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Autor Thema: Abitur 01.02.11 +Zivildienst Nichtheranziehung  (Gelesen 757 mal)
Silencer
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« am: 23. Juli 2010, 17:19:52 »

Hallo zusammen,

wie einige andere derzeit habe auch ich gestern den unheilvollen Brief zur „Ankündigung der Heranziehung zum 1.11.10“ vom Bundesamt für den Zivildienst erhalten.
Leichten Wortes kann man sagen, das Gefühl ist nicht besser als damals zu Schulzeiten, die blauen Briefe hervorgerufen haben.

Hier sind ja bereits unzählige Konstellationen besprochen worden, doch meine Situation ist wieder ein wenig anders und manchmal hilft einem eine direkte Antwort zu seinem eigenen Problem deutlich mehr.

Kurz zur derzeitigen Lage (stichpunktartig, der Übersicht halber):
-   Musterung erfolgte während der Ausbildung am 17. Dezember 2008
-   Ergebnis: T2 (mit Abstrichen, näheres folgt unten)
-   Anschließend, da unerfahren, den KDV eingereicht; dieser wurde  auch angenommen.
-   Zunächst Wartezeit bis Juni 2010, Abschluss der Ausbildung
-   22.7.10 nun der Brief, derzeit arbeite ich auf 400 € Basis.
-   22 Jahre, letzte Januarwoche werden es 23, ist zunächst aber ohne Bedeutung.

Nun das Problem:

Ab Februar werde ich mein Abitur nachholen, darüber habe ich auch bereits die rechtsverbindliche Zusage (wie es in dem Schreiben so schön formuliert ist).
Bei dieser Schule handelt es sich um ein so genanntes Niederrhein Kolleg, das zwar den gleichen Unterrichtsstoff wie bei einem normalen Gymnasium behandelt, jedoch spezielle Aufnahmekriterien vorgibt: abgeschlossene Ausbildung, Mindestalter, Fachhochschulreife.
Dafür ist jeder Angemeldete automatisch in dem Status eines Studenten, mitsamt allen Vergünstigungen, darunter auch der volle BaföG Satz. Ich werde sofort mit dem dritten Semester beginnen, was laut Schreiben des BfZ, für eine Befreiung/Nichtheranziehung ausreichend wäre. Allerdings nur, wenn das Datum des dritten Semesters mit dem Beginn des Zivildienstes übereinstimmt. Und genau dort ist der Hasenfuß begraben. Mein drittes Semester beginnt erst im Februar, heißt ich Klartext, es gilt nun irgendwie diese drei Monate zu überbrücken, bzw. zu verzögern.

Welche Möglichkeiten bleiben mir und, noch wichtiger, in welcher Reihenfolge sollte ich vorgehen?

Folgende Optionen sind mir in den Sinn gekommen, wie sinnvoll, kann ich nicht abschätzen:

a)   Schon bei der Musterung habe ich meine Trichterbrust (Pectus excavatum sive infundibulum) angesprochen, durch die ich keinen/wenigen Leistungssport machen kann, deshalb die oben erwähnten Abstriche bei dem T2 Ergebnis. Nun könnte ich eine ärztliche Nachuntersuchung veranlassen, da sich der Zustand seit der Musterung „verschlechtert haben kann“. Wenn ja, wie sind die Aussichten, das dieser Prozess die Abfolge lange genug hinauszögert oder gar zur Ausmusterung führt? Zusätzlich: Ist diese Untersuchung sinnvoller beim Bund (sprich, den KDV zurückziehen) oder durch das BfZ durchführen zu lassen?
b)   Eine geeignete Zivildienststelle zu suchen und dort einen Termin ab Februar bzw. nah an diesem Datum abzustimmen. Dies der BfZ zukommen lassen und anschließend in der letzten Januarwoche die Bewerbung zurückziehen und das Studium/Abitur beginnen? Wenn ja, wie viel Zeit sollte man sich damit lassen, lieber früh oder die Fristen nahezu ausreizen?
c)   Letzte Instanz, ein Anwalt. Lohnt es sich für drei Monate die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen?

Wie steht es überhaupt mit der Zurücknahme des KDV? Sollte oben erwähntes irgendwie funktionieren, könnte vom Bund nach dem Abitur doch nicht mehr eingezogen werden, oder? Da ich anschließend 25 Jahre oder älter bin.

