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Autor Thema: Ausmusterung bzw weg vom Zivi durch Kiffen?  (Gelesen 2279 mal)
Amt
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« am: 21. Juli 2010, 15:56:44 »

Hallo zusammen.
Hab wie alle hier das Problem mit dem Zivi am Hals.
Folgende Situation:

Ich bin vor über 2 Jahren gemustert worden ( T2 ) habe danach eine Kriegsdienstverweigerung eingereicht die auch erfolgreich anerkannt wurde!
Kurz nach meiner Prüfung jetzt im Mai kam das Schreiben vom Bundesamt für Zivildienst zur einberufung (ZIVI) zum 01.10.2010.

Hatte einen Halbjahres Vertrag in aussicht den ich vor dem Zivi gerne vorgezogen haette da ich vom jetzt kommenden 01.08.2010 bis hin zu meinem Geburstag noch mehr als ein halbes Jahr liegt. Haette dann anschließes Zivi gemacht ...oder auch nicht ...
Ich hab aber vor kurzem einen Jahresvertrag erhalten und stehe natürlich jetzt auf dem Schlauch.
Habe Widerspruch eingelegt ..der wurde abgelehnt ... dadrauf hin mit meinem AG nochmal ein Schreiben aufgesetzt das wie ich am Telefon hörte ebenfalls abgelehnt wurde.
Jetzt ist die Frage in wie fern eine "Nachuntersuchung" wie sich das beim Zivi ja angeblich schimpft was bringt.

Hab überlegt anzugeben das ich Kiffe wobei mir da der Hintergedanke kam das es vllt dann nur als Nachteil angesehen wird und ich dann noch einen schlechteren Ziviplatz erhalten und so Sachen wie zb Essen auf Rädern nichtmehr machen kann.
Kollegen von mir haben das angegeben bei der Musterung beim Kreiswehrersatzamt und waren direkt ausgemustert ...
Ich weiß nicht wie es beim Zivi ist ... Haette gerne mal eure Erfahrungen / Meinungen dazu gewusst


Danke







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svennie
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« Antworten #1 am: 21. Juli 2010, 19:10:11 »

Ich bin vor über 2 Jahren gemustert worden ( T2 ) habe danach eine Kriegsdienstverweigerung eingereicht die auch erfolgreich anerkannt wurde!

Na toll.

Warum verweigert man den Kriegsdienst aus Gewissensgründen, wenn man auf lange Sicht nicht einberufbar ist!?

Kurz nach meiner Prüfung jetzt im Mai kam das Schreiben vom Bundesamt für Zivildienst zur einberufung (ZIVI) zum 01.10.2010.

Dasw war sicher nur eine Ankündigung.

Hatte einen Halbjahres Vertrag in aussicht den ich vor dem Zivi gerne vorgezogen haette da ich vom jetzt kommenden 01.08.2010 bis hin zu meinem Geburstag noch mehr als ein halbes Jahr liegt. Haette dann anschließes Zivi gemacht ...oder auch nicht ...

Ja, oder auch nicht. Das BAZ lässt sich auf solche Spielchen eher weniger ein.

Ich hab aber vor kurzem einen Jahresvertrag erhalten und stehe natürlich jetzt auf dem Schlauch.

Warum? Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben und du hast nach dem Zivildienst einen Job. Dein Problem muss also woanders liegen.

Habe Widerspruch eingelegt

wogegen?

dadrauf hin mit meinem AG nochmal ein Schreiben aufgesetzt das wie ich am Telefon hörte ebenfalls abgelehnt wurde.

Das Schreiben wurde abgelehnt? Was hat der Arbeitgeber denn geschrieben?

Jetzt ist die Frage in wie fern eine "Nachuntersuchung" wie sich das beim Zivi ja angeblich schimpft was bringt.

Nein, das heißt "ärztliche Untersuchung" und bringt genau dann etwas, wenn du dort plausibel darlegen kannst, dass du nicht (mehr) wehrdienstfähig bist.

Hab überlegt anzugeben das ich Kiffe wobei mir da der Hintergedanke kam das es vllt dann nur als Nachteil angesehen wird und ich dann noch einen schlechteren Ziviplatz erhalten und so Sachen wie zb Essen auf Rädern nichtmehr machen kann.

Autofahren im Dienst ist dann natürlich nicht mehr.

Bei der Bundeswehr würde man dann ganz auf dich verzichten. Das ist der kleine aber feine Unterschied.

Kollegen von mir haben das angegeben bei der Musterung beim Kreiswehrersatzamt und waren direkt ausgemustert ...

Ja, du musstest aber schwere Geschütze auffahren, Grundrechte, Kriegsdienstverweigerung. Und jetzt hast du (leider) den Salat.
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Amt
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« Antworten #2 am: 22. Juli 2010, 21:05:42 »

Zitat
Na toll.

Warum verweigert man den Kriegsdienst aus Gewissensgründen, wenn man auf lange Sicht nicht einberufbar ist!?
Dumme Aktion ich weiß es selber ... Haette mir mehr Zeit damit lassen sollen und die ganze Sache erstmal ruhen lassen ... bis es dann soweit ist ...

Zitat
Dasw war sicher nur eine Ankündigung.
richtig, aber was heißt "nur" eine ankündigung ... das ist schon scheisse genug
Zitat
Warum? Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben und du hast nach dem Zivildienst einen Job. Dein Problem muss also woanders liegen.
Ich habe einen Job Ja! Aber dann auch nur noch für den Rest der Zeit ..grob überschlagen 3 Monate. Mein Problem ist da wo ich jetzt bin ist soweit alles eingerichtet und fertig zum arbeiten! Ich würde dann genau den arbeitsplatz verlieren wo meine kompetenzen und kenntnisse liegen..fähigkeiten etc ... und dann danach warscheinlich woanders eingesetzt weil mir der platz nicht freigehalten werden kann .. also es ist noch nicht zuende diskutiert mit meinem AG....und genau so haben ich auch in dem schreiben argumentiert nur halt alles etwas höflicher sachlicher genau etc
Zitat
wogegen?
gegen die heranziehung !!!
Zitat
Das Schreiben wurde abgelehnt? Was hat der Arbeitgeber denn geschrieben?
Das ich wichtige Aufgaben dort erledige und wie ich oben bereits aufgeführt habe

Zitat
Nein, das heißt "ärztliche Untersuchung" und bringt genau dann etwas, wenn du dort plausibel darlegen kannst, dass du nicht (mehr) wehrdienstfähig bist.
durchs kiffen???


gibt es denn noch einen ausweg?
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Amt
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« Antworten #3 am: 22. Juli 2010, 21:07:46 »

Ich habe sonst nix und könnte nur rumfaken ...
krummer rücken ... früher mal umgeknickt .. mein arzt meinte das bringt nix ... Meine letzte Chance ist der Untersuchungsantrag beim BAZ
Kennst du fälle wo einer durchs Kiffen rausgekommen ist oder musste er dann so einen scheiss Job machen wie ich das oben beschrieben habe wo ich grade so angst vor habe ...

Danke für deine Antwort ..
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svennie
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« Antworten #4 am: 23. Juli 2010, 10:44:53 »

Ich habe sonst nix und könnte nur rumfaken ...

Hat denn das KWEA damals tatsächlich duch Untersuchungen ermittelt, dass du den Anforderungen des Grundwehrdienstes gewachsen bist? Eher nicht, du wurdest gemessen, gewogen und befragt und das wars dann aber auch.

Ein erfahrener Anwalt schafft es auch bei jemandem, der "sonst nix hat" den Tauglichkeitsgrad nicht wehrdienstfähig zu erreichen.

krummer rücken ... früher mal umgeknickt .. mein arzt meinte das bringt nix ... Meine letzte Chance ist der Untersuchungsantrag beim BAZ

Naja, letzte Chance ...

Kennst du fälle wo einer durchs Kiffen rausgekommen ist

Dutzende, nur halt nicht beim Bundesamt für den Zivildienst, sondern beim Kreiswehrersatzamt.

oder musste er dann so einen scheiss Job machen wie ich das oben beschrieben habe wo ich grade so angst vor habe ...

Autofahren im Dienst ist dann nicht.

