User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.584 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.391 Mitglieder
Neuestes Mitglied: chcoachoutlet

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: ärztliche Untersuchung als KDV, um nachträglich ausgemustert zu werden  (Gelesen 880 mal)
Atkins
Newbie
*
Beiträge: 6


Profil anzeigen
« am: 15. September 2010, 12:17:03 »

Hallo,
fühle mich bei meiner Musterung unfair behandelt, da ich im Gespräch mit dem Kreiswehrersatzamtsmitarbeiter erwähnt hatte, dass ich gegebenenfalls einen Antrag auf KDV machen würde.
Demnach wurde ich kaum gründlich untersucht und T2 gemustert (Sommer 2009).

Ich habe diverse Beeinträchtigungen, die bei Bekannten zu einer Ausmusterung führten (die Wehrdienst machen wollten).

Beispiele:
1. Fehlstellung der Hüfte, was zu einem kürzeren Bein und unterschiedlich belasteter Rückenmuskulatur und damit zu Verspannungen und starken Schmerzen bei Dauerbelastung führt.
2. Plattfüße Traurig
3. stark eingeschränkte Sehfähigkeit des linken Auges (genaue Werte hab ich nicht im Kopf)
4. Anfälligkeit für Hautprobleme wie Neurodermitis

Gegen meine Fuß- und Rückenprobleme trage ich orthopedische Einlagen, die aber nur wenig Abhilfe schaffen :S

Da ich T2 gemustert wurde, habe ich daraufhin (dummerweise) erfolgreich einen Antrag auf KDV gemacht und muss nun meinen Zivildienst antreten.

Jedoch habe ich mich auch erfolgreich für einen Studienplatz im Wintersemester 2010 beworben und wurde angenommen. Beiträge sind auch schon gezahlt, da ich gehofft hatte, dass mich das BAZ schlicht vergessen hatte, da ich seit erfolgreicher Verweigerung nichts mehr gehört hatte.

Nun möchte ich eine ärztliche Untersuchung beantragen, um nachträglich ausgemustert und vom Wehr- und Zivildienst befreit zu werden.

Wie stelle ich das am geschicktesten an? Brief schreiben, Atteste kopieren und mit reinpacken? Antrag auf KDV zurückziehen?

Danke schonmal im voraus!

« Letzte Änderung: 15. September 2010, 12:31:53 von Atkins » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 15. September 2010, 12:50:31 »

fühle mich bei meiner Musterung unfair behandelt, da ich im Gespräch mit dem Kreiswehrersatzamtsmitarbeiter erwähnt hatte, dass ich gegebenenfalls einen Antrag auf KDV machen würde.

Was heißt "gegebenenfalls"?

Demnach wurde ich kaum gründlich untersucht und T2 gemustert (Sommer 2009).

Dein Musterungsergebnis heißt wehrdienstfähig und dabei verwendungsfähig mit Eisnchränkungen für bestimmte Tätigkeiten. Tauglichkeitsgrade sind nicht numeriert.

Wenn man sich ungerecht behandelt fühlt, warum legt man dann nicht Widerspruch ein!?

Ich habe diverse Beeinträchtigungen, die bei Bekannten zu einer Ausmusterung führten (die Wehrdienst machen wollten).

Das die Musterungsverfahren recht willkürlich sind, ist bekannt. Das Ergebnis lässt sich aber nicht mathematisch anhand von irgendwelchen Diagnosen ermitteln.

Beispiele:
1. Fehlstellung der Hüfte, was zu einem kürzeren Bein und unterschiedlich belasteter Rückenmuskulatur und damit zu Verspannungen und starken Schmerzen bei Dauerbelastung führt.

Da kommt es im Zweifel schon darauf an, wie groß die Längendifferenz ist, ob diese ggf. mit Einlagen ausgeglichen werden kan etc.

2. Plattfüße Traurig

Das ist jetzt aber wirklich nicht tauglichkeitsrelevant, von Extremfällen abgesehen.

3. stark eingeschränkte Sehfähigkeit des linken Auges (genaue Werte hab ich nicht im Kopf)

Allein auf die Werte kommt es aber an - und darauf, inwieweit dies ausgeglichen werden kann.

4. Anfälligkeit für Hautprobleme wie Neurodermitis

Anfälligkeit heißt? Kannst du eine Uniform tragen oder nicht?

Gegen meine Fuß- und Rückenprobleme trage ich orthopedische Einlagen, die aber nur wenig Abhilfe schaffen :S

Was sagt dein Orthopäde dazu? Sind dir längere Fußmärsche zuzumuten?

Da ich T2 gemustert wurde, habe ich daraufhin (dummerweise) erfolgreich einen Antrag auf KDV gemacht und muss nun meinen Zivildienst antreten.

Daraufhin? Oder wurde nur der bei der Musterung gestellte Antrag vervollständigt?

Nun möchte ich eine ärztliche Untersuchung beantragen, um nachträglich ausgemustert und vom Wehr- und Zivildienst befreit zu werden.

Warum gerade jetzt?

Wie stelle ich das am geschicktesten an? Brief schreiben, Atteste kopieren und mit reinpacken? Antrag auf KDV zurückziehen?

Hat sich dein Gesundheitszustand seit der Musterung verändert?
Gespeichert
Atkins
Newbie
*
Beiträge: 6


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 15. September 2010, 13:01:45 »

Gegebenenfalls heißt, dass ich erwähnt hatte, dass ich mich für den Wehrdienst nicht geeignet sehe, da ich bereits nach nem 1-2 stündigen Spaziergang durch die Stadt Rückenschmerzen habe und, sollte es nicht zur Ausmusterung kommen, verweigern werde.

Vom Orthopäden kann ich es mir attestieren lassen, dass ich selbst ohne Marschgepack keine längeren Fußmärsche leisten kann, ohne die folgenden Tage starke Rückenschmerzen ertragen zu müssen.

Zitat
Daraufhin? Oder wurde nur der bei der Musterung gestellte Antrag vervollständigt?

Weiß nicht mehr genau, gehe von "vervollständigt" aus. Ich habe aber zu keinem Zeitpunkt erwähnt, dass ich _definitiv_ verweigern will, sondern es in Betracht ziehe, sollte die Musterung nicht meinen Erwartungen entsprechen. Daraufhin lief die Musterung so ab, wie es für einen KDV-Anwärter üblich ist, habe jedoch gedacht, dass es das standard Musterungsprozedere ist. War ehrlich gesagt ein wenig eingeschüchtert zu dem Zeitpunkt.

Zitat
Hat sich dein Gesundheitszustand seit der Musterung verändert?
Habe ne stärkere Brille. Meine Rückenleiden sind jedoch genauso stark vorhanden. Ich bin jedoch der Ansicht, dass bei der Musterung zu wenig Fokus darauf gelegt wurde.
Gespeichert
Atkins
Newbie
*
Beiträge: 6


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 15. September 2010, 13:07:28 »

Zitat
Warum gerade jetzt?

Weil ich wie geschrieben zum Wintersemester 2010 eingeschrieben bin und auch Beiträge gezahlt habe.


Möchte also wissen, was am sinnvollsten ist.

Zivi aufschieben, Musterung anfechten/nachträglich ausmustern lassen, Studium aufschieben... etc.

Edit: Sorry für Doppelpost, habe mich verklickt.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 15. September 2010, 13:33:37 »

Gegebenenfalls heißt, dass ich erwähnt hatte, dass ich mich für den Wehrdienst nicht geeignet sehe, da ich bereits nach nem 1-2 stündigen Spaziergang durch die Stadt Rückenschmerzen habe und, sollte es nicht zur Ausmusterung kommen, verweigern werde.

Kriegsdienstverweigerung aus gewissen Gründen und nicht aus Gewissensgründen!?

Sehr dumm gelaufen ...

Vom Orthopäden kann ich es mir attestieren lassen, dass ich selbst ohne Marschgepack keine längeren Fußmärsche leisten kann, ohne die folgenden Tage starke Rückenschmerzen ertragen zu müssen.

GUt, wenn der Musterungsarzt das plausibel formulieren kann ...

Weiß nicht mehr genau, gehe von "vervollständigt" aus. Ich habe aber zu keinem Zeitpunkt erwähnt, dass ich _definitiv_ verweigern will, sondern es in Betracht ziehe, sollte die Musterung nicht meinen Erwartungen entsprechen. Daraufhin lief die Musterung so ab, wie es für einen KDV-Anwärter üblich ist, habe jedoch gedacht, dass es das standard Musterungsprozedere ist.

Was hast du denn erwartet, was da passiert?

War ehrlich gesagt ein wenig eingeschüchtert zu dem Zeitpunkt.

verständlich, du hättest aber im Nachhinein noch reagieren können (Widerspruch einlegen).

