(Ohne was zu unterschreiben etc)
Du hast es immer noch nicht verstanden.
Den Einberufungsvorschlag wirst du wohl oder übel unterschreiben müssen.
sprich wenn der KDV freigegeben ist sprich durch ist gehe ich auch keine weitere Verpflichtung bei der Dienststelle ein, richtig?!)
Du bist gegenüber der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, Zivildienst zu leisten. Näheres kannst du dem Einberufungsbescheid entnehmen, den du nach dem Einberufungsvorschlag bekommst.
Diese Verpflichtung endet mit dem Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.
Mich ende Dezember an das BAZ wenden das ich den KDV Antrag zurückziehe.
Du ziehst nichts zurück, du verzichtest auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.
Die sagen mir ja oder nein. Hoffe natürlich auf Ja.
Ganz offensichtlich hast du
nichts verstanden.
Du verzichtest auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Da kann das BAZ nicht nein sagen.
Muss da was großes drinstehen außer wie es schon des öfteren hier angegeben war " zweizeiler" .
Die einzige Voraussetzung ist, dass der Verzicht schriftlich erfolgen muss.
... und ich mach eine nachmusterung wobei ich ja dann auch nochmal ein recht drauf habe richtig?
Nein du machst keine Nachmusterung
weil es sowas nicht gibt. Du beantragst eine Überprüfungsuntersuchung.