Bliebe die Möglichkeit, auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu verzichten und eine Überprüfungsuntersuchung beim Kreiswehrersatzamt zu beantragen. Dann würde das vermutlich klappen.
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« Antworten #5 am: 23. Juli 2010, 13:07:22 »

Ich hab nochmals mit dem Bundesamt für Zivi kontakt aufgenommen
Es ist also möglich den KDW - Antrag zurück zunehmen sprich ein
schreiben aufzusetzen in dem es heißt "Ich kann es mir vorstellen bzw
mit meinem Gewissen vereinbaren den Dienst an der Waffe doch anzutreten"
Sollte das geschehen bin ich beim BAZ raus un die ganzen Unterlagen schicken die zurück zum Kreiswehrersatzamt wo es lt vielen foren einfacher ist und auch einfacher ist wie du sagtest raus zukommen als
beim BAZ
Das wird mein nächster Schritt sein ... hast du vllt dazu noch tipps für mich?
vielen dank gruß
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« Antworten #6 am: 23. Juli 2010, 13:17:34 »

Ich hab nochmals mit dem Bundesamt für Zivi kontakt aufgenommen
Es ist also möglich den KDW - Antrag zurück zunehmen sprich ein
schreiben aufzusetzen in dem es heißt "Ich kann es mir vorstellen bzw
mit meinem Gewissen vereinbaren den Dienst an der Waffe doch anzutreten"

Man kann jederzeit auf seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten.

Das wird mein nächster Schritt sein ... hast du vllt dazu noch tipps für mich?

Du musst dir schon im Klaren darüber sein, dass das mit Risiken verbinden ist, evetuell auch mit einer Erhöhung der Heranziehungsgrenze, jedenfalls wenn du 22 Jahre alt bist.

Der erste Schritt wäre natürlich, das BAZ über den Verzicht zu informieren.
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« Antworten #7 am: 23. Juli 2010, 15:10:21 »

Ich bin 24 und werde im März 25.
Von daher kann da von der Grenze her garnicht mehr viel passieren.
Hatte mir das so gedacht den Antrag zustellen das ich es mit meinen Gewissen wieder vereinbaren kann den Dienst an der Waffe anzutreten..
Dann angebe das sich gesundheitlich was in den Jahren was getan hat .. Zur Nachmusterung geladen werde und dort dann aufs Kiffen zu sprechen komme .....?
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svennie
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« Antworten #8 am: 23. Juli 2010, 17:06:40 »

Ich bin 24 und werde im März 25.

Naja dann solltest du das Problem vielleicht etwas anders lösen und nur versuchen, eine Einberufung zum Zivildienst bis zum Januar zu vermeiden.

Ggf. solltest du eine Stelle vorschlagen, wo es Anfang Januar losgeht.

Anfang Dezember verzichtest du dann auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und das Problem ist gelöst.

Von daher kann da von der Grenze her garnicht mehr viel passieren.
Hatte mir das so gedacht den Antrag zustellen das ich es mit meinen Gewissen wieder vereinbaren kann den Dienst an der Waffe anzutreten..

Nein du stellst keinen Antrag, du verzichtest auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Das aber möglichst spät.
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« Antworten #9 am: 25. Juli 2010, 00:21:36 »

Meinse so ist der beste Weg?
Also Zivistelle suchen bzw so tun als ob ... bzw die wollen bestimmt die bestätigung das es auch erst im Januar startet haben oder?
Naja aufj eden Fall Platz suchen wo es im Januar losgeht ... Dann wird bestimmt nochmal ein schreiben losgehen und dann den antrag auf einen rückzug des zivildienstes stellen und dann sollte nix mehr kommen<?
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« Antworten #10 am: 25. Juli 2010, 13:33:29 »

Meinse so ist der beste Weg?

ja, oder willst du warten, bis dir eine Stelle zugewiesen wird, ggf. schon zum 1.10.?

Also Zivistelle suchen bzw so tun als ob ... bzw die wollen bestimmt die bestätigung das es auch erst im Januar startet haben oder?

"Die" wollen einen gemeinsamen Einberufungsvorschlag von der Dienststelle und von dir.

Dann wird bestimmt nochmal ein schreiben losgehen und dann den antrag auf einen rückzug des zivildienstes stellen und dann sollte nix mehr kommen<?

Es gibt keinen "Antrag auf Rückzug des Zivildienstes", du sollst vielmehr auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten.

