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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.deAllgemeine ForenWehrrecht allgemeinzDv 46/1 stark überarbeitet - bald noch viel mehr Untaugliche?
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Autor Thema: zDv 46/1 stark überarbeitet - bald noch viel mehr Untaugliche?  (Gelesen 2108 mal)
svennie
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Beiträge: 6.272


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« am: 10. August 2010, 20:24:01 »

Die Wehrverwaltung macht ernst, bei der Verkürzung des Grundwehrdienstes auf 6 Monate wird anscheinend auch wieder an der "Tauglichkeitsschraube" gedreht.

Zunächst fällt auf, dass die Gradation IV komplett entfallen ist (führte ursprünglich zu Einschränkungen in der Grundausbildung, später zum Tauglichkeitsgrad 'nicht wehrdienstfähig')

Nun zu den Details:

- Übergewicht: Es wird jetzt direkt auf den Body-Mass-Index abgestellt, wobei auch das Mindestgewicht auf 50kg erhöht wurde. Bei einem Körpergewicht von unter 50kg soll der Musterungsarzt also die Ausmusterung vorschlagen. Auch nach oben hin ist die Grenze zum Vorschlag der Ausmusterung früher erreicht, ein 1,78m großer Wehrpflichtiger soll schon bei einem Körpergewicht von 95kg zurückgestellt werden.

- Gelgentlicher Konsum weicher Drogen soll zur Zurückstellung führen, wiederholte positive Tests auf weiche Drogen über 2-3 Wochen zur Entlassung aus dem Wehrdienst (und aus dem Zivildienst?). "Entwöhnungsbehandlungen" sollen immer zur Ausmusterung führen, egal ob diese in der Vergangenheit liegen, derzeit durchgeführt werden oder für die Zukunft beantragt sind.

- Allergische Reaktionen sollen unter folgenden Bedingungen zum Vorschlag der Ausmusterung führen: Schwere Nahrungsmittelallergie, bei
eindeutiger Anamnese, nachprüfbarer klinischer Relevanz und gleichzeitig positivem IgE- Antikörpernachweis oder positiver nativer Scratch-Test oder Oral-allergischem Syndrom auf Sellerie.
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sunknown
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Beiträge: 364


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« Antworten #1 am: 10. August 2010, 23:24:01 »

hi,

ich bin nicht ganz sicher, ob das wirklich zu erhöhten ausmusterungszahlen führen wird.

zum über-/untergewicht: auch bisher erfolgt bei über-/untergewicht im grenzbereich dann eine ausmusterung, wenn eine eingeschränkte körperliche leistungsfähigkeit dazukam. die änderung wäre also nur, dass die eingeschränkte körperliche leistungsfähigkeit nun automatisch angenommen wird, wenn über-/untergewicht im grenzbereich vorliegt.

die beurteilung des konsums weicher drogen ist im grunde unverändert zu der seit jahren angewandten musterungspraxis.

ich könnte mir auch vorstellen, dass das so ähnlich schon länger in der zdv 46/1 stand, nur wußten wir es nicht, da schon ewigkeiten mehr keine neue zdv 46/1 an interessierte außerhalb des KWEA´s gelangte.
sicherlich ist jede änderung, die derzeit aus der wehrverwaltung kommt unter dem blickwinkel der möglichen abschaffung der wehrpflicht zu sehen.
aber die senkung der tauglichkeitsquote wäre bzl. einer abschaffung/aussetzung der wehrpflicht nicht wirklich sinnvoll.
es sei denn man nimmt an, dass jeder der bei der musterung keine gründe, die für eine ausmusterung sprächen vorbringt, sich quasi freiwillig zum wehrdienst meldet. eine noch niedrigere tauglichkeitsquote ohne aussetzung der wehrpflicht würde dem BVerfG aber sicher nicht gefallen.
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #2 am: 11. August 2010, 01:46:46 »

zum über-/untergewicht: auch bisher erfolgt bei über-/untergewicht im grenzbereich dann eine ausmusterung, wenn eine eingeschränkte körperliche leistungsfähigkeit dazukam. die änderung wäre also nur, dass die eingeschränkte körperliche leistungsfähigkeit nun automatisch angenommen wird, wenn über-/untergewicht im grenzbereich vorliegt.

Nun dazu passt ja die jetzt offenbar fehlende Belastungsprüfung (Kniebeugen, ...).

Lt. http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/164.pdf (Kapitel 2 der zDv 46/1) sollen allerdings weiterhin 20 Kniebeugen gemacht werden, außerdem scheint in der Tat ein Drogenschnelltest vorgeschrieben zu sein.

Das "Problem" Eierkontrollgriff ist - wie schon öfter gehört - so geregelt, dass im Zweifel zu einem Facharzt überwiesen werden soll, was ja letztlich durch den Wegfall einiger Bußgeldvorschriften und die Ermöglichung von Entscheidungen nach Aktenlage in der Praxis ja überhaupt nicht mehr durchsetzbar ist (früher gabs ja noch das Druckmittel Geldbuße).

die beurteilung des konsums weicher drogen ist im grunde unverändert zu der seit jahren angewandten musterungspraxis.

Allerdings. Fraglich ist, wie sich das auf den Zivildienst auswirkt.

ich könnte mir auch vorstellen, dass das so ähnlich schon länger in der zdv 46/1 stand, nur wußten wir es nicht, da schon ewigkeiten mehr keine neue zdv 46/1 an interessierte außerhalb des KWEA´s gelangte.

Denkbar, es scheint aber wirklich davon unabhängig eine sehr aktuelle Neufassung zu sein.

sicherlich ist jede änderung, die derzeit aus der wehrverwaltung kommt unter dem blickwinkel der möglichen abschaffung der wehrpflicht zu sehen.

Richtig, und die finanziellen Gründe fehlen auch nicht.

In der Vergangenheit gab es ja einen Eiertanz mit dem Zurückstellungsgrund Zahnspange. Immer dann, wenn das Geld knapp war, war eine kieferorthopädische Behandlung ein Zurückstellungsgrund, ansonsten gabs halt früher eine heimatnahe Einebrufung oder gar Einschränkungen in der Grundausbildung.

Jetzt gibt es ganz merkwürdige Spielregeln:

Eine genehmigte KFO-Behandlung soll zum Vorschlag von "vorüebrgehend nicht wehrdienstfähig" führen, offiziell aber erst, wenn die Behandlung begonnen hat. Wird die Behandlung abgebrochen, dann soll die Zurückstellung enden. Eine erneute Zurückstellung mit der gleichen Begründung gibt es dann nicht. Die zweite Zahnspange zahlt dann offenbar die Bundeswehr und der Verwendungsausweis bekommt eine Zusatzeintragung, wonach eine längere Verpflichtung nicht möglich sein soll.

War da nicht was? Der Grundwehrdienst sollte zur Gewinnung von Zeitsoldaten dienen!?

aber die senkung der tauglichkeitsquote wäre bzl. einer abschaffung/aussetzung der wehrpflicht nicht wirklich sinnvoll.
es sei denn man nimmt an, dass jeder der bei der musterung keine gründe, die für eine ausmusterung sprächen vorbringt, sich quasi freiwillig zum wehrdienst meldet. eine noch niedrigere tauglichkeitsquote ohne aussetzung der wehrpflicht würde dem BVerfG aber sicher nicht gefallen.

Ansichtssache. Man will ja nicht jeden einberufen, der Lust auf 6 Monate Grundwehrdienst hat, sondern ganz konkret den Personenkreis, der sich noch nicht als Soldat auf Zeit binden möchte aber trotzdem für eine Laufbahn bei der Bundeswehr über 6 Monate hinaus körperlich geeignet ist.

Man will ja keine "freiwillige Wehrpflicht" als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme sondern man möchte Kapazitäten bei der sinnnlosen Ausbildung von Rekruten sparen und dadurch gleichzeitig den Bedarf an Zeit- und Berufssoldaten reduzieren. Gleichzeitig möchte man geeignete Rektuten haben, die man von eienr längeren Verpflichtung überzeugen kann.

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alexis
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« Antworten #3 am: 11. August 2010, 07:04:41 »

Die Wehrverwaltung macht ernst, bei der Verkürzung des Grundwehrdienstes auf 6 Monate wird anscheinend auch wieder an der "Tauglichkeitsschraube" gedreht.

Zunächst fällt auf, dass die Gradation IV komplett entfallen ist (führte ursprünglich zu Einschränkungen in der Grundausbildung, später zum Tauglichkeitsgrad 'nicht wehrdienstfähig')

Nun zu den Details:

- Übergewicht: Es wird jetzt direkt auf den Body-Mass-Index abgestellt, wobei auch das Mindestgewicht auf 50kg erhöht wurde. Bei einem Körpergewicht von unter 50kg soll der Musterungsarzt also die Ausmusterung vorschlagen. Auch nach oben hin ist die Grenze zum Vorschlag der Ausmusterung früher erreicht, ein 1,78m großer Wehrpflichtiger soll schon bei einem Körpergewicht von 95kg zurückgestellt werden.

- Gelgentlicher Konsum weicher Drogen soll zur Zurückstellung führen, wiederholte positive Tests auf weiche Drogen über 2-3 Wochen zur Entlassung aus dem Wehrdienst (und aus dem Zivildienst?). "Entwöhnungsbehandlungen" sollen immer zur Ausmusterung führen, egal ob diese in der Vergangenheit liegen, derzeit durchgeführt werden oder für die Zukunft beantragt sind.

- Allergische Reaktionen sollen unter folgenden Bedingungen zum Vorschlag der Ausmusterung führen: Schwere Nahrungsmittelallergie, bei
eindeutiger Anamnese, nachprüfbarer klinischer Relevanz und gleichzeitig positivem IgE- Antikörpernachweis oder positiver nativer Scratch-Test oder Oral-allergischem Syndrom auf Sellerie.

Hallo Svennie - wo gibt es dazu Details. Du steigst in das Thema ein ohne zu erwähnen ob das bisher inoffizielle oder bereits offizielle Richtlinien sind !

Ich gehöre zu denen die sich sicher sind dass die Aussetzung der Wehrpflicht in Kürze beschlossen wird. Grinsend Aber noch ist es nicht so weit.

Unabhängig davon : solange das Bundesverwaltungsgericht jede (wirklich jede) Anpassung der Tauglichkeitskriterien "mitmacht" um den Schein einer Wehrgerechigkeit zu wahren (die Anzahl der einberufenen Tauglichen in Relation zur Anzahl der Tauglichen zählt ja grob gesagt als Kriterium) können die machen was sie wollen.

Sie merken halt nur nicht dass sich die Bevölkerung beim Thema "Wehrgerechtigkeit" immer mehr mit zunehmendem Grauen abwendet. Ein System dass nur noch (parteitreue?) Juristen verstehen kann man einfach nicht mehr ernst nehmen ... ausser man wurde mit einem Stahlhelm auf dem Kopf geboren.
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svennie
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« Antworten #4 am: 11. August 2010, 18:18:17 »

Hallo Svennie - wo gibt es dazu Details. Du steigst in das Thema ein ohne zu erwähnen ob das bisher inoffizielle oder bereits offizielle Richtlinien sind !

Hier: http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=149

Die zDv 46/1 ist eine interne Dienstanweisung, welche die Musterungsärzte bindet, nicht aber die Behörde Kreiswehrersatzamt als solche und insbesondere nicht den Wehrpflichtigen oder die Gerichte.

Unabhängig davon : solange das Bundesverwaltungsgericht jede (wirklich jede) Anpassung der Tauglichkeitskriterien "mitmacht" um den Schein einer Wehrgerechigkeit zu wahren

Vorsicht:

Das BVerwG hält von der zDv 46/1 so ziemlich überhaupt nichts. Das Gericht bemisst die Wehrdienstfähigkeit anhand von konkreten Tätigkeiten, wie sie in der Grundausbildung vorkommen, beispielsweise Marschieren, Teilnahme an der Truppenverpflegung etc.

Richtig ist, dass die Gerichte bei den gesetzlichen Änderungen (also erst Schaffung eines zusätzlichen Verwendungsgrades Ende der 90er Jahre und anschließend die schleichende Abschaffung zweier Verwendungsgrade) mitgespielt hat, und zwar solange zumindest auf dem Papier die Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik von der Einebrufung von Grundwehrdienstleistenden abhängt.

(die Anzahl der einberufenen Tauglichen in Relation zur Anzahl der Tauglichen zählt ja grob gesagt als Kriterium) können die machen was sie wollen.

jein, das ist ja nur die halbe Wahrheit. Es gibt ja auch taugliche Wehrpflichtige, die - aus verschiedenen gesetzlichen Gründen - nicht einberufen werden dürfen. Genau diese Gründe werden aber immer mehr.

Was aber aus dem Bundesverteidigungsministerium immer zur Begründung angeblich bestehender Gerechtigkeit kam, wurde in der Tat immer lächerlicher ("Dienstgerechtigkeit")

Sie merken halt nur nicht dass sich die Bevölkerung beim Thema "Wehrgerechtigkeit" immer mehr mit zunehmendem Grauen abwendet. Ein System dass nur noch (parteitreue?) Juristen verstehen kann man einfach nicht mehr ernst nehmen ... ausser man wurde mit einem Stahlhelm auf dem Kopf geboren.

Man muss kein Jurist sein um da durchzusteigen. Es ist doch eigentlich offensichtlich, dass es nicht darum geht, dass Grundwehrdienstleistende gebraucht werden. Der konservativen CDU-Wählerin weit jenseits der 60 ist das aber egal. Genau diese Klientel ist dafür, kann aber nicht schlüssig erklären, wieso. Brauchen sie aber auch nicht, schließlich haben sie ja "damals alles aufgebaut" und die Rente ist sicher.
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alexis
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« Antworten #5 am: 11. August 2010, 21:49:07 »


Hier: http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=149
Die zDv 46/1 ist eine interne Dienstanweisung, welche die Musterungsärzte bindet, nicht aber die Behörde Kreiswehrersatzamt als solche und insbesondere nicht den Wehrpflichtigen oder die Gerichte.


Das ist auch mir bekannt  ... die Frage war ja "gibt es eine neue/überarbeitete Version der ZDV46/1 was offensichtlich der Fall ist.


Unabhängig davon : solange das Bundesverwaltungsgericht jede (wirklich jede) Anpassung der Tauglichkeitskriterien "mitmacht" um den Schein einer Wehrgerechigkeit zu wahren

Vorsicht:

Das BVerwG hält von der zDv 46/1 so ziemlich überhaupt nichts. Das Gericht bemisst die Wehrdienstfähigkeit anhand von konkreten Tätigkeiten, wie sie in der Grundausbildung vorkommen, beispielsweise Marschieren, Teilnahme an der Truppenverpflegung etc.

Jetzt missinterpretierst Du aber meine Aussage : natürlich interessiert das BVerwG die ZDV4/1 nicht - Intention meiner Aussage war, dass bei weiter verschärften Musterungsbestimmungen aufgrund der "weniger" werdenden Tauglichen die Relation "einberufene" zu "tauglichen" wieder höher wird (gleiche Anzahl "einberufene" mal vorausgesetzt).
 
(die Anzahl der einberufenen Tauglichen in Relation zur Anzahl der Tauglichen zählt ja grob gesagt als Kriterium) können die machen was sie wollen.

jein, das ist ja nur die halbe Wahrheit. Es gibt ja auch taugliche Wehrpflichtige, die - aus verschiedenen gesetzlichen Gründen - nicht einberufen werden dürfen. Genau diese Gründe werden aber immer mehr.
.

Stimmt - ich habe aber nicht umsonst "grob" geschrieben ...
Zu den von Dir zu Recht erwähnten "tauglichen Wehrpflichtigen die aus gesetzlichen Gründen nicht eingezogen werden können" kommen dann auch noch die hinzu die nie gemustert wurden. Die fallen ja "rein rechnerisch gesehen" in die Kategorie "nicht tauglich" für den Wehrdienst.
Sicher sind bei den letzteren auch Fälle dabei wo wegen schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen (per Attest nachgewiesen) auf eine Musterung verzichtet wurden. Es gibt aber ganz andere Fälle : zumindest ein KWEA wo der grösste Teil eines ganzen Jahrgangs gar nicht gemustert wurde (keine personelle Kapazitäten). Frag mich nicht woher ich das weiss ... aber ich weiss es. Es sind nicht immer nur "Fehler" der Meldebehörden wenn sich immer wieder 22 und 23jährige melden "ich habe nie den Erfassungsbogen bekommen" und "ich bin nie gemustert worden".
Siehe http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/012/1701281.pdf
dort findest Du auf Seite 9 einige interessante Zahlen. Stand 12/2009
waren z.B. vom Jahrgang 1984 knapp 46.000, vom Jahrgang 1985 knapp 54.000 gar nicht gemustert ... und für die ist es ja auch zu spät. Klar, das ist die Vergangenheit, aber man sieht wie manipuliert wurde und wird ...   

Der konservativen CDU-Wählerin weit jenseits der 60 ist das aber egal. Genau diese Klientel ist dafür, kann aber nicht schlüssig erklären, wieso. Brauchen sie aber auch nicht, schließlich haben sie ja "damals alles aufgebaut" und die Rente ist sicher.

Bei der letzten Bundestagswahl gab es eine einzige Partei bei der die Wählerschaft überwiegend weiblich war ! Du hast sie schon erwähnt - die Wehrpflichtpartei ... ca. 38% Frauen und 31% Männer haben die Partei gewählt. Die Männer wissen schon wem sie die Wehrpflicht verdanken ...
 
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sunknown
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« Antworten #6 am: 22. August 2010, 23:34:04 »

Es geht mit großen, immer eindeutigeren Schritten hin zum Ende der Wehrplicht. Morgen stellt Guttenberg seine Pläne vor, Merkel hat sich schon vorab gemeldet:

Siehe z.B.
http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E2555470D8B404AA0984BEAF0F747E628~ATpl~Ecommon~Scontent.html

"Bundeskanzlerin Merkel ist offenbar bereit, gemeinsam mit Verteidigungsminister zu Guttenberg für eine Aussetzung der Wehrpflicht zu werben. ... Die Verankerung im Grundgesetz soll aber bleiben. ...."

Ich bin mittlerweile davon überzeugt, dass die Wehrpflicht ausgesetzt wird und das ziemlich schnell, es wäre schwer vermittelbar nach dem Motto die letzten beißen die Hunde, nach der bekanntgabe der aussetzung der wehrpflicht noch für mehrere Quartale wie bisher einzuberufen.
Wenn doch würden sich viele in den KDV Antrag flüchten, das BAZ hat allerdings aus organisatorischen Gründen nicht unendlich viele Stellen, auf die es zwangseinberufen kann (da war bei der Zentralstelle mal eine Zahl genannt, hab sie aber vergessen), das wäre dann wohl einer der möglichen "Fluchtwege", wenn sich genug Leute finden, die dem BAZ von selbst keinen Dienststellenvorschlag machen.

Vll. wissen wir schon morgen mehr Smiley

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