es ist ein Abendstudium zum Diplom-ökonom und dann später zum Betriebswirt (VWA)
Also das sollte eigentlich als Berufsausbildung durchgehen, wenn die VWA das Ausbildungsziel Betriebswirt bestätigt. Letztlich müsste dann schon ein Zurückstellungsgrund vorliegen.
ja ich wurde für 1 jahr zurückgestellt und in dem schreiben stand auch das mein arbeitgeber mich nicht nochmal zurückstellen kann aus gründen der unentbehrlichkeit, allerdings wenn man jetzt schreiben bei fügt das es keinen ersatz für den gewissen zeitraum gibt (also schreiben vom arbeitsamt, personalvermittlern usw.)
Es gilt nicht das, was in irgendwelchen Schreiben steht, es gilt das Gesetz. Wenn weiterhin Unentbehrlichkeit vorliegt, wird man die Voraussetzungen neu prüfen müssen.
mit bis wann meine ich ob es auch noch geht wenn ich den genauen plan krieg wann ich wo antanzen muss (also die einberufung) oder ob es unbedingt vorher sein muss.
Du kannst auch aus dem Wehrdienst heraus einen solchen Antrag stellen.
Das Problem ist nur, dass du bei einem nach Einberufung gestellten Antrag ggf. den Dienst erstmal antreten musst, das dürfte insbesondere dann wahrscheinlich sein, wenn du als Ersatz für Ausfälle vorbenachrichtigt warst und dann sehr kurzfristig einberufen wurdest.
und ich hab ja wegen meinem studium "vorgesprochen" heißt das denn jetzt das ich um zurückstellung gebeten hab wegen studium oder hätte ich das extra erwähenn müssen und die haben darauf spekuliert das ich den begriff nich äußere ?
Was hältst du davon, einfach mal (begründete) Anträge zu stellen, möglichst schriftlich, Da kommt letztlich deutlich mehr bei rum, als "vorzusprechen" mit dem Ergebnis, dass man dir dann den Antrag einfach wieder ausredet.
Wo dieser "unsinn" stand kann ich leider auch nich mehr sagen aber ne kollegin von mir hat mir eben mitgeteilt, dass ihr freund der beim bund feldwebel is meinte wenn man eine private weiterbildung macht die man auch noch selber finanziert, das man dann nich gezogen werden darf.
Feldwebel haben in aller Regel nun überhaupt keinerlei Ahnung vom Wehrpflichtgesetz, denn es ist auf sie nicht anwendbar. Feldwebel sind Zeit- oder Berufssoldaten.
gibt es da irgendwelche Rechtlichen hintergründe also paragraphen oder so?
Es gibt den § 12 (4) Wehrpflichtgesetz. Und der unterscheidet nicht zwischen Vollzeit- und Teilzeitausbildungen und bezahlten oder kostenfreien Bildungsgängen.