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Autor Thema: Einberufung umgehen  (Gelesen 7074 mal)
Cama85
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« am: 22. Februar 2009, 21:18:22 »

Hallo,
vorneweg möchte ich sagen, dass Person A Zivildienst nach seinem Abitur geleistet hätte (weiteres später) und deshalb nicht als "Drückeberger" abgestempelt werden möchte. Allerdings ist jedes verlorene Jahr mehr als schlecht in der heutigen Arbeistwelt!

Folgendes: Person A wurde im Juli 2003 (13. Klasse) mit T4 (vorübergehend nicht wehrdienstfähig) gemustert (A wollte Ausgemustert werden, da die Möglichkeit wegen vorheriger Fuß-Operation bestand) und bis 31.12.2003 zurück gestellt. Danach sollte Person A erneut gemustert werden. Als bis nach dem Abitur kein Brief des KWEA kam, dachte A, dass die Sache gegessen ist, und entschied sich, sein Studium direkt nach dem Abi zu beginnen.

Zu Beginn des ersten Semesters (Ende Oktober) erhielt A ein Schreiben für eine erneute Musterung, woraufhin auf das "Vergessen" des KWEA von Person A hingewiesen wurde. Die erneute Musterung im Januar 05, 1. Semester, ergab den Musterungsgrad T2. Das wurde mehrmals angefochtem (auch beim Deutschen Bundestag), so dass noch weitere Untersuchungen bei einem "zivilen" Arzt, sowie eine Untersuchung bei der Bundeswehr in Koblenz gemacht wurden. Schlussendlich kam ein Schreiben vom Abgeordneten Penner (Deutscher Bundestag), der das ganze Verfahren für richtig erachtete und gesagt hat, dass A zum nächsten Einzugstermin (01.10.2005) das dritte Semester erreiche. Das KWEA sollte sich bezüglich Zurückstellung mit A auseinandersetzen.

Dies ist wiederum nicht geschehen und Ende 2006 erfolgte eine Ladung zur EUF, woraufhin brieflich auf die Zurückstellung hingewiesen wurde. Somit wurde A bis 30.09.09 zurückgestellt.

Jetzt kam ein erneutes Schreiben für eine EUF-Untersuchung am 3.3.09. Person A schrieb zurück und bezog sich auf die Zurückstellung. Daraufhin kam ein erneutes Schreiben, dass die Zurückstellung ja nur bis 30.09.09 geht (hatte A nicht mehr im Kopf) und A noch keinen weiteren Zurückstellungsantrag gemacht hat.

Person A hat mittlerweile seine Diplomprüfungen bestanden (Biologie auf Diplom) und beginnt am 2.3.09 mit der Diplomarbeit, die bis mindestens Mitte November dauern wird. So kann A jetzt erst die Zurückstellung für ein weiteres Semester (?) beantragen. Wird nächste Woche gemacht, der Termin sollte dann auch erstmal wieder entfallen (jeden Dienstag Seminar).

Nur wie sieht es dann aus? A möchte nicht ein Jahr verlieren, nur weil das KWEA A ein ganzes Jahr vergessen hatte! Beruflich wäre das sehr schlecht!
Angenommen, die erneute Zurückstellung (die angenommen werden muss) geht bis 30.03.2010, was ist dann (Person A wird am 15.05.2010 25 jahre alt)?
Kommt A aus der ganzen Sache irgendwie raus? Kann man sich denn jetzt noch ausmustern lassen (Knie macht mir reichlich Probleme, Asthma wurde auch diagnostiziert)?

Bin sehr verzweifelt, denn ich möchte in Ruhe meine Diplomarbeit machen (die Note soll ja auch passen...). Danke schonmal für Antworten

Gruß
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2009, 09:28:35 von Cama85 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 22. Februar 2009, 23:19:45 »

Angenommen, die erneute Zurückstellung (die angenommen werden muss) geht bis 30.03.2010, was ist dann (Person A wird am 15.05.2010 25 jahre alt)?

Dann wäre im April der einzige denkbare Dienstantrittstermin.

Kommt A aus der ganzen Sache irgendwie raus?

