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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: Dritter Sohn Regelung  (Gelesen 883 mal)
bahabum
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« am: 1. Juli 2010, 09:45:51 »

Hallo,
habe grade meine Ausbildung beendet und arbeite nunin einem 1-jährigen befristeten Arbeitsverhältnis.
Wollte eigentlich vor 3 1/2 Jahren den Zivi machen, weil ich keine Ausbildungstelle gefunden habe. Als dies nun alles durch war, war schon Dezember und für August nächsten Jahres hatte ich dann zum Glück eine gefunden.
Deswegen zurückgestellt (bin anerkannter ZDV).

So jetzt ist meine Ausbildung zu Ende und sie könnten mich ja jetzt ziehen. Aber jetzt hab ich zufällig gelesen das es diese Dritte Sohn Regelung gibt.  Smiley 
Bin dem einen Bruder stehe ich in Kontakt und könnte auch seine Dienstbescheinigung bekommen.
Zum anderen (Halbbruder, 25 Jahre älter) habe ich keinen Kontakt, bzw. hab ich noch nie gesehen oder geredet. Ich weis aber von einer Tante das er den Zivi gemacht hat.
Meine Frage ist nun was braucht man für den Antrag? Geburtsurkunde? Dienstbescheininung? Oder reicht denen der Name mit Geburtsdatum.

Und: Soll ich den Antrag dem Zivildienstamt schicken oder abwarten bis die sich melden?

Denke und hoffe ihr könnt mir helfen.  Smiley Schon mal Vielen Dank für die Antworten.

Gruß
ba
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svennie
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« Antworten #1 am: 1. Juli 2010, 12:15:02 »

Meine Frage ist nun was braucht man für den Antrag? Geburtsurkunde? Dienstbescheininung? Oder reicht denen der Name mit Geburtsdatum.

Und: Soll ich den Antrag dem Zivildienstamt schicken oder abwarten bis die sich melden?

Problem 1:

Du musst darlegen, dass du vom geleisteten Zivildienst deines Halbbruders erst nach der Musterungs Kenntnis erlangt hast (§ 11 (2) letzter Satz WPflG) i. V. mit § 12 (1) Zivildienstgesetz

Aus § 12 (2) Zivildienstgesetz kannst du entnehmen, welche Unterlagen benötigt werden:

"Anträgen nach § 10 Abs. 2 und nach § 11 Abs. 4 sind Beweisurkunden, die der Antragsteller besitzt oder ohne unverhältnismäßigen Aufwand beschaffen kann, beizufügen."

Also Geburtsurkunden von dir und deinen Brüdern, aus denen sich dann halt ergeben muss, dass ihr jeweils mindestens einen Elternteil gemeinsam habt. Damit ist dann bewiesen, dass du der 3. Bruder bist.

Wenn dein Halbbruder dir keine Dienstzeitbescheinigung zur Verfügung stellen will oder kann oder du ihn nicht erreichen kannst, dann kannst du entsprechende Beweisurkunden nicht vorlegen, der Beweis muss dann ggf. anders angetreten werden.

Das BAZ kann aber anhand eigener Unterlagen prüfen, ob jemand Dienst geleistet hat. Ggf. benennst du noch die Tanze als Zeugin dafür, dass sie weiß, dass er Zivildienst geleistet hat.

Wenn das alles bewiesen ist, dann wirst du befreit.
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bahabum
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« Antworten #2 am: 1. Juli 2010, 12:53:51 »

Erst mal Danke für die Antwort Svennie Smiley

Zu Problem 1: Das habe ich sogar.
Es ist ein Halbbruder aus erster Ehe der jetzt 50 Jahre alt ist. Er hatte keinen Kontakt mehr zu meinem Vater. Meine Mutter hatte es gewusst, aber mir nie gesagt. (vll weil weil sie dachte: 45 Jähriger Bruder aber 44 jährige Mutter, sie ist nämlich jünger, aber ist auch egal)
Erst nach dem Tod vom meinem Vater vor zwei Jahre, hat mein anderer Halbbruder aus zweiter Ehe  Schweigend das ich noch einen habe, der aber nicht zu Beerdigung kommt. Glaube und hoffe das das als Begründung reicht.

Zu den Beweisen:
Geburtsurkunden kann ich ja besorgen.
Mit diesen Daten kann ja das BAZ überprüfen, ob er den Zivi gemacht hat.
Denke selbst wenn ich ihn irgendwie kontaktiere, war mit mühe und vielen Anrufen über noch Verwandschaft (die kann man sich ja denken, teilweise auch schon gestorben ist) herstelle. Wird er ja kaum einen Beweisstück über seine Zivi vor rund 30 Jahren aufgehoben haben.  Smiley


Jetzt noch zur zweiten Frage: Abwarten oder Antrag schnellst möglich schicken?

Gruß
ba
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svennie
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« Antworten #3 am: 1. Juli 2010, 14:28:45 »

Jetzt noch zur zweiten Frage: Abwarten oder Antrag schnellst möglich schicken?

Da ist das Problem mit den schlafenden Hunden ...

Wie lange bist du noch einberufbar?
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bahabum
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« Antworten #4 am: 1. Juli 2010, 14:57:56 »

Grade 22 geworden also noch lange Zeit...  Traurig
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svennie
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« Antworten #5 am: 1. Juli 2010, 16:43:04 »

Grade 22 geworden also noch lange Zeit...  Traurig

Wäre kein KDV-Antrag gestellt worden, dann würde ich erstmal abraten, sich zu melden. In diesem Fall würde ich aber schon einen Befreiungsantrag stellen, ohne auf eine Reaktion des BAZ zu warten.
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bahabum
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« Antworten #6 am: 2. Juli 2010, 08:20:47 »

OK dann werde ich mich mal drum kümmern...
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bahabum
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« Antworten #7 am: 16. September 2010, 07:21:19 »

Morgen svennie,

habe den Antrag am 29.7.10 weggeschickt und noch leider keine Antwort, stattdessen kam gestern eine Ankündigung zur Heranziehung zum 1.11.10.

Was soll ich jetzt machen, beim  BAZ nachfragen was mit dem Antrag ist?

Gruß
Baha
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svennie
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« Antworten #8 am: 16. September 2010, 10:47:23 »

Was soll ich jetzt machen, beim  BAZ nachfragen was mit dem Antrag ist?

Ja, möglichst solltest du dem Schreiben eine Kopie des Antrages beifügen.
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bahabum
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« Antworten #9 am: 16. September 2010, 11:40:37 »

Danke für die schnelle Antwort.

Wollte vor dem Brief noch eine Email schreiben und das hab ich dann auch gemacht.

Als Antwort bekam ich:
Der (positive) Bescheid geht heute oder morgen per Post an Sie aus dem Haus.  Smiley Smiley

Mir ist ein Stein vom Herzen gefallen.

Vielen Dank für deine Mühen svennie

Gruß
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svennie
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« Antworten #10 am: 16. September 2010, 12:04:48 »

Der (positive) Bescheid geht heute oder morgen per Post an Sie aus dem Haus.  Smiley Smiley

Schlamperei!

Vielen Dank für deine Mühen svennie

Kein Problem!
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