User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.584 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.391 Mitglieder
Neuestes Mitglied: chcoachoutlet

Werbung



Seiten: [1] 2
Drucken
Autor Thema: Ausbildung mit spontanem BA-Anschluss-Studium  (Gelesen 1141 mal)
arbeitstier
Gast
« am: 1. Oktober 2010, 16:57:13 »

Hallo zusammen,

ich falle gleich mit der Tür ins Haus, denn mir läuft die Zeit davon. Ich habe schon einiges gelesen, aber es ist doch jedes mal etwas anders, deshalb bin ich sehr froh, dass ich über dieses Forum gestolpert bin.

Dies ist meine Geschichte:

Im Jahr 2007 habe ich mein Abitur gemacht und im Anschluss gleich eine Ausbildung zum Elektroniker begonnen. Im Jahr zuvor, 2008 wurde ich gemustert (T2), hatte aber schon den Ausbildungsvertrag, und wurde deshalb für die Dauer meiner Ausbildung (3,5 Jahre) zurückgestellt.

Nun, im Jahr 2010 bin ich 22 Jahre alt und es herrscht folgende Situation.
Durch sehr gute Noten und einen sehr guten Abschluss habe ich die Chance bekommen meine Lehrzeit zu verkürzen und im Anschluss ein BA-Studium Elektrotechnik  anzuhängen (selbe Firma). Diese Chance wollte ich mir natürlich nicht entgehen lassen. Den Vertrag dafür hab ich Mitte 2009 unterschrieben. Damals habe ich mich erkundigt und es hieß, dass ein BA-Studium als Berufliche Ausbildung gilt und deshalb ein Zurückstellungsgrund sei.

Nun habe ich meine erste Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und bin seit September diesen Jahres in meiner neuen Ausbildung. Nun habe ich in der Uni/BA einen Aushang gefunden, dass seit September 2009 ein BA-Studium KEIN Zurückstellungsgrund mehr ist!

Gestern lag in meinem Briefkasten die Ladung zum Eignungstest (gemustert bin ich ja schon) für den 27 Oktober. Nun ist mein Hirn schwer am rattern und ich hoffe es kann mir jemand helfen. Ich würde das Thema BW gerne all für alle mal aus der Welt haben...

Meine Idee war:
- Ich stelle einen Antrag auf Zurückstellung bis zum Ende dieser Ausbildung. Ich befinde mich ja schon mittendrin. Vielleicht akzeptieren die das, wenn ich es schön rüber bringe!? Danach wäre ich 25 und das Thema wäre gegessen!?
Sollte ich persönlich vorbei gehen? Wäre das von Vorteil? Wobei die KVA schon n Stückchen entfernt ist.


- sollte das nicht funktionieren --> Antrag auf Nachmusterung und ne Tour von Arzt zu Arzt! (Zwei Augen OPs, Brillenträger, gebrochenes Schienbein, gebrochenes Schlüsselbein mit Nachwirkungen, Bandscheibe) Ich versteh eh nicht warum ich damit T2 wurde. Alles Kleinigkeiten oder keine Attests!? Egal, is eh rum. Ich weiß nur nicht wie ich den Arzt dazu bring zu schreiben dass ich untauglich bin.

- zu allerletzt, wenn gar nichts funktioniert --> Anwalt. Ich habe nun von zwei entfernten Bekannten mitbekommen, dass sie sich vom Anwalt ham raus boxen lassen. Sie wissen selber nicht genau warum Sie nun nicht zum Bund müssen. Wie gesagt nur entfernte Bekannte, darum ist es schwer da Details raus zu kitzeln.

Ich habe nun auch mal gelesen, dass man als NPD Mitglied nicht zur BW gelassen wird!? Also die wollen einen da gar nicht? Wobei NPD-Mitglied eigentlich keine echte Alternative wäre...

Mir geht es nicht mal so sehr darum nicht zur Bundeswehr zu müssen (wobei ich eigentlich auch denke dass es mittlerer Weile verschenkte Zeit ist) sondern mehr darum, dass ich in der Firma schon drin bin, dass die sich für mich entschieden haben und dafür anderen abgesagt haben und dass es eben eine große Chance für mich ist.

Ich hoffe es kann mir jemand helfen/Tipps geben, was ich noch machen könnte oder was keine gute Idee wäre, etc...

Vielen Dank für eure Mühe
arbeitstier
« Letzte Änderung: 1. Oktober 2010, 17:00:33 von arbeitstier » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 1. Oktober 2010, 23:57:16 »

Meine Idee war:
- Ich stelle einen Antrag auf Zurückstellung bis zum Ende dieser Ausbildung. Ich befinde mich ja schon mittendrin. Vielleicht akzeptieren die das, wenn ich es schön rüber bringe!? Danach wäre ich 25 und das Thema wäre gegessen!?

Das KWEA weiß von der Verkürzung der ursprünglichen Ausbildung?

Sollte ich persönlich vorbei gehen? Wäre das von Vorteil? Wobei die KVA schon n Stückchen entfernt ist.

Das bringt in der Regel nichts. Im Namen der Behörde (Kreiswehrersatzamt) kommt auch vein V vor, also immer schön zum richtigen Amt gehen  Zwinkernd

- sollte das nicht funktionieren --> Antrag auf Nachmusterung und ne Tour von Arzt zu Arzt!

Eine Nachmusterung gibt es nicht. Du kannst eine Überprüfungsuntersuchung beantragen.

(Zwei Augen OPs, Brillenträger, gebrochenes Schienbein, gebrochenes Schlüsselbein mit Nachwirkungen, Bandscheibe)

Alles schon bei der Musterung so gewesen?

Ich versteh eh nicht warum ich damit T2 wurde.

Nicht du wurdest T2 sondern Dein Musterungsergebnis wurde "wehrdienstfähig und dabei verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten.

Alles Kleinigkeiten oder keine Attests!?

Öhm, Plural von Attest ist Atteste  Zwinkernd

Ich frag mich eher, warum du nicht Widerspruch eingelegt hast, wenn dir das Ergebnis nicht gefällt und du es nicht nachvollziehen kannst.

- zu allerletzt, wenn gar nichts funktioniert --> Anwalt. Ich habe nun von zwei entfernten Bekannten mitbekommen, dass sie sich vom Anwalt ham raus boxen lassen. Sie wissen selber nicht genau warum Sie nun nicht zum Bund müssen. Wie gesagt nur entfernte Bekannte, darum ist es schwer da Details raus zu kitzeln.

Naja meistens geht das über Überprüfungsuntersuchungen, die dann in die Länge gezogen werden.

Ich habe nun auch mal gelesen, dass man als NPD Mitglied nicht zur BW gelassen wird!? Also die wollen einen da gar nicht? Wobei NPD-Mitglied eigentlich keine echte Alternative wäre...

tja, DVU-Mtglied aber auch nicht ...

Mir geht es nicht mal so sehr darum nicht zur Bundeswehr zu müssen (wobei ich eigentlich auch denke dass es mittlerer Weile verschenkte Zeit ist) sondern mehr darum, dass ich in der Firma schon drin bin, dass die sich für mich entschieden haben und dafür anderen abgesagt haben und dass es eben eine große Chance für mich ist.

Also geht es dir doch darum, nicht zur Bundeswehr zu müssen. Die Motivation, die dahinter steht, ist ja letztlich egal.
Gespeichert
arbeitstier
Gast
« Antworten #2 am: 2. Oktober 2010, 09:40:37 »

Danke für die Antwort! Und für die Rechtschreibüberprüfung!  Zunge

Nein, das KWA weiß noch nichts von der Verkürzung. Ich hab an die BW erst wieder gedacht, als der Brief daheim lag.

Schlüsselbein und Bandscheibe ist neu, der Rest war schon beim ersten mal Mustern. Damals habe ich mich nicht beschwert, weil ich ja zurückgestellt wurde. Damals hatte ich noch keine Ahnung wie meine Zukunft bei der Firma aussehen würde.

Überprüfungsuntersuchung in die Länge ziehen bedeutet, den Papierkrieg so lange in die Länge ziehen bis... ! Ja bis was? Bis nächstes Jahr, in der Hoffnung es gibt keine Wehrpflicht mehr? Bis ich 25 bin (das kommt mir recht lang vor)? Bis ich im zweiten Lehrjahr bin?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 2. Oktober 2010, 11:20:45 »

...
Überprüfungsuntersuchung in die Länge ziehen bedeutet, den Papierkrieg so lange in die Länge ziehen bis... ! Ja bis was? Bis nächstes Jahr, in der Hoffnung es gibt keine Wehrpflicht mehr?

Im Prinzip erstmal bis 4 Wochen vor dem nächsten Quartalsanfang vor dem 23. Geburtstag. Bevor ich näher auf den Rest eingehe, müssten wir erstmal wissen, wann das ist.
Gespeichert
arbeitstier
Gast
« Antworten #4 am: 2. Oktober 2010, 11:39:07 »

Am 01.01.2011 werde ich 23!

Ist das Alter durch meine Rückstellung nicht auf 25 gestiegen?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 2. Oktober 2010, 11:52:15 »

Am 01.01.2011 werde ich 23!

Ist das Alter durch meine Rückstellung nicht auf 25 gestiegen?

Ich sags mal so: Hättest du die vorzeitige Beendigung der Ausbildung gemeldet, dann nicht.

Wann war das reguläre Ende der Ausbildung geplant?
Gespeichert
arbeitstier
Gast
« Antworten #6 am: 2. Oktober 2010, 17:46:15 »

Das Reguläre Ende wäre Februar 2011 gewesen. Das Vorzeitige Ende war Ende Juli 2010!

Ich dachte wenn ich einmal zurück gestellt bin, egal wegen was, verlängert sich das Alter auf 25!?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #7 am: 3. Oktober 2010, 20:41:23 »

Ich dachte wenn ich einmal zurück gestellt bin, egal wegen was, verlängert sich das Alter auf 25!?

Nein, es kommt darauf an, ob man nach dem Ende der Ausbildung noch vor Vollendung des 23. Lebensjahres hätte einberufen werden können.

Jtzt haben wir das nächste Problem: Die BA-Ausbildung, die im Schutz einer womöglich ungerechtfertigten Zurückstellung begonnen wurde, man könnte sagen, durch eine Zäuschungshandlung deinerseits (die Beendigung der Ausbildung hätte von dir mitgeteilt werden müssen).

Spinnt man das weiter, so könnte das KWEA die Zurückstellung vielleicht sogar mit Erreichen des 3. Semesters der theoretischen Ausbildung an der BA verweigtert werden.

In dieser Situation ist es schwierig, einen Rat zu geben bzw. den richtigen Rat zu geben.

- Es gibt Rechtsprechung, wonach die Kreiswehrersatzämter nicht darauf verweisen können, dass eine Einberufung nur zum Quartalsanfang möglich ist, die Behörde wird da aber vermutlich erstmal anderer Meinung sein. Trotzdem spricht viel dazu, dass ein melden des Endes der Ausbildung im Ergebnis dazu führt, dass du nicht mehr zum Wehrdienst herangezogen werden wirst. Garantieren kann dir das aber niemand

- Ein anderer Ansatz wäre, auf die geplante Aussetzung der Wehrpflicht zu spekulieren und etwas auf Zeit zu spielen.
Gespeichert
arbeitstier
Gast
« Antworten #8 am: 4. Oktober 2010, 16:31:11 »

Du meinst, ich soll einfach jetzt Bescheid geben, dass ich meine Ausbildung vorzeitig beendet habe, ohne dass ich auf irgendetwas anderes eingehe!?

Dann wäre das geklärt und ich könnte kurz vor dem Eignungstest einen Antrag auf Zurückstellung schreiben. Das dauert dann so seine Zeit und dann ist schon mal November. Und je nachdem was dann kommt, kann ich dann weiter guggen!?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #9 am: 4. Oktober 2010, 16:43:45 »

Du meinst, ich soll einfach jetzt Bescheid geben, dass ich meine Ausbildung vorzeitig beendet habe, ohne dass ich auf irgendetwas anderes eingehe!?

Ja, das wäre zumindest eine Option.

Dann wäre das geklärt und ich könnte kurz vor dem Eignungstest einen Antrag auf Zurückstellung schreiben.

Genau das solltest du nicht tun.

Das KWEA könnte dich theoretisch bis vor deinem Geburtstag noch einberufen, kann dies in der Praxis aber nicht machen, da es keine Plätze mit einem entsprechenden Dienstbeginn gibt.

Das dauert dann so seine Zeit und dann ist schon mal November.

Erst wenn das KWEA meint, dass du dennoch einberufbar bleibst (über den Geburtstag hinaus), dann müsste man sich etwas einfallen lassen, ggf. auch einen neuen Zurückstellugnsantrag.
Gespeichert
arbeitstier
Gast
« Antworten #10 am: 4. Oktober 2010, 21:17:22 »



Genau das solltest du nicht tun.

Das KWEA könnte dich theoretisch bis vor deinem Geburtstag noch einberufen, kann dies in der Praxis aber nicht machen, da es keine Plätze mit einem entsprechenden Dienstbeginn gibt.


Das versteh ich nicht ganz, könntest du das nochmal genauer erklären!?

Dann sag ich nun Bescheid, dass meine Ausbildung rum is und geh ganz normal zum Eignungstest! Die können mich dann aber nicht mehr einziehen, weil ich dann 23 bin!?

Ich hab keine Ahnung, wie ich das schreiben soll...
Ich mach mich mal an die Arbeit, vielleicht kann ich s ja dann brauchen!
« Letzte Änderung: 4. Oktober 2010, 21:40:56 von arbeitstier » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #11 am: 5. Oktober 2010, 00:45:21 »

Die können mich dann aber nicht mehr einziehen, weil ich dann 23 bin!?

ja.

Ich hab keine Ahnung, wie ich das schreiben soll...

Wirklich nicht?

Ein Satz, deutsche Sprache ... !?
Gespeichert
arbeitstier
Gast
« Antworten #12 am: 6. Oktober 2010, 16:15:56 »

Rein grammatikalisch und auch von der Rechtschreibung her hab ich absolut kein Problem einen Brief zu schreiben!  Zunge
Aber bei solchen Briefen wie hier, oder Bafög oder Kindergeld zermarter ich mir immer das Hirn, wie ich das jetzt am besten schreibe, dass ich eben rüber komm, als hätte ich Ahnung von der Materie. Versteht jemand was ich mein!?  Augen rollen

Ich tendiere nun zu der Methode, dass ich Angebe, dass sich mein Zurückstellungsgrund aufgehoben hat.
Ist das richtig, dass die "Neuen" immer nur am Anfang eines Quartals eingezogen werden? Also, 01.Jan, 01.Apr, 01.Juli und 01.Okt ?

Der erste Oktober wäre ja nun schon vorbei, also wäre der nächste Termin 01.01.2011, der Tag an dem ich 23 werde, und somit nicht mehr eingezogen werden darf? Das einzige Problem dass es jetzt gibt ist, werde ich wieder auf 23 zurück gestuft? Wie bekomme ich das raus, ob meine Grenze nun wieder bei 23 Jahren ist, oder immer noch bei 25? Wird mir das mitgeteilt?

EDIT:
Ich muss denen doch gar nicht schreiben, wann GENAU meine Ausbildung beendet wurde!? Es reicht doch wenn ich sage, ich habe Sie frühzeitig beendet und somit entfällt der Zurückstellungsgrund! Das knnt doch auch gestern gewesen sein!?

Oder übersehe ich da was?
« Letzte Änderung: 6. Oktober 2010, 16:25:58 von arbeitstier » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #13 am: 6. Oktober 2010, 16:58:27 »

Rein grammatikalisch und auch von der Rechtschreibung her hab ich absolut kein Problem einen Brief zu schreiben!  Zunge

Ich bin begeistert Grinsend

Ich tendiere nun zu der Methode, dass ich Angebe, dass sich mein Zurückstellungsgrund aufgehoben hat.
Ist das richtig, dass die "Neuen" immer nur am Anfang eines Quartals eingezogen werden? Also, 01.Jan, 01.Apr, 01.Juli und 01.Okt ?

Das ist richtig. Es gibt (seltene) Ausnahmen, nämlich bei der Marine. Das betrifft aber letztlich nur Wehrpflichtige, die sich irgendwie freiwillig zu einem Dienst in der Marine bereit erklären.

Der erste Oktober wäre ja nun schon vorbei, also wäre der nächste Termin 01.01.2011, der Tag an dem ich 23 werde, und somit nicht mehr eingezogen werden darf?

Richtig.

Das einzige Problem dass es jetzt gibt ist, werde ich wieder auf 23 zurück gestuft?

Es gibt eine Entscheidung (die ich aber im Moment leider nicht finde), die sinngemäß aussagt, dass das Kreiswehrersatzamt dich ja - theoretisch - zum 31.12.2010 einberufen könnte, ursächlich für die "Nichteinebrufung" ist also nicht das späte Ende der Zurückstellung, sondern die Tatsache, dass das KWEA nicht alles dafür getan hat, dich rechtzeitig zum Grundwehrdienst heranziziehen.

Wie bekomme ich das raus, ob meine Grenze nun wieder bei 23 Jahren ist, oder immer noch bei 25? Wird mir das mitgeteilt?

Da wird dir nichts mitgeteilt. Die Grenze ergibt sich aus dem Gesetz, da steht aber letztlich nur die graue Theorie.

Du kannst aber beim KWEA (am besten schriftlich kurz und knackig) nachfragen, ob du mit einer Einberufung noch rechnen musst.

EDIT:
Ich muss denen doch gar nicht schreiben, wann GENAU meine Ausbildung beendet wurde!?

naja, du musst streng genommen nicht mitteilen, wann die Ausbildung beendet wurde, eine solche Mitteilung muss aber unverzüglich erfolgen (§ 27 (7) Nr. 4 WPflG).

Es reicht doch wenn ich sage, ich habe Sie frühzeitig beendet und somit entfällt der Zurückstellungsgrund! Das knnt doch auch gestern gewesen sein!? Oder übersehe ich da was?

Du übersiehst, dass die Onkels im KWEA etwas dumm gucken werden, wenn du ggf. doch mit einem Zurückstellungsantrag für die zweite Ausbildung ankommst, weil die Herrschaften eine etwas andere Meinung zur Heranziehungsgrenze habeb. Letztlich kannst du das aber auch nicht ändern.

Ich würd denen auch nur schreiben, dass die Prüfung vorzeitig abgelegt und bestanden wurde, die Ausbildung somit beendet ist und der Zurückstellungsgrund somit nicht mehr besteht.
Gespeichert
arbeitstier
Gast
« Antworten #14 am: 14. Oktober 2010, 20:25:32 »

Ich habe nun einen Brief des KWA erhalten, in dem nur steht, dass sie erfasst haben, dass es keinen Zurückstellungsgrund mehr gibt!

Bedeutet, es läuft quasi so wie es soll!?
Gespeichert
Seiten: [1] 2
Drucken
Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits