zum über-/untergewicht: auch bisher erfolgt bei über-/untergewicht im grenzbereich dann eine ausmusterung, wenn eine eingeschränkte körperliche leistungsfähigkeit dazukam. die änderung wäre also nur, dass die eingeschränkte körperliche leistungsfähigkeit nun automatisch angenommen wird, wenn über-/untergewicht im grenzbereich vorliegt.
Nun dazu passt ja die jetzt offenbar fehlende Belastungsprüfung (Kniebeugen, ...).
Lt.
http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/164.pdf (Kapitel 2 der zDv 46/1) sollen allerdings weiterhin 20 Kniebeugen gemacht werden, außerdem scheint in der Tat ein Drogenschnelltest vorgeschrieben zu sein.
Das "Problem" Eierkontrollgriff ist - wie schon öfter gehört - so geregelt, dass im Zweifel zu einem Facharzt überwiesen werden soll, was ja letztlich durch den Wegfall einiger Bußgeldvorschriften und die Ermöglichung von Entscheidungen nach Aktenlage in der Praxis ja überhaupt nicht mehr durchsetzbar ist (früher gabs ja noch das Druckmittel Geldbuße).
die beurteilung des konsums weicher drogen ist im grunde unverändert zu der seit jahren angewandten musterungspraxis.
Allerdings. Fraglich ist, wie sich das auf den Zivildienst auswirkt.
ich könnte mir auch vorstellen, dass das so ähnlich schon länger in der zdv 46/1 stand, nur wußten wir es nicht, da schon ewigkeiten mehr keine neue zdv 46/1 an interessierte außerhalb des KWEA´s gelangte.
Denkbar, es scheint aber wirklich davon unabhängig eine sehr aktuelle Neufassung zu sein.
sicherlich ist jede änderung, die derzeit aus der wehrverwaltung kommt unter dem blickwinkel der möglichen abschaffung der wehrpflicht zu sehen.
Richtig, und die finanziellen Gründe fehlen auch nicht.
In der Vergangenheit gab es ja einen Eiertanz mit dem Zurückstellungsgrund Zahnspange. Immer dann, wenn das Geld knapp war, war eine kieferorthopädische Behandlung ein Zurückstellungsgrund, ansonsten gabs halt früher eine heimatnahe Einebrufung oder gar Einschränkungen in der Grundausbildung.
Jetzt gibt es ganz merkwürdige Spielregeln:
Eine genehmigte KFO-Behandlung soll zum Vorschlag von "vorüebrgehend nicht wehrdienstfähig" führen, offiziell aber erst, wenn die Behandlung begonnen hat. Wird die Behandlung abgebrochen, dann soll die Zurückstellung enden. Eine erneute Zurückstellung mit der gleichen Begründung gibt es dann nicht.
Die zweite Zahnspange zahlt dann offenbar die Bundeswehr und der Verwendungsausweis bekommt eine Zusatzeintragung, wonach eine längere Verpflichtung nicht möglich sein soll.
War da nicht was? Der Grundwehrdienst sollte zur Gewinnung von Zeitsoldaten dienen!?
aber die senkung der tauglichkeitsquote wäre bzl. einer abschaffung/aussetzung der wehrpflicht nicht wirklich sinnvoll.
es sei denn man nimmt an, dass jeder der bei der musterung keine gründe, die für eine ausmusterung sprächen vorbringt, sich quasi freiwillig zum wehrdienst meldet. eine noch niedrigere tauglichkeitsquote ohne aussetzung der wehrpflicht würde dem BVerfG aber sicher nicht gefallen.
Ansichtssache. Man will ja nicht jeden einberufen, der Lust auf 6 Monate Grundwehrdienst hat, sondern ganz konkret den Personenkreis, der sich noch nicht als Soldat auf Zeit binden möchte aber trotzdem für eine Laufbahn bei der Bundeswehr über 6 Monate hinaus körperlich geeignet ist.
Man will ja keine "freiwillige Wehrpflicht" als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme sondern man möchte Kapazitäten bei der sinnnlosen Ausbildung von Rekruten sparen und dadurch gleichzeitig den Bedarf an Zeit- und Berufssoldaten reduzieren. Gleichzeitig möchte man geeignete Rektuten haben, die man von eienr längeren Verpflichtung überzeugen kann.