Mich würde nur interessieren, ob es reicht denen zu verklickern, dass ich studieren möchte
Nein, ein Zurückstellungsgrund liegt erst beim Erreichen des 3. Semesters vor, eine Heranziehung zum 1.10. würde (so vermute ich) dein Studium auch nicht unterbrechen.
und auch quasi nen platz bekomme, oder ob ich wieder zu ärzten rennen darf, die sich dann für mich ein paar geschichtchen ausdenken.
Das hast du doch auch schon regelrecht ausgelutscht. Es fand doch eine Überprüungsuntersuchung statt. Ergebnis!?
Jetzt müsste schon eine Veränderung des Gesundheitszustandes dargelegt werden, damit man überhaupt daran denkt, eine Überprüfungsuntersuchung durchzuführen.
Au zweiteres hab ich halt nicht so die Lust, weil mich das mit dem Bund schon so viele nerven gekostet hat.
Das verstehe ich durchaus, nur dürfte die Einberufung zumindest formal erstmal Bestand haben, so sie denn kommt.
Nein, da ich shcon zweimal Einspruch eingelegt habe,
Das Rechtsmittel im Wehrrecht heißt Widerspruch und ich möchte eigentlich nicht schon wieder aufdröseln, wann, warum und wogegen Widerspruch eingelegt wurde.
und ich mit dem Brief "aus organisatorischen Gründen" etc. eigentlich mit Bund abgeschlsosen hatte, hab ich keinen Einspruch eingelegt.
Und jetzt weißt du, dass das nicht sinnvoll ist.
Das ganze soll doch ohnehin abgeschafft werden, hauptsache mir das LEben schwer machen wollen.
Man hat schon Generationen vor dir das Leben schwer gemacht. Das Problem ist doch aber, dass du es der Bundeswehr auch zu leicht machst.