Wie man sieht, man macht sich Unmengen an Gedanken, da, wie hier auch schon oft erwähnt wurde, die Wahrheit wenig bis gar keiner Bedeutung zugeschrieben wird. In meinem Fall würde die Aussicht auf das Abitur, der BfZ vollkommen egal sein, nicht wahr?

Vielen Dank für Zeit und eventuelle Ratschläge, für jede Art von Hilfe bin ich dankbar.

Grüße
Michael
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 23. Juli 2010, 17:45:55 »

...
Dafür ist jeder Angemeldete automatisch in dem Status eines Studenten, mitsamt allen Vergünstigungen, darunter auch der volle BaföG Satz. Ich werde sofort mit dem dritten Semester beginnen, was laut Schreiben des BfZ, für eine Befreiung/Nichtheranziehung ausreichend wäre. Allerdings nur, wenn das Datum des dritten Semesters mit dem Beginn des Zivildienstes übereinstimmt. Und genau dort ist der Hasenfuß begraben. Mein drittes Semester beginnt erst im Februar, heißt ich Klartext, es gilt nun irgendwie diese drei Monate zu überbrücken, bzw. zu verzögern.

Um es vorwegzunehmen:

Selbst wenn das Schulgesetz in NRW dich als Studierender bezeichnen sollte, bist du im Grunde Schüler und machst eine zu einem schulischen Abschluss führende Ausbildung. Das Erreichen des 3. Semesters ist (wehrdienst- bzw. zivildienstrechtlich) unerheblich, es kommt allein auf das Ziel der Ausbildung an, den Schulabschluss.

Folgende Optionen sind mir in den Sinn gekommen, wie sinnvoll, kann ich nicht abschätzen:

...a)   Schon bei der Musterung habe ich meine Trichterbrust (Pectus excavatum sive infundibulum) angesprochen, durch die ich keinen/wenigen Leistungssport machen kann, deshalb die oben erwähnten Abstriche bei dem T2 Ergebnis.

"Abstriche bei dem T2-Ergebnis..."

Nennen wir das Kind doch beim Namen: Du bist wehrdienstfähig und dabei verwendugnsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten.

...Nun könnte ich eine ärztliche Nachuntersuchung veranlassen,

Nein, du kannst eine ärztliche Untersuchung beantragen. Dies kann sinnvoll sein, der Zeitpunkt erscheint mir persönlich aber zu früh.

......Zusätzlich: Ist diese Untersuchung sinnvoller beim Bund (sprich, den KDV zurückziehen) oder durch das BfZ durchführen zu lassen?

Mir erscheint dies sinnvoller beim KWEA.

...b)   Eine geeignete Zivildienststelle zu suchen und dort einen Termin ab Februar bzw. nah an diesem Datum abzustimmen.

Daraus sollte es hinauslaufen.

...Dies der BfZ zukommen lassen und anschließend in der letzten Januarwoche die Bewerbung zurückziehen und das Studium/Abitur beginnen?

LOL, was für eine Bewerbung möchtest du denn zurückziehen? Du kannst gemeinsam mit der Dienststelle einen Einberufungsvorschlag an das BAZ schicken. Dann hat es sich auch schon.

...c)   Letzte Instanz, ein Anwalt. Lohnt es sich für drei Monate die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen?

Die Frage ist nicht, ob es sich für 3 Monate lohnt, sondern ob es sich lohnt es zu verhindern, dass du das Abitur erst ein Jahr später nachholen kannst.

...Wie steht es überhaupt mit der Zurücknahme des KDV?

Du kannst jederzeit auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten.

...Sollte oben erwähntes irgendwie funktionieren, könnte vom Bund nach dem Abitur doch nicht mehr eingezogen werden, oder? Da ich anschließend 25 Jahre oder älter bin.

eben.

Und genau diese Möglichkeit solltest du wählen:

Eine Stelle mit möglichst spätem Dienstantrittsdatum vorschlagen, vor Dienstantritt auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, beim KWEA dann eine Überprüfungsuntersuchung beantragen und dort mit der Schulbescheinigung aus Klasse 12 (?) die Zurückstellung beantragen.

