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Neuestes Mitglied: prerhoomb

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Autor Thema: Einberufung umgehen  (Gelesen 7063 mal)
Cama85
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« Antworten #15 am: 25. Oktober 2009, 15:55:51 »

Hi

Keine Hilfe mehr von Svennie? Die ganzen Ideen klingen ja in der Theorie so toll, nur vor der Praxis hab ich Bammel.

Greetz
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svennie
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« Antworten #16 am: 26. Oktober 2009, 02:04:03 »

Wie gehts nun weiter? Überprüfungsuntersuchung beantragen oder dieses Formblatt ausfüllen?

Ja, du solltest jetzt eine Überprüfungsuntersuchung beantragen, das Formblatt solltest du - wenn überhaupt - zusätzlich zu dem eigentlichen Antrag ausfüllen.

Bist du zugleich als Ersatz für Ausfälle vorbenachrichtigt? (wohl eher nicht)

Wann wäre denn der richtige Zeitpunkt für den KDV-Antrag (und dann späteren Verzicht)?

Schwer zu beurteilen, da die Bundeswehr ja wirklich früh am Zug ist ...

Was macht die Knie-Operation? Das wären die Sachen, die erstmal primär wichtig sind.

Wurde diese Aktion (KDV-Antrag, später verzichten) schon oft durchgeführt (unbeantwortbare Frage eigentlich),

Das wurde sicherlich schon recht häufig gemacht, bietet sich aber eben wirklich nur an, wenn man nahe des 25. Geburtstages nicht, das ist also nichts für einen Großteil der Wehrpflichtigen, der schon viel früher ein ernstes Problem mit der Bundeswehr hat.

weil für für mich klingt das nicht besonders glaubwürdig, wenn man nen KDV stellt (dieser auch angenommen wird) und kurze Zeit später wieder drauf verzichtet...

Die Frage stellt sich doch aber garnicht. Man stellt einen Antrag und wird anerkannt. So weit so gut, das folgt einfach daraus, dass man die Hürden für die Anerkennung mittlerweile sehr niedrig gelegt hat, formal reicht es ja, Gründe zu nennen, die geeignet sind, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu begründen. Das ist eine sehr dehnbare Formulierung und die Anerkennung ist der Regelfall. Nicht anerkannt wird in der Regel nur, wer an den Formalien scheitert (Lebenslauf trotz Mahnung nicht eingeschickt), seine Begründung aus einer bekantnen Quelle abschreibt oder Gründe nennt, die nichts mit Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen zu tun haben.

Der zweite Punkt ist der Verzicht auf die Anerkennung. Dieser Verzicht wird schriftlich erklärt und er muss halt von der zuständigen Behörde (Bundesamt für den Zivildienst) zur Kentnnis genommen werden. Die Rechtsfolgen des Verzichts sind zwingend, das BAZ muss einen Zivildienstleistenden, der auf seine Anerkennung verzichtet, aus dem Zivildienst entlassen. Andersherum darf es einen Kriegsdienstverweigerer, der verzichtet hat, nicht zum Zivildienst einberufen. Die Frage der Glaubwürdigkeit kann sich der Sachbearbeiter zwar - hinterher - insgeheim stellen, das ändert aber nichts am weiteren Prozedere.

Rein von der Logik her müsstest du dir das vielleicht etwas anders vorstellen: Es gibt nicht nur den Grundwehrdienst sondern mehrere verschiedene Arten von Wehrdienst ("Kriegsdienst mit der Waffe"), zum beispiel den unbefristeten Wehrdienst (im Verteidigungsfall) oder Wehrübungen. Wenn also ein fast 25jähriger anerkannter Kriegsdienstverweigerer auf seine Anerkennung verzichtet, dann heißt das ja nicht, dass er wegen seines späten Verzichts dann nicht mehr der Wehrpflicht unterliegt, er unterliegt dann der Wehrpflicht und ist sogar (in den meisten Fällen) für den Wehrdienst verfügbar. Nur ist er eben für diesen einen speziellen Wehrdienst mit dem Namen Grundwehrdienst zu alt. Alle anderen Formen des Wehrdienstes nimmt er durch Abgabe seiner Verzichtserklärung ja letztlich in Kauf.

Es ist dann halt nur so, dass er als "ungedienter" Wehrpflichtiger - wenn überhaupt - so ziemlich als letzter einberufen werden würde, wenn "der Russe / Taliban / ..." kommt, weil es hunderttausende geeignetere Soldaten gibt, nämlich die, die ihre Grundausbildung schon absolviert haben. Aber jetzt schweife ich zu weit ab.

Sieh erstmal zu, dass du einen Termin für die Überprüfungsuntersuchung bekommst.
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Cama85
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« Antworten #17 am: 26. Oktober 2009, 09:57:25 »

Ja, du solltest jetzt eine Überprüfungsuntersuchung beantragen, das Formblatt solltest du - wenn überhaupt - zusätzlich zu dem eigentlichen Antrag ausfüllen.

Bist du zugleich als Ersatz für Ausfälle vorbenachrichtigt? (wohl eher nicht)

Nein, es ist nur eine Einberufungsplanung und Anhörung (keine Vorbenachrichtigung als Ersatz für Ausfälle), da eben nur der 01.04.2010 als Termin bleibt. Im Januar bin ich noch zurückgestellt.

Schwer zu beurteilen, da die Bundeswehr ja wirklich früh am Zug ist ...
Was macht die Knie-Operation? Das wären die Sachen, die erstmal primär wichtig sind.

Diese Knie-Operation habe ich nicht mit mir machen lassen, die Probleme sind etwas weniger geworden, bestehen aber evtl. noch


Naja, heute werde ich bei Rechtsanwalt Hofferbert anrufen (ich meine, in einem deiner Beiträge gelesen zu haben, dass auch dieser telefonisch berät) und nochmal die Optionen abwägen. Wie du schon sagtest, die sind echt früh und rechtzeitig dran und das macht es halt ein bisschen komplizierter.

Aber wie gesagt, DANKE für deine Hilfe.

Greetz
« Letzte Änderung: 26. Oktober 2009, 12:54:31 von Cama85 » Gespeichert
Cama85
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« Antworten #18 am: 27. Oktober 2009, 18:10:47 »

Hab gestern mit Herrn Hofferbert telefoniert und blöderweise heute direkt einen Termin bei ihm gehabt. Wie kann man nur so sauteuer sein? 280 Euro die Stunde...echt Wucher. Seine Strategie geht über Ausmusterung, allerdings mit den wie ich finde wahnwitzigsten Hirngespinsten...da kann ich auch gleich mit tausend nichts sagenden Attesten hingehen.

Jetzt bin ich halt am überlegen, ob ich ihm die Sache überlassen soll (und mehrere tausend Euro loswerde), oder es doch selber probiere (trotzdem 300 Euronen in den Sand gesetzt) über die Überprüfungsuntersuchung etc.

Man, ich bin so angepisst....hätte ich diesen ******-Termin heute lieber mal nicht gehabt.

Greetz


Wie ist das, wenn ich selbst den Antrag auf Überprüfungsuntersuchung stelle? Muss ich den begründen (meine letzte Musterung ist ca. 4 Jahre her)?
« Letzte Änderung: 27. Oktober 2009, 18:15:47 von Cama85 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #19 am: 27. Oktober 2009, 19:17:42 »

Man, ich bin so angepisst....hätte ich diesen ******-Termin heute lieber mal nicht gehabt.

Verstehe ich durchaus, die Honorarfrage sollte man aber vorher klären.

Ich weiß, dass Herr Hofferbert durchaus immer in die Richtung Ausmusterung geht, allerdings argumentiert er dann wohl dahingehend, dass nicht der Wehrpflichtige beweisen muss, dass er nicht wehrdienstfähig ist, sondern das KWEA haarklein darlegen muss, warum sein Schützling nun ausnahmsweise doch wehrdienstfähig ist. Interessante Strategie, die wohl seiner Auffassung nach auch im Ergebnis immer funktionieren soll, da die von der Bundeswehr durchgeführten Untersuchugnen für eine Tauglichkeitsbeurteilung ungeeignet sind.. Aber wohl ein teueres Vergnügen, gerade weil keine Obergrenze festgelegt ist.

Andere (Frings aus Berlin) rechnen wohl nach zu überbrückenden Jahren ab, was überschaubarer ist.

Wie ist das, wenn ich selbst den Antrag auf Überprüfungsuntersuchung stelle? Muss ich den begründen (meine letzte Musterung ist ca. 4 Jahre her)?

Als Begründung reicht, dass mehr als 2 Jahre seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung vergangen sind.
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Cama85
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« Antworten #20 am: 27. Oktober 2009, 19:56:01 »

Danke svennie für deine Hilfe....2800 Euro werde ich nicht bezahlen, sondern die Situation dich anders in die Hand nehmen.

Greetz
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« Antworten #21 am: 28. Oktober 2009, 12:03:47 »

Hi

da wollte ich Probleme lösen, nur sind sie noch mehr geworden...
Glaubt man es, der Anwalt gibt mir meinen Briefwechsel nicht zurück Ärgerlich
Das kann der doch nicht machen, er behält das sozusagen als Pfand ein.... Ich habe eine Honorarvereinbarung unterschrieben, sein Geld bekommt er doch sowieso!

Also ich werde ihn auf keinen Fall weiterempfehlen.
« Letzte Änderung: 28. Oktober 2009, 18:38:50 von Cama85 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #22 am: 28. Oktober 2009, 12:59:08 »

Das kann der doch nicht machen, er behält das sozusagen als Pfand ein...

Doch das darf er.

sein Geld bekommt der doch sowieso!

Aber er hat es noch nicht bekommen.
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« Antworten #23 am: 28. Oktober 2009, 18:41:17 »

Naja, aus dieser Geschichte lernt man ja auch...ich hätte ihm ja nicht gleich beim ersten Gespräch meine ganze Akte geben müssen...oder zumindest den neuesten Brief "zu Hause vergessen".
Schon heftig das ganze...aber so ist das mit der Bundeswehr, man fühlt sich unter Druck gesetzt und macht aus der Hektik heraus Fehler, obwohl es auch anders geht
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svennie
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« Antworten #24 am: 28. Oktober 2009, 19:29:23 »

Schon heftig das ganze...aber so ist das mit der Bundeswehr, man fühlt sich unter Druck gesetzt und macht aus der Hektik heraus Fehler, obwohl es auch anders geht

Ja, Honorarvereinbarungen sollte man eher nicht sofort unterschreiben, sondern noch einmal eine Nacht drüber schlafen. Ich musste auch schon eine Menge Lehrgeld wegen inkompetenter Anwälte zahlen, allerdings nicht wegen der Bundeswehr, da konnte ich mir zum Glück gerade noch selbst helfen.
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« Antworten #25 am: 11. November 2009, 18:19:59 »

Hi

hab jetzt nen Termin für die ärztliche Untersuchung bekommen (Anfang Dezember). Kann ich mit der Kulanz des KWEA rechnen, dass die diesen Termin auf meine Bitte verschieben (da ich am 11.12.2009 meine Diplomarbeit fertig haben muss (für meinen Prof), sowie Stipendienanträge etc. und deshalb echt anderes zu tun habe)?

Thema Tauglichkeit:
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was nun mit meinem Knie ist. Eine Operation habe ich nicht machen lassen, sportlich war ich einfach ein weniger aktiv dieses Jahr und es wurden ein paar Umstellungen getroffen bei den sportlichen Aktivitäten, so dass bis jetzt keine richtigen Schmerzen mehr aufgetreten sind. Das seit 2007 bleibende "Schnappphänomen" bleibt mir aber weiterhin erhalten. Ob die das irgendwie interessiert (klar habe ich keine Aussagekräftigen Atteste...wenn keiner weiß, was da genau ist und wie die Auswirkungen einen Grundwehrdienstes sein würden).
Asthma wurde ca. 1 Jahr nach der letzten Musterung diagnostiziert, habe ich aber eigentlich durch regelmäßigen Ausdauersport im Griff.
Ich weiß halt nicht, ob ich mich in die Ausmusterungsschiene (wie der RA Hofferbert) vertiefen soll.

Naja, die ärztliche Untersuchung führt ja wieder zu einer Art "Musterungsbescheid", gegen den doch bestimmt Widerspruch eingelegt werden kann? Wenn ja, werde ich es zunächst so handhaben.

Greetz
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« Antworten #26 am: 29. November 2009, 11:18:41 »

Hi
Dienstag ist es soweit...da hab ich diese ärztliche Nachuntersuchung. Wie soll ich mich denn verhalten? Kann ich diese Genitaluntersuchung ablehnen?
Atteste oder etwaiges habe ich nicht. Meine Kniegeschichte werde ich "ehrlich" schildern, weil es einfach so ist, dass man nicht genau weiß, was es ist, wie es sich entwickelt und was man dagegen tun könnte (außer schonen, was aber bei der BW bestimmt nicht der Fall wäre). Naja, vielleicht werde ich ja mal wieder zu irgendnem Arzt geschickt...das kostet die auf jeden Fall Zeit.

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« Antworten #27 am: 29. November 2009, 15:29:31 »

Naja, die ärztliche Untersuchung führt ja wieder zu einer Art "Musterungsbescheid", gegen den doch bestimmt Widerspruch eingelegt werden kann? Wenn ja, werde ich es zunächst so handhaben.

Das führt dann zwar zu einem Bescheid, ein Widerspruch dagegen hat aber keine aufschiebende Wirkung. Trotzdem sieht das KWEA während des Widerspruchsverfahrens meist von einer Einberufung ab.

Hi
Dienstag ist es soweit...da hab ich diese ärztliche Nachuntersuchung. Wie soll ich mich denn verhalten?

Naja du solltest schon darlegen, welche konkreten Probleme du im Alltag und bei bestimmten Tätigkeiten (längere Spaziergänge, schweres heben) hast.

Kann ich diese Genitaluntersuchung ablehnen?

Das kannst du, das bleibt in aller Regel auch ohne Konsequenzen.

Atteste oder etwaiges habe ich nicht. Meine Kniegeschichte werde ich "ehrlich" schildern, weil es einfach so ist, dass man nicht genau weiß, was es ist, wie es sich entwickelt und was man dagegen tun könnte (außer schonen, was aber bei der BW bestimmt nicht der Fall wäre). Naja, vielleicht werde ich ja mal wieder zu irgendnem Arzt geschickt...das kostet die auf jeden Fall Zeit.

Abgesehen davon solltest du aber doch mal selbst einen Arzt aufsuchen, vielleicht hat der dann eine andere Auffassung dazu als der Arzt vom Kreiswehrersatzamt.
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« Antworten #28 am: 29. November 2009, 19:24:20 »

Abgesehen davon solltest du aber doch mal selbst einen Arzt aufsuchen, vielleicht hat der dann eine andere Auffassung dazu als der Arzt vom Kreiswehrersatzamt.

Naja, ich war dieses Jahr bei zwei Orthopäden meines Vertrauens, bei denen ich auch glaube, wenn die mir nicht wirklich helfen können, dann wer sonst...
Vielleicht kommt es gar nicht zu der Untersuchung am Dienstag, denn im Moment habe ich andere Probleme mit meinem Schließmuskel Grinsend

Danke für deine Hilfe
Greetz
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« Antworten #29 am: 30. November 2009, 13:47:07 »

Also wie gesagt, habe weiterhin Durchfall, gehe heute zum Arzt und lasse mir gleich auch ein Attest ausstellen (entspricht ja alles der Wahrheit). Werde dann morgen früh da anrufen, dass der Termin nicht klappt (wäre morgen mittag) und denen dann ne Kopie des Attestes schicken oder faxen. Ist das ein Grund für die, das der Termin ausfallen darf?

Gruß und Danke
Gespeichert
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