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Autor Thema: Altersgrenze fast erreicht und Post bekommen... Was ist zu tun?  (Gelesen 1737 mal)
svennie
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« Antworten #15 am: 25. November 2010, 21:18:06 »

Die Geschichte läuft laut Musterungsärztin folgendermaßen ab:
Das KWEA will am Tag der Untersuchung (14.12.) eine Aufforderung an den Facharzt schicken, in der dem Arzt mitgeteilt wird, dass er das Untersuchungsergebnis an das KWEA weiterleiten soll.

Was ist denn das für ein Facharzt?

Hast du dir den gesucht? Hat das KWEA den ausgesucht?

Über den Antrag auf Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit soll weiterhin das KWEA entscheiden. Es ist ja nur eine Möglichkeit neben KDV-Antrag und Abwarten. Die Frage ist nur: Wird dieser Antrag so kurzfristig anerkannt (im schlechtesten Fall innerhalb von 5 Tagen [27.12. bis 31.12.])??

Mit "wer soll darüber entscheiden" hatte ich durchaus das KWEA im Sinn, aber du glaubst doch nicht, dass das Amt schnell genug ist, um über den Antrag bis zum 1. Januar (Diensteintritt) zu entscheiden?

Wäre es sinnvoll, jetzt sofort einen KDV-Antrag zu stellen? Das BAZ beruft ja nur noch "Freiwillige" ein, wenn ich das richtig verstanden habe. Korregiert mich, falls nicht.
[/quote]
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Kaveo
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« Antworten #16 am: 25. November 2010, 21:47:18 »

Ich habe mir vor der Überprüfungsuntersuchung einen Termin beim Facharzt (Internist) geholt. Der Termin wurde vom KWEA so akzeptiert. Das KWEA würde dann wie bereits beschrieben vorgehen. Zum aktuellen Zeitpunkt weiß der Facharzt noch nicht, dass er wegen der Untersuchung Post vom KWEA bekommt.

Zum Thema Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit:

Grundsätzlich glaube ich nicht, dass das KWEA innerhalb von 5 Tagen über einen Antrag entscheiden kann. Allerdings ist die Situation ja recht speziell.

Zusammenfassend bist du (Svennie) nicht der Meinung, dass ein am 28.12.2010 (frei gewähltes Datum ohne besonderen Hintergrund) gestellter Antrag auf Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit irgendetwas an einer Einberufung zum 03.01.2011 ändert? Habe ich dich dabei richtig verstanden?

Also fällt diese Option im Prinzip von vorneherein weg, außer der Antrag wird früh genug gestellt. Dies würde aber zu einer Erhöhung der Heranziehungsgrenze führen, was ich eigentlich nicht möchte. Es hätte halt einen gewissen Charme zu sagen: Ich gehe zum Facharzt, der seine Untersuchung durchführt. Anschließend warte ich ab, ob ein Einberufungsbescheid kommt. Und falls kurzfristig ein Einberufungsbescheid kommen sollte, kann von meinem AG ein Antrag auf Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit gestellt werden, der anerkannt wird und zur Aufhebung des Einberufungsbescheides führt.

Ich hoff das ganze ist jetzt nicht zu kompliziert geworden und du kannst meine Gedankengänge noch nachvollziehen Zwinkernd

Nochmal zum Thema KDV-Antrag: Ein Antrag jetzt sofort zu stellen wäre doch sinnvoll (die sichere Wahl), weil keine anerkannten Kriegsdienstverweigerer mehr einberufen werden, oder? Mal abgesehen von denjenigen, die unbedingt Zivildienst leisten möchten.
« Letzte Änderung: 25. November 2010, 21:50:26 von Kaveo » Gespeichert
svennie
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« Antworten #17 am: 25. November 2010, 22:08:56 »

Ich habe mir vor der Überprüfungsuntersuchung einen Termin beim Facharzt (Internist) geholt. Der Termin wurde vom KWEA so akzeptiert. Das KWEA würde dann wie bereits beschrieben vorgehen. Zum aktuellen Zeitpunkt weiß der Facharzt noch nicht, dass er wegen der Untersuchung Post vom KWEA bekommt.

Hast du beim KWEA eine Schweigepflichtentbindung für den Arzt unterschrieben?

Ich persönlich würde mit dem Arzt reden und ihm sagen, dass er erst im nächsten Jahr, also Anfang 2011 gegenüber dem KWEA reagieren soll.

