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Autor Thema: Ausmusterung bzw weg vom Zivi durch Kiffen?  (Gelesen 638 mal)
svennie
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« Antworten #15 am: 26. Juli 2010, 13:28:00 »

(Ohne was zu unterschreiben etc)

Du hast es immer noch nicht verstanden.

Den Einberufungsvorschlag wirst du wohl oder übel unterschreiben müssen.

sprich wenn der KDV freigegeben ist sprich durch ist gehe ich auch keine weitere Verpflichtung bei der Dienststelle ein, richtig?!)

Du bist gegenüber der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, Zivildienst zu leisten. Näheres kannst du dem Einberufungsbescheid entnehmen, den du nach dem Einberufungsvorschlag bekommst.

Diese Verpflichtung endet mit dem Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.

Mich ende Dezember an das BAZ wenden das ich den KDV Antrag zurückziehe.

Du ziehst nichts zurück, du verzichtest auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.

Die sagen mir ja oder nein. Hoffe natürlich auf Ja.

Ganz offensichtlich hast du nichts verstanden.

Du verzichtest auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Da kann das BAZ nicht nein sagen.

Muss da was großes drinstehen außer wie es schon des öfteren hier angegeben war " zweizeiler" .

Die einzige Voraussetzung ist, dass der Verzicht schriftlich erfolgen muss.

... und ich mach eine nachmusterung wobei ich ja dann auch nochmal ein recht drauf habe richtig?

Nein du machst keine Nachmusterung weil es sowas nicht gibt. Du beantragst eine Überprüfungsuntersuchung.
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« Antworten #16 am: 26. Juli 2010, 13:59:49 »

Sorry ... Ich will einfach nur auf Nummer sicher gehen ...

Überprüfungsuntersuchung dann beantragen beim Kreiswehrersatzamt ja?
Wenn ich den Verzicht zum BAZ geschickt habe die mir gesagt haben ok
und mich das kreiswehrersatzamt dann anschreibt ....dann das schreiben bzgl überprüfungsuntersuchung ansetzen? ...
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svennie
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« Antworten #17 am: 26. Juli 2010, 14:14:34 »

Wenn ich den Verzicht zum BAZ geschickt habe die mir gesagt haben ok
und mich das kreiswehrersatzamt dann anschreibt ....dann das schreiben bzgl überprüfungsuntersuchung ansetzen? ...

Nicht ansetzen, sondern aufsetzen, ansonsten: Ja.
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« Antworten #18 am: 26. Juli 2010, 19:11:18 »

Und es ist mein RECHT bzw GRANTIERT das ich auch einer Überprüfungsuntersuchung bekomme?
Nicht das ich das dann alles mache und dann hinterher noch zum Bund muss und die mir dann sagen "arschlecken"
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svennie
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« Antworten #19 am: 26. Juli 2010, 19:18:35 »

Und es ist mein RECHT bzw GRANTIERT das ich auch einer Überprüfungsuntersuchung bekomme?

Es ist dein Recht, dass vor einer Einberufung eine Überprüfungsuntersuchung erfolgt, wenn du dies beantragst und entweder

a) seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung 2 Jahre vergangen sind oder
b) seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung eine Änderung des Gesundheitszustandes eingetreten ist.

Wenn das KWEA dann der Meinung ist, dich nicht mehr einberufen zu wollen, dann braucht es dich allerdings auch nicht untersuchen.

Wichtig ist, dass der Antrag vor einer Einberufung gestellt wird.

Eine Einberufung muss vorher angekündigt werden, wenn seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung 2 Jahre vergangen sind.
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« Antworten #20 am: 28. Juli 2010, 10:16:18 »

ok vielen lieben dank
meine letzte frage noch ...
Kommt denn vom Kreiswehrersatzamt dann direkt ein Einberufungsbescheid oder erstmal nur eine Nachrichtig von wegen wir sind jetzt wieder für sie zuständig bla bla ... das ich dann dadrauf die überprüfungsuntersuchung beantrage oder kommt direkt der einberufungsbescheid?
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svennie
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« Antworten #21 am: 28. Juli 2010, 10:33:09 »

ok vielen lieben dank
meine letzte frage noch ...
Kommt denn vom Kreiswehrersatzamt dann direkt ein Einberufungsbescheid oder [...] kommt direkt der einberufungsbescheid?

Ich schrieb:

Eine Einberufung muss vorher angekündigt werden, wenn seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung 2 Jahre vergangen sind.

Wenn also die letzte musterungsärztliche Untersuchung weniger als 2 Jahre her ist, dann kann auch direkt ein Einberufungsbescheid kommen.
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