Zum letzten Punkt:
Eine E-Mail mit der nötigen Information von der Berufsakademie würde dafür sicher nicht reichen oder?
Naja, probieren kann man es. Vielleicht hat die Berufsakademie eine Webseite aus der sich ergibt, wann die Lehrgänge beginnen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Zurückstellung vom Zivildienst für die Durchführung meines dualen Bildungsganges.
Mit dem 01. August 2010 beginne ich einen dualen Bildungsgang mit einer zehnwöchigen praktischen Phase im Betrieb, auf welche im Wechsel eine zehnwöchige Studienphase an der Berufsakademie für IT und Wirtschaft Oldenburg folgt. Der duale Bildungsgang endet im Folgenden voraussichtlich am 31. Januar 2014.
Da die Heranziehung meiner Person zum Zivildienst
Da meine Heranziehung zum Zivildienst ...
die Unterbrechung meines dualen Bildungsganges bedeuten würde, liegt laut § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c ZDG eine besondere Härte vor, welche zur Zurückstellung vom Zivildienst für die Zeit meines Ausbildungs-/Studienverhältnisses führt.
deshalb bin ich für die Zeit des Ausbildungsverhältnisses zurückzustellen...
Ferner entspricht dieser duale Bildungsgang dem Gesetzesabschnitt
Was ist denn ein Gesetzesabschnitt?
Der Bildungsgang entspricht den gesetzlichen Erfordernissen, die Regelstudienzeit beträgt ...
insofern, als dass die Regelstudienzeit insgesamt sieben Semester beträgt (dem Vertrag zu entnehmen) und das Studium zehn Wochen nach Beginn der betrieblichen Ausbildung (11. Oktober 2010 lt. Information der Berufsakademie) aufgenommen wird.
Den nötigen Nachweis meines dualen Bildungsganges habe ich in einer Kopie des Vertrages beigefügt.
Zum Nachweis dafür, dass ein entsprechendes Ausbildungsverhältnis besteht, habe ich den Ausbildungsvertrag in Kopie beigefügt.