Das wird man dir bestätigen und dann hörst du ggf. vom Kreiswehrersatzamt wieder etwas und müsstest dort die Zurückstellung von Wehrdienst beantragen.
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« Antworten #11 am: 26. Juli 2010, 05:27:40 »

Und was sage ich dann der Zivistelle? Wir verarschen die nur. ICh nutze euch nur aus...Unterschreibt man da keinen Vertrag oder so...Wäre ja auch dumm wenn ich hinterher da nichtmehr raus komme
Bzw denen erst sagen Ich hab eine Stelle und will dann auf einmal doch zum Bund und ich scheiss auf die stelle. Hab ich mich dazu dann nicht verppflichtet das zu machen?
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« Antworten #12 am: 26. Juli 2010, 10:33:29 »

Und was sage ich dann der Zivistelle? Wir verarschen die nur. ICh nutze euch nur aus...Unterschreibt man da keinen Vertrag oder so...Wäre ja auch dumm wenn ich hinterher da nichtmehr raus komme
Bzw denen erst sagen Ich hab eine Stelle und will dann auf einmal doch zum Bund und ich scheiss auf die stelle. Hab ich mich dazu dann nicht verppflichtet das zu machen?

svenni hat dir erläutert, dass du zu jedem zeitpunkt die möglichkeit hast den KDV-antrag zurückzuziehen, wenn die gewissensgründe, die gg. den dienst an der waffe bestanden haben, nicht mehr bestehen.

diese möglichkeit besteht unabhängig davon, ob du zuvor einen einberufungsvorschlag für januar 2011 oder wann auch immer gemacht hast oder nicht.

das sind die informationen, was du daraus machst ist alleine deine sache. wenn du die zivistelle nicht "verarschen" willst, dann kannst du auch gerne den zivildienst antreten und ableisten.
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« Antworten #13 am: 26. Juli 2010, 10:49:02 »

Und was sage ich dann der Zivistelle?

Das bleibt dir überlassen, aber grundsätzlich übernimmt das das Bundesamt.

Wir verarschen die nur. ICh nutze euch nur aus...

Wer nutzt wen aus?

Die Dienststelle bekommt vom Bundesamt einen Zuschuss dafür, dass du dort für rd. 1,65 Euro pro Stunde + Zulagen arbeiten darfst. Die meisten Dienststellen sind mittlerweile der Meinung, dass sich das nicht mehr lohnt, weil 1,65 Euro ne Menge Geld ist.

Unterschreibt man da keinen Vertrag oder so...

Nein, man unterschreibt keinen Vertrag.

Hab ich mich dazu dann nicht verppflichtet das zu machen?

Deine Verpflichtung ergibt sich aus dem Zivildienstgesetz. Nach dem Zivildienstgesetz endet diese Verpflichtung dann, wenn du kein anerkannter Kriegsdienstverweigerer mehr bist.

Aber du kannst das Spiel ja gern nach den Regeln des Bundesamtes spielen, dir 1,65 Euro pro Stunde zahlen lassen, jemandem den Arbeitsplatz wegnehmen und deinen Arbeitsplatz in den Wind schreiben. Es ist deine Entscheidung.
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« Antworten #14 am: 26. Juli 2010, 13:05:35 »

Alles Jungs,
Dann danke ich euch dafür

Werd mir dann jetzt eine Stelle suchen und mit denen einen Termin im Januar oder Februar vereinbaren wo ich den Dienst antrete.
(Ohne was zu unterschreiben etc) sprich wenn der KDV freigegeben ist sprich durch ist gehe ich auch keine weitere Verpflichtung bei der Dienststelle ein, richtig?!)
Mich ende Dezember an das BAZ wenden das ich den KDV Antrag zurückziehe.
Die sagen mir ja oder nein. Hoffe natürlich auf Ja. Muss da was großes drinstehen außer wie es schon des öfteren hier angegeben war " zweizeiler" .
Dann heißt es ja das waandert wieder zum Bund ... somit sind die für mich zuständigt...endweder ich höre nix mehr oder sie schreiben mich an ... und ich mach eine nachmusterung wobei ich ja dann auch nochmal ein recht drauf habe richtig?

wenn ich mir das noch beantwortet bin ich glücklich ...
Gebe dann hier auch gerne ein feedback wie es gelaufen ist
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