User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.584 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.391 Mitglieder
Neuestes Mitglied: chcoachoutlet

Werbung



Seiten: [1] 2
Drucken
Autor Thema: 12 monate zurückstellung nach nach einberufung  (Gelesen 5342 mal)
Flo85
Newbie
*
Beiträge: 9


Profil anzeigen E-Mail
« am: 13. Februar 2007, 00:40:48 »

hi leute, ich hab ein problem,

und zwar wurde ich zum 2.1.07 einberufen. Bei der ärztlichen untersuchung in der ersten woche hab ich mit dem arzt gesprochen, der hat mir dann einen termin bei einem zivilen neurologen u. psychologen verschafft. Welcher mir dann einen befund über anpassungsstörungen ausgestellt hat. Seit 18.1.07 bin ich nun wieder daheim, und für 12 monate zurückgestellt.

Ich will auf keinen fall mehr zum bund ich halt das nicht aus...

Wie soll ich jetzt vorgehen? Soll ich einen KDV stellen oder wie sind überhaupt die chancen das ich wieder gezogen werde, ich würde lieber zivi machen aber ist es überhaupt notwendig den kdv zu stellen oder ziehn die mich eh nicht mehr?

Wäre dankbar für tipps und eure hilfe

Vielen dank im vorraus
Gespeichert
sunknown
Sr. Member
****
Beiträge: 364


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 13. Februar 2007, 08:14:55 »

Zitat
hi leute, ich hab ein problem,

und zwar wurde ich zum 2.1.07 einberufen. Bei der ärztlichen untersuchung in der ersten woche hab ich mit dem arzt gesprochen, der hat mir dann einen termin bei einem zivilen neurologen u. psychologen verschafft. Welcher mir dann einen befund über anpassungsstörungen ausgestellt hat. Seit 18.1.07 bin ich nun wieder daheim, und für 12 monate zurückgestellt.
diese zurückstelllung hast du schon schriftlich, oder ?!

Zitat
Ich will auf keinen fall mehr zum bund ich halt das nicht aus...

Wie soll ich jetzt vorgehen? Soll ich einen KDV stellen oder wie sind überhaupt die chancen das ich wieder gezogen werde, ich würde lieber zivi machen aber ist es überhaupt notwendig den kdv zu stellen oder ziehn die mich eh nicht mehr?
das läßt sich natürlich schwer vorhersagen. falls du im mom tatsächlich vorrübergehend wehrdienstunfähig bist, dann macht ein kdv antrag im mom keinen sinn, da du ja auch nicht zivildienstfähig bist.
und wieder einberufen werden kann du erst wenn du wieder tauglich gemustert bist..wie alt bist du denn nach der zurückstellung ?
 
Gespeichert
Dave
Full Member
***
Beiträge: 166


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 13. Februar 2007, 10:23:22 »

Sollte dein Problem, was der Psychologe dir beschneinigt/festgestellt hat in 1 Jahr noch immer bestehen dann werden sie dich erneut zurückstellen oder Ausmustern.


Wie haben sich eigentlich deine Probleme geäußert? wie kommts dazu. hört sich sehr interessant an.
Gespeichert
Flo85
Newbie
*
Beiträge: 9


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #3 am: 13. Februar 2007, 23:11:41 »

also ich habe am 28.03.1985 geburtstag, bin also nächsten monat 22, und ich habe alles schriftlich und bin seit 18.1.07 zu hause mit status " Aufenthalt an einem anderen Ort"! Am 8.2.07 habe ich einen anruf von meinem ehemaligen Gruppenführer bekommen ich solle in die kaserne kommen, hab ich gemacht und  noch ein paar sachen unterschrieben (entlassung etc) und meinen laufzettel an den verschiedensten stellen unterschreiben lassen. Seitdem bin ich also daheim und zurückgestellt bis zum 8.2.08 da wär ich fast 23, und der nächste termin zum einziehn wär ja dann 1.4.08 wenn ich richtig informiert bin. da wär ich schon über 23. Mein ehemaliger Spieß hat gesagt ich werde nicht mehr gemustert sondern gleich eingezogen! Stimmt das? glaub ich nämlich nicht wirklich.

Geäußert haben sich meine probleme in dem ich mit dem authoritären befehlston überhaupt nicht klar kam und ausserdem zur zeit familiäre probleme habe, und es mir nicht möglich ist das mit dem bund durch zu ziehen. ich würde auch zivi machen hauptsache ich muss nicht mehr zum bund das ist nichts für mich.

Hoffe ihr könnt mir helfen
Gespeichert
Dave
Full Member
***
Beiträge: 166


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 14. Februar 2007, 11:02:28 »

hm wenn deine zurückstellung kein möglichen einzugstermin vor deinen 23. geburztag ermöglicht, dann wird womöglich die grenze für dich auf den 25. geburztag erhöt. :/

Falls nicht werden sie dich wohl kaum noch einziehen können.

Und dein "Spieß" hat fast recht. Du wirst nicht mehr gemustert. Du wirst aber nochmal Untersucht. Somindest in der Kaserne dann spätestens. Aber du hast sicher dann anspruch auf eine Nachuntersuchung und wirst dann einfach in 1 Jahr erneut attaests vom Psychologen abgeben die sagen das dein zustand sich nicht verbessert hat.. dann.


Probleme mit der authorität? Also die hab ich auch wenn ich zu was gezwungen werde dem ich nie zugestimmt habe. Aber ich glaub dafür werden sie mich ehr in den Bunker stecken und mir 9 monate lang Brot mit wasser geben aber sicher keine befreiung. *g*
Gespeichert
Flo85
Newbie
*
Beiträge: 9


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #5 am: 14. Februar 2007, 14:00:37 »

Vielen dank für die hilfe bis jetzt! hat irgendwer von euch irgendne idee was mir noch helfen könnte bzw. wie ich jetzt vorgehen soll? Kwea anrufen oder irgendwas bitte helft mir ich will endlich mit dieser Sache abschliessen können.

Danke im vorraus
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #6 am: 14. Februar 2007, 15:10:46 »

Vielen dank für die hilfe bis jetzt! hat irgendwer von euch irgendne idee was mir noch helfen könnte bzw. wie ich jetzt vorgehen soll?

Nochmal zum Verständnis: Wer behauptet, dass du zurückgestellt bist?

Und beim KWEA solltest du nicht anrufen.

Gespeichert
Flo85
Newbie
*
Beiträge: 9


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #7 am: 14. Februar 2007, 21:35:12 »

also,

der Zivile Neurologe hat mir das bescheinigt, und zwar anpassungs schwierigkeiten, er sagte das führt im normalfall zu einer zurückstellung, wie es jetz ja auch ist. Von dem neurologen zurück in der kaserne musste ich in den Sanbereich, dort habe ich dann noch ein paar unterschriften leisten müssen, und am nächsten morgen wurde ich " ausgekleidet" dann durfte ich nach hause. Der spieß, mein gruppenführer und alle die da für mich zuständig waren haben gesagt ich bin zurückgestellt, ich hab auch ne wehrdienstzeit bescheinigung wo drauf steht das ich vom 2.1.07 - 8.2.07 gedient habe, und das ich bis zum 8.2.08 zurückgestellt bin steht auch irgendwo drauf
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #8 am: 14. Februar 2007, 21:56:43 »

also,

der Zivile Neurologe hat mir das bescheinigt, und zwar anpassungs schwierigkeiten, er sagte das führt im normalfall zu einer zurückstellung, wie es jetz ja auch ist.

Warum sollte dem so sein? Wer hat dich zurückgestellt?

Von dem neurologen zurück in der kaserne musste ich in den Sanbereich, dort habe ich dann noch ein paar unterschriften leisten müssen, und am nächsten morgen wurde ich " ausgekleidet" dann durfte ich nach hause. Der spieß, mein gruppenführer und alle die da für mich zuständig waren haben gesagt ich bin zurückgestellt,

Dann haben die - wie üblich in diesem Verein - einfach keine Ahnung.

ich hab auch ne wehrdienstzeit bescheinigung wo drauf steht das ich vom 2.1.07 - 8.2.07 gedient habe, und das ich bis zum 8.2.08 zurückgestellt bin steht auch irgendwo drauf

Ehrlich?