Habe ne stärkere Brille. Meine Rückenleiden sind jedoch genauso stark vorhanden. Ich bin jedoch der Ansicht, dass bei der Musterung zu wenig Fokus darauf gelegt wurde.

Da müsste man jetzt aber mal wissen, wie stark.

Die Frage hat einen Hintergrund:

Anspruch auf eine ärztliche Untersuchung besteht nur, wenn sich der Gesundheitszustand verändert hat. Diese Veränderung wäre im Zweifel nachzuweisen. Das BAZ ist da sehr pingelig, die Kreiswehrersatzämter sind es nicht.

Angenommen du beantragst jetzt eine ärztliche Untersuchung, das BAZ will jetzt wissen, was sich an deinem Gesundheitszustand verändert hat. Du sagst dann (wahrheitsgemäß) nur die Sehstärke. Das BAZ fragt an, wie stark die rille ist und teilt dir hinterher mit, dass sich dein Gesundheitszustand nicht tauglichkeitsrelevant verändert hat und lehnt wahlweise deinen Antrag ab oder entscheidet nach Aktenlage aufgrund der neuen Sehschärfe.

So kommst du also nicht weiter.

Zitat
Warum gerade jetzt?

Weil ich wie geschrieben zum Wintersemester 2010 eingeschrieben bin und auch Beiträge gezahlt habe.

Was genau möchte denn das BAZ jetzt von dir?

Musterung anfechten

Die Frist (14 Tage) ist aber schon seit Ewigkeiten verstrichen.

nachträglich ausmustern lassen

Da sehe ich bei der Ausgangslage und ohne entweder viel Risiko oder anwaltlicher bzw. ähnlicher Unterstützung eher geringe Chancen.

Die Frage ist halt, ob es dir reicht, auf Zeit zu spielen.
Gespeichert
Atkins
Newbie
*
Beiträge: 6


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 15. September 2010, 13:39:27 »

Die Heranziehung ist auf den 1.1.2011 datiert. Das Wintersemester endet im April.

Würde also zunächst einen Antrag auf Aufschiebung der Heranziehung stellen, da ich ja wie gesagt bereits immatrikuliert bin.

Wäre die Aufschiebung von Erfolg geprägt?

Wie stelle ich das am besten an, dass ich bis zum Ende des 3. Semesters auf Zeit spiele?

Werde mich auch demnächst noch rechtlich beraten lassen. Will jedoch im vorhinein so viele Informationen sammeln wie möglich.

Edit: Als letzte Option würde es mir reichen, das 1. Semester machen zu können und dann meinen Zivi anzutreten. Jedoch schrecke ich nicht davor zurück so lange auf Zeit zu spielen, um vom Zivi befreit zu werden (3. Semester vollendet).

Edit2: ich habe schon aus "Gewissensgründen" verweigert. So hab ich es jedenfalls in meine Erklärung geschrieben. In wahrheit ist der Grund, wie bei vielen anderen, jedoch ein anderer.
« Letzte Änderung: 15. September 2010, 13:45:24 von Atkins » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #6 am: 15. September 2010, 14:30:08 »

Die Heranziehung ist auf den 1.1.2011 datiert. Das Wintersemester endet im April.

Du schreibst in Rätseln. Es liegt kein Einberufungsbescheid vor? Lediglich eine Ankündigung der Heranziehung? Mit Aufforderung, sich eine Stelle zu suchen?

Würde also zunächst einen Antrag auf Aufschiebung der Heranziehung stellen, da ich ja wie gesagt bereits immatrikuliert bin.

Wäre die Aufschiebung von Erfolg geprägt?

Das Wort "Aufschiebung" kennt das Zivildienstgesetz nicht.

Du könntest um eine Zusage bitten, nicht vor dem 1.4. zum Zivildienst herangezogen zu werden und anbieten, dir zu diesem Termin einen Zivildienstplatz zu suchen.

Du könntest dfann rechtzeitig vor dem 1.4. auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten und dann - wenn das Kreiswehrersatzamt ernsthaft an eine Einberufung denkt - eine Überprüfungsuntersuchung beantragen.

Der 1.7. würde dann auch als möglicher DIenstantrittstermin wegfallen, danach hast du dann das 3. Semester erreicht oder die Wehrpflicht wird schon vorher ausgesetzt.

Wie stelle ich das am besten an, dass ich bis zum Ende des 3. Semesters auf Zeit spiele?

Wieso bis zum Ende des 3. Semesters? Bis zum Anfang des 3. Semesters reicht.

Werde mich auch demnächst noch rechtlich beraten lassen.

Aber bitte nicht von irgend einem Feld-, Wald-, und Wiesenanwalt.

Edit: Als letzte Option würde es mir reichen, das 1. Semester machen zu können und dann meinen Zivi anzutreten. Jedoch schrecke ich nicht davor zurück so lange auf Zeit zu spielen, um vom Zivi befreit zu werden (3. Semester vollendet).

3. Semester erreicht.

Aber dann würdest du nicht befreit werden, sondern zurückgestellt werden. Das ist etwas anderes.

Edit2: ich habe schon aus "Gewissensgründen" verweigert. So hab ich es jedenfalls in meine Erklärung geschrieben. In wahrheit ist der Grund, wie bei vielen anderen, jedoch ein anderer.

Das habe ich durchaus verstanden. Nur wäre es halt rational weitaus vernünftiger gewesen, gegen den Musterungsbescheid Widerspruch einzulegen, statt genau das Gegenteil zu tun, nämlich alles dafür zu tun, dass man auch tatsächlich zu einem Dienst herangezogen wird.
Gespeichert
Atkins
Newbie
*
Beiträge: 6


Profil anzeigen
« Antworten #7 am: 15. September 2010, 15:41:11 »

Richtig, noch liegt kein Einberufungsbescheid vor, sondern nur die Ankündigung der Heranziehung.
Zitat
Du könntest um eine Zusage bitten, nicht vor dem 1.4. zum Zivildienst herangezogen zu werden und anbieten, dir zu diesem Termin einen Zivildienstplatz zu suchen.

Du könntest dfann rechtzeitig vor dem 1.4. auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten und dann - wenn das Kreiswehrersatzamt ernsthaft an eine Einberufung denkt - eine Überprüfungsuntersuchung beantragen.

Der 1.7. würde dann auch als möglicher DIenstantrittstermin wegfallen, danach hast du dann das 3. Semester erreicht oder die Wehrpflicht wird schon vorher ausgesetzt.

Wäre das denn ein Weg erfolgreich mein Studium zu absolvieren und Zeit zu gewinnen? Wenn ich mein Studium beendet haben werde, werde ich vorraussichtlich weit über das 25. Lebensjahr vollendet haben und somit nicht mehr dienstpflichtig sein. Richtig? (bin vor knapp 2 Wochen 21 geworden und das Jurastudium nimmt schon das eine oder andere Semester in Anspruch)

Edit: soll ich in dem Schreiben erwähnen, dass ich auf Grund meines Studiums nicht vor dem 1.4. herangezogen werden möchte?
« Letzte Änderung: 15. September 2010, 15:52:52 von Atkins » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #8 am: 15. September 2010, 18:14:48 »

Wäre das denn ein Weg erfolgreich mein Studium zu absolvieren und Zeit zu gewinnen?

ja.

Wenn ich mein Studium beendet haben werde, werde ich vorraussichtlich weit über das 25. Lebensjahr vollendet haben und somit nicht mehr dienstpflichtig sein. Richtig?

In Friedenszeiten ist das richtig.

Jurastudium nimmt schon das eine oder andere Semester in Anspruch)

Ja, neun. Darf ich fragen, wo?

Edit: soll ich in dem Schreiben erwähnen, dass ich auf Grund meines Studiums nicht vor dem 1.4. herangezogen werden möchte?

Ja, weil es einen anderen (ausreichenden) Grund nicht gibt.
Gespeichert
Atkins
Newbie
*
Beiträge: 6


Profil anzeigen
« Antworten #9 am: 15. September 2010, 18:20:12 »

Alles klar, dann werd ich das auf diesem Wege versuchen, um wenigstens das 1. Semester erstmal zu vollenden und dann, sollten alle Stricke reißen, gegebenenfalls Zivi anzutreten.

Werde das Wintersemester 2010/11 an der Juristischen Fakultät an der Georg-August-Universität in Göttingen antreten.

Danke für deine Hilfe und dein Interesse.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #10 am: 15. September 2010, 19:13:47 »

Alles klar, dann werd ich das auf diesem Wege versuchen, um wenigstens das 1. Semester erstmal zu vollenden und dann, sollten alle Stricke reißen, gegebenenfalls Zivi anzutreten.

Zivi antrten!? Das war eigentlich nicht der Plan.

Werde das Wintersemester 2010/11 an der Juristischen Fakultät an der Georg-August-Universität in Göttingen antreten.

Hm, na gut. Dann werden wir uns nächsten Monat eher nicht über den Weg laufen...
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits