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Autor Thema: Einberufung -> in psychotherapeutischer Behandlung -> nicht zivildienstgeeignet?  (Gelesen 490 mal)
jackReacher
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« am: 13. September 2010, 17:49:34 »

Hallo zusammen,

nehmen wir an Person A hat eine Ankündigung zur Heranziehung vom BAZ zum 1.1.2011 erhalten. A war von Juli 2007 bis Juli 2010 wegen einer Ausbildung zurückgestellt. Außerdem war A bis Anfang 2008 in psychotherapeutischer Behandlung (wird in belastenden Situationen depressiv etc.)

Des Weiteren hat Person A einen Studienplatz bekommen (für diesen Studiengang gibt es jährlich nur 30 Plätze). Person A hat einen Termin mit seinem Therapeuten ausgemacht um von ihm eine Bestätigung zu bekommen, dass er aktuell in psychotherapeutischer Behandlung ist um dieses dann beim BAZ vorzulegen (Antrag auf Tauglichkeitsüberprüfung).

Wie hoch stünden die Chancen, dass A für nicht zivildiensttauglich erklärt würded? Wäre diese Vorgehensweise richtig/sinnvoll?

Der Brief kam übrigens nicht per Einschreiben, hier könnte man ja abwarten und dann sagen, man hätte die Ankündigung nicht erhalten, oder?

Gruß,

jackReacher1988
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svennie
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« Antworten #1 am: 13. September 2010, 18:26:15 »

Wie hoch stünden die Chancen, dass A für nicht zivildiensttauglich erklärt würded? Wäre diese Vorgehensweise richtig/sinnvoll?

Dass hängt letztlich davon ab, was die Therapeutin und ggf. der Arzt zur Belastbarkeiot und zur Zukunftsprognose zu sagen haben.

Der Brief kam übrigens nicht per Einschreiben, hier könnte man ja abwarten und dann sagen, man hätte die Ankündigung nicht erhalten, oder?

Kann man machen. Dann kommt irgendwann die Aufforderung, sich eine Stelle zu suchen, noch 1-3 Mahnungen und dann eine (meist heimatferne) Einberufung. Das löst also letztlich das Problem nicht.

Du warst über Jahre nicht einberufbar, hast aber mit deinem KDV-Antrag womöglich deine besten Optionen schon mal vergeigt. Schade.
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jackReacher
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 13. September 2010, 19:28:20 »

Dass hängt letztlich davon ab, was die Therapeutin und ggf. der Arzt zur Belastbarkeiot und zur Zukunftsprognose zu sagen haben.
Hierzu könnte A auch erzählen, dass ihn die Einberufung jetzt extrem belastet (was nicht komplett gelogen wäre) und die Symptome von damals auch schon wieder auftreten (Nullbock-Stimmung etc).
Das könnte helfen, oder ist das dem BAZ egal? Der Therapeut hat ihm damals eine reaktive Belastbarkeitsstörung attestiert (A war vor einem Jahr schonmal bei einer Untersuchung, damals meinte der Arzt, dass es wichtig is wie es ihm zum Zeitpunkt der Einberufung geht, alles davor wäre egal.)

Kann man machen. Dann kommt irgendwann die Aufforderung, sich eine Stelle zu suchen, noch 1-3 Mahnungen und dann eine (meist heimatferne) Einberufung. Das löst also letztlich das Problem nicht.

Ok dann ist das wohl keine so gute Idee und würde wohl auch im Konflikt zum Antrag auf eine Untersuchung stehen.

Du warst über Jahre nicht einberufbar, hast aber mit deinem KDV-Antrag womöglich deine besten Optionen schon mal vergeigt. Schade.

Jep, habs mir damals glecih vergeigt, weil ich bei der Musterung sofort gesagt habe, dass ich verweigere.
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svennie
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« Antworten #3 am: 13. September 2010, 22:41:23 »

Hierzu könnte A auch erzählen, dass ihn die Einberufung jetzt extrem belastet (was nicht komplett gelogen wäre) und die Symptome von damals auch schon wieder auftreten (Nullbock-Stimmung etc).
Das könnte helfen, oder ist das dem BAZ egal?

"Die Einberufung" ist nur ein Schriftstück. Viel wesentlicher ist doch die Frage, was konkret dir Probleme bereitet. Versagensängste? Probleme mit Hierarchien? Probleme damit, einer geregelten Vollzeitbeschäftigung nachzugehen? Das alles wäre Tauglichkeitsrelevant. Angst vor einer Einberung ist etwas zu diffus.

damals meinte der Arzt, dass es wichtig is wie es ihm zum Zeitpunkt der Einberufung geht, alles davor wäre egal.)

Es geht um die Frage der Belastbarkeit für den Wehrdienst und zwar - theoretisch - bezogen auf den nächstmöglichen Termin.
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jackReacher
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« Antworten #4 am: 14. September 2010, 10:51:13 »

Ok danke schonmal für die Antwort.

Ich habe bisschen gegoogelt und auf einer Seite fand ich, dass die Möglichkeit bestünde, das Studium erstmal anzufangen (beginnt am 27.9.) und dann widerspruch gegen die Ankündigung zur Heranziehung einzulegen bzw. nocheinmal einen Antrag auf Zurückstellung zu stellen und darauf hoffen, dass A das Semester zuende studieren kann und bis zum nächstmöglichen Termin (1.4.) die Wehrpflicht bereits ausgesetzt wurde (sieht ja aktuell ganz gut aus).

Wie hoch stehen hier die Chancen? Werden Studenten wirklich wies im Gesetz steht, noch aus den Vorlesungen "herausgerissen"?
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svennie
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« Antworten #5 am: 14. September 2010, 11:14:21 »

Ich habe bisschen gegoogelt und auf einer Seite fand ich, dass die Möglichkeit bestünde, das Studium erstmal anzufangen (beginnt am 27.9.) und dann widerspruch gegen die Ankündigung zur Heranziehung einzulegen

Was ist denn das für ne komische Seite?

Die Ankündigung der Heranziehung zum Zivildienst ist kein Verwaltungsakt, gegen die Ankündigung gibt es folglich auch kein Rechtsmittel.

bzw. nocheinmal einen Antrag auf Zurückstellung zu stellen und darauf hoffen,

Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Es liegt kein Zurückstellungsgrund vor, also gibts auch keine Zurückstellung. Man wird dir zusagen, dass du das 1. Semester beenden kannst (Nichtheranziehungszusage), nach Ende der Vorlesungen sieht das dann wieder anders aus.

dass A das Semester zuende studieren kann und bis zum nächstmöglichen Termin (1.4.) die Wehrpflicht bereits ausgesetzt wurde (sieht ja aktuell ganz gut aus).

Niemand plant eine Aussetzung der Wehrpflicht zum 1.4.

Der Verteidigungsminister denkt derzeit laut darüber nach, dass eine Aussetzung der Wehrpflicht zum 1.7.2011 Kosten sparen würde.

Wie hoch stehen hier die Chancen? Werden Studenten wirklich wies im Gesetz steht, noch aus den Vorlesungen "herausgerissen"?

In der Regel nicht. Aber dnach den Vorlesungen des 1. Semesters schon. Gerade das Bundesamt für den Zivildienst ist da sehr flexibel, weil es nicht auf bestimmte Dienstantrittstermine angewiesen ist.
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