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Autor Thema: Ausmusterung bzw weg vom Zivi durch Kiffen?  (Gelesen 2278 mal)
svennie
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« Antworten #15 am: 26. Juli 2010, 13:28:00 »

(Ohne was zu unterschreiben etc)

Du hast es immer noch nicht verstanden.

Den Einberufungsvorschlag wirst du wohl oder übel unterschreiben müssen.

sprich wenn der KDV freigegeben ist sprich durch ist gehe ich auch keine weitere Verpflichtung bei der Dienststelle ein, richtig?!)

Du bist gegenüber der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, Zivildienst zu leisten. Näheres kannst du dem Einberufungsbescheid entnehmen, den du nach dem Einberufungsvorschlag bekommst.

Diese Verpflichtung endet mit dem Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.

Mich ende Dezember an das BAZ wenden das ich den KDV Antrag zurückziehe.

Du ziehst nichts zurück, du verzichtest auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.

Die sagen mir ja oder nein. Hoffe natürlich auf Ja.

Ganz offensichtlich hast du nichts verstanden.

Du verzichtest auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Da kann das BAZ nicht nein sagen.

Muss da was großes drinstehen außer wie es schon des öfteren hier angegeben war " zweizeiler" .

Die einzige Voraussetzung ist, dass der Verzicht schriftlich erfolgen muss.

... und ich mach eine nachmusterung wobei ich ja dann auch nochmal ein recht drauf habe richtig?

Nein du machst keine Nachmusterung weil es sowas nicht gibt. Du beantragst eine Überprüfungsuntersuchung.
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« Antworten #16 am: 26. Juli 2010, 13:59:49 »

Sorry ... Ich will einfach nur auf Nummer sicher gehen ...

Überprüfungsuntersuchung dann beantragen beim Kreiswehrersatzamt ja?
Wenn ich den Verzicht zum BAZ geschickt habe die mir gesagt haben ok
und mich das kreiswehrersatzamt dann anschreibt ....dann das schreiben bzgl überprüfungsuntersuchung ansetzen? ...
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svennie
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« Antworten #17 am: 26. Juli 2010, 14:14:34 »

Wenn ich den Verzicht zum BAZ geschickt habe die mir gesagt haben ok
und mich das kreiswehrersatzamt dann anschreibt ....dann das schreiben bzgl überprüfungsuntersuchung ansetzen? ...

Nicht ansetzen, sondern aufsetzen, ansonsten: Ja.
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« Antworten #18 am: 26. Juli 2010, 19:11:18 »

Und es ist mein RECHT bzw GRANTIERT das ich auch einer Überprüfungsuntersuchung bekomme?
Nicht das ich das dann alles mache und dann hinterher noch zum Bund muss und die mir dann sagen "arschlecken"
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svennie
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« Antworten #19 am: 26. Juli 2010, 19:18:35 »

Und es ist mein RECHT bzw GRANTIERT das ich auch einer Überprüfungsuntersuchung bekomme?

Es ist dein Recht, dass vor einer Einberufung eine Überprüfungsuntersuchung erfolgt, wenn du dies beantragst und entweder

a) seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung 2 Jahre vergangen sind oder
b) seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung eine Änderung des Gesundheitszustandes eingetreten ist.

Wenn das KWEA dann der Meinung ist, dich nicht mehr einberufen zu wollen, dann braucht es dich allerdings auch nicht untersuchen.

Wichtig ist, dass der Antrag vor einer Einberufung gestellt wird.

Eine Einberufung muss vorher angekündigt werden, wenn seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung 2 Jahre vergangen sind.
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« Antworten #20 am: 28. Juli 2010, 10:16:18 »

ok vielen lieben dank
meine letzte frage noch ...
Kommt denn vom Kreiswehrersatzamt dann direkt ein Einberufungsbescheid oder erstmal nur eine Nachrichtig von wegen wir sind jetzt wieder für sie zuständig bla bla ... das ich dann dadrauf die überprüfungsuntersuchung beantrage oder kommt direkt der einberufungsbescheid?
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svennie
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« Antworten #21 am: 28. Juli 2010, 10:33:09 »

ok vielen lieben dank
meine letzte frage noch ...
Kommt denn vom Kreiswehrersatzamt dann direkt ein Einberufungsbescheid oder [...] kommt direkt der einberufungsbescheid?