...Wie man sieht, man macht sich Unmengen an Gedanken, da, wie hier auch schon oft erwähnt wurde, die Wahrheit wenig bis gar keiner Bedeutung zugeschrieben wird. In meinem Fall würde die Aussicht auf das Abitur, der BfZ vollkommen egal sein, nicht wahr?

Das Gesetz ist eindeutig:

Eine zu einem schulischen Abschluss führende Ausbildung (also auch der Besuch des Kollegs) soll im Regelfall nicht durch den Wehr- oder Zivildienst unterbrochen werden. Die Aufnahme einer solchen Ausbildung ist dagegen durch das Gesetz nicht geschützt.
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« Antworten #2 am: 23. Juli 2010, 18:12:08 »

svennie, ich danke dir für die schnelle Antwort.

Der Satz mit der Bewerbung war etwas...unglücklich ausgedrückt, aber ich denke du hast verstanden was ich meinte - der Vorschlag einer Zivildienststelle mit Zustimmung der BfZ.

Wenn man nun den Dienst bei der Zivildienststelle im Februar nicht antritt, reicht dann eine Kündigung/Absage mit Berufung darauf, dass ich auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichte?
Die anschließende Untersuchung ist in der von dir vorgeschlagenen Abfolge also nötig, oder nur um eine etwaige Restzeit zu überbrücken?

Und das Gesetz, es erstaunt doch immer wieder, wie viele Steine einem in den Weg gelegt werden, wenn man doch bereit ist zu lernen bzw. sich weiterzubilden. Es gibt unzählige Jugendliche ohne Perspektive, Lust oder sonstigen Vorwänden, die sich einen ****** darum scheren, was in zehn bis 20 Jahren mit ihnen oder um sie herum passiert.
Aber nun ja, wir machen die Gesetzte ja nicht.
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svennie
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« Antworten #3 am: 23. Juli 2010, 20:25:25 »

Wenn man nun den Dienst bei der Zivildienststelle im Februar nicht antritt, reicht dann eine Kündigung/Absage mit Berufung darauf, dass ich auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichte?

Umgekehrt wird ein Schuh draus:

Wenn du schriftlich auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtest, kannst (und darfst) du keinen Zivildienst leisten.

Einfach nicht hingehen und hinterher verzichten klappt so nicht.

Die anschließende Untersuchung ist in der von dir vorgeschlagenen Abfolge also nötig, oder nur um eine etwaige Restzeit zu überbrücken?

Ob sie nötig ist, hängt davon ab, wann der Verzicht erfolgt, also wann das Kreiswehrersatzamt wieder zuständig wird.

Die Kreiswehrersatzämter können nur jeweils zum Quartalsanfang einberufen und müssen dabei eine Ladungsfrist zum Dienstantritt von 4 Wochen beachten.

Wenn du also mit der Schule im 1. Quartal 2011 beginnst, wäre der letztmögliche Dienstantrittstermin der 1. Januar 2011, die Einebrufung müsste 4 Wochen vorher kommen, also etwa bis Anfang Dezember 2010.

Wenn du dir jetzt einen Zivildienstplatz zum 1.1.2011 suchst und das BAZ dies so akzeptiert und du Anfang Dezember 2010 auf die Anerkennung verzichtest, dann brauchst du keine Überprüfungsuntersuchung mehr beantragen, es reicht dann ein Antrag auf Zurückstellung.

Und das Gesetz, es erstaunt doch immer wieder, wie viele Steine einem in den Weg gelegt werden, wenn man doch bereit ist zu lernen bzw. sich weiterzubilden.

Das Gesetz heißt Zivildienstgesetz bzw. Wehrpflichtgesetz. Es heißt nicht Weiterbildungsgesetz oder Schulgesetz.

Es gibt unzählige Jugendliche ohne Perspektive, Lust oder sonstigen Vorwänden, die sich einen ****** darum scheren, was in zehn bis 20 Jahren mit ihnen oder um sie herum passiert.

Wenn die tauglich gemustert sind und sich bei der Musterung auch so lange bequatschen ließen, bis sie einen KDV-Antrag gestellt haben, dann bekommen die früher oder später auch ihre Einberufung zum Zivildienst.

Aber nun ja, wir machen die Gesetzte ja nicht.

Nein, Erziehung zu irgendwelchen Tätigkeiten ist auch nicht Aufgabe des Wehr- oder Zivildienstes.

Der Grundwehrdienst dient dazu, die im Rahmen der Nato versprochen Truppen stellen zu können (jedenfalls auf dem Papier), der Zivildienst ist faktisch lediglich noch die Strafe dafür, dass man bei der Musterung auf die entsprechende (Fang)-Frage die falsche Antwort gegeben hat.

Verkauft wird die ganze Geschichte dann als Notwendigkeit, weil angeblich aus der Gruppe der Grundwehrdienstleistenden sich ach so viele freiwillig länger verpflichten.
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« Antworten #4 am: 23. Juli 2010, 23:58:00 »



Wenn die tauglich gemustert sind und sich bei der Musterung auch so lange bequatschen ließen, bis sie einen KDV-Antrag gestellt haben, dann bekommen die früher oder später auch ihre Einberufung zum Zivildienst.


Und dazu muss ich mich wohl oder übel auch zählen, denn deren Argumentation setzt man zunächst einmal nichts entgegen. Zumindest war es bei mir so, andere gehen das vielleicht entspannter an, wenn sie einem im Prinzip auch die Pistole auf die Brust setzen.
In vielen Beiträgen war das (KDV Antrag - ja oder nein) deine erste Frage und schmerzlich oft musste sie mit Ja beantwortet werden.

Mir reicht es zunächst schon, noch eine Möglichkeit zu sehen, aufgrund dessen habe ich hier meine Frage gestellt.
Danke für deine Einschätzung/Tipps.

Wie hoch schätzt du die Chancen ein, dass das BAZ mit einem Zivildienstantritt Anfang 2011 einverstanden ist? Kennst du Fälle wo diese Zeitspanne als "zu lang" galt, selbst wenn die Zivildienststelle damit einverstanden war? Theoretisch könnte ich für drei Monate noch im Ausland sein, Sprachreise etc.

Sollte es klappen, teile ich das Ergebnis gerne mit.

---
Sofern das nicht zu persönlich ist, würde mich interessieren, ob du diese Tretmühle auch durchlaufen musstest und die gleichen "Fehler" wie so viele gemacht hast und letztendlich daran gereift bist, somit auch anderen deine Erfahrungen vielleicht ersparen möchtest?
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svennie
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« Antworten #5 am: 24. Juli 2010, 00:26:41 »

Wie hoch schätzt du die Chancen ein, dass das BAZ mit einem Zivildienstantritt Anfang 2011 einverstanden ist? Kennst du Fälle wo diese Zeitspanne als "zu lang" galt, selbst wenn die Zivildienststelle damit einverstanden war? Theoretisch könnte ich für drei Monate noch im Ausland sein, Sprachreise etc.

Die Chance ist garnicht mal so gering, denn das BAZ setzt dir ja eine Frist (und verlängert diese in der Regel noch einmal) und würde ansonsten erst nach Fristablauf anfangen, dir selbst eine Stelle zu suchen um sie dir zuzuweisen. Es ist weit weniger Aufwand für den Sachbearbeiter, dir einfach die von dir selbst gesuchte Stelle zum 1. Januar zuzuweisen als selbst suchen zu müssen.

Es ist zwar richtig, dass du für 3 Monate im Ausland sein könntest, das würde aber nichts an der Tatsache ändern, dass das BAZ dir eine Stelle zuweisen könnte, das könnte es ohnehin immer, ohne vorherige Fristsetzung.


Sofern das nicht zu persönlich ist, würde mich interessieren, ob du diese Tretmühle auch durchlaufen musstest und die gleichen "Fehler" wie so viele gemacht hast und letztendlich daran gereift bist, somit auch anderen deine Erfahrungen vielleicht ersparen möchtest?

Ich hab auch 2 Musterungen, diverse Überprüfungsuntersuchungen, 2 KDV-Anträge (jeweils nach der Einberufung), 2 Gerichtsverfahren und 2 1/2 Wochen Grundwehrdienst hinter mir, bis es dann letztlich geklappt hat. Das 2. Gerichtsverfahren führte zu einer Zurückstellung um 1 Jahr, man hätte mich dann aber trotzdem noch einmal einberufen können, hat es aber nicht getan.
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