Gleichzeitig würde ich noch klären, welche Fragen genau der Arzt gegenüber dem KWEA beantworten soll und mit dem Arzt ggf. abklären, dass du zur Not, also wenn dir das alles nicht gefällt, deine Entbindung von der Schweigepflicht widerrufen kannst.

Grundsätzlich glaube ich nicht, dass das KWEA innerhalb von 5 Tagen über einen Antrag entscheiden kann. Allerdings ist die Situation ja recht speziell.

Na so speziell ist das nicht. Bist ja nicht der erste, der vorbenachrichtigt wurde.

Ist der Anhörung bzw. Vorbenachrichtigung zu entnehmen, dass du den Arbeitgeber informieren sollst?

Zusammenfassend bist du (Svennie) nicht der Meinung, dass ein am 28.12.2010 (frei gewähltes Datum ohne besonderen Hintergrund) gestellter Antrag auf Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit irgendetwas an einer Einberufung zum 03.01.2011 ändert? Habe ich dich dabei richtig verstanden?

Du hast mich richtig verstanden. Zwar soll eine Einberufung bis Entscheidung über den Antrag ausgesetzt werden, aber der Zeitfaktor ist wirklich ein Problem.

Also fällt diese Option im Prinzip von vorneherein weg, außer der Antrag wird früh genug gestellt. Dies würde aber zu einer Erhöhung der Heranziehungsgrenze führen, was ich eigentlich nicht möchte. Es hätte halt einen gewissen Charme zu sagen: Ich gehe zum Facharzt, der seine Untersuchung durchführt. Anschließend warte ich ab, ob ein Einberufungsbescheid kommt. Und falls kurzfristig ein Einberufungsbescheid kommen sollte, kann von meinem AG ein Antrag auf Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit gestellt werden, der anerkannt wird und zur Aufhebung des Einberufungsbescheides führt.

Natürlich hat das einen gewissen Reiz. Aber da würde ich doch eher dafür sorgen, dass das KWEA nicht bis 31.12. über das Ergebnis der Überprüfungsuntersuchung entscheiden kann.

Nochmal zum Thema KDV-Antrag: Ein Antrag jetzt sofort zu stellen wäre doch sinnvoll (die sichere Wahl), weil keine anerkannten Kriegsdienstverweigerer mehr einberufen werden, oder?

Es sieht im Moment so aus, dass keine Kriegsdienstverweigerer gegen ihren Willen einberufen werden. Wenn aber plötzlich niemand mehr freiwillig einen Einberufungsvorschlag macht, könnte das anders aussehen, weil es immer noch Einberufungsanordnungen (behördenintern) gibt, die dem alten Recht unterliegen.

Wenn die also sagen, sie brauchen für Januar 2.000 Dienstantritte, dann wäre es denkbar, dass dies auch durchgesetzt wird.

Die derzeitige Situation ist halt außergewöhnlich. Auf der einen Seite werden Kriegsdiesntverweigerer aufgefordert, kurzfristig eine Stelle anchzuweisen und nur wer explizit nachfragt, bekommt (zumindestens meistens) gesagt, dass das ja garnicht so gemeint war.

Das hat mit rechtsstaatlichem Handeln nicht mehr zu tun.
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Kaveo
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« Antworten #18 am: 26. November 2010, 08:51:30 »

Hast du beim KWEA eine Schweigepflichtentbindung für den Arzt unterschrieben?

Ich persönlich würde mit dem Arzt reden und ihm sagen, dass er erst im nächsten Jahr, also Anfang 2011 gegenüber dem KWEA reagieren soll.

Gleichzeitig würde ich noch klären, welche Fragen genau der Arzt gegenüber dem KWEA beantworten soll und mit dem Arzt ggf. abklären, dass du zur Not, also wenn dir das alles nicht gefällt, deine Entbindung von der Schweigepflicht widerrufen kannst.

Ich habe versucht mich bei der Überprüfungsuntersuchung nicht unnötig quer zu stellen. Ich war erstmal froh, dass es so lief wie von mir geplant und die mich nicht für tauglich erklären konnten. Aus diesem Grund habe ich eine Schweigepflichtentbindung unterschrieben.

