Ich habe bisschen gegoogelt und auf einer Seite fand ich, dass die Möglichkeit bestünde, das Studium erstmal anzufangen (beginnt am 27.9.) und dann widerspruch gegen die Ankündigung zur Heranziehung einzulegen
Was ist denn das für ne komische Seite?
Die Ankündigung der Heranziehung zum Zivildienst ist kein Verwaltungsakt, gegen die Ankündigung gibt es folglich auch kein Rechtsmittel.
bzw. nocheinmal einen Antrag auf Zurückstellung zu stellen und darauf hoffen,
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Es liegt kein Zurückstellungsgrund vor, also gibts auch keine Zurückstellung. Man wird dir zusagen, dass du das 1. Semester beenden kannst (Nichtheranziehungszusage), nach Ende der Vorlesungen sieht das dann wieder anders aus.
dass A das Semester zuende studieren kann und bis zum nächstmöglichen Termin (1.4.) die Wehrpflicht bereits ausgesetzt wurde (sieht ja aktuell ganz gut aus).
Niemand plant eine Aussetzung der Wehrpflicht zum 1.4.
Der Verteidigungsminister denkt derzeit laut darüber nach, dass eine Aussetzung der Wehrpflicht zum 1.7.2011 Kosten sparen würde.
Wie hoch stehen hier die Chancen? Werden Studenten wirklich wies im Gesetz steht, noch aus den Vorlesungen "herausgerissen"?
In der Regel nicht. Aber dnach den Vorlesungen des 1. Semesters schon. Gerade das Bundesamt für den Zivildienst ist da sehr flexibel, weil es nicht auf bestimmte Dienstantrittstermine angewiesen ist.