User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.584 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.391 Mitglieder
Neuestes Mitglied: chcoachoutlet

Werbung



Seiten: 1 [2]
Drucken
Autor Thema: 12 monate zurückstellung nach nach einberufung  (Gelesen 5342 mal)
Flo85
Newbie
*
Beiträge: 9


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #15 am: 15. Februar 2007, 00:48:23 »

also,

der Zivile Neurologe hat mir das bescheinigt, und zwar anpassungs schwierigkeiten, er sagte das führt im normalfall zu einer zurückstellung, wie es jetz ja auch ist.

Warum sollte dem so sein? Wer hat dich zurückgestellt?

Von dem neurologen zurück in der kaserne musste ich in den Sanbereich, dort habe ich dann noch ein paar unterschriften leisten müssen, und am nächsten morgen wurde ich " ausgekleidet" dann durfte ich nach hause. Der spieß, mein gruppenführer und alle die da für mich zuständig waren haben gesagt ich bin zurückgestellt,

Dann haben die - wie üblich in diesem Verein - einfach keine Ahnung.

ich hab auch ne wehrdienstzeit bescheinigung wo drauf steht das ich vom 2.1.07 - 8.2.07 gedient habe, und das ich bis zum 8.2.08 zurückgestellt bin steht auch irgendwo drauf

Ehrlich?

Dann mal Klartext: Zurückstellungen werden vom Kreiswehrersatzamt durch einen Bescheid ausgesprochen, hilfsweise von der Wehrbereichsverwaltung im Widerspruchsverfahren oder vom Verwaltungsgericht im Klageverfahren. Aber nicht vom Arzt, vom Spieß, vom Kompaniechef oder von sonstwem.

Vermutlich bist du jetzt ganz einfach ein wegen Dienstunfähigkeit entlassener wehrdienstfähiger Wehrpflichtiger. Oder gibt es da irgend etwas ernsthaftes was dem entgegensteht?


Ja ich bin im moment dienstunfähig bis zum 8.2.08! was passiert jetz?

Was soll ich machen?

Soll ich KDV stellen? Bevor ich wieder zum bund geh, mach ich gerne zivi!
Aber wenn ich natürlich nix von beiden machen müsste wäre am besten! Denn ich hab im moment gute aussichten auf nen guten job ich bin froh das ich da weg bin vom bund!

Wie soll ich mich also verhalten wenn sich der bund bzw. KWEA sich bei mir melden? Denkst du das geht mit der Altersgrenze weil am 1.4.08 wär ich schon 23 und das wäre ja der nächst mögliche einberufungstermin, richtig?

also danke im vorraus für deine hilfe
« Letzte Änderung: 15. Februar 2007, 00:52:16 von Flo85 » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #16 am: 15. Februar 2007, 01:14:05 »

Ja ich bin im moment dienstunfähig bis zum 8.2.08! was passiert jetz?

Gut, dienstunfähig ist nicht gleich wehrdienstunfähig. Was jetzt passiert? Vermutlich nichts.

Was soll ich machen?

nichts.

Soll ich KDV stellen?

Nein!

Wie soll ich mich also verhalten wenn sich der bund bzw. KWEA sich bei mir melden? Denkst du das geht mit der Altersgrenze weil am 1.4.08 wär ich schon 23 und das wäre ja der nächst mögliche einberufungstermin, richtig?

Fast. Du bist nicht zurückgestellt. Die genannten "12 Monate" sind völlig bedeutungslos für deinen derzeitigen Status.

Solange du keine Überprüfungsutnersuchung beantragst besteht also nicht das Risiko, dass sich die Heranziehungsgrenze erhöht. Ich würde das Jobangebot annehmen und einfach abwarten.

Du solltest erst aktiv werden, wenn sich das KWEA wieder meldet. Dann und nur dann beantragst du eventuell eine Überprüfungsuntersuchung. Besser meldest du dich hier aber vorher noch mal aber lass dir nichts vom Pferd erzählen  Lächelnd .
Gespeichert
Flo85
Newbie
*
Beiträge: 9


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #17 am: 15. Februar 2007, 01:21:40 »

ich bin vorrübergehend wehrdienstunfähig bis zum 8.2.08 nicht dienstunfähig macht das einen unterschied?
Also denkst du meine chancen stehen gut nicht mehr hin zu müssen oder wie siehst du das?
Gespeichert
Dave
Full Member
***
Beiträge: 166


Profil anzeigen
« Antworten #18 am: 15. Februar 2007, 11:39:58 »

Da du ja wie vom Psychologen nachgewiesen ein großes problem mit dem Bund hast können sie dich im prinzip nicht nochmal einziehen so lang das Problem bestehen bleibt. (wenn sies versuchen beeantragst du überprüfung, reichst attests ein usw)


Wenn du jedoch KdV Antrag stellst lößt du damit ja selber das "Problem" denn für Zivi wärst du fähig und müßtest ihn dann auch ableisten.


Da du aber lieber nix machen würdest stellst du auf keine fall ein KdV Antrag und wartest ab. Die melden sich womöglich garnicht mehr und selbst wenn hast du gute chancen das es nur zu einer Ausmusterung führt.