Ich habe vor dem Arzt zu sagen, dass er ein paar Tage warten soll, bis er die Untersuchungsergebnisse an das KWEA weiterleitet. Dazu hätte ich jetzt noch zwei Fragen:

1) Das KWEA wird ja nicht ewig auf die Untersuchungsergebnisse warten. Welche Frist wird dem Arzt gestellt? Wie lange hat er vom KWEA aus Zeit zum antworten? Ich hätte ihn darum gebeten, die Untersuchungsergebnisse nicht vor dem 22.12.2010 wegzuschicken, sodass dem KWEA quasi keine Zeit mehr bleibt, wenn man den Postweg mit einbezieht.

2) Ist es üblich, dass Untersuchungsergebnis und Einberufungsbescheid gleichzeitig verschickt werden?

Erwähnen sollte ich an der Stelle vielleicht noch, dass ich (also nicht der AG!) einen Antrag auf Zurückstellung wegen meinem befristeten Arbeitsvertrag gestellt habe. Laut KWEA wird dieser allerdings mit absoluter Sicherheit abgelehnt. Seitens des KWEA hat man mir diesen Antrag allerdings empfohlen, um deutlich zu machen, dass ich nicht am 03.01.2011 einberufen werden möchte.

Na so speziell ist das nicht. Bist ja nicht der erste, der vorbenachrichtigt wurde.

Ist der Anhörung bzw. Vorbenachrichtigung zu entnehmen, dass du den Arbeitgeber informieren sollst?

Meiner Vorbenachrichtigung ist zu entnehmen, dass ich den AG informieren soll. Was für einen Hintergrund hat deine Frage? Worauf hat dies Einfluss?

Natürlich hat das einen gewissen Reiz. Aber da würde ich doch eher dafür sorgen, dass das KWEA nicht bis 31.12. über das Ergebnis der Überprüfungsuntersuchung entscheiden kann.

Warum nicht bis zum 27.12.2010 (letzter Einberufungstermin)?


Es sieht im Moment so aus, dass keine Kriegsdienstverweigerer gegen ihren Willen einberufen werden. Wenn aber plötzlich niemand mehr freiwillig einen Einberufungsvorschlag macht, könnte das anders aussehen, weil es immer noch Einberufungsanordnungen (behördenintern) gibt, die dem alten Recht unterliegen.

Wenn die also sagen, sie brauchen für Januar 2.000 Dienstantritte, dann wäre es denkbar, dass dies auch durchgesetzt wird.

Die derzeitige Situation ist halt außergewöhnlich. Auf der einen Seite werden Kriegsdiesntverweigerer aufgefordert, kurzfristig eine Stelle anchzuweisen und nur wer explizit nachfragt, bekommt (zumindestens meistens) gesagt, dass das ja garnicht so gemeint war.

Das hat mit rechtsstaatlichem Handeln nicht mehr zu tun.

Damit hast du ja grundsätzlich recht. Aber ich denke, dass man sich auch im Klaren sein muss, was auf die unterschiedlichen Ämter zukommt. Dass es da zu Verwirrungen, und damit zu widersprüchlichen Aussagen, kommt kann ich schon verstehen. Blöd ist das nur für die Menschen, die von deren Aussagen abhängig sind, bspw. ich.
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svennie
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« Antworten #19 am: 26. November 2010, 12:04:35 »

Ich habe vor dem Arzt zu sagen, dass er ein paar Tage warten soll, bis er die Untersuchungsergebnisse an das KWEA weiterleitet. Dazu hätte ich jetzt noch zwei Fragen:

1) Das KWEA wird ja nicht ewig auf die Untersuchungsergebnisse warten. Welche Frist wird dem Arzt gestellt?

Der Arzt soll als Gutachter für das Kreiswehrersatzamt tätig werden, er bekommt dafür auch Geld vom KWEA. Der Arzt ist allerdings nicht verpflichtet, diesem (Gutachten-)auftrag nachzukommen.

Wenn der Arzt dem KWEA (hypthetisch) mitteilt, dass er aufgrund von Urlaub und Arbeitsüberlastung erst Mitte Januar detailliert antworten kann, dann wäre das in meinen Augen sogar sehr früh.

Wie lange hat er vom KWEA aus Zeit zum antworten?

In meinen Augen ist er überhaupt nicht verpflichtet, zu antworten. Du kannst das im Übrigen auch verhindern (Widerruf der Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Arzt).

Ich hätte ihn darum gebeten, die Untersuchungsergebnisse nicht vor dem 22.12.2010 wegzuschicken, sodass dem KWEA quasi keine Zeit mehr bleibt, wenn man den Postweg mit einbezieht.

So schnell schießen die Preussen nicht, auch die Ärzte ...

Vielleicht kommst du mit ihm auch überein, noch einen neuen Termin im neuen Quartal zu machen. Er kann das mit deiner Krankenkasse abrechnen, Geld vom KWEA bekommt er ja auch und alle sind glücklich.

2) Ist es üblich, dass Untersuchungsergebnis und Einberufungsbescheid gleichzeitig verschickt werden?

nein.

Erwähnen sollte ich an der Stelle vielleicht noch, dass ich (also nicht der AG!) einen Antrag auf Zurückstellung wegen meinem befristeten Arbeitsvertrag gestellt habe. Laut KWEA wird dieser allerdings mit absoluter Sicherheit abgelehnt. Seitens des KWEA hat man mir diesen Antrag allerdings empfohlen, um deutlich zu machen, dass ich nicht am 03.01.2011 einberufen werden möchte.

Interessante Empfehlungen. Nun gut, es mag sein, dass die Akte dann erstmal wieder in der Warteschleife hängt, zumindest muss man sich ja eine Begründung einfallen lassen, warum eine Zurückstellung nicht erfolgt. Und diese Entscheidung würde man erst nach dem Untersuchungsergebnis (des Musterungsarztes) treffen.

Meiner Vorbenachrichtigung ist zu entnehmen, dass ich den AG informieren soll. Was für einen Hintergrund hat deine Frage? Worauf hat dies Einfluss?

Das bedeutet, dass du dich dann schon fragen lassen müsstest, warum der Arbeitgeber seinen Antrag erst nach der Einberufung und nicht schon nach der Vorbenachrichtigung gestellt hat.

Folgen im rechtlichen Sinne hat das aber nicht, nur dass du die ggf. verzögerte Bearbeitung nicht dem Amt anlasten kannst.

Warum nicht bis zum 27.12.2010 (letzter Einberufungstermin)?

Das diente jetzt nur der Klarstellung, dass das Amt im Dezember keine Möglichkeit mehr haben soll, zu reagieren.

Damit hast du ja grundsätzlich recht. Aber ich denke, dass man sich auch im Klaren sein muss, was auf die unterschiedlichen Ämter zukommt.

Dass das aber zu Lasten derjenigen geht, die die Briefe des Amtes ernst nehmen, ist befremdlich.

Dass es da zu Verwirrungen, und damit zu widersprüchlichen Aussagen, kommt kann ich schon verstehen.

Die Aussagen werden erst dann widersprüchlich, wenn man die Schreiben des Amtes selbst in Frage stellt und nachhakt. Dann überlegt sich das Amt das in .- offenbar - hunderten von "Einzelfällen" plötzlich anders.
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« Antworten #20 am: 26. November 2010, 12:37:26 »

Der Arzt soll als Gutachter für das Kreiswehrersatzamt tätig werden, er bekommt dafür auch Geld vom KWEA. Der Arzt ist allerdings nicht verpflichtet, diesem (Gutachten-)auftrag nachzukommen.

Wenn der Arzt dem KWEA (hypthetisch) mitteilt, dass er aufgrund von Urlaub und Arbeitsüberlastung erst Mitte Januar detailliert antworten kann, dann wäre das in meinen Augen sogar sehr früh.

Okay, verstanden. Ich könnte den Arzt aber am nächsten Montag anrufen und den Termin aufgrund eines wichtigen geschäftlichen Termins verlegen, sagen wir ins erste Quartal 2011. Das KWEA bekommt dies ja nicht unmittelbar mit, sondern erst wenn die geforderten Untersuchungsergebnisse nicht eintreffen. Wie wird das KWEA reagieren? Könnte es für mich (rechtliche) Konsequenzen haben?

In meinen Augen ist er überhaupt nicht verpflichtet, zu antworten. Du kannst das im Übrigen auch verhindern (Widerruf der Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Arzt).

Was passiert wenn ich die Schweigepflichtentbindung nach der Untersuchung widerrufe. Wird die Untersuchung erneut durch einen vom KWEA beauftragten Arzt durchgeführt?

So schnell schießen die Preussen nicht, auch die Ärzte ...

Vielleicht kommst du mit ihm auch überein, noch einen neuen Termin im neuen Quartal zu machen. Er kann das mit deiner Krankenkasse abrechnen, Geld vom KWEA bekommt er ja auch und alle sind glücklich.

Jetzt mal direkt gefragt: Warum "so umständlich" wenn es doch reichen würde, wenn der Arzt einfach 2 Wochen braucht für die Übermittlung des Ergebnisses?

nein.

Könnte aber, bei Zeitdruck seitens des KWEA, vorkommen?

Das bedeutet, dass du dich dann schon fragen lassen müsstest, warum der Arbeitgeber seinen Antrag erst nach der Einberufung und nicht schon nach der Vorbenachrichtigung gestellt hat.

Folgen im rechtlichen Sinne hat das aber nicht, nur dass du die ggf. verzögerte Bearbeitung nicht dem Amt anlasten kannst.

Ganz einfach: Mein AG ist jetzt auch nicht so scharf drauf den Antrag zu stellen. Deshalb stellt er ihn erst, wenn er ihn wirklich stellen muss. Und im Moment kann kein Einberufungsbescheid kommen, weil meine Tauglichkeit nicht geklärt ist. Kann ja auch sein, dass ich ausgemustert werde.

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svennie
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« Antworten #21 am: 26. November 2010, 13:55:47 »

Wie wird das KWEA reagieren?

das weiß ich nicht.

Könnte es für mich (rechtliche) Konsequenzen haben?

nein.

Was passiert wenn ich die Schweigepflichtentbindung nach der Untersuchung widerrufe. Wird die Untersuchung erneut durch einen vom KWEA beauftragten Arzt durchgeführt?

Das könnte passieren, aber auch das braucht Zeit.

Es könnte natürlich auch sein, dass das KWEA die Auffassung vertritt, auf das Untersuchungsergebnis kommt es nicht wirklich an.


Jetzt mal direkt gefragt: Warum "so umständlich" wenn es doch reichen würde, wenn der Arzt einfach 2 Wochen braucht für die Übermittlung des Ergebnisses?

Wenn der Arzt so lange dazu braucht, dann ist ja ok.

Könnte aber, bei Zeitdruck seitens des KWEA, vorkommen?

Halte ich für unwahrscheinlich, das machen nämlich unterschiedliche Sachbearbeiter und häufig (aber nicht immer) führt ein Widerspruch gegen das Ergebnis der Überprüfungsuntersuchung dazu, dass man ebenfalls nicht eingeplant wird.

Ganz einfach: Mein AG ist jetzt auch nicht so scharf drauf den Antrag zu stellen. Deshalb stellt er ihn erst, wenn er ihn wirklich stellen muss. Und im Moment kann kein Einberufungsbescheid kommen, weil meine Tauglichkeit nicht geklärt ist. Kann ja auch sein, dass ich ausgemustert werde.

Ich verstehe das, du verstehst das, nur das KWEA sieht das ja genau von der anderen Seite.
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« Antworten #22 am: 14. Dezember 2010, 18:32:16 »

So... der aktuelle Stand:

War jetzt beim Arzt. Dieser hat allerdings noch keinen endgültigen Befund, da dafür Gewebeproben nötig sind die von einem Labor untersucht werden müssen. Ergebnis kommt wohl diesen Donnerstag. Außerdem habe ich mit dem Arzt vereinbart, dass er den Befund nicht vor dem 23.12.10 ans KWEA weiterleitet.

Was kann mir jetzt noch passieren? Wird die Heranziehungsgrenze erhöht wenn das Ergebnis nìcht vor meinem 23. Geburtstag im Januar vorliegt? Ich frage, weil eine weitere Untersuchung geplant ist. In welchen Fällen wird die Heranziehungsgrenze überhaupt erhöht?
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svennie
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« Antworten #23 am: 14. Dezember 2010, 20:04:07 »

Was kann mir jetzt noch passieren?

Wenig bis nichts ...

Wird die Heranziehungsgrenze erhöht wenn das Ergebnis nìcht vor meinem 23. Geburtstag im Januar vorliegt?

nein.

Ich frage, weil eine weitere Untersuchung geplant ist. In welchen Fällen wird die Heranziehungsgrenze überhaupt erhöht?

In den ausdrücklich in § 5 Wehrpflichtgesetz genannten Fällen:

http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__5.html
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