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Autor Thema: Zwangserkrankung / Wehrdienst  (Gelesen 1689 mal)
javastylez
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« am: 4. Oktober 2010, 19:59:09 »

Hallo,

ich wurde vor 2 Monaten T2 Gemustert, obwohl ich m.M.n. Einschränkungen habe(Rücken) welche vom Arzt unzureichend berücksichtigt wurden.

Hab jetzt den Bescheid bekommen, dass ich ab Juli 2011 eingezogen werden. Will aber widersprechen.

Es ist aber so, dass ich WIRKLICH unter einer Zwangserkrankung leide.
Die is auch schlimm bzw. nicht mehr aushaltbar teilweise. Ich war mal vor Jahren in Behandlung, hätte es jetzt aber wieder nötig.
Jedoch habe ich es bis jetzt noch nicht geschafft, mir einen Psychologen zu suchen.

Ist eine zwangserkrankung ein Grund um nicht eingezogen zu werden? Dummerweise habe ich bei der Musterung nix davon gesagt, weil ich ja kein Attest habe. Außerdem war die Schamgrenze sehr hoch bei mir ...
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svennie
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« Antworten #1 am: 4. Oktober 2010, 21:15:44 »

Hab jetzt den Bescheid bekommen, dass ich ab Juli 2011 eingezogen werden. Will aber widersprechen.

Was für ein Bescheid ist das denn? Ein Musterungsbescheid?
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javastylez
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« Antworten #2 am: 4. Oktober 2010, 21:33:43 »

Nein, ich wurde gemustert, dies is der bescheid mit dem Ergebnis.
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svennie
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« Antworten #3 am: 5. Oktober 2010, 00:42:57 »

Nein, ich wurde gemustert, dies is der bescheid mit dem Ergebnis.

 Huch

Also doch der Musterungsbescheid?
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javastylez
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« Antworten #4 am: 5. Oktober 2010, 14:22:59 »

Ja okay sorry Zwinkernd
Der MUSTERUNGSBESCHEID den habe ich jetzt...
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svennie
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« Antworten #5 am: 5. Oktober 2010, 18:32:59 »

Gut und jetzt tasten wir uns ganz langsam an den Rest ran:

Hab jetzt den Bescheid bekommen, dass ich ab Juli 2011 eingezogen werden.

Was steht da wirklich?

Will aber widersprechen.

Wogegen genau willst du Widerspruch einlegen? Ich nehme doch an, gegen das Musterungsergebnis hinsichtlich der Tauglichkeit.
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javastylez
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« Antworten #6 am: 5. Oktober 2010, 20:08:11 »

Okay. Tut mir leid, hab mich echt undeutlich ausgedrückt.

In dem SChreiben steht, dass ich ab dem 31.7 zum Wehrdienst zur Verfügung stehe ... Da ich bis dahin auf die Schule gehen muss / darf

Die Frage ist, was ich vorbringe beim Widerspruch: Entweder, dass meine Rückenkrankheit nur unzureichend berücksichtigt wurde oder die bis dato dem KWEA unbekannte Zwangskrankheit ...


Bzgl. Frage:
Ja natürlich will ich gegen das Musterungsergebnis einspruch einlegen
« Letzte Änderung: 5. Oktober 2010, 20:16:33 von javastylez » Gespeichert
svennie
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« Antworten #7 am: 5. Oktober 2010, 20:17:46 »

In dem SChreiben steht, dass ich ab dem 31.7 zum Wehrdienst zur Verfügung stehe ... Da ich bis dahin auf die Schule gehen muss / darf

Also steht da, dass du bis zum 30. oder 31. Juli vom Wehrdienst zurückgestellt bist !?

Die Frage ist, was ich vorbringe beim Widerspruch: Entweder, dass meine Rückenkrankheit nur unzureichend berücksichtigt wurde oder die bis dato dem KWEA unbekannte Zwangskrankheit ...

Zunächst sollte erstmal überhaupt Widerspruch eingelegt werden, möglichst schriftlich, ansonsten aber formlos.

Dann sollte die Akteneinsicht in Form der Übersendung einer vollständigen Kopie der Gesundheitsakte beantragt werden. Nur dann weist du, was der Musterungsarzt bei der Untersuchung wirklich festgestellt hat und welche Schlussfolgerungen er gezogen hat.

Dann solltest du ggf. mit einem Arzt zu dem du Vertrauen hast reden um endlich einen vernünftigen Befund zu haben.

Zwar kannst du deine Erkrankung auch so schildern, bist dann aber letztlich allein darauf angewiesen, was der im weiteren Verfahren ggf. vom KWEA beauftragte Arzt zu deiner Belastbarkett feststellt.

