Meine Frage ist: Kann ich mich jetzt schnell in Deutschland abmelden bevor ich eine Einladung zur Musterung bekomme ohne ürgendwelche rechtliche Konsequenzen zu haben, damit ich meine Ruhe habe?
Die Frage ist halt, warum du in Deutschland einen Wohnsitz hattest, ohne tatsächlich hier zu leben.
Die rechtliche Regelung ist Folgende:
"Die Wehrpflicht ruht, solange Wehrpflichtige ihren ständigen Aufenthalt und ihre Lebensgrundlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie beabsichtigen, ihren ständigen Aufenthalt im Ausland beizubehalten."
Hieran solltest du anknüpfen. Du lebst ja sicherlich nicht seit Jahren alleine dort, sondern hast irgendwelche familiären Bindungen an deinem Wohnort in Polen, die du auf Dauer auch aufrecht erhalten möchtest.
Das Problem sind die Ausnahmen von dieser Regel:
Die Wehrpflicht ruht nicht, wenn Wehrpflichtige ihren ständigen Aufenthalt
1. während des Wehrdienstes aus der Bundesrepublik Deutschland hinausverlegen,
2. ohne die nach § 3 Abs. 2 erforderliche Genehmigung aus der Bundesrepublik Deutschland hinausverlegen oder
3. aus der Bundesrepublik Deutschland hinausverlegen, ohne sie zu verlassen.
Hier sollte man zunächst argumentieren, dass du zwar eine deutsche Meldeadresse hattest, aber auch schon vor dem 17. Lebensjahr keinen ständigen Aufenthalt mehr in Deutschland hattest. Ich nehme an, dass du dies auch leicht beweisen könntest (Schulzeugnisse aus Polen).
Problematisch ist halt, dass die Genehmigung, die du vom KWEA erhalten hast, befristet ist. Du solltest dich auf den Standpunkt stellen, dass es schon damals keiner Genehmigung bedurfte, weil du die Bundesrepublik schon vorher verlassen hast, also eine weitere Ausnahmeregelung greift, ganz konkret der § 3 (2) Werpflichtgesetz.
Ob die Behörde das aber auch so sieht, wird dir niemand garantieren können. Trotzdem gilt der Grundsatz, dass vor einer Einebrufung erstmal eine Musterung durchgeführt werden muss. Diese wird aber kaum stattfinden, wenn du dich einfach abmeldest.