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Autor Thema: Dualer Bildungsgang - Zurückstellung  (Gelesen 5915 mal)
Analapfelstrudel
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« Antworten #75 am: 13. Juli 2010, 12:51:53 »

Zum letzten Punkt:
Eine E-Mail mit der nötigen Information von der Berufsakademie würde dafür sicher nicht reichen oder?
Ich habe dort nämlich nachgefragt und mir wurde gesagt dass der Studienbeginn am 11.10. wäre was zehn Wochen (folglich <3 Monate) nach Ausbildungsbeginn entspricht.

Edit: Mein vorläufiges editiertes Schreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Zurückstellung vom Zivildienst für die Durchführung meines dualen Bildungsganges.
Mit dem 01. August 2010 beginne ich einen dualen Bildungsgang mit einer zehnwöchigen praktischen Phase im Betrieb, auf welche im Wechsel eine zehnwöchige Studienphase an der Berufsakademie für IT und Wirtschaft Oldenburg folgt. Der duale Bildungsgang endet im Folgenden voraussichtlich am 31. Januar 2014.
Da die Heranziehung meiner Person zum Zivildienst die Unterbrechung meines dualen Bildungsganges bedeuten würde, liegt laut § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c ZDG eine besondere Härte vor, welche zur Zurückstellung vom Zivildienst für die Zeit meines Ausbildungs-/Studienverhältnisses führt.
Ferner entspricht dieser duale Bildungsgang dem Gesetzesabschnitt insofern, als dass die Regelstudienzeit insgesamt sieben Semester beträgt (dem Vertrag zu entnehmen) und das Studium zehn Wochen nach Beginn der betrieblichen Ausbildung (11. Oktober 2010 lt. Information der Berufsakademie) aufgenommen wird.
Den nötigen Nachweis meines dualen Bildungsganges habe ich in einer Kopie des Vertrages beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
« Letzte Änderung: 13. Juli 2010, 12:56:38 von Analapfelstrudel » Gespeichert
svennie
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« Antworten #76 am: 13. Juli 2010, 13:11:39 »

Zum letzten Punkt:
Eine E-Mail mit der nötigen Information von der Berufsakademie würde dafür sicher nicht reichen oder?

Naja, probieren kann man es. Vielleicht hat die Berufsakademie eine Webseite aus der sich ergibt, wann die Lehrgänge beginnen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Zurückstellung vom Zivildienst für die Durchführung meines dualen Bildungsganges.
Mit dem 01. August 2010 beginne ich einen dualen Bildungsgang mit einer zehnwöchigen praktischen Phase im Betrieb, auf welche im Wechsel eine zehnwöchige Studienphase an der Berufsakademie für IT und Wirtschaft Oldenburg folgt. Der duale Bildungsgang endet im Folgenden voraussichtlich am 31. Januar 2014.
Da die Heranziehung meiner Person zum Zivildienst

Da meine Heranziehung zum Zivildienst ...

die Unterbrechung meines dualen Bildungsganges bedeuten würde, liegt laut § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c ZDG eine besondere Härte vor, welche zur Zurückstellung vom Zivildienst für die Zeit meines Ausbildungs-/Studienverhältnisses führt.

deshalb bin ich für die Zeit des Ausbildungsverhältnisses zurückzustellen...

Ferner entspricht dieser duale Bildungsgang dem Gesetzesabschnitt

Was ist denn ein Gesetzesabschnitt?

Der Bildungsgang entspricht den gesetzlichen Erfordernissen, die Regelstudienzeit beträgt ...

insofern, als dass die Regelstudienzeit insgesamt sieben Semester beträgt (dem Vertrag zu entnehmen) und das Studium zehn Wochen nach Beginn der betrieblichen Ausbildung (11. Oktober 2010 lt. Information der Berufsakademie) aufgenommen wird.
Den nötigen Nachweis meines dualen Bildungsganges habe ich in einer Kopie des Vertrages beigefügt.

Zum Nachweis dafür, dass ein entsprechendes Ausbildungsverhältnis besteht, habe ich den Ausbildungsvertrag in Kopie beigefügt.
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Analapfelstrudel
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« Antworten #77 am: 13. Juli 2010, 13:27:20 »

Blöderweise steht auf der Homepage der BA:
Zitat
Praxisphasen und Akademiephasen

Das Studium umfasst sieben Semester mit je 16-wöchigen Praxisphasen und 10-wöchigen Akademiephasen. Der Besuch einer Berufsschule entfällt. Das Studium findet in überschaubaren Gruppen von etwa 18-20 Teilnehmern statt, wodurch ein intensiver Lehr- und Lernbetrieb ermöglicht wird.

Allerdings trifft das nicht auf mein Ausbildungsverhältnis zu. Wie gesagt findet dort ein zehnwöchiger Wechsel statt, was ein befreundeter Mitarbeiter bestätigt hat. Zudem bekam ich ja besagte Information mit dem 11.10. als Studienbeginn direkt von der Berufsakademie.

Soll ich demnach ein Schreiben von denen verlangen, welches ich dann anhänge?

Geänderte Fassung:
hiermit beantrage ich die Zurückstellung vom Zivildienst für die Durchführung meines dualen Bildungsganges.
Mit dem 01. August 2010 beginne ich einen dualen Bildungsgang mit einer zehnwöchigen praktischen Phase im Betrieb, auf welche im Wechsel eine zehnwöchige Studienphase an der Berufsakademie für IT und Wirtschaft Oldenburg folgt. Der duale Bildungsgang endet im Folgenden voraussichtlich am 31. Januar 2014.
Da meine Heranziehung zum Zivildienst die Unterbrechung meines dualen Bildungsganges bedeuten würde, liegt laut § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c ZDG eine besondere Härte vor. Deshalb bin ich für die Zeit des Ausbildungs- / Studienverhältnisses zurückzustellen.
Der duale Bildungsgang entspricht den gesetzlichen Erfordernissen, die Regelstudienzeit beträgt insgesamt sieben Semester (dem Vertrag zu entnehmen) und das Studium wird zehn Wochen nach Beginn der betrieblichen Ausbildung (11. Oktober 2010 lt. Information der Berufsakademie) aufgenommen.
Zum Nachweis dafür, dass ein entsprechendes Ausbildungsverhältnis besteht, habe ich den Ausbildungs-/Studienvertrag in einer Kopie beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
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svennie
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« Antworten #78 am: 13. Juli 2010, 14:02:23 »

Soll ich demnach ein Schreiben von denen verlangen, welches ich dann anhänge?

ja.

Geänderte Fassung:

gefällt mir  Zwinkernd
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Analapfelstrudel
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« Antworten #79 am: 13. Juli 2010, 15:08:33 »

Gut, nach einem Schreiben habe ich angefragt, ich denke das werde ich bekommen und dann kann ich den Kram morgen oder übermorgen abschicken, je nachdem wie fix die sind mit ihrer Post
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Analapfelstrudel
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« Antworten #80 am: 15. Juli 2010, 16:11:50 »

Also, ich hab jetzt den Studienverlaufsplan bekommen auf dem die Termine der Phasen alle drin sind.

Geht auch oder?
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svennie
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« Antworten #81 am: 15. Juli 2010, 19:56:13 »

Geht auch oder?

Ja, natürlich.
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Analapfelstrudel
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Beiträge: 96


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« Antworten #82 am: 25. Juli 2010, 10:06:21 »

Vielen herzlichen Dank für deine/eure Hilfe!

Habe gestern meine Zurückstellung bis Anfang 2014 erhalten und habe somit meine Zukunft gesichert.

Danke!
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