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Autor Thema: Ausmusterung bzw. Zurückstellung wegen Ausbildungs-/ Studienplatz?!?!  (Gelesen 1187 mal)
eholf
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Beiträge: 2


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« am: 17. Februar 2007, 12:43:52 »

hallo,
hab heute freudestrahlend eine einladung zu einem vorstellungsgespräch von einer firma erhalten. als ich mir jedoch den brief ein bisschen genauer durchlas, sah ich, dass ich zu dem gespräch ein bescheid mitbringen soll, in dem steht, dass ich den wehrdienst in den nächsten jahren nicht ableisten muss. tscha,...das problem ist jetzt nur, dass ich T2 gemustert wurde und somit eigentlich planmäßig zum 1.10. eingezogen werden soll. gibt es nun noch eine möglichkeit mich nachträglich ausmustern bzw. zurückstellen zu lassen?
und wie lange würde das dauern? hab das gespräch bereits in 10 Tagen!!!!
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svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 17. Februar 2007, 12:56:51 »

hallo,
hab heute freudestrahlend eine einladung zu einem vorstellungsgespräch von einer firma erhalten. als ich mir jedoch den brief ein bisschen genauer durchlas, sah ich, dass ich zu dem gespräch ein bescheid mitbringen soll, in dem steht, dass ich den wehrdienst in den nächsten jahren nicht ableisten muss. tscha,...das problem ist jetzt nur, dass ich T2 gemustert wurde und somit eigentlich planmäßig zum 1.10. eingezogen werden soll.

Bist du denn bereits zum 1.10. einberufen?

gibt es nun noch eine möglichkeit mich nachträglich ausmustern bzw. zurückstellen zu lassen?

Natürlich, wenn ein Zurückstellungsgrund vorliegt, dann wirst du zurückgestellt. Und wenn die Voraussetzungen für "nicht wehrdienstfähig" vorliegen, dann wirst du ggf. "ausgemustert".

und wie lange würde das dauern?

Wochen bis Monate.

hab das gespräch bereits in 10 Tagen!!!!

Dann wird wohl nichts aus dem Job  Ärgerlich
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eholf
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 17. Februar 2007, 13:38:12 »

naja nicht wirklich in dem brief vom wehramt steht"... wegen ihrer schulischen ausbildung bis einschließlich 30.06.2007 stelle ich sie vom Wehrdienst zurück. nach ablauf der zurückstellungsfrist stehen sie für den wehrdienst zur verfügung." das ist alles was ich bekommen habe. also noch keine direkte einberufung.
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sunknown
Sr. Member
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Beiträge: 364


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« Antworten #3 am: 17. Februar 2007, 20:01:24 »

naja nicht wirklich in dem brief vom wehramt steht"... wegen ihrer schulischen ausbildung bis einschließlich 30.06.2007 stelle ich sie vom Wehrdienst zurück. nach ablauf der zurückstellungsfrist stehen sie für den wehrdienst zur verfügung." das ist alles was ich bekommen habe. also noch keine direkte einberufung.

das du zur verfügung stehst heißt noch lange nicht, dass du auch einberufen wirst. ein "plan" zur einberufung zum 1.10. existiert im moment mit sicherheit noch nicht, das kann sich antürlich ändern.
ich denke du solltest einen kompetenten anwalt konsultieren.
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