt für den Zivildienst bearbeitet. Es gibt letztlich nur einen Gründe, die gegen eine Weiterleitung ans BAZ sprechen würden: Ein noch nicht abgeschlossenes Musterungsverfahren. Passt hier aber nicht, denn gemustert bist du.
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« Antworten #35 am: 10. Dezember 2009, 17:59:35 »

Hi

Nochmal ein bisschen klärungsbedarf.
Generell und unabhängig von irgendwelchen Nachmusterungs- oder Widerspruchsverfahren: Schützt das KDV-Verfahren (formloser Antrag, nach Aufforderung Lebenslauf und Begründung nicht eingereicht, dann Ablehnung...Widerspruch etc.) vor einer Einberufung zum Grundwehrdienst durch die Bundeswehr?

Wie ist die Situation bei jemandem, der eine "Einberufungsplanung, Anhörung" bekommen hat: Muss da auch der Einberufungsbescheid vier Wochen vorher erscheinen oder nicht?

Gruß
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svennie
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« Antworten #36 am: 10. Dezember 2009, 21:52:27 »

Nochmal ein bisschen klärungsbedarf.
Generell und unabhängig von irgendwelchen Nachmusterungs- oder Widerspruchsverfahren: Schützt das KDV-Verfahren (formloser Antrag, nach Aufforderung Lebenslauf und Begründung nicht eingereicht, dann Ablehnung...Widerspruch etc.) vor einer Einberufung zum Grundwehrdienst durch die Bundeswehr?

Ja, es sei denn, es liegt aktuell eine Einberufung vor oder es ist nicht der erste Antrag, sondern eben ein zweiter oder dritter KDV-Antrag.

Wie ist die Situation bei jemandem, der eine "Einberufungsplanung, Anhörung" bekommen hat: Muss da auch der Einberufungsbescheid vier Wochen vorher erscheinen oder nicht?

Ja, es sei denn, da steht auch noch Vorbenachrichtigung als Ersatz für Ausfälle drauf.
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« Antworten #37 am: 24. Februar 2010, 17:33:49 »

Hello again,

bis heute kam kein Bescheid über das Ergebnis der Überprüfungsuntersuchung (die war am 09.12.2009!), es sind nun schon weit mehr als 2 Monate rum. Nun die Frage, da ja der 01.04. als "deadline" näher rückt (im Mai 25. Geburtstag), ob nun der KDV-Antrag (unbegründet) gestellt werden sollte? Auf einen richtigen Einberufungsbescheid warten möchte A eigentlich nicht, das ist A zu riskant! Außerdem sei es ja so, dass auch das KDV-Verfahren weit mehr als nur einen Monat "Schutz" bringt.
Ich kann sowieso nicht verstehen, warum das KWEA mal wieder nicht zu potte kommt...

Gruß und mal wieder vielen Dank im voraus!
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« Antworten #38 am: 28. Februar 2010, 19:57:54 »

push  Zwinkernd
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svennie
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« Antworten #39 am: 28. Februar 2010, 20:13:31 »

Nun die Frage, da ja der 01.04. als "deadline" näher rückt (im Mai 25. Geburtstag), ob nun der KDV-Antrag (unbegründet) gestellt werden sollte?

nein, warum?

Auf einen richtigen Einberufungsbescheid warten möchte A eigentlich nicht, das ist A zu riskant!

Der der könnte ja auch nur noch bis Mitte nächster Woche kommen, danach kann die Ladungsfrist ja nicht mehr eingehalten werden.

Außerdem sei es ja so, dass auch das KDV-Verfahren weit mehr als nur einen Monat "Schutz" bringt.

ja, bis zur Entscheidung über den Antrag. Aber was bringt das?

Ich kann sowieso nicht verstehen, warum das KWEA mal wieder nicht zu potte kommt...

na sei doch froh...
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« Antworten #40 am: 28. Februar 2010, 20:53:22 »

Erstmal danke für die Antwort.
Den KDV-Antrag würde A unvollständig stellen, da dies ja vor einer Einberufung schützen würde, quasi doppelte Sicherheit.
A ist immer noch stutzig, da eine andere Quelle meint, dass das KWEA wie bei einer sogenannten Vorbenachrichtigung (als Ersatz für Ausfälle) auch noch bis Ende März A einberufen könnte (A erhielt letzten Jahres die "Einberufungsplanung, Anhörung" für 01.04. bzw. 06.04. Dienstantritt).

Gruß

P.S: warum steht da eigentlich "Zitat von Analapfelstrudel"?
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« Antworten #41 am: 3. März 2010, 19:55:02 »

Hi
Sorry, dass A schon wieder nachhacken muss, aber, und das ist sicher verständlich, A hat natürlich Angst und absolut kein Verlangen danach, ein Jahr im Zwangsdienst zu verschenken, zumal A schon sooo kurz davor ist, auszualtern.

Nochmal zu dem entscheidenden Brief, der letzten Oktober eintraf:

"Einberufungsplanung, Anhörung"

Sehr geehrter Herr ...,
ich beabsichtige, Sie zur Ableistung des Grundwehrdientes zum 01.04.2010 (Dienstantritt am: xx.04.2010) einzuberufen.

Teilen sie mir etwaige Gründe....8 Tage etc.


Bei einer "Vorbenachrichtigung" als Ersatz für Ausfälle ist es ja so, dass die vier-Wochen-Frist nicht mehr gilt (steht ja dann explizit drin, dass man bis dann und dann einen Bescheid bekommen kann, Bsp: bis 28.03., wenn Dienstantritt im April).

Wie schon in vorherigen Beiträgen erwähnt, meint eine andere Quelle, dass die bei A eingetroffene "Einberufungsplanung" gleichzusetzen gilt mit einer Vorbenachrichtigung (bei A gab es ja nur noch den April als Termin), so dass der Einberufungsbescheid auch sehr zeitnah zum 01.04. kommen könnte. Für A ist dies auch theoretisch verständlich, auch wenn diese Kurzfristigkeit nicht explizit im Brief steht. Was stimmt denn nun?

A würde ja zu gerne glauben, dass jetzt alles vorbei sei, um den ganzen Kram mal zu vergessen und sich auf die akademische Karriere zu konzentrieren!

Die vier Wochen Frist wäre ja am Donnerstag rum...

Wie schon erwähnt, die Überprüfungsuntersuchung läuft anscheinend immer noch.

Gruß und mal wieder danke! Ich hoffe, dass ich nach der ganzen Geschichte Zeit finde, mich weiter mit dem Thema zu befassen und evtl. in den etwaigen Foren jungen Männern helfen kann (wenn es nicht in den kommenden Jahren endlich zur Aussetzung der Wehrpflicht kommt).

Edit: Gerade mal das Gesetz gefunden

§ 21 Einberufung
(1) Ungediente Wehrpflichtige werden von den Kreiswehrersatzämtern in Ausführung des Musterungsbescheides zum Wehrdienst einberufen. Ort und Zeitpunkt des Diensteintritts werden durch Einberufungsbescheid bekannt gegeben. Im Einberufungsbescheid ist auch die Dauer des zu leistenden Wehrdienstes anzugeben; dies gilt nicht für die Einberufung zum Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall nach § 4 Abs. 1 Nr. 7 und zu Wehrübungen als Bereitschaftsdienst nach § 6 Abs. 6.
(2) Die Wehrpflichtigen haben sich entsprechend dem Einberufungsbescheid zum Wehrdienst in der Bundeswehr zu stellen.
(3) Der Einberufungsbescheid soll vier Wochen vor dem Diensteintrittstermin zugestellt sein. Als Ersatz für Ausfälle vorgesehene Wehrpflichtige sind schriftlich davon zu unterrichten, dass sie kurzfristig einberufen werden können. Wehrpflichtige können ohne Einhaltung einer Frist einberufen werden, wenn

1.    Wehrübungen als Bereitschaftsdienst angeordnet sind,
2.    die Einberufung zu einer nach den Umständen gebotenen Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte notwendig ist,
3.    der Spannungs- oder Verteidigungsfall eingetreten ist,
4.    das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle Wehrübungen von kurzer Dauer als Alarmübungen angeordnet hat oder
5.    eine Hilfeleistung im Innern oder im Ausland zu erbringen ist.


Danach wäre am heutigen Tage alles beendet, oder nicht? Meine Quelle hält entschieden daran fest, dass A auch kurzfristig den Bescheid bekommen könnte! Aber das Gesetzt ist m.M.n. EINDEUTIG...
« Letzte Änderung: 4. März 2010, 11:18:46 von Cama85 » Gespeichert
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« Antworten #42 am: 4. März 2010, 13:10:36 »

Hab da noch was hinzugefügt  Zwinkernd
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svennie
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« Antworten #43 am: 4. März 2010, 15:34:05 »

...
A ist immer noch stutzig, da eine andere Quelle meint, dass das KWEA wie bei einer sogenannten Vorbenachrichtigung (als Ersatz für Ausfälle) auch noch bis Ende März A einberufen könnte (A erhielt letzten Jahres die "Einberufungsplanung, Anhörung" für 01.04. bzw. 06.04. Dienstantritt).

Die Frage ist doch, ob du als "Ersatz für Ausfälle" vorbenachrichtigt wurdest oder nicht, wenn ja, dann steht das auch in der Anhörung so drin, oder eben in einem separaten Schreiben.

P.S: warum steht da eigentlich "Zitat von Analapfelstrudel"?

Weil ich das aus einem anderen Posting noch in der Zwischenablage hatte  Cool
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Cama85
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« Antworten #44 am: 4. März 2010, 15:38:05 »

Dieses "Ersatz für Ausfälle" steht in keinem Schreiben drin. Es kam ja eh nur der 01.04.2010 als Termin in Frage. Wie gesagt, auch nach meinem Verständnis ist A jetzt raus aus der Geschichte (auch wenn die Überprüfungsuntersuchung noch läuft).
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