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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.deAllgemeine ForenWehrrecht allgemein Wohnsitz im Ausland und Einberufbarkeit nach Umzug nach Deutschland mit 24
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Autor Thema: Wohnsitz im Ausland und Einberufbarkeit nach Umzug nach Deutschland mit 24  (Gelesen 1439 mal)
quicksilver
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Beiträge: 1


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« am: 20. April 2010, 23:22:21 »

Hallo,

ich habe eine sehr kniffelige Frage bzgl. Musterung auf die ich bis jetzt noch keine Antwort gefunden hat und mir auch noch keiner helfen konnte.

Ich lebe seit meinem 12. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz im europäischen Ausland und wurde deswegen bis heute weder angeschrieben noch gemustert. Da ich in einem Jahr mit meinem Studium fertig werde und nach Deutschland ziehen werde, stellt sich mir die Frage ob und aufgrund welcher Basis ich gemustert werden könnte. Wenn ich nach Deutschland ziehe werde ich 24 Jahre alt sein.

Besonders stellt sich mir die Frage was bzgl der sog. Einberufbarkeit passiert (Die endet mit dem 23.Geburtstag bzw. mit dem 25. bei genehmigungspfichtigen, aber unerlaubten Auslandsaufenthalten sowie bei Zurueckstellungen, die eine Einberufung bis zum 23.Geburtstag verhinderten). In meinem Fall verlängert sich die Einberufbarkeit nicht, da ich vor meinem 17. Geburtstag ins Ausland gezogen bin (deswegen nicht genehmigungspflichtig) und ich deswegen auch keinen "unerlaubten Auslandsaufenthalt" gemacht habe. Soll heißen meine Einberufbarkeit wird abgelaufen sein, oder?

Ich wäre sehr froh wenn mir jemand weiter helfen kann oder mir eine vertrauenswürdige Quelle nennen könnte.

Vielen DANKE
quicksilver
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 21. April 2010, 11:14:34 »

...Da ich in einem Jahr mit meinem Studium fertig werde und nach Deutschland ziehen werde, stellt sich mir die Frage ob und aufgrund welcher Basis ich gemustert werden könnte. Wenn ich nach Deutschland ziehe werde ich 24 Jahre alt sein.

Du könntest aufgrund der ganz normalen gesetzlichen Regelungen:

http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__16.html
http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__17.html

Besonders stellt sich mir die Frage was bzgl der sog. Einberufbarkeit passiert (Die endet mit dem 23.Geburtstag bzw. mit dem 25. bei genehmigungspfichtigen, aber unerlaubten Auslandsaufenthalten sowie bei Zurueckstellungen, die eine Einberufung bis zum 23.Geburtstag verhinderten). In meinem Fall verlängert sich die Einberufbarkeit nicht, da ich vor meinem 17. Geburtstag ins Ausland gezogen bin (deswegen nicht genehmigungspflichtig) und ich deswegen auch keinen "unerlaubten Auslandsaufenthalt" gemacht habe. Soll heißen meine Einberufbarkeit wird abgelaufen sein, oder?

Richtig, du kannst nicht mehr zum Grundwehrdienst herangezogen werden.

Ich wäre sehr froh wenn mir jemand weiter helfen kann oder mir eine vertrauenswürdige Quelle nennen könnte.

Eine vertrauenswürdige Quelle ist das von dir zitierte Gesetz, alternativ kannst du natürlich einen Anwalt fragen,d er haftet dann auch für seine Auskunft. Eine weitere Möglichkeit wäre, das Kreiswehrersatzamt am künftigen Wohnort schriftlich zu befragen.
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markaurelius
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 18. Mai 2010, 22:38:09 »

Hallo,

Ich habe eine ähnliche Situation und brauche drigend Hilfe. Seit 6 Jahren gehe ich in Polen zu Schule, bin aber in Berlin Angemeldet. Wie jeder habe ich als ich 17 war einen Zetel von KWEA bekommen. Da ich auserhalb Detschlands zu Schule ging und weiterhin gehe habe ich eine Genehmigung zum Verlassen der BRD bis zum 30.06.2010 bekommen. Ab dem Monat Juli soll ich eine Musterung Einladung bekommen. Ich hab gerade meine Abitur in Polen gemacht und müchte in Polen für das Studium bleiben.

Meine Frage ist: Kann ich mich jetzt schnell in Deutschland abmelden bevor ich eine Einladung zur Musterung bekomme ohne ürgendwelche rechtliche Konsequenzen zu haben, damit ich meine Ruhe habe?

Ich habe die Fürcht, dass sie mich ins Militär nehmen und dass wär nicht so toll für mich da ich erstens in Polen lebe und zweitens studieren müchte.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 18. Mai 2010, 23:06:18 »

Meine Frage ist: Kann ich mich jetzt schnell in Deutschland abmelden bevor ich eine Einladung zur Musterung bekomme ohne ürgendwelche rechtliche Konsequenzen zu haben, damit ich meine Ruhe habe?

Die Frage ist halt, warum du in Deutschland einen Wohnsitz hattest, ohne tatsächlich hier zu leben.

Die rechtliche Regelung ist Folgende:

Zitat
"Die Wehrpflicht ruht, solange Wehrpflichtige ihren ständigen Aufenthalt und ihre Lebensgrundlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie beabsichtigen, ihren ständigen Aufenthalt im Ausland beizubehalten."

Hieran solltest du anknüpfen. Du lebst ja sicherlich nicht seit Jahren alleine dort, sondern hast irgendwelche familiären Bindungen an deinem Wohnort in Polen, die du auf Dauer auch aufrecht erhalten möchtest.

Das Problem sind die Ausnahmen von dieser Regel:

Zitat
Die Wehrpflicht ruht nicht, wenn Wehrpflichtige ihren ständigen Aufenthalt
1. während des Wehrdienstes aus der Bundesrepublik Deutschland hinausverlegen,
2. ohne die nach § 3 Abs. 2 erforderliche Genehmigung aus der Bundesrepublik Deutschland hinausverlegen oder
3. aus der Bundesrepublik Deutschland hinausverlegen, ohne sie zu verlassen.

Hier sollte man zunächst argumentieren, dass du zwar eine deutsche Meldeadresse hattest, aber auch schon vor dem 17. Lebensjahr keinen ständigen Aufenthalt mehr in Deutschland hattest. Ich nehme an, dass du dies auch leicht beweisen könntest (Schulzeugnisse aus Polen).

Problematisch ist halt, dass die Genehmigung, die du vom KWEA erhalten hast, befristet ist. Du solltest dich auf den Standpunkt stellen, dass es schon damals keiner Genehmigung bedurfte, weil du die Bundesrepublik schon vorher verlassen hast, also eine weitere Ausnahmeregelung greift, ganz konkret der § 3 (2) Werpflichtgesetz.

Ob die Behörde das aber auch so sieht, wird dir niemand garantieren können. Trotzdem gilt der Grundsatz, dass vor einer Einebrufung erstmal eine Musterung durchgeführt werden muss. Diese wird aber kaum stattfinden, wenn du dich einfach abmeldest.
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markaurelius
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Beiträge: 2


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« Antworten #4 am: 19. Mai 2010, 00:22:52 »

Vielen Dank für deine Hilfe. Eigentlich war ich in Polen und in Deutschland angemeldet in der gleichen Zeit. Wieso es so war, keine Ahnung. Da must man meine Eltern fragen. Noch mal vielen Dank für deine Antwort. Werde bald meine Entscheidung treffen wie es weiter läuft.
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