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Autor Thema: Ausbildung mit spontanem BA-Anschluss-Studium  (Gelesen 1141 mal)
sunknown
Sr. Member
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Beiträge: 364


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« Antworten #15 am: 14. Oktober 2010, 20:58:51 »

dem würde ich entnehmen, dass das KWEA keinen ärger mehr wg. der verspäteten meldung des entfallens des zurückstellungsgrundes machen wird. das ist schonmal positiv.
nun wäre der nächste schritt ende dezember/im januar schriftlich eine bestätigung anzufordern, dass du nicht mehr zum grundwehrdienst einberufen werden wirst (aus altersgründen). ob das KWEA da mit macht ist schon heikler, ich bin gespannt.
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arbeitstier
Gast
« Antworten #16 am: 30. Oktober 2010, 18:50:19 »

Mein Problem hat sich nun ziemlich sicher erledigt, zwar noch nicht schriftlich, aber die Chancen stehen gut.

Ich war bei der EUF. Nach der Anmeldung musste ich mit einer Dame reden, die wissen wollte, was ich denn so gemacht habe (Schule, Ausbildung, ...) und was ich werden will (Heer,Marine,...) Als der Papierkram erledigt war, habe ich einfach mal vorsichtig angefragt;
"Wissen Sie denn vllt schon etwas..."
Zu mehr kam ich nicht, da hat Sie mich schon Unterbrochen "Ich weiß von nichts, ich weiß von nichts, ich weiß von nichts!"
Alles klar...
Sie hat den Auftrag erhalten alles so weiter zu machen wie schon immer, als wäre überhaupt nichts passiert...

Nunja, man kanns ja mal versuchen...

Dann, nach dem eigentlichen Test, kam ich zu einem anderen Herren, der mir nur die weitere Vorgehensweise erläutern sollte. (Grundwehrdienst, oder freiwillig verlängern, ...)
Seine Aussagen klangen schon etwas anders als die der Frau. "Wenn Sie dann eingezogen werden, FALLS Sie irgendwann eingezogen werden,...)
Da dachte ich, frag nochmal nach. Und da habe ich gemerkt, der scheint auf meiner Seite zu sein. Also hab ich ihn mal in die Karten schauen lassen, aber ich hab Sie nicht ganz auf den Tisch gelegt. (alles eben so allgemein gefragt)

Ich hab ihn gefragt, ob er denn schon etwas wissen würde, wie hoch die chancen sind dass ich eingezogen werden würde. Er wollte dann ganz genau wissen warum ich das denn wissen will! Also hab ich ihm gesagt, ich hätte ganz spontan die Chance auf das DH Studium bekommen, das fängt eben sehr bald an. Aber da sollte ich wissen, ob ich nicht mittendrin rausgezogen werde.
Da hat er mich auf das hier verwiesen:

http://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG-Keine-Zurueckstellung-vom-Wehrdienst-vor-Aufnahme-des-dualen-Bildungsgangs.news10437.htm
Das ist anscheinend ganz frisch(20.10.10)! Grob zusammengefasst: Wenn man zum Einberufungstermin schon mit dem DH Studium begonnen hat, wird man zurückgestellt.

Das wäre natürlich erste Sahne. Als ich ihn dann noch, nur interesse halber, noch n bissl wegen den Rückstellungsaltersgrenzen befragt habe, hat er mit mir das nochmal ganz genau angeschaut. Haut aber leider bei mir nicht hin, weil:

Ich werde zwar am 01.01. 23 Jahre alt, habe somit schon am 31.12 mein 23. Lebensjahr vollendet. Die Grenze verschiebt sich aber auf 25 Jahre, wenn der Zurückstellungsgrund über den letzten möglichen Einberufungstermin hinweg geht. Da der 01.01 bei mir kein möglicher Termin mehr ist, wäre es der 01.10 diesen Jahres gewesen. Leider habe ich meine Bestätigung, dass der Rückstellungsgrund hinfällig sei, einige Tage zu spät abgeschickt. Dumm gelaufen...

Aber das mit der Zurückstellung wird mit Verweis auf diesen Beschluss sicherlich funktionieren. Und bis zum Ende des Studiums kann noch viel passieren...

Also, ich bedanke mich recht Herzlich bei allen die mir geholfen haben! Ihr wart eine große Hilfe. Vllt kann der ein oder andere noch etwas davon brauchen!

Ich werde den endgültigen Ausgang auch nochmal !

Viele Grüße
Arbeitstier
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svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #17 am: 30. Oktober 2010, 21:59:07 »

Grob zusammengefasst: Wenn man zum Einberufungstermin schon mit dem DH Studium begonnen hat, wird man zurückgestellt.

Ja, so steht es auch im Gesetz. Streitig war nur, ob bereits ein Zurückstellungsgrund vorliegt, wenn eine Heranziehung zum Wehrdienst die duale Ausbildung unterbrechen würde. Zu diesem Ergebnis könnte man kommen, wenn man das Gesetz nach seinem Wortlaut auslegt und dabei die duale Ausbildung schlicht als Ausbildung bezeichnet.

Insgesamt keine gute Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

Das wäre natürlich erste Sahne.

 Huch

Als ich ihn dann noch, nur interesse halber, noch n bissl wegen den Rückstellungsaltersgrenzen befragt habe, hat er mit mir das nochmal ganz genau angeschaut. Haut aber leider bei mir nicht hin, weil:

Ich werde zwar am 01.01. 23 Jahre alt, habe somit schon am 31.12 mein 23. Lebensjahr vollendet.

nein, hast du nicht.

Die Grenze verschiebt sich aber auf 25 Jahre, wenn der Zurückstellungsgrund über den letzten möglichen Einberufungstermin hinweg geht.

Das steht so nicht im Gesetz.

Da der 01.01 bei mir kein möglicher Termin mehr ist, wäre es der 01.10 diesen Jahres gewesen.

Ist er ebenfalls nicht.

Leider habe ich meine Bestätigung, dass der Rückstellungsgrund hinfällig sei, einige Tage zu spät abgeschickt. Dumm gelaufen...

Nein, eigentlich nicht.

Kann es sein, dass der Typ einfach nur ne Menge Mist erzählt hat?

Ich werde den endgültigen Ausgang auch nochmal !

Ganz endgültig wissen wir es vielleicht schon im Laufe des nächsten Monats, wenn zumindest die Bundesregierung schon mal ohne eine Gesetzesänderung zur Wehrpflicht über das weitere Vorgehen entscheidet.
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