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Autor Thema: Drohen rechtliche Konsequenzen beim "Nicht"-Melden?  (Gelesen 529 mal)
Luiii
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Beiträge: 2


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« am: 23. Februar 2010, 08:58:21 »

Guten Morgen,

mein Freund Peter hat mich gebeten seinen Sachverhalt hier zu schildern. Er braucht eine Einschätzung der Lage.

Zur Situation:
Peter wurde vor ca. 1,5 Jahren T2 gemustert und hat sofort verweigert, da er damals wirklich Zivildienst leisten wollte. Dann hat er allerdings doch eine Ausbildung begonnen und ist bis zum 1.9.2011 zurückgestellt. Peter hat nach der Zurückstellung nicht, wie angefordert jedes halbe Jahr eine Bestätigung gesendet und seit dem auch nichts mehr vom Zivildienstamt gehört! Nun wird er allerdings seine Ausbildung verkürzen und ist bereits im Januar 2011 fertig.

Nun die Frage:
Kann er einfach im Sommersemester 2011 anfangen zu studieren, ohne das Zivildienstamt zu informieren, oder drohen dann rechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen, weil man sich bei Wegfall der Vorraussetzung ja unverzüglich melden soll?

Peter könnte damit leben, wenn Sie ihn nach dem 1. Semester ziehen, aber er will halt unbedingt im SS 2011 anfangen.

Peter hofft auf erfreuliche Antworten und bedankt sich im Voraus!
« Letzte Änderung: 26. Februar 2010, 18:34:34 von Luiii » Gespeichert
Luiii
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #1 am: 8. März 2010, 17:36:26 »

hallo,
kann ihm denn niemand helfen?
lg
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