Natürlich kommt er. Sollte A tatsächlich zwecks Einberufung zum April 2010 angehört werden, so sollte er einen KDV-Antrag stellen. Auf die Anerkennung sollte dann zu einem Zeitpunkt wieder verzichten werden, zu dem eine Einberufung zum Grundwehrdienst dann nicht mehr möglich wäre, also etwa Mitte März 2010.

Kann man sich denn jetzt noch ausmustern lassen (Knie macht mir reichlich Probleme, Asthma wurde auch diagnostiziert)?

Warum sollte das nicht gehen, nur der Bundestag wird dabei nicht helfen, sondern Tatsachen, die die Annehme rechtfertigen, dass A den Anforderungen des Grundwehrdienstes nicht gewachsen ist.

Die Ladungen zur EUF sind im Übrigen vollkommen unabhängig von etwaigen Zurückstellungen zulässig.
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Cama85
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« Antworten #2 am: 23. Februar 2009, 12:51:03 »

Danke Svennie für die Antworten.

Die Ladung zur EUF sagt aber noch nicht, dass A an Tag X eingezogen wird?
Nehmen wir an, dass der Einberufungsbescheid mit Fahrkarte etc. nächstes Jahr im Februar oder Anfang März für den 01.04.2009 kommt. Dann kann A immer noch den KDV-Antrag abgeben (der schonmal vorläufig verfasst wird, falls der dann benötigt wird), halt zügig? A hat gelesen, dass es dann schnell gehen muss.

Das Problem ist, dass A möglichst schnell nach der Diplomarbeit das Promotionsstudium beginnen möchte, also sich schon während der Diplomarbeit irgendwo bewerben müsste. Nur ist A das ganze zu unsicher.

Eben hat A von nem Arbeitskollegen die selbige Geschichte gehört, diese Person macht jetzt direkt nach der Ausbildung Zivildienst, weil nichts mehr geht...Auch dafür müsste sich A rechtzeitig bewerden, wenn klar ist, dass A die Einberufung nicht umgehen kann.

Nochmals verzweifelte Grüße...A ärgert sich, dass er nicht einfach direkt nach dem Abi mit Freunden zusammen Zivildienst gemacht hat, dann wäre das ganze Hickhack nicht geschehen.

Gruß
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2009, 09:28:48 von Cama85 » Gespeichert
Cama85
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« Antworten #3 am: 23. Februar 2009, 13:41:36 »

Noch was: Falls A sich nicht von der EUF drücken kann, was geschieht denn da und wie muss sich A verhalten. A möchte wie klar feststellbar Zwinkernd nicht zur Bundeswehr, sondern wenn überhaupt Zivi machen. Was darf A bei der EUF gar nicht sagen bzw. tun? Möglichst neutral bzw. desinteressiert halten? Zu Zivi oder Bund bzw. Einsetzungswünschen gar nichts sagen?

Nochmals Danke. Svennie, deine über tausend Antworten hier im Forum sind echt hilfreich, darf ich Fragen, was du so beruflich machst bzw. woher du soviel Ahnung davon hast?

Gruß
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2009, 09:29:13 von Cama85 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #4 am: 23. Februar 2009, 14:49:59 »

Die Ladung zur EUF sagt aber noch nicht, dass A an Tag X eingezogen wird?

Nein, sie sagt, dass A am Tag X zur Eignungs und Verwendungsfeststellung kommen soll.

Nehmen wir an, dass der Einberufungsbescheid mit Fahrkarte etc. nächstes Jahr im Februar oder Anfang März für den 01.04.2009 kommt. Dann kann A immer noch den KDV-Antrag abgeben (der schonmal vorläufig verfasst wird, falls der dann benötigt wird), halt zügig? A hat gelesen, dass es dann schnell gehen muss.

Ein KDV-Antrag kann jederzeit gestellt werden.

...
Nochmals verzweifelte Grüße...A ärgert sich, dass er nicht einfach direkt nach dem Abi mit Freunden zusammen Zivildienst gemacht hat, dann wäre das ganze Hickhack nicht geschehen.