Ich schrieb:

Eine Einberufung muss vorher angekündigt werden, wenn seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung 2 Jahre vergangen sind.

Wenn also die letzte musterungsärztliche Untersuchung weniger als 2 Jahre her ist, dann kann auch direkt ein Einberufungsbescheid kommen.
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« Antworten #22 am: 22. November 2010, 22:17:50 »

Hey,

und es geht weiter.
nach div. schriftverkehr mit dem Bundesamt für Zivi würde meine Frist auf den 30.11.2010 verlängert. Das wäre quasi in 8 Tagen.
Im letzen Schreiben heißt es:

Überschrift: Zurückstellung vom Zividienst " Widerspruchsbescheid"

Bitte bemühen Sie sich bis spätestens 30.11.2010 um einen Ziviplatz Ihrer Wahl und untetschreiben Sie dort einen Einberufungvorschlag damit ich diesen berücksichtigen kann. Sollten mir bis zum 30.11.2010 nichts weiteres vorliegen werde ich sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach dienstlichen Bedarf zum Zivildienst einberufen.

So,

was heißt das jetzt für mich?
Ich will definitv nichts mehr von beidem machen weder Zivi noch Bund!
Habe mir folgendes Überlegt!
Abwarten bis was kommt. Wenn was kommt einen Brief zu verfassen das ich doch lieber wieder zum BUnd möchte und dann beim Bund eine Nachmusterung machen da es mehr Chancen sehe beim Bund raus zu kommen als beim Zivi?
Kann man das so machen? Ist das richtig?
Gibt es vielleicht anderen Möglichkeiten?
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« Antworten #23 am: 23. November 2010, 15:28:12 »

Ich hab mir oben das nochmal durchgelesen.
Scheint ja dann so das ich ca am 30.11 das Bundesamt für Zivildienst anschreiben sollte das ich doch wieder zum Bund möchte? Weil wenn die mich anschreiben mit der "Einberufung" wie es oben in dem zitierten Schreiben steht kann ich nichts mehr machen?
Ist das richtig?
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franzl
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« Antworten #24 am: 23. November 2010, 15:49:07 »

Ich hab mir oben das nochmal durchgelesen.
Scheint ja dann so das ich ca am 30.11 das Bundesamt für Zivildienst anschreiben sollte das ich doch wieder zum Bund möchte? Weil wenn die mich anschreiben mit der "Einberufung" wie es oben in dem zitierten Schreiben steht kann ich nichts mehr machen?
Ist das richtig?

Nein, das ist nicht richtig. Du kannst jederzeit auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, auch nach einer Einberufung zum Zivildienst.

An deiner Stelle würde ich das Schreiben eigentlich ignorieren. Es ist durchaus möglich, dass sie dich dann in Ruhe lassen....aber selbst wenn nicht kannst du NACH einer Einberufung auf deine Anerkennung verzichten. Es gibt keinen Grund, das vorher zu tun.... Immer Zeit verzögern!
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« Antworten #25 am: 23. November 2010, 19:47:14 »

bohr cool super - Danke für die Antwort
Also kann ich das dann wie oben schon angeschrieben machen:

"Abwarten bis was kommt. Wenn was kommt einen Brief zu verfassen das ich doch lieber wieder zum BUnd möchte und dann beim Bund eine Nachmusterung machen da ich mehr Chancen sehe beim Bund raus zu kommen als beim Zivi
Kann man das so machen? Ist das richtig?
"

Eine Frage habe ich dann aber noch.
Wenn wirklich was kommen sollte ... Und ich schreibe das ich mir das überlegt habe und die KDV Antrag wieder zurück ziehe muss ich dann gleichzeitig auch schon mit reinschreiben das ich eine Nachmusterung dann beim Kreiswehrersatzamt machen will oder schreib ich quasi nur das ich den Antrag zurück ziehe ... Das in Ordnung geht ... Und warte dann auf Post vom Kreiswehrersatzamt und schreibe denen dann das ich eine Nachmusterung beantragen möchte

Danke schonmal Gruß
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« Antworten #26 am: 23. November 2010, 20:02:25 »

Wenn was kommt einen Brief zu verfassen das ich doch lieber wieder zum BUnd möchte

Die richtigen Worte dafür sind: Auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten.

und dann beim Bund eine Nachmusterung machen

Das Dingens heißt Überprüfungsuntersuchung.

Und ich schreibe das ich mir das überlegt habe und die KDV Antrag wieder zurück ziehe

Du kannst nichts zurückziehen, über deinen Antrag ist entschieden. Du kannst nur verzichten.

muss ich dann gleichzeitig auch schon mit reinschreiben das ich eine Nachmusterung dann beim Kreiswehrersatzamt machen will

Ich lese immer nur will will will will

Vielleicht wird das KWEA mit dir doch noch ein bißchen Spaß haben.

oder schreib ich quasi nur das ich den Antrag zurück ziehe ...

Nein, du schreibst, dass du auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtest.

Und warte dann auf Post vom Kreiswehrersatzamt und schreibe denen dann das ich eine Nachmusterung beantragen möchte

Ob da Post kommt, hängt zunächst davon ab, wie lange die letzte musterungsärztliche Untersuchung her ist. Wenn weniger als 2 Jahre, dann solltest du dich selsbt darum kümmern. Ansonsten solltst du vor einer Einberufung Post bekommen.

Dürfte sich aber letztlich eh alles erledigt haben.
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« Antworten #27 am: 12. Dezember 2010, 11:35:06 »

Hallo,

Was meinst du mit "Vielleicht wird das KWEA mit dir doch noch ein bißchen Spaß haben." ?

"Ob da Post kommt, hängt zunächst davon ab, wie lange die letzte musterungsärztliche Untersuchung her ist. Wenn weniger als 2 Jahre, dann solltest du dich selsbt darum kümmern. Ansonsten solltst du vor einer Einberufung Post bekommen."

Meine Musterung ist mehr als 2 Jahre her!!!

Teu teu teu bis heute ist noch keine Post gekommen,
sollte was kommen ... kann man das so verfassen:

"

xxxxxxxx xxxxxx xxxxxxx xxxxxxx


Einspruch/Widerspruch


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx, dessen Eingang ich Ihnen
hiermit bestätige.

Da ich mir nochmal genau Gedanken gemacht habe, möchte ich auf meine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, die Gewissensgründe, die zur Anerkennung auf die Verweigerung mit der Waffe im Kriegsdienst geführt haben, bestehen nicht mehr.
 



Mit freundlichen Grüßen


xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx


"

Gruß Das Amt


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franzl
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« Antworten #28 am: 12. Dezember 2010, 11:48:07 »

Es ist aber kein Widerspruch...das ist einfach falsch. Du kannst dich dabei nicht auf irgendein Schreiben beziehen.

1.) Es ist sehr unwahrscheinlich, dass du eine Einberufung noch bekommen wirst.
2.) Wenn sie kommt...erklärst du einfach, dass du auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtest. Nehme keinen Bezug auf irgendwas von ihnen dabei.

Das Ganze ist wirklich nicht schwer...
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svennie
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« Antworten #29 am: 12. Dezember 2010, 14:05:59 »

Teu teu teu bis heute ist noch keine Post gekommen,
sollte was kommen ... kann man das so verfassen:

Ich weiß nicht, was du da jetzt verfassen willst ...

"

xxxxxxxx xxxxxx xxxxxxx xxxxxxx


Einspruch/Widerspruch

 Huch

Einen Einstrpuch kennt das Wehrrecht nicht, das Zivildienstgesetz auch nicht. Widerspruch wogegen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx, dessen Eingang ich Ihnen
hiermit bestätige.

so weit so gut, letztlich aber vollkommen egal.

Da ich mir nochmal genau Gedanken gemacht habe, möchte ich auf meine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, die Gewissensgründe, die zur Anerkennung auf die Verweigerung mit der Waffe im Kriegsdienst geführt haben, bestehen nicht mehr.

Den Teil bis zum ersten Komma kannst du streichen.
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