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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: Befreiung aufgrund Berufliche Gründe  (Gelesen 357 mal)
caidalibre
Newbie
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Beiträge: 1


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« am: 7. Oktober 2010, 23:48:38 »

Hallo.

Mein Name ist Chris und ich bin diesen September 21 Jahre alt geworden. Vergangene Woche habe ich meinen Einberufungsbescheid  bekommen. Im Januar kommenden Jahres soll es dann für mich losgehen. Problem dabei ist nur das ich damit alles andere als zufrieden bin. Ich bin mir bewusst das ich den Wehrdienst jederzeit verweigern kann, dann jedoch den Zivildienst antreten muss.

Ich arbeite in einem Saisonalen Unternehmen, unter anderem als Künstler.  Derzeit habe ich einen unbefristeten Vertrag, welcher aber im kommenden Jahr unbefristet werden soll. Darauf habe ich sehr hart und lange Zeit hingearbeitet. Meine Angst ist jedoch das ich durch diese “Wehrdienst” oder “Zivildienst” - “pause” meinen Job, oder zumindest mit der Zeit den Anschluss durch die schnelle Weiterentwicklung des Unternehmens verliere.

Es ist auf gar keinen fall so, das ich mich nicht sozial arrangieren möchte! - Ganz im Gegenteil, daran habe ich sogar sehr großes Interesse, nur zeitlich eben neben meiner eigentlichen Arbeit! Jetzt in Zeiten der Wehrpflicht “Abschaffung” möchte ich einfach mal fragen was mir so für Möglichkeiten bleiben? Ich möchte von beidem befreit werden, oder eben nur neben meiner Arbeit etwas machen. Was bleiben mir für Möglichkeiten?

Wie kann ich jetzt noch verhindern im Januar eingezogen zu werden, oder Notfalls zumindest erstmal den Wehdienst verzögern? Was habt ihr für Lösungen? Ich bitte um Hilfe und bedanke mich bereits im voraus für alle Bemühungen und ausführlichen Informationen.
Gespeichert
sunknown
Sr. Member
****
Beiträge: 364


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« Antworten #1 am: 8. Oktober 2010, 07:25:14 »

Zitat
Wie kann ich jetzt noch verhindern im Januar eingezogen zu werden, oder Notfalls zumindest erstmal den Wehdienst verzögern? Was habt ihr für Lösungen?
deine anfrage ist etwas sehr allgemein, eine lösung mit der man jeden problemlos aus der wehrpflicht raus hauen kann gibt es nicht.

probieren kann man:
-aufgrund des befristeten arbeitsverhältnisses, das entfristet werden soll ans KWEA herantreten
siehe: http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=178
die verlinkte verfahrensanweisung ist allerdings aus dem jahr 2006, das hat sich mittlerweile offenbar teilweise etwas geändert, deswegen ist die seite offenbar auch nur noch über google und nicht mehr per direktlink bei der zentralstelle kdv erreichbar.
probieren kann mans trotzdem.
-den gesundheitszustand überdenken
-einen kdv antrag überdenken, zunächst unvollständig. mit glück wird schon dann der einberufungsbescheid aufgehoben.
Gespeichert
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