Dann mal Klartext: Zurückstellungen werden vom Kreiswehrersatzamt durch einen Bescheid ausgesprochen, hilfsweise von der Wehrbereichsverwaltung im Widerspruchsverfahren oder vom Verwaltungsgericht im Klageverfahren. Aber nicht vom Arzt, vom Spieß, vom Kompaniechef oder von sonstwem.

Vermutlich bist du jetzt ganz einfach ein wegen Dienstunfähigkeit entlassener wehrdienstfähiger Wehrpflichtiger. Oder gibt es da irgend etwas ernsthaftes was dem entgegensteht?
Gespeichert
stylez6788
Newbie
*
Beiträge: 23


Profil anzeigen
« Antworten #9 am: 14. Februar 2007, 23:04:07 »

Also, bei mir war das genau so wie bei dir. Wurde auch zum 02.01.07 eingezogen. Ich habe es dort ebenfalls einfach nicht ausgehalten, und habe gleich am nächsten Tag einen KDV Antrag gestellt. Mir wurde das wirklich einfach zu viel, hab nicht mehr schlafen können, nichts mehr essen können usw.

Ich bin nun auch erst einmal für 6 Monate zurückgestellt worden. Dann bin ich zum KWEA gegangen und habe gefragt, was das ist, die haben gemeint, ja ich bin nicht ausgemustert, sondern erst einmal zurückgestellt. Den Nachmusterungstermin musst du SELBST beantragen.. Dann müssten sie dir einen Nachmusterungstermin geben, wo du dann noch einmal wahrscheinlich zu einem Zivilen Psychologen musst. Wenn der immer noch sagt, das bringt nichts, dann müssten sie dich eigentlich ausmustern. Falls das nicht so sein sollte, und der Arzt sagt "er ist fähig" SOFORT wirklich SOFORT wiederspruch einlegen... Was dann weiter passiert, kann ich dir leider nicht sagen, weil ich genau so in dieser Situation bin wie du jetzt im Moment, bloß das ich eben noch dazu einen KDV-Antrag gestellt habe, und der Gott sei Dank genehmigt worden ist.

Also ich würde Dir raten, melde dich noch einmal beim KWEA stelle einen Nachmusterungstermin in Anspruch und falls der Arzt dann sagen sollte, du bist nicht Wehrdienstfähig, dann sollte es das eigentlich gewesen sein. Falls nicht Widerspruch einlegen, falls das nichts helfen sollte, KDV-Antrag stellen.

Wünsch dir alles Gute!
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #10 am: 14. Februar 2007, 23:33:15 »

Wurde auch zum 02.01.07 eingezogen. Ich habe es dort ebenfalls einfach nicht ausgehalten, und habe gleich am nächsten Tag einen KDV Antrag gestellt. Mir wurde das wirklich einfach zu viel, hab nicht mehr schlafen können, nichts mehr essen können usw.

Ich bin nun auch erst einmal für 6 Monate zurückgestellt worden.

Und genau diese Annahme ist falsch!

Dann bin ich zum KWEA gegangen und habe gefragt, was das ist, die haben gemeint, ja ich bin nicht ausgemustert, sondern erst einmal zurückgestellt. Den Nachmusterungstermin musst du SELBST beantragen..

1. Eine "Nachmusterung" gibt es nicht, sondern eine Überprüfungsuntersuchung. Diese ist in diesem Fall in der Tat selbst zu beantragen eben weil ihr beide den Status wehrdienstfähig habt.

Dann müssten sie dir einen Nachmusterungstermin geben, wo du dann noch einmal wahrscheinlich zu einem Zivilen Psychologen musst.

Nein müssen sie nicht, eine Entscheidung nach Aktenlage wäre möglich aber für den Fragesteller wären beide Varianten womöglich fatal.

Wenn der immer noch sagt, das bringt nichts, dann müssten sie dich eigentlich ausmustern.

nein, dann erst käme es zu einer Zurückstellung wegen vorübergehender Wehrdienstunfähigkeit.

Falls das nicht so sein sollte, und der Arzt sagt "er ist fähig" SOFORT wirklich SOFORT wiederspruch einlegen... Was dann weiter passiert, kann ich dir leider nicht sagen

Ja, dann ist die Kacke am Dampfen weil man wirklich ein Eigentor geschossen hat.


weil ich genau so in dieser Situation bin wie du jetzt im Moment, bloß das ich eben noch dazu einen KDV-Antrag gestellt habe, und der Gott sei Dank genehmigt worden ist.

Vorsicht: Das war überhaupt nicht gut, dass du anerkannt wurdest.

Also ich würde Dir raten, melde dich noch einmal beim KWEA stelle einen Nachmusterungstermin in Anspruch und falls der Arzt dann sagen sollte, du bist nicht Wehrdienstfähig, dann sollte es das eigentlich gewesen sein.

Vorsicht:

Bloß nicht machen, dümmer gehts nimmer!

Falls nicht Widerspruch einlegen, falls das nichts helfen sollte, KDV-Antrag stellen.

Vorsicht: Noch dümmer!

Wünsch dir alles Gute!

Ich ebenfalls. Ich persönlich würde einfach bis zur Heranziehungsgrenze abwarten und mir dann vom KWEA schriftlich bestätigen lassen, dass mit einer Einberufung zum Grundwehrdienst nicht mehr zu rechnen ist. Eine noch bessere Steilvorlage kann einem die Bundeswehr eigentlich garnicht liefern.
Gespeichert
stylez6788
Newbie
*
Beiträge: 23


Profil anzeigen
« Antworten #11 am: 14. Februar 2007, 23:40:19 »

ähm.. irgendwie kann ich deine antworten nicht nach vollziehen... wieso ist das schlecht, das mein kdv antrag genehmigt wurde??

das mit der altersgrenze ist ja mal ziemlich "Unsicher" oder meinst du etwa nicht?
Gespeichert
stylez6788
Newbie
*
Beiträge: 23


Profil anzeigen
« Antworten #12 am: 14. Februar 2007, 23:40:50 »

und dumm bin ich schon gleich mal gar nicht
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #13 am: 14. Februar 2007, 23:48:55 »

ähm.. irgendwie kann ich deine antworten nicht nach vollziehen... wieso ist das schlecht, das mein kdv antrag genehmigt wurde??

Wel das BAZ noch schwieriger ist, als es die Kreiswehrersatzämter sind.

das mit der altersgrenze ist ja mal ziemlich "Unsicher" oder meinst du etwa nicht?

Nein, ich weiß auch nicht wie du darauf kommst, dass das unsicher sein könnte, gerade in diesem so eindeutigen Fall.

und dumm bin ich schon gleich mal gar nicht

Das hab ich auch nicht behauptet. Der gegebene "Tipp" war dagegen äußerst dumm, denn der führt eben mit einiger Wahrscheinlichkeit zu der gefürchteten Erhöhung der Heranziehungsgrenze.
Gespeichert
stylez6788
Newbie
*
Beiträge: 23


Profil anzeigen
« Antworten #14 am: 14. Februar 2007, 23:53:33 »

aber er hat doch geschrieben, er würde lieber zivildienst machen als in der Bundeswehr zu bleiben oder? also wieso keinen kdv antrag stellen?

Und das er sich selbst beim KWEA meldet, wegen einer Nachuntersuchung ist doch besser meiner Meinung nach, weil wenn nicht, dan sitzt er 12 Monate auf heisse Kohlen, und weiß nicht, was nun mit ihm passiert...
Gespeichert
Seiten: [1] 2
Drucken

Gehe zu:  


Zinnowitz | Hochzeitskleid | Höchster Berg | Personalakte | Gesetzliche Krankenversicherung


Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits