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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: Bedarfsplanung zum 03.01.2010  (Gelesen 773 mal)
fourkfreeze
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« am: 12. Dezember 2010, 12:51:46 »

Guten Tag,

ich hoffe hier iwie etwas Licht in die Situation zu bekommen.
Gerade vor der in der letzten Woche weitergeführten Debatte zum Thema der Aussetzung der Wehrpflicht zum 01.07.2011.

Ich war bisher zurückgestellt (T2 gemustert, glaube 2007) aufgrund Schule und meiner Ausbildung. Habe diese am 25.11.2010 mit Erfolg bestanden und am selben Tag hatte ich den Brief von der BW im Briefkasten.

Nun suche ich Händeringend nach einer Möglichkeit nicht hinzumüssen. Normalerweise hab ich immer gesagt wenn der Bund mich will dann gehe ich hin. Aber jetzt habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag und eine höher bewertete Stelle als man diese normalerweise bei unserem AG nach der Ausbildung bekommt vor Augen.

Die ich in einem halben Jahr nicht mehr mit Sicherheit bekommen würde weil die dort jetzt die Verstärkung bräuchten.
Der AG hat auch schon davon gesprochen mir eine Unabkömmlichkeitsbescheinung auszustellen doch hatte diese in diesem Betrieb bis jetzt nie Erfolg (bin bei einem der größten AG Niedersachsens beschäftigt).

Nun ist die Frage was kann ich tuen um das ganze vlt. solange hinauszuzögern bis hoffentlich der Wehrpflicht ausgesetzt wird???

Auf eine neue Musterungsuntersuchung bestehen und danach evt. doch obwohl ich es nicht unbedingt will den KDVW-Antrag stellen???

Ich bitte um Hilfe!!!
Vielen Dank!
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franzl
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« Antworten #1 am: 12. Dezember 2010, 13:22:18 »

Ich würde empfehlen, den KDV-Antrag zu stellen. Dir bleibt nicht extrem viel Zeit, und es muss über den Antrag entschieden werden, bevor die Einberufung aufgehoben wird! Sonst musst du den Grundwehrdienst zumindest erst mal antreten!

Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass eine Einberufung zum Zivildienst erfolgen würde, wenn du anerkannter Kriegsdienstverweigerer bist.
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fourkfreeze
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« Antworten #2 am: 12. Dezember 2010, 13:33:56 »

bis jetzt habe ich die offizielle Einberufung ja noch nicht erhalten sondern erst einmal die vorankündigung so dass die mich kurfristig also bis einen Tag vorher immer ziehen könnten. Falls die im KWEA nicht genug zusammenbekommen. Aber okay wenn ich den KDV-Antrag stelle bevor ich meinen Einberufungsbescheid tatsächlich erhalte muss dann nicht erstmal über meinen Antrag entschieden werde bevor ich eingezogen werden kann Huch
Dachte nachdem was ich gelesen hatte dass das mit dm erstmal hinmüssen nur dann ist wenn ich den KDV-Antrag stelle nachdem ich meine Einberufung erhalten habe?

und wie würde das ganze Verfahren dann aussehen wenn ich den KDV-Antrag stellen wollte Huch Das muss dcoh bestimmt schriftlich per Post und Zustellungsurkunde zum KWEA und was kommt dann von denen und wie lange kann das dauern ? (Ich weiss kann man nicht alles genau sagen aber so ungefähr?).

Aber vielen Dank schonmal für die erste Antwort Smiley.
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franzl
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« Antworten #3 am: 12. Dezember 2010, 13:56:31 »

Ehrlich gesagt bin ich mir nicht ganz sicher, ob ein KDV-Antrag in deinem Fall eine Einberufung verhindert...ich glaube aber ja...gibt aber andere hier, die es mit Sicherheit wissen.

Wenn das geht...Stelle den Antrag sofort, es gibt dann sehr gute Möglichkeiten, dann das KDV-Verfahren recht lange in die Länge zu ziehen.
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svennie
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« Antworten #4 am: 12. Dezember 2010, 14:01:50 »

bis jetzt habe ich die offizielle Einberufung ja noch nicht erhalten sondern erst einmal die vorankündigung so dass die mich kurfristig also bis einen Tag vorher immer ziehen könnten. Falls die im KWEA nicht genug zusammenbekommen.

Warum stellst du keinen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung !?

Aber okay wenn ich den KDV-Antrag stelle bevor ich meinen Einberufungsbescheid tatsächlich erhalte muss dann nicht erstmal über meinen Antrag entschieden werde bevor ich eingezogen werden kann Huch

Nö.

Aber eine Einberufung wird trotzdem nicht kommen, weil das KWEA ja genau weiß, dass du anerkannt werden wirst und der Dienstposten dann trotzdem leer bleibt.

und wie würde das ganze Verfahren dann aussehen wenn ich den KDV-Antrag stellen wollte Huch

Na du stellst halt schriftlich den Antrag und fügst Lebenslauf und Darlegung der Gewissensgründe bei.

Das muss dcoh bestimmt schriftlich per Post

ja.

und Zustellungsurkunde

Bist du ne Behörde? Nein. Zustellungsurkunde wird wohl schon von daher nicht klappen...

zum KWEA

und was kommt dann von denen

Eine Eingangsbestätigung und die Mitteilung, dass der Antrag an das Bundesamt für den Zivildienst weitergeleitet wird.

und wie lange kann das dauern ? (Ich weiss kann man nicht alles genau sagen aber so ungefähr?).

Etwa 2 Wochen.

Aber vielen Dank schonmal für die erste Antwort Smiley.

Ich würd trotzdem einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung stellen.
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fourkfreeze
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« Antworten #5 am: 19. Dezember 2010, 13:35:18 »

UPDATE:
So habe nun einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung gestellt und gleichzeitig eine Kopie meines unbefristeten Arbeitsvertrages mitgeschickt.

Habe nun vorgestern Post bekommen das ich bis zum 23.12.2010 doch bitte Atteste usw. von meinem Arzt hinschicke. So etwas habe ich nicht. Da ich gesundheitlich ja auch eig. fit bin bis auf einen großen Makel. Nämlich wiege ich zur Zeit bei ca. 196cm = 126kg.

Nun soll ich ja denen gegenüber auch Gründe nennen. Also habe ich gedacht das ich das als Grund in meinen Antwortbrief schreibe und denen zum 23.12. wieder hinschicke. Oder was soll ich da reinschreiben ?

Ich habe dann nur Angst ,dass die sagen das ist uns doch egal und das rechtfertigt dann keine neue Überprüfungsuntersuchung.
Aber müssen die mich den nicht selbst vor Ort untersuchen wenn ich so einen Antrag stelle???

Weil von meinem Gedankengang ist das durch die neue politische Situation nun so das ich nur noch iwie vermeiden muss das meine Einberufung nicht mehr zu Jahresanfang bei mir eingeht und ich hatte gehofft das wenn die mich untersuchen müssen die mir erstmal einen Termin geben müssten und das wohl jetzt nicht mehr in diesem Jahr geschehen würde oder denke ich mir da scheisse zusammen in meinem eigenen Hirn(=Traumschloss)Huch

Vielen lieben Dank schonmal für die Hilfe bis hierher!!!
« Letzte Änderung: 19. Dezember 2010, 17:13:36 von fourkfreeze » Gespeichert
svennie
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« Antworten #6 am: 19. Dezember 2010, 17:43:06 »

UPDATE:
So habe nun einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung gestellt und gleichzeitig eine Kopie meines unbefristeten Arbeitsvertrages mitgeschickt.

Ah ja, der unbefristete Arbeitsvertrag als Zurückstellungsgrund. Wo siehst du da einen Zurückstellungsgrund im Sinne von § 12 (4) Wehrpflichtgesetz?

Habe nun vorgestern Post bekommen das ich bis zum 23.12.2010 doch bitte Atteste usw. von meinem Arzt hinschicke. So etwas habe ich nicht. Da ich gesundheitlich ja auch eig. fit bin bis auf einen großen Makel. Nämlich wiege ich zur Zeit bei ca. 196cm = 126kg.

Dann schreibst du halt, dass du deinen Antrag nicht auf irgendwelche Atteste stützt, sondern auf § 20b Satz 2 in der Variante "auf Antrag".

Ferner führst du aus, dass dein Gesundheitszustand sich verändert hat, du hast unter anderem nicht unerheblich an Gewicht zugelegt (stimmt das?). Du vermutest, dass hier psychische Gründe ursächlich sein könnten.

Da hat das KWEA erstmal dran zu knabern.

Nun soll ich ja denen gegenüber auch Gründe nennen. Also habe ich gedacht das ich das als Grund in meinen Antwortbrief schreibe und denen zum 23.12. wieder hinschicke. Oder was soll ich da reinschreiben ?

s.o.

Ich habe dann nur Angst ,dass die sagen das ist uns doch egal und das rechtfertigt dann keine neue Überprüfungsuntersuchung.

Diese muss zwingend erfolgen, wenn die Musterung mindestens 2 Jahre her ist und du dies beantragst.  Kannst du nochmal etwas genauer nachforschen, wann deine Musterung war?

Aber müssen die mich den nicht selbst vor Ort untersuchen wenn ich so einen Antrag stelle???

jein, eine Entscheidung nach Aktenlage wäre grundsätzlich denkbar. Deswegen sollten deine Schilderungen vor dem Untersuchungstermin nur sehr wage sein.

Weil von meinem Gedankengang ist das durch die neue politische Situation nun so das ich nur noch iwie vermeiden muss das meine Einberufung nicht mehr zu Jahresanfang bei mir eingeht und ich hatte gehofft das wenn die mich untersuchen müssen die mir erstmal einen Termin geben müssten und das wohl jetzt nicht mehr in diesem Jahr geschehen würde oder denke ich mir da scheisse zusammen in meinem eigenen Hirn(=Traumschloss)Huch

Nein, du denkst dir keine Scheiß zusammen, genau so sollte es funktionieren.
« Letzte Änderung: 19. Dezember 2010, 21:38:20 von svennie » Gespeichert
fourkfreeze
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« Antworten #7 am: 19. Dezember 2010, 19:23:43 »

Ich habe den unbefristeten Arbeitsvertrag nur mitgeschickt weil die ja immer einen nachweis von mir haben wollten jedes jahr was ich zur zeit mache daher dachte ich das der arbeitsvertrag als Anlage denen zumimndest zu geschickt werden sollte.
hatte da auf keine offizielle Reaktion oder so drauf gehofft.

joa mein Gewicht sagen wir so ich weiss leider gar nicht mehr wie viel ich zu der zeit gewogen habe als ich gemsutert wurde aber wohl auch schon zuviel. habe allerdings im ersten Jahr meiner Ausbildung gut 20 kg abgenommen aber in den letzten beiden jahren mir auch wieder 26-28kg angefressen. aber das mit dem psychischen gründen ist ne gute idee Zwinkernd.

Zwecks ehemaligen Musterungstermin kann ich leider nichts genaueres sagen als das der noch vor meiner Ausbildung stattgefunden hat also mittlerweile 3 1/2 Jahre mindestens her sein muss.

Vielen Dank!
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svennie
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« Antworten #8 am: 19. Dezember 2010, 21:43:38 »

... immer einen nachweis von mir haben wollten jedes jahr was ich zur zeit mache

Du solltest vielleicht nachweisen, dass ein Zurückstellungsgrund noch besteht. Einen lückenlosen Nachweis dahingehend, was du wann, wie, wo und warum machst, wird vom Gesetz (und sicherlich auch von diesem Amt) nicht verlangt.

daher dachte ich das der arbeitsvertrag als Anlage denen zumimndest zu geschickt werden sollte.

Also der Sinn erschließt sich mir wirklich nicht. Oder soll das KWEA über dich ein genaues Persönlichkeitsprofil erstellen.

Das KWEA gilt das KWEA nichts an.

hatte da auf keine offizielle Reaktion oder so drauf gehofft.

Eben ...

Zwecks ehemaligen Musterungstermin kann ich leider nichts genaueres sagen als das der noch vor meiner Ausbildung stattgefunden hat also mittlerweile 3 1/2 Jahre mindestens her sein muss.

Es müssten halt nur mindestens 2 Jahre sein, was ja offensichtlich der Fall ist.

Was genau will denn das Kreiswehrersatzamt von dir?
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fourkfreeze
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« Antworten #9 am: 19. Dezember 2010, 22:15:31 »

Ich soll damit sich der Musterungsarzt schon ein Bild vor einer erneuten Untersuchung machen kann angeben um was für gesundheitliche Veränderungen es sich handelt weswegen ich um die Überprüfungsuntersuchung gebeten habe.

Falls Atteste vorliegen soll ich die gleich mitschicken und die haben mir eine Schweigepflichtsentbindung für meine behandelndne Ärzte mit zu dem Brief gelegt.
(Die ich nicht brauchen werde da mich mein jetziger Hausarzt erst einmal zur Behandlung da hatte. da der andere seine Praxis aufgegeben hat wird von dem auch nichts mehr kommen und wie gesagt irgendwelche Atteste wegen irgendetwas besitze ich nicht).
« Letzte Änderung: 19. Dezember 2010, 22:19:09 von fourkfreeze » Gespeichert
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« Antworten #10 am: 19. Dezember 2010, 22:27:41 »

Ich soll damit sich der Musterungsarzt schon ein Bild vor einer erneuten Untersuchung machen kann angeben um was für gesundheitliche Veränderungen es sich handelt weswegen ich um die Überprüfungsuntersuchung gebeten habe.

Das würde ich ehrlich gesagt ignorieren. Der Arzt soll untersuchen und gut ist.

Falls Atteste vorliegen soll ich die gleich mitschicken

Dir liegen doch keine Atteste vor. So what ...

und die haben mir eine Schweigepflichtsentbindung für meine behandelndne Ärzte mit zu dem Brief gelegt.

Na so weit kommts noch, ich würde sie nicht unterschreiben

(Die ich nicht brauchen werde da mich mein jetziger Hausarzt erst einmal zur Behandlung da hatte. da der andere seine Praxis aufgegeben hat wird von dem auch nichts mehr kommen und wie gesagt irgendwelche Atteste wegen irgendetwas besitze ich nicht).

Dann wüürde ich ganz ernsthaft darüber nachdenken, dies dem KWEA mit einigen deutlichen Worten so mitzuteilen.
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