User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.584 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.391 Mitglieder
Neuestes Mitglied: chcoachoutlet

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Ausmuterung, Dritte-Bruder-Regelung etc.  (Gelesen 2351 mal)
jerry
Newbie
*
Beiträge: 2


Profil anzeigen
« am: 6. August 2007, 02:31:44 »

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, und zwar geht es darum, dass ich mich als dritter Sohn freiwillig für den GWD entschieden habe um die Zeit nebenher zu nutzen um mir eine Lehrstelle zu suchen und nicht ein Jahr Zuhause rumsitzen zu müssen.
Jetzt sieht es aber so aus, dass ich nach einem Monat AGA vorrübergehend nicht Wehrdienstfähig geschrieben wurde und mich in 2 Jahren zur Nachuntersuchung melden soll. Wie sieht das jetzt in meinem Fall aus, eigentlich bin ich ja von der Wehrpflicht befreit, dank Dritte-Bruder-Regelung. Möchte jetzt eigentlich mit dem Thema Bundeswehr abschließen und am liebsten nichts mehr davon wissen...

An mein zuständiges KWEA habe ich mich noch nicht gewendet in der Hoffnung, dass ich hier erstmal Infos von Leuten kriege, die sich damit auskennen.

Bis dann!
« Letzte Änderung: 6. August 2007, 02:34:01 von jerry » Gespeichert
sunknown
Sr. Member
****
Beiträge: 364


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 6. August 2007, 13:56:58 »

hm schwierige frage. im wehrpflichtgesetz ist das mit der dritten-bruder regelung zwar festgehalten, man wird auf antrag vom wehrdienst befreit.
für diesen antrag gilt allerdings:

"Der Antrag ist frühestens nach Mitteilung der Erfassung durch die Erfassungsbehörde (§ 15 Abs. 1 Satz 2) und spätestens bis zum Abschluss der Musterung schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt zu stellen, es sei denn, der Befreiungsgrund tritt erst später ein oder wird später bekannt. 3Er ist zu begründen."

da du das ja nicht gemacht hast, bist du jetzt wahrscheinlich auf die kulanz des KWEA angewiesen.
im zivildienstgesetz finden sich die selben dienstausnahmen wie im wehrdienstgesetz(zb dritte brüder regelung), hier fehlt jedoch die oben rauskopierte zusatzbedingung. hmm.

Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 6. August 2007, 15:01:58 »

hm schwierige frage.

Aber dafür leicht lösbar:

KDV-Antrag stellen und danach gemäß § 10 Zivildienstgesetz die Befreiung vom Zivildienst (ebenfalls als Dritter Bruder) beantragen.

P.S.: Der Fragesteller ist vermutlich garnicht "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" sondern es wurde im Rahmen der Eisntellungsuntersuchung die Signierziffer "4" vergeben und er wurde dann entlassen. Das ist aber rechtlich - was den Status angeht - nicht relevant.
Gespeichert
jerry
Newbie
*
Beiträge: 2


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 8. August 2007, 01:24:01 »

Dann werde ich das mal versuchen!
Danke, für die schnelle Hilfe.  Zwinkernd
Gespeichert
nikolai-bo
Newbie
*
Beiträge: 7


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #4 am: 10. August 2007, 17:16:52 »

hallo ich bin in meiner familie der dritte sohn, bin 21 und habe noch keinen brief über erfassung o.ä. bekommen, mein erster bruder wahr untauglich , mein zweiter hat zivildienst gemacht, meine frage an euch: muss ich damit rechnen das ich noch post vom bund bekomme?Huch
Danke im vorraus
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 10. August 2007, 19:22:47 »

Da die letzte Frage nichts mit der "3.-Brüder-Regelung" zu tun hat, geht es hier weiter: http://www.musterungsforum.de/forum/zurueckstellung_unabkoemmlichkeit_befreiung/keine_erfassung_mit_21_jahren-t518.0.html
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits