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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: Bund will mich doch noch =(  (Gelesen 1108 mal)
BIG-BEN
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« am: 23. November 2010, 07:32:02 »

Hy
mal kurz zur vorgeschichte:
2004 Musterung
2005 Einberufung aber zurückgestellt wegen Abi bis 2006
2006 Einberufung aber zurückgestellt wegen Ausbildung bis 2009
2009 Einberufung aber zurückgestellt bis 01.01.2011 wegen Unabkömlichkeit vom Arbeitgeber
2010 jetzt

Hab am Freitag nen schreiben bekommen zur Einberufungsplanung zum 01.01.2011 (wenn se nich alle zusammenkriegen) ansonsten zum 01.04.2011.
So war dann gestern hin zum KWEA und hab gesagt das ich dachte das es mit Grundwehrdienst jetzt hinfaällig is und ich deswegen seit september bereits ein Abendstudium mache an der VWA.
Das hat der Aufgenommen und meinte es kommt dennoch ne Einberufung da solle ich dann wiederspruch gegen einlegen und mich auf den "Antrag" von gestern beziehen. War ja nich wirklich nen Antrag der hat das nur aufgenommen und es zwar mit einer weiterbildung an der FH verglichen, was zwar nich stimmt, aber warhscheinlich besser is da FH angesehener is als VWA (leider).

Nun meine Frage was meint ihr was habe ich für chancen da rauszukommen oder werde ich wahrscheinlich als einer der letzten dran glauben müssen? bei meinem glück würde mich das nich wundern. Achso werde im Juli 2011 25 und bin dann doch auf jedenfall raus oder? Aber wie krieg ich die zeit bis dahin noch gebrückt oder soll ich jetzt erstmal füße still halten bis die einberufung im kasten is?

Vielen Dank schon mal im voraus für einre info's!

MFG BEN
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Jens_
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« Antworten #1 am: 25. November 2010, 13:18:54 »

Dir steht eine erneute Musterung zu da deine Musterung schon sehr lange zurück liegt. Es wäre einfach eine Option darauf zu bestehen und auf Untauglichkeit zu hoffen oder das ganze mit Widerspruch hinauszuzögern, da bei der derzeitige Diskussion zur Aussetzung der Wehrpflicht noch nicht klar ist wann die letzten Rekruten eingezogen werden. Der 01.04.2011 halte ich für eher unwahrscheinlich, dass wären dann nur lächerliche 3 Monate bis zur Aussetzung.

Eine weitere Option wäre einfach zu Verweigern. Im Zivildienst gilt ab sofort: Wer nicht will wird auch nicht herangezogen. Hier nachzulesen:
http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=356

Deinem Studium steht also nichts mehr im Weg.
« Letzte Änderung: 25. November 2010, 13:23:51 von Jens_ » Gespeichert
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« Antworten #2 am: 25. November 2010, 13:27:31 »

Hy
erstmal danke für deine Antwort!
Also war ja erstmal da und hab meine unterlagen von der vwa abgegeben mein arbeitgeber hat auch noch nen schreiben gemacht in dem er wieder deutlich macht das das studium im sinne der firma is (auch wenn es erst nich der fall war, aber da se jetzt wissen was ich mache bin ich anscheind noch wichtiger für die).
So mal schaun der typ vom KWEA meinte es kommt sicher trotzdem ne einberufung wo ich dann aber wiederspruch mit den verweis auf mein vorsprechene dieser woche einlegen soll, was meint ihr bringt das denn was oder eher nich? kann ich dann nachdem ich den einspruch eingelegt habe noch immer sagen ich will verweigern und zum zivi gehen obwohl ich dann nich zum zivi gehe? oder wie wär jetzt die richtige vorgehensweise?

MFG BEN
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franzl
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« Antworten #3 am: 25. November 2010, 14:51:41 »

kann ich dann nachdem ich den einspruch eingelegt habe noch immer sagen ich will verweigern und zum zivi gehen obwohl ich dann nich zum zivi gehe? oder wie wär jetzt die richtige vorgehensweise?

MFG BEN

Du kannst theoretisch zu JEDER Zeit Gebrauch von deinem Recht auf Kriegsdienstverweigerung machen. Das Problem ist, dass (glaube ich) ein KDV-Antrag nach der Einberufung nicht zur Aufhebung dieser Einberufung führt (bis man anerkannt ist wenigstens). Ich weiß allerdings nicht, ob das hier als Einberufung zählt (jemand der mehr Ahnung hat, müsste das sagen).

Wie auch immer, wenn du einen KDV-Antrag stellst und anerkannt wirst, bevor du zum Bund müsstest, würdest du keinen Zivildienst leisten müssen, soweit das im Moment bekannt ist.

Die Tatsache, dass man anerkannter Kriegsdienstverweigerer ist, heißt schon lange nicht, dass man tatsächlich zum Zivildienst einberufen wird. (Und jetzt heißt es sowieso, dass das Bundesamt für den Zivildienst keine Einberufungen mehr rausschickt, ohne dass du es dir ausdrücklich wünschst.)
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svennie
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« Antworten #4 am: 25. November 2010, 17:48:34 »

Dir steht eine erneute Musterung zu

Nein, er könnte aber Anspruch auf eine Überprüfungsuntersuchung haben.
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BIG-BEN
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« Antworten #5 am: 29. November 2010, 11:40:21 »

Hy
also erstmal vielen dank für eure hilfe.
Ich werde heute meine Unterlagen vom Studium hinbringen und mein chef meinte, man kann ja auch mal sagen das es dem Unternehmen nicht möglich war in dem letzten jahr (wo ich freigestellt wurde) einen ersatz für mich zu finden für die Zeit des Grundwehrdienstes.
Werde da auch nen paar schrieben von verschiedenen Personalvermittlern und vom JobCenter und der Arbeitsagentur zu bekommen, die ich allerdings heute leider noch nicht habe.

Nun meine Frage sollte ich das auch einfach noch später abgeben oder interessiert die das nicht? und den weg mit dem KDV kann ich doch  danach noch immer gehen oder? bis wann muss der den eingereicht werden und was muss man da schrieben weil hab gelesen das man dann trotzdem gezogen wird nur halt nich dienst an der waffe sondern im büro macht, wo ich ja leider nix gegen sagen kann da ich das ja auch beruflich mache ^^ ?

MFG Benny
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svennie
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« Antworten #6 am: 29. November 2010, 11:54:54 »

Ich werde heute meine Unterlagen vom Studium hinbringen

Um was für ein Studium handelt es sich denn? Welches Ziel hat das Studium? Fachtwirt?

und mein chef meinte, man kann ja auch mal sagen das es dem Unternehmen nicht möglich war in dem letzten jahr (wo ich freigestellt wurde) einen ersatz für mich zu finden für die Zeit des Grundwehrdienstes.

Du wurdest nicht freigestellt, sondern zurückgestellt. Das ist etwas anderes.

Du kannst jetzt zwar diverse Unterlagen zum KWEA tragen, einen (weiteren) Antrag auf Zurückstellung kann wegen Unentbehrlichkeit kann aber nur der Arbeitgeber stellen. Von daher bringt es nichts, wenn du da irgendetwas unternimmst.

Dir bleiben folgende Möglichkeiten:

Zurückstellung wegen des Studiums (wenn es sich um eine Fachwirteausbildung handelt)
Nichtheranziehung wegen des Studiums (wenn es sich nicht um eine Fachwirteausbildung handelt)
Zurückstellungsantrag des Arbeitgebers
Antrag auf Überprüfungsuntersuchung

und den weg mit dem KDV kann ich doch  danach noch immer gehen oder?

Der Antrag könnte jederzeit gestellt werden.

bis wann muss der den eingereicht werden

Niemand zwingt dich, einen solchen Antrag zu stellen. Im Moment würde ich das auch nicht tun.

und was muss man da schrieben weil

Man muss darlegen, warum man aus Gewissensgründen keinerlei Kriegsdienst mit der Waffe leisten kann.

hab gelesen das man dann trotzdem gezogen wird nur halt nich dienst an der waffe sondern im büro macht, wo ich ja leider nix gegen sagen kann da ich das ja auch beruflich mache ^^ ?

Und wo liest man solchen Unsinn?
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« Antworten #7 am: 29. November 2010, 14:02:08 »

danke für die schnelle Antwort!

ich krieg das mit dem Zitieren leider nich so gut hin aber ich hoffe es bliebt dennoch verständlich.

es ist ein Abendstudium zum Diplom-ökonom und dann später zum Betriebswirt (VWA)

ja ich wurde für 1 jahr zurückgestellt und in dem schreiben stand auch das mein arbeitgeber mich nicht nochmal zurückstellen kann aus gründen der unentbehrlichkeit, allerdings wenn man jetzt schreiben bei fügt das es keinen ersatz für den gewissen zeitraum gibt (also schreiben vom arbeitsamt, personalvermittlern usw.)

mit bis wann meine ich ob es auch noch geht wenn ich den genauen plan krieg wann ich wo antanzen muss (also die einberufung) oder ob es unbedingt vorher sein muss.

und ich hab ja wegen meinem studium "vorgesprochen" heißt das denn jetzt das ich um zurückstellung gebeten hab wegen studium oder hätte ich das extra erwähenn müssen und die haben darauf spekuliert das ich den begriff nich äußere ?

Wo dieser "unsinn" stand kann ich leider auch nich mehr sagen aber ne kollegin von mir hat mir eben mitgeteilt, dass ihr freund der beim bund feldwebel is meinte wenn man eine private weiterbildung macht die man auch noch selber finanziert, das man dann nich gezogen werden darf. gibt es da irgendwelche Rechtlichen hintergründe also paragraphen oder so?

MFG Benny
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svennie
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« Antworten #8 am: 29. November 2010, 14:39:40 »

es ist ein Abendstudium zum Diplom-ökonom und dann später zum Betriebswirt (VWA)

Also das sollte eigentlich als Berufsausbildung durchgehen, wenn die VWA das Ausbildungsziel Betriebswirt bestätigt. Letztlich müsste dann schon ein Zurückstellungsgrund vorliegen.

ja ich wurde für 1 jahr zurückgestellt und in dem schreiben stand auch das mein arbeitgeber mich nicht nochmal zurückstellen kann aus gründen der unentbehrlichkeit, allerdings wenn man jetzt schreiben bei fügt das es keinen ersatz für den gewissen zeitraum gibt (also schreiben vom arbeitsamt, personalvermittlern usw.)

Es gilt nicht das, was in irgendwelchen Schreiben steht, es gilt das Gesetz. Wenn weiterhin Unentbehrlichkeit vorliegt, wird man die Voraussetzungen neu prüfen müssen.

mit bis wann meine ich ob es auch noch geht wenn ich den genauen plan krieg wann ich wo antanzen muss (also die einberufung) oder ob es unbedingt vorher sein muss.

Du kannst auch aus dem Wehrdienst heraus einen solchen Antrag stellen.

Das Problem ist nur, dass du bei einem nach Einberufung gestellten Antrag ggf. den Dienst erstmal antreten musst, das dürfte insbesondere dann wahrscheinlich sein, wenn du als Ersatz für Ausfälle vorbenachrichtigt warst und dann sehr kurzfristig einberufen wurdest.

und ich hab ja wegen meinem studium "vorgesprochen" heißt das denn jetzt das ich um zurückstellung gebeten hab wegen studium oder hätte ich das extra erwähenn müssen und die haben darauf spekuliert das ich den begriff nich äußere ?

Was hältst du davon, einfach mal (begründete) Anträge zu stellen, möglichst schriftlich, Da kommt letztlich deutlich mehr bei rum, als "vorzusprechen" mit dem Ergebnis, dass man dir dann den Antrag einfach wieder ausredet.

Wo dieser "unsinn" stand kann ich leider auch nich mehr sagen aber ne kollegin von mir hat mir eben mitgeteilt, dass ihr freund der beim bund feldwebel is meinte wenn man eine private weiterbildung macht die man auch noch selber finanziert, das man dann nich gezogen werden darf.

Feldwebel haben in aller Regel nun überhaupt keinerlei Ahnung vom Wehrpflichtgesetz, denn es ist auf sie nicht anwendbar. Feldwebel sind Zeit- oder Berufssoldaten.

gibt es da irgendwelche Rechtlichen hintergründe also paragraphen oder so?

Es gibt den § 12 (4) Wehrpflichtgesetz. Und der unterscheidet nicht zwischen Vollzeit- und Teilzeitausbildungen und bezahlten oder kostenfreien Bildungsgängen.
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« Antworten #9 am: 8. Dezember 2010, 22:17:34 »

so kleine Rückinfo

also heut kam nen brief vom KWEA das ich bis zum 31.08.2012 freigestellt bin wegen besonderer finanzieller Aufwendungen (Studium), haben allerdings geschrieben das ich bis zum 01.08.2011 nachweisen soll das das studium noch läuft, was ich sehr lustig finde weil da is das 2 semester dann rum und fürs dritte hab ich dann noch keine Immatrikulationbescheinigung. Was meint ihr, erstmal rankommen lassen, oder nachfragen wie ich das machen soll?

MFG Benny

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2009 Einberufung aber zurückgestellt bis 01.01.2011 wegen Unabkömlichkeit vom Arbeitgeber
2010 Einberufung aber zurückgestellt bis 31.08.2012 wegen besonderer finanzieller Aufwendungen (Studium)
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Jens_
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« Antworten #10 am: 8. Dezember 2010, 22:38:16 »

Wenn die Wehrpflicht nächstes Jahr ausläuft brauchst du denen überhaupt nichts mehr zu schicken. Davon abgesehen wirst du auch schon am 01.08.2011 deine Immatrikulationsbescheinigung fürs 3. Semester haben da diese immer etwas früher ausgestellt werden. Eigentlich wird dir das ausgestellt wenn du dich per Semesterbeitrag zurück meldest und das geschieht bereits am ende eines laufenden Semesters.
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BIG-BEN
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« Antworten #11 am: 8. Dezember 2010, 22:42:33 »

Davon abgesehen wirst du auch schon am 01.08.2011 deine Immatrikulationsbescheinigung fürs 3. Semester haben da diese immer etwas früher ausgestellt werden. Eigentlich wird dir das ausgestellt wenn du dich per Semesterbeitrag zurück meldest und das geschieht bereits am ende eines laufenden Semesters.

ne is bei mir nen abendstudium an der vwa und da läuft das nich so ganz wie bei nem "normalem" studium.
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