Es wäre bedeutend besser, wenn du von dir aus etwas in der Hand hast, also beispielsweise die Feststellung eines Facharztes, dass du dich in Therapie begeben solltest und ggf. nicht gemeinschaftsfähig bist, man dir also die Unterbringung in eienr Gemeinschaftsunterkunft nicht zumuten darf.
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javastylez
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« Antworten #8 am: 5. Oktober 2010, 21:37:35 »

Ja sie stellen mich bis dahin zurück.

Ok danke, dann widerspreche ich jetzt erst mal und schaue nach einem Psychologen.
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javastylez
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« Antworten #9 am: 9. Oktober 2010, 19:54:02 »

hallo erstmal Zwinkernd

also ich habe umgehend eine nette antwort vom KWEA bekommen. Sie wollen mir keine Kopie schicken, weil ich selbst vorbeikommen muss. Grund haben sie dafür nicht genannt.
Hab ich Anspruch drauf, dass sie mir eine Kopie schicken?
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sunknown
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« Antworten #10 am: 9. Oktober 2010, 22:12:28 »

Zitat
also ich habe umgehend eine nette antwort vom KWEA bekommen. Sie wollen mir keine Kopie schicken, weil ich selbst vorbeikommen muss. Grund haben sie dafür nicht genannt.
Hab ich Anspruch drauf, dass sie mir eine Kopie schicken?
das ist das selbe spielchen, dass das KWEA in dieser situation immer spielt.
gemäß dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes hast du auf jeden fall das recht einsichtnahme zu erhalten.

du kannst entweder versuchen, nochmal darum zu bitten, dass du eine kopie zugeschickt bekommst - mit verweis auf das genannte gesetz und dem angebot die kopierkosten zu zahlen. obs hilft weiß man nicht.

oder wenn der weg nicht zu weit ist schau einfach im KWEA vorbei. bestehe dort aber darauf, dass du kopien erhältst und nicht nur einsichtnahme.

da du bis juni 2011 zurückgestellt bist, wirst du vermutlich eh nicht mehr einberufen werden aufgrund der möglichen aussetzung des wehrdienstes. aber man kann nie wissen.
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svennie
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« Antworten #11 am: 10. Oktober 2010, 14:27:12 »

Zitat
also ich habe umgehend eine nette antwort vom KWEA bekommen. Sie wollen mir keine Kopie schicken, weil ich selbst vorbeikommen muss. Grund haben sie dafür nicht genannt.
Hab ich Anspruch drauf, dass sie mir eine Kopie schicken?
das ist das selbe spielchen, dass das KWEA in dieser situation immer spielt.

Richtig, es ist so, dass schon die entsprechende Verordnung zwei Möglichkeiten der Einsichtnahme zulässt:

a) Die Einsichtnahme in die Originalakte im Kreiswehrersatzamt
b) "es können Kopien gefertigt werden, wenn dem dienstliche Gründe nicht entgegenstehen"

Hier käme - schon mal unabhängig von dem Recht auf Informationsfreiheit - Variante b in Betracht. Das "können" ist so zu verstehen, dass die Behörde Kopien fertigen muss, es sei denn es sprechen Gründe dagegen. Hier geht es aber um Gründe wie militärische Geheimhaltung oder dergleichen, was auf _eigene_ medizinische Daten ja nicht zutrifft.

Ich würde Dienstaufsichts- und Fachaufsichtsbeschwerde einlegen, da ohne Begründung eine Fertigung von Kopien verweigert wurde.
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javastylez
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« Antworten #12 am: 26. Oktober 2010, 16:33:23 »

War jetzt vor Ort im KWEA. Durfte meine Akte dann doch nicht kopieren. Ich wurde hingestellt, als sei ich der letzte Depp, und sie sich Frage (also die Ärtzin), wieso ich den bitte meine Akte lesen wolle.

Schließlich hätte ich ja alles unterschreiben und wüsste was ich "habe" bzw. nicht "habe.
Die Gesundheitsakte war nicht sonderlich spektakulär. Soweit ich das beurteilen konnte, wurden meine attestieren Krankheiten so übernommen. Sie seien aber keinenfalls ein Ausmusterungsgrund für den Bund...

Ich bin mir mittlerweile sicher, dass ich mit der Rückensache nicht durchkomme ...

Ich werd jetzt meinen Widerspruch formulieren und mich wohl auf eine Lebensmitteallergie berufen.
Das mit den Zwängen, werd ich wohl doch lassen, weil ich gelesen habe, dass die Akte für Krankenkassen und anderen Behörden einsehbar ist. Es wär halt nicht gut wenn dass dann alle wissen, dass ich eben diese psychische Krankheit habe ...
« Letzte Änderung: 26. Oktober 2010, 16:36:39 von javastylez » Gespeichert
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