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Autor Thema: 4-Jahrstudium mit Stipendium  (Gelesen 1823 mal)
Jonasusa
Gast
« am: 21. August 2007, 21:18:19 »

Hey,

ich hab ein Problem. Ich möchte gerne mindestens 4 Jahre in den USA studieren und da das ja sehr teuer ist hab ich mir ein Stipendium über 15.000 Euro pro Jahr besorgt. Allerdings würde das nur gelten wenn ich nächsten Sommer anfange (2008/2009). Gibt es da irgendeine Möglichkeit rauszukommen. Bin 18 und mache jetzt Abi und meine Musterung wird wohl bald sein,

schon mal vielen dank!
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 21. August 2007, 23:49:21 »

Gibt es da irgendeine Möglichkeit rauszukommen.

Möglichkeiten gibt es da sicher, aber:

Ein derartiger Auslandsaufenthalt ist genehmigungspflichtig, das ist nicht einfach, und es geht (dir) um eine Menge Geld.

Bin 18 und mache jetzt Abi und meine Musterung wird wohl bald sein,

Kann, muss aber nicht. Nicht wenige Wehrpflichtige bekommen ihre Ladung erst wenn sie 21 oder 22 sind.

Ich denke aber, das mit der Genehmigungspflicht musst du erstmal verdauen, deshalb solltest du dich ausführlich beraten lassen, besser als dies in einem Forum möglich ist:

http://www.zentralstelle-kdv.de/anwalt.htm

Es geht hier insbesondere um die Prüfung, ob es sich um eine "besondere Härte" im Sinne von § 12 WPflG handelt, wenn du das Stipendium nicht in Anspruch nehmen kannst oder ob es besser wäre, einen anderen Grund zu suchen, warum du keinen Wehrdienst leisten musst (Tauglichkeit).
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Jonasusa
Gast
« Antworten #2 am: 22. August 2007, 16:21:46 »

Danke Danke,

da hast du mir schon mal weiter geholfen.
Wie sieht das denn mit der Genehmigung für den Auslandsaufenthalt aus?Wie stehen die Chancen? Was wäre wenn das klappt und dann wollen sie mich trozdem mustern?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 22. August 2007, 17:41:51 »

Danke Danke,

da hast du mir schon mal weiter geholfen.
Wie sieht das denn mit der Genehmigung für den Auslandsaufenthalt aus?Wie stehen die Chancen?

Das ist nicht vorhersehbar. Die Genehmigung hängt davon ab, ob du "zur Einberufung heranstehst". Das ist zwar derzeit nicht der Fall, kann sich aber bis zum fraglichen Zeitpunkt ändern. Es kann also sein, dass statt einer Antwort auf deinen Antrag eine Ladung zur Musterung kommt.

Was wäre wenn das klappt und dann wollen sie mich trozdem mustern?

Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Natürlich ist dir eine Anreise zur Musterung aus dem Ausland (im Normalfall) nicht zuzumuten, aber es kann ja sein, dass der Termin entsprechend früh (vor dem geplanten Auslandsaufenthalt) festgesetzt wird.
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Jonasusa
Gast
« Antworten #4 am: 22. August 2007, 19:34:08 »

Hmmm...aslo wäre is wohl am besten zu warten ob ich einen Musterungsbescheid bekomme, und wenn nicht den Antrag stellen, wenn doch es mit dem Antrag auf Zurückstellung oder Befreiung (wegen des Stipendiums) zu versuchen?Und wenn das auch nicht klappt versuchen sich irgendwie auszumustern?Sonst irgendwelche ideen?
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svennie
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« Antworten #5 am: 22. August 2007, 21:32:43 »

Hmmm...aslo wäre is wohl am besten zu warten ob ich einen Musterungsbescheid bekomme,

Einen Musterungsbescheid bekommt man nach der Musterung. Was du jetzt meinst, ist die "Ladung zur Musterung".

und wenn nicht den Antrag stellen, wenn doch es mit dem Antrag auf Zurückstellung oder Befreiung (wegen des Stipendiums) zu versuchen?Und wenn das auch nicht klappt versuchen sich irgendwie auszumustern?

Naja, du hast auch nicht ewig Zeit, abzuwarten, deshalb der Hinweis auf die Seite mit den Anwaltsadressen.
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Jonasusa
Gast
« Antworten #6 am: 25. August 2007, 12:01:47 »


Hey ich bin's nochmal,

bin gerade aufgestanden und hab meine Musterungsaufvorderung bekommen. Was soll ich jetzt machen, ich bin ein wenig verzweilfelt!Bitte um hilfe
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #7 am: 25. August 2007, 12:20:52 »

Was soll ich jetzt machen, ich bin ein wenig verzweilfelt!Bitte um hilfe

Du solltest am Montag einen Anwalt von der Liste aus deiner Nähe kontaktieren.
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