Das wäre doch letztlich kein Unterschied. Ob du jetzt 9 Monate verlierst oder damals. Die Zeit fehlt dir so oder so bei den künftigen Gehaltssteigerungen und bei der Rente...

Noch was: Falls A sich nicht von der EUF drücken kann, was geschieht denn da und wie muss sich A verhalten. A möchte wie klar feststellbar Zwinkernd nicht zur Bundeswehr, sondern wenn überhaupt Zivi machen. Was darf A bei der EUF gar nicht sagen bzw. tun? Möglichst neutral bzw. desinteressiert halten? Zu Zivi oder Bund bzw. Einsetzungswünschen gar nichts sagen?

Man sollte sich allgemein desinteressiert und unmotiviert zeigen. Dann geht die Sache (in der Regel ist das nur eine Art "Intelligenztest" wie bei Bewerbungen in Großunternehmen) auch schnell vorbei-

Nochmals Danke. Svennie, deine über tausend Antworten hier im Forum sind echt hilfreich, darf ich Fragen, was du so beruflich machst bzw. woher du soviel Ahnung davon hast?

Ich mache beruflich nichts, was irgendetwas mit Behörden oder der Bundeswehr bzw. dem Zivildienst zu tun hat.
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Cama85
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« Antworten #5 am: 24. Februar 2009, 21:29:42 »

Hi,
schicke morgen den Antrag auf weitergehende Zurückstellung raus, was eigentlich kein Problem sein sollte, da mir die Diplomarbeit nicht unterbrochen werden kann. Den Termin zur EUF werde ich wohl wahrnehmen...

Hab eben gelesen, dass man mündlich angehört wird, wenn man erst nach Zustellung der Einberufung den KDV-Antrag abschickt? Wie muss denn die zusätzliche Begründung für die verspätete "Einsicht" aussehen?

Bin die ganze Zeit am Überlegen, ob ich einfach den KDV-Antrag Mitte des Jahres abschicke und mir schleunigst für direkt nach der Diplomarbeit eine geeignete Zivildienststelle suche. Dann ist der ganze Kram vorbei. Außerdem trifft es andere Leute noch schlimmer, die z.B. eine Ausbildung machen, sich einen Namen erarbeiten, übernommen werden können und dann alles durch den Wehr- bzw. Zivildienst zerstört wird. Solche Verluste hätte ich zum Glück nicht, wobei ich es auch nicht so toll finden würde, wenn mir der Arbeitskreis, bei dem ich Diplom mache, die Doktorarbeit anbieten würde und die Chance wäre durch den Zivi zu Nichte gemacht.

Gruß
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2009, 09:29:30 von Cama85 » Gespeichert
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« Antworten #6 am: 26. Februar 2009, 23:04:09 »

Hey,
werde vielleicht bald operiert am Knie...war heute bei einem angesehenen Sportorthopäden (wer ihn kennt: Dr. Marka in Groß-Umstadt) und der kam zu dem Schluss, dass man bei einer Spiegelung die "Baker-Zyste" im linken Knie entfernen müsse. Ich bin weniger begeistert, aber was wird die Bundeswehr sagen, wenn das Mitte diesen Jahres gemacht werden sollte? Interessiert mich mal, auch wenn ich diesen Eingriff ungern machen lasse.
Gruß
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2009, 09:29:46 von Cama85 » Gespeichert
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« Antworten #7 am: 28. Februar 2009, 20:34:58 »

Hi,
heute kam Post vom KWEA, dass ich bis zum 16.11.2009 zurückgestellt bin. Was soll das? Ich bin, dadurch, dass ich bis mindestens 16.11. (so habs ichs mir bestätigen lassen vom Prof) Diplomarbeit mache, auch noch im WS 2009/2010 an der Uni eingeschrieben (bis 31.03.2010). Dann können die mich doch eh nicht zum 01.01.2010 ziehen, oder?
Man, die nerven vielleicht, möchte eigentlich in Ruhe und ohne SOrge die Diplomarbeit beginnen...

Gruß und Danke nochmal für Antworten
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2009, 09:30:07 von Cama85 » Gespeichert
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« Antworten #8 am: 1. März 2009, 23:21:05 »

Hi,
heute kam Post vom KWEA, dass ich bis zum 16.11.2009 zurückgestellt bin. Was soll das? Ich bin, dadurch, dass ich bis mindestens 16.11. (so habs ichs mir bestätigen lassen vom Prof) Diplomarbeit mache, auch noch im WS 2009/2010 an der Uni eingeschrieben (bis 31.03.2010). Dann können die mich doch eh nicht zum 01.01.2010 ziehen, oder?

Ob du irgendwo "eigeschrieben" bist oder nicht, das ist egal. Es kommt darauf an, ob eine Heranziehung zum Wehrdienst eine besondere Härte darstellt. Und wenn du ohne tatsächlich noch zu studieren dort eingeschrieben bist, dann wäre dies keine besondere Härte.

Wenn aber klar ist, dass du auch nach dem 16.11. noch voraussichtlich tatsächlich studierst, dann solltest du Widerspruch einlegen.
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« Antworten #9 am: 24. September 2009, 20:20:35 »

Hi, Person A schon wieder...

Naja, seid der EUF (bei der A sich auch aufgrund von einer drohenden Grippe unglaublich genervt und desinteressiert gezeigt hat) ist nichts weiter passiert. A hat seine Diplomarbeit begonnen und seine Gedanken verständlicherweise darauf fixiert. Der Abgabe-Termin ist nun der 23.11.2009 (wegen einem Attest) und wird wahrscheinlich noch um 4 Wochen verlängert, da brauchbare Ergebnisse irgendwie fehlen.

Nun ja, heute hatte A einen Anruf auf dem Festnetz mit einer Telefonnummer, die blöderweise dem KWEA zugeordnet werden konnte. Was soll denn das? A hätte wenn überhaupt mit Post gerechnet, das A zum Datum X einberufen wird (oder wie das genau ausgedrückt wird).

Wie geht es nun weiter? Wenn die morgen nochmal anrufen, dann hört sich die Mutter alles an...A steht im Labor und schafft.

Kann das KWEA A wirklich auch zum 01.10.2010 einziehen? Das erscheint für mich sehr unlogisch, da A den Semesterbeitrag für das WS 09/10 bezahlt hat (musste ja sein, da die Diplomarbeit, die Teil des Studiums ist, bis mindestens Ende November dauert) und somit auch bis 31.März studieren und Vorlesungen besuchen könnte.

Greetz
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2009, 09:30:24 von Cama85 » Gespeichert
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« Antworten #10 am: 24. September 2009, 23:37:58 »

Nun ja, heute hatte A einen Anruf auf dem Festnetz mit einer Telefonnummer, die blöderweise dem KWEA zugeordnet werden konnte. Was soll denn das?

Derartige Anrufe sind selten, wenn sie kommen, dann sind die Leute wirklich hartnäckig.

[quote author=snowbenji link=topic=2012.msg11521#msg11521 A hätte wenn überhaupt mit Post gerechnet, das A zum Datum X einberufen wird (oder wie das genau ausgedrückt wird).

Wie geht es nun weiter? Wenn die morgen nochmal anrufen, dann hört sich die Mutter alles an...A steht im Labor und schafft. [/quote]

Ggf. sollte A´s Mutter dem Anrufer klarmachen, dass sie keine Lust auf solche Gespräche hat. Wenn das KWEA etwas will, dann soll es schreiben.

[quote author=snowbenji link=topic=2012.msg11521#msg11521 Kann das KWEA A wirklich auch zum 01.10.2010 einziehen? Das erscheint für mich sehr unlogisch, da A den Semesterbeitrag für das WS 09/10 bezahlt hat (musste ja sein, da die Diplomarbeit, die Teil des Studiums ist, bis mindestens Ende November dauert) und somit auch bis 31.März studieren und Vorlesungen besuchen könnte.[/quote]

Ggf. müsste eine Zurückstellung beantragt werden, nur dann ändert dies etwas an der Frage der Verfügbarkeit für den Wehrdienst.
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« Antworten #11 am: 20. Oktober 2009, 12:31:13 »

Hi,

nach diesem Anruf folgte einen Tag spaeter ein Schreiben, dass A bis zum 31.03.2010 vom Wehrdienst zurueckgestellt ist. Lag wohl daran, dass A wie jedes Semester die Studienbescheinigung an das KWEA geschickt hat und dieses Studenten nun wirklich nicht aus dem Semester heraus einziehen kann.

Soweit so gut, doch nun musste A (der gerade in der Uni hockt) von seiner Mutter erfahren, dass ein Schreiben gekommen ist (wohl ein normaler Brief) mit einer Einberufungsplanung/Anhoerung. A hat den Brief natuerlich noch nicht gesehen, moechte aber wissen, was ein Brief mit derartiger Ueberschrift zu bedeuten hat.

Die eigentliche Einberufung kommt doch per Einschreiben und nicht als normaler Brief?

Nun, wie soll A am besten weiter vorgehen? Gibt ja bestimmt ne Ueberpruefungsuntersuchung...aber wenn die keine Aenderung im Tauglichkeitsgrad bringt? Zur Erinnerung: das 25. Lebensjahr ist am 15. Mai erreicht.

Greetz und mal wieder Danke im voraus (wahrscheinlich an svennie Augen rollen)
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« Antworten #12 am: 20. Oktober 2009, 15:43:04 »

Soweit so gut, doch nun musste A (der gerade in der Uni hockt) von seiner Mutter erfahren, dass ein Schreiben gekommen ist (wohl ein normaler Brief) mit einer Einberufungsplanung/Anhoerung. A hat den Brief natuerlich noch nicht gesehen, moechte aber wissen, was ein Brief mit derartiger Ueberschrift zu bedeuten hat.

Der Brief bedeutet,d ass man Gründe nennen kann, die gegen eine Einberufung sprechen, die Behörde kündigt zugleich die Einberufung für einen bestimmten Zeitpunkt an.

Die eigentliche Einberufung kommt doch per Einschreiben und nicht als normaler Brief?

Richtig, entweder als Einschreiben oder gegen Postzustellungsurkunde.

Nun, wie soll A am besten weiter vorgehen? Gibt ja bestimmt ne Ueberpruefungsuntersuchung...aber wenn die keine Aenderung im Tauglichkeitsgrad bringt? Zur Erinnerung: das 25. Lebensjahr ist am 15. Mai erreicht.

Zurückgestellt bist du ja, deshalb kann sich die Ankündigung ja eigentlich nur auf den 1.4. beziehen, dafür ist die Ankündigung aber reichlich früh. Guck erstmal, was in dem Brief wirklich steht.
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« Antworten #13 am: 20. Oktober 2009, 22:10:25 »

Hi

Tatsächlich ist es die "Einberufungsplanung / Anhörung" zum 01.04.2010 (Dienstantritt: 06.04.2010) mit dem üblichen Satz, dass A etwaige Gründe, die der Einberufung entgegenstehen könnten, bitte binnen 8 Tagen mitteilen soll. Gesundheitliche Gründe --> Formblatt

Wie gehts nun weiter? Überprüfungsuntersuchung beantragen oder dieses Formblatt ausfüllen?
Wann wäre denn der richtige Zeitpunkt für den KDV-Antrag (und dann späteren Verzicht)? Wurde diese Aktion (KDV-Antrag, später verzichten) schon oft durchgeführt (unbeantwortbare Frage eigentlich), weil für für mich klingt das nicht besonders glaubwürdig, wenn man nen KDV stellt (dieser auch angenommen wird) und kurze Zeit später wieder drauf verzichtet...

Greetz

« Letzte Änderung: 23. Oktober 2009, 09:30:38 von Cama85 » Gespeichert
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« Antworten #14 am: 22. Oktober 2009, 13:28:53 »

Hi

Muss das nochmal hochholen. A hat ja nur acht Tage Zeit, denen irgendwas zu antworten.

Greetz
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2009, 09:30:47 von Cama85 » Gespeichert
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