User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.584 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.391 Mitglieder
Neuestes Mitglied: chcoachoutlet

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erreicht jetzt längere Zeit zurückstelle  (Gelesen 1671 mal)
kinetixzz
Newbie
*
Beiträge: 19


Profil anzeigen E-Mail
« am: 3. März 2007, 20:13:23 »

Hallo,


hatte vor kurzem schonmal bei euch nachgefragt zwecks kdv.
Nach meinem Antrag habe ich heute meiner Anerkennung erreicht und werde soweit ich denke zur mitte des jahres zum Zivildienst herangezogen.
Ich stehe seit November in einem Arbeitsverhältnis Probezeit 6 Monate in dieser bin ich schon zurückgestellt jetzt möchte ich meine Position in der Firma halt noch etwas festigen das heißt so lange wie Möglich dort noch arbeiten am besten natürlich gar kein Zivildienst machen. Wie sieht es nun aus welche möglichkeiten habe ich recht lang vom Zivildienst zurückgestellt bzw komplett befreit zu werden. Mir ist die Arbeit nämlich extrem wichtig und ich möchte sie behalten denn man kann zur zeit echt froh sein welche zu haben klar kann man eigentlich nicht gekündigt werden in der Zeit des Zivildienstes aber ihr wisst ja Arbeitgeber finden schon ne möglichkeit.
Achja mein Bruder hatte 4 Jahre soldat auf Zeit gemacht aber das hilft mir ja nur weiter wenns zwei Geschwister gemacht haben....

Ich hoffe ihr könnt mir paar Tipps geben.
Gespeichert
kinetixzz
Newbie
*
Beiträge: 19


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #1 am: 3. März 2007, 20:19:58 »

achja habe erstmal nur ein schreiben bekommen zur anerkennung und halt das ich zum nächstmöglichen termin herangezogen werde ist das jetzt schon ein verbindlicher termin ?
Gespeichert
sunknown
Sr. Member
****
Beiträge: 364


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 4. März 2007, 08:08:56 »

ein verbindlicher einberufungstermin liegt bei dir offenbar noch nicht vor.
du schilderst leider eine absolute standartproblematik, ein zurückstellungsgrund liegt nciht vor. von der möglichkeit eine nichtheranziehungszusage zu beantragen (die für den zeitraum eines befristeten vertrags erteilt wird) hast du ja schon gebrauch gemacht.
insofern nur allgemeine tipps :
-zickenrott der
-ein spezialisierter anwalt
Gespeichert
kinetixzz
Newbie
*
Beiträge: 19


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #3 am: 4. März 2007, 10:50:28 »

und wie schauts mit einer unabkömmlichkeitserklärung durch den arbeitgeber aus ?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 4. März 2007, 18:43:06 »

und wie schauts mit einer unabkömmlichkeitserklärung durch den arbeitgeber aus ?

Sowas sieht das Gesetz nicht vor. Die Unabkömmlichstellung ist auf Antrag des Arbeitgebers von der zuständigen kommunalen Behörde anzuregen (oder auch nicht, wenn die Behörde von der Unabkömmlichkeit nicht überzeugt ist). Das BAZ folgt dann diesem Vorschlag oder auch nicht.

Der sicherste Weg keinen Zivildienst zu leisten ist im Übrigen (und das ist ernst gemeint) keinen KDV-Antrag zu stellen. Das BAZ ist noch um Längen unkooperativer als es die Kreiswehrersatzämter sind.

War es denn wirklich eine Zurückstellung, die seinerzeit vom KWEA ausgesprochen wurde?
Gespeichert
kinetixzz
Newbie
*
Beiträge: 19


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #5 am: 4. März 2007, 20:12:21 »

ja es war eine zurückstellung innerhalb der probezeit meines arbeitgebers und im brief den ich bekommen hab stand ja das zurückstellungen genauso anerkannt werden und wenn nicht werden sie ja so kooperativ sein, kann mein arbeitgeber auch gegen eine einberufung klagen ? denn ein kumpel von mir dessen firma halt dagegen geklagt hat wurde aufgrund dessen ausgemustert

naja der einzug bei der bundeswehr stand ja fest von daher hätte das nicht stellen eines kdv antrages ja den gang zur bundeswehr nicht erspart und das wollte ich ja erstmal wenigstens also nicht zum bund zu müssen

was haltet ihr von sachen wie zickenrott ? hat das wirklich sinn ich mein auch wenn ein beistand 500€ kostet egal wenn es den gang erspart so ein job wie ich jetzt hab gibts nicht so schnell wieder  daher möchte ich ihn halt unbedingt behalten...
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #6 am: 4. März 2007, 22:27:34 »

...kann mein arbeitgeber auch gegen eine einberufung klagen ?

nein.

denn ein kumpel von mir dessen firma halt dagegen geklagt hat wurde aufgrund dessen ausgemustert

so war das mit Sicherheit nicht. Mag sein, dass der Arbeitgeber den Anwalt bezahlt hat aber der Arbeitgeber ist nicht Beteiligter in dem Verfahren und kann demgemäß auch nicht klagen.

was haltet ihr von sachen wie zickenrott ? hat das wirklich sinn ich mein auch wenn ein beistand 500€ kostet egal wenn es den gang erspart so ein job wie ich jetzt hab gibts nicht so schnell wieder  daher möchte ich ihn halt unbedingt behalten...

Ich persönlich würde den Gang zum (erfahrenen!) Anwalt vorziehen.
Gespeichert
kinetixzz
Newbie
*
Beiträge: 19


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #7 am: 5. März 2007, 13:59:14 »

hmm dann muss ich ihn nochmal fragen

und wie stehen meine chancen dann? ungefähr..
was kann er erreichen nur zurückstellung oder ausmusterung?
« Letzte Änderung: 5. März 2007, 14:03:43 von kinetixzz » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #8 am: 5. März 2007, 14:13:19 »

und wie stehen meine chancen dann? ungefähr..
was kann er erreichen nur zurückstellung oder ausmusterung?

Mit viel Aufwand wird sich wohl immer eine Einstufung als "nicht wehrdienstfähig" erreichen lassen.
Gespeichert
kinetixzz
Newbie
*
Beiträge: 19


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #9 am: 5. März 2007, 14:32:51 »

gut dann werde ich wohl diesen weg gehen was sagst du zu dem brief den ich bekommen habe ist das schon ein konkreter termin oder kommt nochmals ein schreiben wo halt drin steht suchen sie sich bis zum xx.xx.xxxx eine stelle

hier nochmal der konkrete inhalt

Ihr Antrag auf anerkennung als kdvler

auf ihren Antrag ergeht folgender bescheid
Sie sind berechtigt den Kriegsdienst zu verweigern.
Dieser Bescheid ist unanfechtbar.
Die Heranziehung zum Zivildienst ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt beabsichtigt. Es ist daher empfehlenswert sich schon jetzt eine Stelle zu suchen oder Gründe zu nennen die einer Einberufung entgegenstehen.
Entscheidungen der KWEA über zurückstellungen gelten auch für den Zivildienst.


......
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits