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Autor Thema: Ausbildung  (Gelesen 1277 mal)
Claude
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« am: 24. August 2007, 15:10:58 »

Ich befinde mich zur Zeit in einer Ausbildung (drittes Lehrjahr, Hotelfachmann). Vor zwei Jahren wurde ich gemustert (habe mich für den Zivildienst entschieden) und aufgrund der Ausbildung zurückgestellt. Nun beende ich nächstes Jahr die Ausbildung. Bin dann 23 Jahre. Frage: Mein Betrieb würde mich übernehmen. Muss ich den Zivildienst leisten?  Huch
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svennie
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« Antworten #1 am: 24. August 2007, 22:06:03 »

Muss ich den Zivildienst leisten?  Huch

Den Zivildienst musst du leisten, wenn du zum Zivildienst einberufen wirst.

Dass dies geschehen wird ist - wenn du nichts unternimmst - aber sehr wahrscheinlich.

Hier rächt sich im übrigen wieder einmal ein viel zu früh gestellter KDV-Antrag, es sind dadurch eine taktische Möglichkeiten verloren gegangen.
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Claude
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 29. August 2007, 15:54:45 »

Was heißt "wenn du nichts unternimmst"? Was passiert wenn ich einen Vertrag unterschreibe/ab August nächsten Jahres ein Arbeitsverhältnis eingehe?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 29. August 2007, 19:03:00 »

Was heißt "wenn du nichts unternimmst"?

Mit "unternehmen" meinte ich jetzt Sachen, die darauf hinauslaufen

- eine Zivildienstausnahme (Befreiung, Zurückstellung, ...) zu schaffen bzw. nachzuweisen
- eine Tauglichkeitsüberprüfung mit dem Ziel der Ausmusterung durchführen zu lassen.

Was passiert wenn ich einen Vertrag unterschreibe/ab August nächsten Jahres ein Arbeitsverhältnis eingehe?

Dann kommt irgendwann (vor dem 25. Geburtstag) die Aufforderung, selbst eine Zivildienststelle zu suchen. Tust du dies nicht, dann wird dir eine zugewiesen.
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Claude
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Beiträge: 3


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« Antworten #4 am: 30. August 2007, 01:17:57 »

Sorry aber ich habe echt keine Ahnung davon  Schockiert
Wie kann ich mich Zurückstellen lassen? Möchte nämlich unbedingt ab dem nächsten Jahr ein Arbeitsverhältnis eingehen. Darf ich das überhaupt, oder MUSS ich erst den Zivildienst leisten?? Ich habe die Chance auf eine Arbeit - der Zivildiesnt würde da alles "kaputt" machen...  Unentschlossen
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #5 am: 30. August 2007, 09:39:44 »

Sorry aber ich habe echt keine Ahnung davon  Schockiert
Wie kann ich mich Zurückstellen lassen?

In dem du einen Zurückstellungsantrag stellst wenn denn ein Zurückstellungsgrund im Sinne von § 11 (4) Zivildienstgesetz vorliegt.

- > http://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__11.html

Möchte nämlich unbedingt ab dem nächsten Jahr ein Arbeitsverhältnis eingehen. Darf ich das überhaupt,

Wer sollte dich daran hindern?

oder MUSS ich erst den Zivildienst leisten??

Die Frage stellt sich nicht, wenn du zum Zivildienst einberufen wirst (und der Einberufungsbescheid ggf. einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhält) dann musst du Zivildienst leisten. Das Arbeitsverhältnis ruht dann während des Zivildienstes.

Ich habe die Chance auf eine Arbeit - der Zivildiesnt würde da alles "kaputt" machen...  Unentschlossen

Du verkennst die Situation. In dieser Situation steckt jeder, der anerkannter Kriegsdienstverweigerer ist, zivildienstfähig ist, den Zivildienst noch nicht abgeleistet hat und einer Einberufung zum Zivildienst keine andere Zivildienstausnahme entgegehalten kann.
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