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Autor Thema: Ausmusterungschancen bei bereits bestätigtem KDV antrag?  (Gelesen 2028 mal)
02derf
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« am: 17. Dezember 2006, 01:03:06 »

Ich war vor ca. 9 monaten bei der Musterung; hatte sofort gesagt, dass ich Verweigern will, und wurde auch dementsprechent begrenzt gemustert. Vor ca. 3 Moanten erhielt ich die bestätigung der KDV.

Nun bin ich vor 1-2 monaten auf die idee gekommen, dass vieles dass meinen alltag beeinflusst auf ADS zurückzuführen ist.
Dazu kommt, dass ich über andere wege mehr geld verdienen würde, als durch den Zivildienst, und dass ich evtl sofort nach dem Abitur mit dem Studium anfängen könnte.

Wichtig ist zwischen ADS und ADHS zu unterscheiden; das mit dem H beinhält hyperaktivität, welche bei mir nicht so stark ausgeprägt ist.

Folgende symptome liegen bei mir vor, von denen ich mir eine nachträgliche befreiung vom zivildienst erhoffe:

-kurze aufmerksamkeitsphasen; nach 2 stunden klausur bin ich total fertig
-probleme im feinmotorischen bereich
-probleme, alltägliche handlungen in einer kontrollierten abfolge zu tätigen; vergesslichkeit, zerstreutheit
-tagträume; geistige abwesenheit auch beim direkten ansprechen(kommt bei mir nicht vor)
-die fähigkeit des aufführen von arbeiten in zeitlich angemessenem rahmen fällt schwer
-viele flüchtigkeitsfehler
-abhängigkeit von anderen personen
-ständige innere unruhe
-massive einschalfprobleme
-depressionen
-starke lichtempfindlichkeit


Meine frage ist, inwiefern meine chancen auf befreiung vom zivildienst stehen, welche art von arzt ich aufsuchen sollte um mir eine qualifizierte diagnose einzuholen und an wen ich mich zuerst wenden soll um nachträglich ausgemustert zu werden.


Ich bedanke mich im vorraus
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Phoenix1984
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Beiträge: 28


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« Antworten #1 am: 17. Dezember 2006, 12:54:46 »

Ich war vor ca. 9 monaten bei der Musterung; hatte sofort gesagt, dass ich Verweigern will, und wurde auch dementsprechent begrenzt gemustert. Vor ca. 3 Moanten erhielt ich die bestätigung der KDV.

Das war ein Fehler.

Folgende symptome liegen bei mir vor, von denen ich mir eine nachträgliche befreiung vom zivildienst erhoffe:

-kurze aufmerksamkeitsphasen; nach 2 stunden klausur bin ich total fertig
-probleme im feinmotorischen bereich
-probleme, alltägliche handlungen in einer kontrollierten abfolge zu tätigen; vergesslichkeit, zerstreutheit
-tagträume; geistige abwesenheit auch beim direkten ansprechen(kommt bei mir nicht vor)
-die fähigkeit des aufführen von arbeiten in zeitlich angemessenem rahmen fällt schwer
-viele flüchtigkeitsfehler
-abhängigkeit von anderen personen
-ständige innere unruhe
-massive einschalfprobleme
-depressionen
-starke lichtempfindlichkeit

1) Hast du die Symptome selbst bei dir entdeckt, oder hat das ein Arzt das festgestellt? evtl. Bescheinigung?

2) Wusste der Musterungsarzt davon?

Meine frage ist, inwiefern meine chancen auf befreiung vom zivildienst stehen, welche art von arzt ich aufsuchen sollte um mir eine qualifizierte diagnose einzuholen und an wen ich mich zuerst wenden soll um nachträglich ausgemustert zu werden.

Du kannst einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung stellen (beim BAZ), wobei man dazu sagen muss, dass eine Ausmusterung bem KWEA einfacher ist, als beim BAZ.
Die schicken dich dann vielleicht zu einer Zusatzuntersuchung zu einem Facharzt.

Aber zuerst solltest du vllt, dich von einem nornmalen Arzt untersuchen lassen (wenn du es noch nicht gemacht hast), und wenn er deiner Meinung ist, bescheinigen lassen.
« Letzte Änderung: 17. Dezember 2006, 12:56:27 von Phoenix1984 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #2 am: 17. Dezember 2006, 16:47:09 »

Meine frage ist, inwiefern meine chancen auf befreiung vom zivildienst stehen,

Meiner Meinung nach nicht schlecht.

welche art von arzt ich aufsuchen sollte um mir eine qualifizierte diagnose einzuholen und an wen ich mich zuerst wenden soll um nachträglich ausgemustert zu werden.

Ich würde einen Internisten aufsuchen, dieser sollte dann recht umfassend schreiben, welche Tätigkeiten in der allgemeinen Grundausbildung dir Schwierigkeiten bereiten:

http://www.wehrpflichtrecht.de/erlasse/kid279.html

Zuständig für die Neufeststellung des Tauglichkeitsgrades ist das Bundesamt für den Zivildienst, hier müsstest du utner Hinweis auf einen geänderten Gesundheitszustand eine "ärztliche Untersuchung" beantragen.

Und imk nächsten Leben nicht gleich nen KDV-Antrag stellen, macht nämlich keinen Sinn.
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02derf
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« Antworten #3 am: 20. Dezember 2006, 20:06:09 »

Vielen dank für die nützlichen antworten

Ich habe zur zeit viel um die ohren, aber werde mich demnächst darum kümmern noch T3ed zu werden



super forum


mfg
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svennie
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« Antworten #4 am: 20. Dezember 2006, 20:09:11 »

aber werde mich demnächst darum kümmern noch T3ed zu werden

Das wird nicht funktionieren, der Verwendungsgrad verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten ("T3") wurde im Jahr 2004 abgeschafft.
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02derf
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« Antworten #5 am: 21. Dezember 2006, 01:51:16 »

Damit meinte ich eigentlich die befreiung von der Wehrpflicht und vom Zivildienst : )
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Phoenix1984
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« Antworten #6 am: 21. Dezember 2006, 10:58:27 »

Damit meinte ich eigentlich die befreiung von der Wehrpflicht und vom Zivildienst : )

Es heißt einfach: nicht wehrdienstfähig.
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02derf
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« Antworten #7 am: 22. Dezember 2006, 01:39:12 »

Also ich werde mich in meiner Umgebung nach einem Internisten umschauen, und dessen Meinung einholen.
Danach beim Bundesamt für Zivildienst eine ärtzliche Untersuchung beantragen.

Und je nach dem was die mir sagen werde ich mich ans BAZ wenden.



Vielen dank für den support.


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02derf
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« Antworten #8 am: 23. Februar 2007, 18:21:56 »

War beim Internisten; der hat ich zum Neurologen geschickt; der meint ich sollte zu ner Psychatrie gehen, weil es sehr zeitaufwendig ist ADS nachzuweisen

Er sprach von 4-6 Monaten bevor ich überhaupt aufgenommen werde in der Psychatrie

Ich werde versuchen einen Nachuntersuchungstermin vom Amt für Zivildienst zu vereinbaren, ihm mein Krankheitsbild darstellen und notfalls klagen, wenn ers nicht akzeptiert und mich vom Zivildienst befreit.
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« Antworten #9 am: 23. Februar 2007, 21:22:45 »

War beim Internisten; der hat ich zum Neurologen geschickt; der meint ich sollte zu ner Psychatrie gehen, weil es sehr zeitaufwendig ist ADS nachzuweisen

Naja, nen bißchen mehr hätte er ja machen können, ein Attest zum Beispiel (ansonsten bin ich ja kein Freund von "irgendwelchen" Attesten).
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