Aber melde du dich bloß nicht, sonnst bekommen die nur Wind von dir. Ist ja total unötig. Also hol dein Job und mach was richtiges im Leben.  Cool
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #19 am: 15. Februar 2007, 13:13:46 »

Zitat von: Flo85
Ja ich bin im moment dienstunfähig bis zum 8.2.08! was passiert jetz?

ich bin vorrübergehend wehrdienstunfähig bis zum 8.2.08 nicht dienstunfähig macht das einen unterschied?

So, kannst du uns bei Gelegenheit mal aufklären was wirklich Sache ist.

Wer hält dich seit wann und warum für dienstunfähig oder wehrdienstunfähig?

Was steht in den entsprechenden Verfügungen und Bescheiden?
Gespeichert
Flo85
Newbie
*
Beiträge: 9


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #20 am: 15. Februar 2007, 18:48:45 »

So ich habe jetz grad alle meine unterlagen durch gelesen, ich schreibe jetz einfach mal was da alles draufsteht.

Wehrdienstzeitbescheinigung

Rekrut XXXXXX hat wehrdienst geleistet vom 1.1.07 - 8.2.07 zuletzt als rekrut. Grund der Beendigung § 29 Abs 1

Empfangsbekenntnis

Die Entlassungsverfügung gem. § 29 Abs 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs 5 habe ich erhalten.

Und dann noch ein dokument  auf dem steht,

Betreff: Beendigung Ihres Wehrdienstverhältnisses
Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr.4 und Abs 5 in Verbindung mit §§ 8a und 9 Wehrpflichtgesetz entlasse ich Sie mit Ablauf des 8.2.07 aus der Bundeswehr, weil sie nach ärztlichem Urteil auf Grund der Einstellungsuntersuchung vorübergehend nicht wehrdienstfähig sind.

Staffelkapitän
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #21 am: 15. Februar 2007, 19:43:14 »

...
Und dann noch ein dokument  auf dem steht,

Betreff: Beendigung Ihres Wehrdienstverhältnisses
Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr.4 und Abs 5 in Verbindung mit §§ 8a und 9 Wehrpflichtgesetz entlasse ich Sie mit Ablauf des 8.2.07 aus der Bundeswehr, weil sie nach ärztlichem Urteil auf Grund der Einstellungsuntersuchung vorübergehend nicht wehrdienstfähig sind.

Staffelkapitän

Schön, weder der Herr Staffelkapitän noch der Truppenarzt können den Status eines Wehrpflichtigen in "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" ändern. Das kann nur das Kreiswehrersatzamt (aber ich denke, ich wiederhole mich).

Und die genannte Vorschrift (§ 29 (1) Satz 3 Nr. 4) lautet (verkürzt):

"Im Übrigen ist er zu entlassen, wenn ... der Einberufungsbescheid aufgehoben wird, eine zwingende Wehrdienstausnahme vorliegt ... oder wenn innerhalb des ersten Monats des Grundwehrdienstes im Rahmen der Einstellungsuntersuchung festgestellt wird, dass der Soldat wegen einer bei Diensteintritt bestehenden Gesundheitsstörung dauernd oder voraussichtlich für einen Zeitraum von mehr als einem Monat vorübergehend dienstunfähig ist..."

Der Hinweis auf die §§ 8a und 9 WPflG geht in meinen Augen vollkommen fehl, zumal sich § 9 auf die ("dauerhafte") Wehrdienstunfähigkeit und nicht auf die vorübergehende Wehrdienstunfähigkeit bezieht. Die Wehrdienstausnahme bei vorübergehender Wehrdienstunfähigkeit ist im Übrigen in § 12 (1) Nr. 1 WPflG geregelt und eben nicht in § 9 WPflG. Dieses Dokument strotzt also förmlich nur so vor offensichtlichen Fehlern.

Eine Änderung des Status´ eines Wehrpflichtigen kann nur durch (anfechtbaren) Bescheid der zuständigen Behörde oder durch Urteil erfolgen. Weder der "Herr Staffelkapitän" noch der "Herr Oberstabsarzt" können eine Zurückstellung aussprechen.

Die andere Alternative des § 29 (1) Satz 3 Nr. 4 greift in meinen Augen nur, wenn sich das Besetehen einer Wehrdienstausnahme aus etwas anderem ergibt als nur aus der Meinung eines Truppenarztes (ein Widerspruchsbescheid der einen Bescheid über eine Überprüfungsuntersuchung ändert z.B.).
Gespeichert
Flo85
Newbie
*
Beiträge: 9


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #22 am: 15. Februar 2007, 19:57:35 »

und was bedeutet das jetzt für mich?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #23 am: 15. Februar 2007, 21:07:26 »

und was bedeutet das jetzt für mich?

Dassu du immer noch "wehrdienstfähig" bist, nicht zurückgestellt bist, das KWEA aber sicherlich den Teufel tun wird dich einzuberufen und du jetzt einfach die Heranziehungsgrenze abwarten solltest und gut ist.
Gespeichert
Flo85
Newbie
*
Beiträge: 9


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #24 am: 15. Februar 2007, 23:28:37 »

vielen dank für eure hilfe, ich melde mich wieder sobald ich was neues weiß. bis dann
Gespeichert
Seiten: 1 [2]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits